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Документ 51994PC0020
Proposal for a COUNCIL REGULATION (EC) amending Regulation (EEC) No 337/75 establishing a European Centre for the Development of Vocational Training
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) DES RATES zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) DES RATES zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
/* KOM/94/20ENDG */
ABl. C 74 vom 12.3.1994г., стр. 12—12
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Vorschlag für eine VERORDNUNG (EG) DES RATES zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung /* KOM/94/20ENDG */
Amtsblatt Nr. C 074 vom 12/03/1994 S. 0012
Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (94/C 74/08) KOM(94) 20 endg. (Von der Kommission vorgelegt am 25. Februar 1994) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, in Erwägung folgender Gründe: Am 29. Oktober 1993 haben die auf der Ebene der Staats- oder Regierungschefs zusammengetretenen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gemeinsam einen Beschluß über die Festlegung der Sitze bestimmter Organe und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1) gefasst und in diesem Zusammenhang eine Erklärung betreffend die Festlegung des Sitzes des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung verabschiedet. Es ist notwendig, hinsichtlich der Verwaltung des Personals der einzelnen dezentralisierten Organe eine Kohärenz auf Gemeinschaftsebene sicherzustellen. Es erweist sich daher als notwendig, die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1946/93 (3), zu ändern und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1859/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (4), zuletzt geändert durch die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 679/87 (5), aufzuheben - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: "Das Zentrum verfolgt keinen Erwerbszweck. Es hat seinen Sitz in Saloniki." 2. Artikel 13 erhält folgende Fassung: "Artikel 13 Das Personal des Zentrums unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften geltenden Verordnungen und Regelungen. Das Zentrum übt gegenüber seinem Personal die der Anstellungsbehörde übertragenen Befugnisse aus. Der Verwaltungsrat des Zentrums legt nach Absprache mit der Kommission die entsprechenden Anwendungsvorschriften fest." Artikel 2 Die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1859/76 wird aufgehoben. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. (1) ABl. Nr. C 323 vom 30. 11. 1993, S. 1. (2) ABl. Nr. L 39 vom 13. 2. 1975, S. 1. (3) ABl. Nr. L 181 vom 23. 7. 1993, S. 11. (4) ABl. Nr. L 214 vom 6. 8. 1976, S. 1. (5) ABl. Nr. L 72 vom 14. 3. 1987, S. 1.