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Document 42015D1568

    Beschluss (EU, Euratom) 2015/1568 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. September 2015 zur Ernennung eines Richters beim Gericht

    ABl. L 245 vom 22.9.2015, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2019

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1568/oj

    22.9.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 245/4


    BESCHLUSS (EU, EURATOM) 2015/1568 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 16. September 2015

    zur Ernennung eines Richters beim Gericht

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß den Artikeln 5 und 7 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und nach dem Rücktritt von Herrn Nicholas James FORWOOD, der am 1. Oktober 2015 wirksam wird, sollte für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2019, ein Richter beim Gericht ernannt werden.

    (2)

    Als Kandidat für die freigewordene Stelle ist Herr Ian Stewart FORRESTER vorgeschlagen worden.

    (3)

    Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Ian Stewart FORRESTER für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Ian Stewart FORRESTER wird für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. August 2019 zum Richter beim Gericht ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 16. September 2015.

    Der Präsident

    C. BRAUN


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