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Document 32024R1351R(02)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024)

ST/5338/2025/REV/1

ABl. L, 2025/90929, 25.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/corrigendum/2025-11-25/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/corrigendum/2025-11-25/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/90929

25.11.2025

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1351, 22. Mai 2024 )

1.

Der Begriff „Aufnahmebedingungen“ ist im gesamten Text durch den Begriff „im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile“ in der jeweils korrekten grammatischen Form und mit den jeweils notwendigen Anpassungen im Satz zu ersetzen.

2.

Der Begriff „Bedrohung für die innere Sicherheit“ ist im gesamten Text durch den Begriff „Gefahr für die innere Sicherheit“ in der jeweils korrekten grammatischen Form zu ersetzen.

3.

Der Begriff „Begünstigter internationalen Schutzes“ ist im gesamten Text durch den Begriff „Person, der internationaler Schutz zuerkannt wurde“ in der jeweils korrekten grammatischen Form zu ersetzen.

4.

Seite 16 Artikel 2 Nummer 23

Anstatt:

„(23)

‚Such- und Rettungseinsätze‘ Such- und Rettungseinsätze gemäß dem Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979, das am 27. April 1979 in Hamburg geschlossen wurde;“

muss es heißen:

„(23)

‚Such- und Rettungseinsätze‘ Such- und Rettungseinsätze gemäß dem Internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See, das am 27. April 1979 in Hamburg geschlossen wurde;“.

5.

Seite 1, Erwägungsgrund 2

Anstatt:

„Um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, ist ein Gesamtkonzept zum Asyl- und Migrationsmanagement erforderlich, das interne und externe Komponenten zusammenzuführt. Die Wirksamkeit dieses Gesamtkonzepts hängt davon ab, dass alle Komponenten gemeinsam angegangen und kohärent und integriert umgesetzt werden.“

muss es heißen:

„Um das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, ist ein Gesamtkonzept zum Asyl- und Migrationsmanagement erforderlich, das interne und externe Komponenten zusammenführt. Die Wirksamkeit dieses Gesamtkonzepts hängt davon ab, dass alle Komponenten gemeinsam angegangen und kohärent und integriert umgesetzt werden.“

6.

Seite 1, Erwägungsgrund 4

Anstatt:

„… die Schleusung von Migranten und Menschenhandel zu bekämpfen und dabei auch die durch diese Schleusung und Menschenhandel verursachte Vulnerabilitäten zu verringern …“

muss es heißen:

„… die Schleusung von Migranten und Menschenhandel zu bekämpfen und dabei auch die durch diese Schleusung und Menschenhandel verursachten Vulnerabilitäten zu verringern …“

7.

Seite 3, Erwägungsgrund 13

Anstatt:

„… wenn die Informationen nicht über diese Berichterstattungsmechanismen und einschlägige Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verfügbar sind, um Doppelarbeit zu vermeiden.“

muss es heißen:

„… wenn die Informationen nicht über diese Berichterstattungsmechanismen und einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union verfügbar sind, um Doppelarbeit zu vermeiden.“

8.

Seite 4, Erwägungsgrund 19 Satz 2

Anstatt:

„Die alternative Solidaritätsbeiträge sollten einen praktischen und operativen Nutzen haben.“

muss es heißen:

„Die alternativen Solidaritätsbeiträge sollten einen praktischen und operativen Nutzen haben.“

9.

Seite 5, Erwägungsgrund 24 Satz 2

Anstatt:

„Um das reibungslose Funktionieren und die praktische Umsetzung des Jährlichen Solidaritätspools sicherzustellen, sollte ein EU-Solidaritätsforums auf technischer Ebene (im Folgenden ‚Forum auf technischer Ebene‘) einberufen werden, …“

muss es heißen:

„Um das reibungslose Funktionieren und die praktische Umsetzung des Jährlichen Solidaritätspools sicherzustellen, sollte ein EU-Solidaritätsforum auf technischer Ebene (im Folgenden ‚Forum auf technischer Ebene‘) einberufen werden, …“

10.

Seite 5, Erwägungsgrund 28

Anstatt:

„… Überstellungsentscheidungen, der Zahl der Einreisen auf dem Seeweg, einschließlich der Ausschiffungen im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze, der Vulnerabilitäten von Asylbewerbern und der Kapazität eines Mitgliedstaats bei der Bewältigung seiner Asyl- und Aufnahmefälle, den sich aus der geografischen Lage der Mitgliedstaaten ergebenden Besonderheiten, den Beziehungen zu den einschlägigen Drittstaaten und möglichen Situationen der Instrumentalisierung von Migranten.“

muss es heißen:

„… Überstellungsentscheidungen, die Zahl der Einreisen auf dem Seeweg, einschließlich der Ausschiffungen im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze, die Vulnerabilitäten von Asylbewerbern und die Kapazität eines Mitgliedstaats bei der Bewältigung seiner Asyl- und Aufnahmefälle, die sich aus der geografischen Lage der Mitgliedstaaten ergebenden Besonderheiten, die Beziehungen zu den einschlägigen Drittstaaten und mögliche Situationen der Instrumentalisierung von Migranten.“

11.

Seite 6, Erwägungsgrund 31 Satz 3

Anstatt:

„Bei der praktischen Nutzung des Jährlichen Solidaritätspools sollten die beitragenden Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Verhältnis zu ihrer Gesamtzusage umsetzen, sodass jedes Mal, wenn Solidarität aus dem Pool angefordert wird, leisten diese Mitgliedstaaten ihren gerechten Beitrag.“

muss es heißen:

„Bei der praktischen Nutzung des Jährlichen Solidaritätspools sollten die beitragenden Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Verhältnis zu ihrer Gesamtzusage umsetzen, sodass jedes Mal, wenn Solidarität aus dem Pool angefordert wird, diese Mitgliedstaaten ihren gerechten Beitrag leisten.“

12.

Seite 7, Erwägungsgrund 40

Anstatt:

„Mitgliedstaten“

muss es heißen:

„Mitgliedstaaten“.

13.

Seite 9, Erwägungsgrund 54 Satz 1

Anstatt:

„… der Verordnung (EU) Nr. 604/2013.ermöglichen.“

muss es heißen:

„… der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 ermöglichen.“

14.

Seite 9, Erwägungsgrund 56 Satz 1

Anstatt:

„Da ein Mitgliedstaat für eine Person, die irregulär in sein Hoheitsgebiet eingereist ist, zuständig bleiben sollte, ist ferner der Fall zu berücksichtigen, wenn eine Person im Anschluss an einem Such- und Rettungseinsatz in das Hoheitsgebiet einreist.“

muss es heißen:

„Da ein Mitgliedstaat für eine Person, die irregulär in sein Hoheitsgebiet eingereist ist, zuständig bleiben sollte, ist ferner der Fall zu berücksichtigen, dass eine Person im Anschluss an einen Such- und Rettungseinsatz in das Hoheitsgebiet einreist.“

15.

Seite 9, Erwägungsgrund 58 Satz 1

Anstatt:

„Um sicherzustellen, dass die Verfahren dieser Verordnung eingehalten und Hindernisse, die ihre wirksame Anwendung beeinträchtigen, vermieden werden, und insbesondere, um Flucht von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen oder ihre unerlaubte Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, …“

muss es heißen:

„Um sicherzustellen, dass die Verfahren dieser Verordnung eingehalten und Hindernisse, die ihre wirksame Anwendung beeinträchtigen, vermieden werden, und insbesondere, um Flucht von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen oder ihre unerlaubten Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, …“

16.

Seite 9, Erwägungsgrund 58 Satz 3

Anstatt:

„Die Mitgliedstaaten sollten die individuellen Umstände des Antragstellers, bei der Bewertung der Einhaltung seiner Pflichten und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen berücksichtigen.“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten sollten die individuellen Umstände des Antragstellers bei der Bewertung der Einhaltung seiner Pflichten und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen berücksichtigen.“

17.

Seite 11, Erwägungsgrund 72 Satz 2

Anstatt:

„… der nach der Halbzeitüberprüfung zur Verfügung gestellt Beträge.“

muss es heißen:

„… der nach der Halbzeitüberprüfung zur Verfügung gestellten Beträge.“

18.

Seite 11, Erwägungsgrund 72 Satz 2

Anstatt:

„… Kapazitäten an den |Außengrenzen ausbauen müssen …“

muss es heißen:

„… Kapazitäten an den Außengrenzen ausbauen müssen …“

19.

Seite 13, Erwägungsgrund 84 Satz 1

Anstatt:

„… bezüglich der Ermittlung von Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten eines unbegleiteten Minderjährigen, …“

muss es heißen:

„… bezüglich der Ermittlung von Familienangehörigen, Geschwistern oder Verwandten eines unbegleiteten Minderjährigen, …“

20.

Seite 15, Artikel 2 Nummer 4

Anstatt:

„ ‚Antragsteller‘, ist ein Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, über den noch nicht endgültig entschieden wurde;“

muss es heißen:

„ ‚Antragsteller‘, ist ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, über den noch nicht endgültig entschieden wurde;“

21.

Seite 17, Artikel 3 Absatz 1

Anstatt:

„Die von der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam getroffenen Maßnahmen …“

muss es heißen:

„Die von der Union und den Mitgliedstaaten im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam getroffenen Maßnahmen …“

22.

Seite 18, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a

Anstatt:

„die legale Migration von und legale Zugangswege für Drittstaatsangehörige, die …“

muss es heißen:

„die legale Migration und legale Zugangswege für Drittstaatsangehörige, die …“

23.

Seite 19, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe f

Anstatt:

„… und derlei Bewegungen entgegengewirkt wird,“

muss es heißen:

„… und derlei Bewegungen entgegengewirkt wird.“

24.

Seite 20, Artikel 7 Absatz 1

Anstatt:

„Die Mitgliedstaaten halten nationale Strategien vor, in denen …“

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten verfügen über nationale Strategien, in denen …“

25.

Seite 20, Artikel 7 Absatz 4

Anstatt:

„(4)   Im Hinblick auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen leistet die Union finanzielle und operative Unterstützung, darunter auch operative Unterstützung seitens ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen, gemäß den Verordnungen (EU) 2019/1986, (EU) 2021/1147, (EU) 2021/2303 und, falls anwendbar, (EU) 2021/1148.“

muss es heißen:

„(4)   Im Hinblick auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen leistet die Union finanzielle und operative Unterstützung, darunter auch operative Unterstützung seitens ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen, gemäß den Verordnungen (EU) 2019/1896, (EU) 2021/1147, (EU) 2021/2303 und, falls anwendbar, (EU) 2021/1148.“

26.

Seite 22, Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer xii

Anstatt:

„die Zahl und Staatsangehörigkeit der im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze ausgeschifften Drittstaatsangehörigen, und die Zahl der von diesen Drittstaatsangehörigen gestellten Anträge auf internationalen Schutz,“

muss es heißen:

„die Zahl und Staatsangehörigkeit der im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze ausgeschifften Drittstaatsangehörigen und die Zahl der von diesen Drittstaatsangehörigen gestellten Anträge auf internationalen Schutz,“.

27.

Seite 24, Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe f

Anstatt:

„… vorausgesetzt, Vorsorge- und Krisenmanagementmechanismus der EU für Migration wird aktiviert …“

muss es heißen:

„… vorausgesetzt, der Vorsorge- und Krisenmanagementmechanismus der EU für Migration wird aktiviert …“

28.

Seite 24, Artikel 11 Absatz 3

Anstatt:

„… selbst für das gut vorbereiteten Asyl-, Aufnahme- und Migrationssystem des Mitgliedstaats entstehen.“

muss es heißen:

„… selbst für das gut vorbereitete Asyl-, Aufnahme- und Migrationssystem des Mitgliedstaats entstehen.“

29.

Seite 25, Artikel 12 Absatz 4

Anstatt:

„… dies in dem Vorschlag der Kommissiongemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels …“

muss es heißen:

„… dies in dem Vorschlag der Kommission gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels …“

30.

Seite 28, Artikel 17 Absatz 2, jeweils in Unterabsatz 1 und in Unterabsatz 2

Anstatt:

„Besitzt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, einen“

muss es heißen:

„Besitzt ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser einen“

31.

Seite 30, Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe l

Anstatt

„… in allen Phasen des Verfahrens zur Bestimmung des in Artikel 21 festgelegten zuständigen Mitgliedstaats,“

muss es heißen:

„… in allen Phasen des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats, wie in Artikel 21 festgelegt,“.

32.

Seite 31, Artikel 21 Absatz 1

Anstatt:

„Die Antragsteller haben das Recht, auf eine wirksame Weise einen Rechtsbeistand oder einen sonstigen nach nationalem Recht zugelassenen oder zulässigen Berater in Angelegenheiten zu konsultieren im Zusammenhang stehen mit der Anwendung der Kriterien in Kapitel II oder der Bestimmungen in Kapitel III dieses Teils in allen Phasen des Verfahrens zur Bestimmung des gemäß dieser Verordnung zuständigen Mitgliedstaats.“

muss es heißen:

„Die Antragsteller haben das Recht, auf eine wirksame Weise einen Rechtsbeistand oder einen sonstigen nach nationalem Recht zugelassenen oder zulässigen Berater in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Kriterien in Kapitel II oder der Bestimmungen in Kapitel III dieses Teils in allen Phasen des Verfahrens zur Bestimmung des gemäß dieser Verordnung zuständigen Mitgliedstaats zu konsultieren.“

33.

Seite 31, Artikel 21 Absatz 5

Anstatt:

„… Bearbeitung von Anträgen auf die …“

muss es heißen:

„… Bearbeitung von Ersuchen auf die …“

34.

Seite 32, Artikel 21 Absatz 7

Anstatt:

„Unbeschadet des Absatzes 1 kann die unentgeltliche Rechtsauskunft im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nicht bereitgestellt werden, wenn der Antragsteller bereits von einem Rechtsberater unterstützt und vertreten wird.“

muss es heißen:

„Unbeschadet des Absatzes 1 kann die unentgeltliche Rechtsauskunft im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats ausgeschlossen werden, wenn der Antragsteller bereits von einem Rechtsberater unterstützt und vertreten wird.“

35.

Seite 32, Artikel 22 Absatz 1 Satz 2

Anstatt:

„Die Anhörung ermöglicht auch dem Antragsteller, das richtige Verständnis der gemäß Artikel 19 erhaltenen Informationen, sicherzustellen.“

muss es heißen:

„Die Anhörung ermöglicht auch dem Antragsteller, das richtige Verständnis der gemäß Artikel 19 erhaltenen Informationen sicherzustellen.“

36.

Seite 32, Artikel 22 Absatz 4 Satz 2

Anstatt:

„Im Fall unbegleiteter Minderjähriger sofern anwendbar auch im Fall begleiteter Minderjähriger wird die persönliche Anhörung von …“

muss es heißen:

„Im Fall unbegleiteter Minderjähriger, sofern anwendbar auch im Fall begleiteter Minderjähriger, wird die persönliche Anhörung von …“

37.

Seite 33, Artikel 22 Absatz 5 Satz 1

Anstatt:

„Wenn die Umstände dies hinreichend rechtfertigen können die Mitgliedstaaten …“

muss es heißen:

„Wenn die Umstände dies hinreichend rechtfertigen, können die Mitgliedstaaten …“

38.

Seite 33, Artikel 22 Absatz 7 Satz 5

Anstatt:

„… auf jeden Fall aber vor der Entscheidung der zuständigen Behörden über den zuständigen Mitgliedstaat Zugang zu der Zusammenfassung erhält.“

muss es heißen:

„… auf jeden Fall aber vor der Entscheidung der zuständigen Behörden über den zuständigen Mitgliedstaat, Zugang zu der Zusammenfassung erhält.“

39.

Seite 24, Artikel 11 Titel

Anstatt:

Durchführungsbeschluss der Kommission über die Festlegung der Mitgliedstaaten, die Migrationsdruck ausgesetzt sind, für die die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder die sich einer ausgeprägten Migrationslage befinden

muss es heißen:

Durchführungsbeschluss der Kommission über die Festlegung der Mitgliedstaaten, die Migrationsdruck ausgesetzt sind, für die die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder die sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden “.

40.

Seite 32, Artikel 22 Absatz 4 letzter Satz

Anstatt:

„Auf Ersuchen des Antragstellers und soweit möglich müssen die die Anhörung führende Person und der Dolmetscher dem Geschlecht angehören, das der Antragsteller zu diesem Zweck bevorzugt.“

muss es heißen:

„Auf Ersuchen des Antragstellers und soweit möglich, müssen die die Anhörung führende Person und der Dolmetscher dem Geschlecht angehören, das der Antragsteller zu diesem Zweck bevorzugt.“

41.

Seite 33, Artikel 22 Absatz 5 Satz 1

Anstatt:

„Wenn die Umstände dies hinreichend rechtfertigen können …“

muss es heißen:

„Wenn die Umstände dies hinreichend rechtfertigen, können …“

42.

Seite 33, Artikel 23 Absatz 2 Satz 1

Anstatt:

„Jeder Mitgliedstaat, in dem ein unbegleiteter Minderjähriger sich befindet, stellt sicher, dass dieser in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, zu ihrer Vertretung und Unterstützung ein Vertreter zur Seite gestellt wird.“

muss es heißen:

„Jeder Mitgliedstaat, in dem sich ein unbegleiteter Minderjähriger befindet, stellt sicher, dass diesem in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, zu seiner Vertretung und Unterstützung ein Vertreter zur Seite gestellt wird.“

43.

Seite 33, Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a

Anstatt:

„… um den Minderjährigen vorläufig zu unterstützen und sein Wohl um sein allgemeines Wohlergehen zu wahren, …“

muss es heißen:

„… um den Minderjährigen vorläufig zu unterstützen und sein Wohl und sein allgemeines Wohlergehen zu wahren, …“

44.

Seite 33, Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 4

Anstatt:

„… ist sie nicht verpflichtet einen Vertreter gemäß diesem Absatz benennen.“

muss es heißen:

„… ist sie nicht verpflichtet, einen Vertreter gemäß diesem Absatz zu benennen.“

45.

Seite 34, Artikel 23 Absatz 3 Satz 1

Anstatt:

„… des gemäß der Verordnung zuständigen Mitgliedstaats ein.“

muss es heißen:

„… des gemäß der vorliegenden Verordnung zuständigen Mitgliedstaats ein.“

46.

Seite 34, Artikel 23 Absatz 6 Unterabsatz 3

Anstatt:

„… zu den besonderen Bedürfnisse Minderjähriger, die …“

muss es heißen:

„… zu den besonderen Bedürfnissen Minderjähriger, die …“

47.

Seite 34, Artikel 23 Absatz 7 Satz 1

Anstatt:

„… dieses Artikels zu unterstützen, erlässt die Kommission …“

muss es heißen:

„… dieses Artikels zu erleichtern, erlässt die Kommission …“

48.

Seite 35, Artikel 25 Absatz 4

Anstatt:

„Verwandt“

muss es heißen:

„Verwandte“.

49.

Seite 35, Artikel 25 Absatz 1 Satz 2

Anstatt:

„Diese Kriterien gelten in der Rangfolge gemäß der Absätze 2 bis 5.“

muss es heißen:

„Diese Kriterien gelten in der Rangfolge gemäß den Absätzen 2 bis 5.“

50.

Seite 36, Artikel 26 Absatz 1

Anstatt:

„… sofern die betreffenden Personen diesen Wunsch schriftlich kundgetan hat.“

muss es heißen:

„… sofern die betreffenden Personen diesen Wunsch schriftlich kundgetan haben.“

51.

Seite 37, Artikel 31 Absatz 2

Anstatt:

„Absatz 1findet keine Anwendung, …“

muss es heißen:

„Absatz 1 findet keine Anwendung, …“

52.

Seite 41, Artikel 38 Absatz 4 Unterabsatz 2

Anstatt:

„Diese Pflicht erlischt, wenn der bestimmende Mitgliedstaatnachweist, dass der Antragsteller von einem anderen Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel erhalten hat.“

muss es heißen:

„Diese Pflicht erlischt, wenn der bestimmende Mitgliedstaat nachweist, dass der Antragsteller von einem anderen Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel erhalten hat.“

53.

Seite 42, Artikel 39 Absatz 2 Unterabsatz 1

Anstatt:

„… Rückkehrentscheidung registriert wurde“

muss es heißen:

„… Rückkehrentscheidung registriert wurde.“

54.

Seite 42, Artikel 40 Absatz 4 Unterabsatz 1

Anstatt:

„Die Kommissionlegt im Wege …“

muss es heißen:

„Die Kommission legt im Wege …“

55.

Seite 42, Artikel 40 Absatz 4 Unterabsatz 2

Anstatt:

„Für die Zwecke von Unterabsatz 1 fallen unter den Begriff Beweismittelförmliche Beweismittel, die insoweit …“

muss es heißen:

„Für die Zwecke von Unterabsatz 1 fallen unter den Begriff Beweismittel förmliche Beweismittel, die insoweit …“

56.

Seite 45, Artikel 43 Absatz 5 Unterabsätze 5 und 6

Der Begriff „einzelstaatlichem Recht“ wird jeweils durch „nationalem Recht“ ersetzt.

57.

Seite 45, Artikel 44 Absatz 5

Anstatt:

„Eine Inhaftierung im Sinne dieses Artikels ist von den Verwaltungs- oder Justizbehörden schriftlich anzuordnen. In der Anordnung werden die sachlichen und rechtlichen Gründe für die Haft angegeben. Wird die Haft von einer Verwaltungsbehörde angeordnet, so sorgen die Mitgliedstaaten von Amts wegen oder auf Antrag des Antragstellers für eine zügige gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme.“

muss es heißen:

„Eine Inhaftierung im Sinne dieses Artikels ist von den Verwaltungs- oder Justizbehörden schriftlich anzuordnen. In der Anordnung werden die sachlichen und rechtlichen Gründe für die Haft angegeben. Wird die Haft von einer Verwaltungsbehörde angeordnet, so sorgen die Mitgliedstaaten von Amts wegen und/oder auf Antrag des Antragstellers für eine zügige gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme.“

58.

Seite 49, Artikel 51 Absatz 1

Anstatt:

„… in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Personen, die angemessen …“

muss es heißen:

„… in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Person, die angemessen …“

59.

Seite 49, Artikel 51 Absatz 2 Buchstabe c

Anstatt:

„… alle sonstigen zur Feststellung der Identität der betreffenden Person erforderliche Daten, einschließlich …“

muss es heißen:

„… alle sonstigen zur Feststellung der Identität der betreffenden Person erforderlichen Daten, einschließlich …“

60.

Seite 49, Artikel 51 Absatz 4 Satz 2

Anstatt:

„Das Ersuchen zu begründen, und …“

muss es heißen:

„Das Ersuchen ist zu begründen, und …“

61.

Seite 50, Artikel 51 Absatz 5 Satz 4

Anstatt:

„Wenn dieser ersuchte Mitgliedstaats Informationen zurückhält, nach denen …“

muss es heißen:

„Wenn dieser ersuchte Mitgliedstaat Informationen zurückhält, nach denen …“

62.

Seite 52, Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe b

Anstatt:

„… und operative Unterstützung abzielen mit denen können auch Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern …“

muss es heißen:

„… und operative Unterstützung abzielen, mit denen auch Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern …“

63.

Seite 54, Artikel 59 Absatz 1 Satz 1

Anstatt:

„Wenn ein Mitgliedstaat, der nach dem in Artikel 11 genannten Beschluss keinem Migrationsdruck ausgesetzt ist aber sich selbst Migrationsdruck ausgesetzt sieht, so teilt er der Kommission mit, dass er den Jährlichen Solidaritätspool in Anspruch nehmen muss und unterrichtet den Rat darüber.“

muss es heißen:

„Wurde für einen Mitgliedstaat in einem Beschluss gemäß Artikel 11 nicht festgestellt, dass er unter Migrationsdruck steht, sieht er sich selbst jedoch Migrationsdruck ausgesetzt, so teilt er der Kommission mit, dass er den Jährlichen Solidaritätspool in Anspruch nehmen muss, und unterrichtet den Rat darüber.“

64.

Seite 54, Artikel 59 Absatz 2 Buchstabe c

Anstatt:

„eine Beschreibung, wie unter Rückgriff auf den im Jährlichen Solidaritätspool die Lage stabilisiert werden könnte;“

muss es heißen:

„eine Beschreibung, wie unter Rückgriff auf den Jährlichen Solidaritätspool die Lage stabilisiert werden könnte;“.

65.

Seite 54, Artikel 59 Absatz 4 Satz 1

Anstatt:

„… und erlässt einen Beschluss ob der Mitgliedstaat als unter Migrationsdruck zu betrachten ist.“

muss es heißen:

„… und erlässt einen Beschluss, ob der Mitgliedstaat als unter Migrationsdruck zu betrachten ist.“

66.

Seite 54, Artikel 59 Absatz 6 Satz 2

Anstatt:

„Der EU-Solidaritätskoordinator beruft eine Sitzung auf des Forums auf technischer Ebene ein, …“

muss es heißen:

„Der EU-Solidaritätskoordinator beruft eine Sitzung des Forums auf technischer Ebene ein, …“

67.

Seite 55, Artikel 60 Absatz 6

Anstatt.

„Jedes Jahr im Januar ab 2025 bestätigen die Mitgliedstaaten dem EU-Solidaritätskoordinator im Januar jedes Jahres die Höhe jeder im Vorjahr durchgeführten Solidaritätsmaßnahme.“

muss es heißen:

„Ab 2027 bestätigen die Mitgliedstaaten jedes Jahr im Januar dem EU-Solidaritätskoordinator die Höhe jeder im Vorjahr durchgeführten Solidaritätsmaßnahme.“

68.

Seite 57, Artikel 63 Absatz 1

Anstatt:

„…so kann ein begünstigter Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten ersuchen, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz anstelle von Übernahmen ersuchen, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz, für die der begünstigte Mitgliedstaat als zuständig bestimmt wurde, nach dem Verfahren des Artikels 69 zu übernehmen..“

muss es heißen:

„… so kann ein begünstigter Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten anstelle von Übernahmen ersuchen, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz, für die der begünstigte Mitgliedstaat als zuständig bestimmt wurde, nach dem Verfahren des Artikels 69 zu übernehmen.“

69.

Seite 57, Artikel 63 Absatz 2 Einleitung

Anstatt:

„Ein beitragender Mitgliedstaat kann begünstigten Mitgliedstaaten anstelle von Übernahmen seine Bereitschaft erklären, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zu übernehmen, für die ein begünstigter Mitgliedstaat als zuständig bestimmt wurde, …“

muss es heißen:

„Ein beitragender Mitgliedstaat kann begünstigten Mitgliedstaaten seine Bereitschaft erklären, anstelle von Übernahmen die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zu übernehmen, für die ein begünstigter Mitgliedstaat als zuständig bestimmt wurde, …“

70.

Seite 57, Artikel 63 Absatz 6 Unterabsatz 1

Anstatt:

„(6)   Der beitragende Mitgliedstaat ermittelt die einzelnen Anträge, für die er die Zuständigkeit gemäß den Absätzen 2 und 3 dieses Artikels übernimmt, und unterrichtet den begünstigten Mitgliedstaat unter Nutzung des gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 eingerichteten elektronischen Kommunikationsnetzes.“

muss es heißen:

„(6)   Der beitragende Mitgliedstaat ermittelt die einzelnen Anträge, für die er die Zuständigkeit gemäß den Absätzen 3 bis 5 dieses Artikels übernimmt, und unterrichtet den begünstigten Mitgliedstaat unter Nutzung des gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 eingerichteten elektronischen Kommunikationsnetzes.“

71.

Seite 58, Artikel 64 Absatz 2 Satz 1

Anstatt:

„Die begünstigten Mitgliedstaaten ermitteln Maßnahmen, die durch die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Forum auf technischer Finanzbeiträge finanziert werden können, und legen sie dem Forum auf technischer Ebene vor.“

muss es heißen:

„Die begünstigten Mitgliedstaaten ermitteln Maßnahmen, die mit den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Finanzbeiträgen finanziert werden können, und legen sie dem Forum auf technischer Ebene vor.“

72.

Seite 58, Artikel 63 Absatz 8 Buchstabe c

Anstatt:

„c)

die in Artikel 39 Absatz 1 genannte Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist;“

muss es heißen:

„c)

die in Artikel 46 Absatz 1 genannte Überstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist;“.

73.

Seite 59, Artikel 67 Absatz 4 Unterabsatz 2

Anstatt:

„Antragsteller, die keine wichtige Bindungen zu einem Mitgliedstaat haben, werden …“

muss es heißen:

„Antragsteller, die keine wichtigen Bindungen zu einem Mitgliedstaat haben, werden …“

74.

Seite 60, Artikel 67 Absatz 5 Unterabsatz 1

Anstatt:

„Soll eine Übernahme durchgeführt werden so unterrichtet der begünstigte Mitgliedstaat …“

muss es heißen:

„Soll eine Übernahme durchgeführt werden, so unterrichtet der begünstigte Mitgliedstaat …“

75.

Seite 60, Artikel 67 Absatz 9 Unterabsatz 1

Anstatt:

„… vom begünstigten Mitgliedstaat, übernehmen wird.“

muss es heißen:

„… vom begünstigten Mitgliedstaat übernehmen wird.“

76.

Seite 60, Artikel 67 Absatz 11

Anstatt:

„… oder eine Überprüfung einer Überstellungsentscheidung, mit aufschiebender Wirkung …“

muss es heißen:

„… oder eine Überprüfung einer Überstellungsentscheidung mit aufschiebender Wirkung …“

77.

Seite 61, Artikel 68 Absatz 3 Unterabsatz 1

Anstatt:

„… als zuständig bestimmt wurde übernommen, so wird …“

muss es heißen:

„… als zuständig bestimmt wurde, übernommen, so wird …“

78.

Seite 63, Artikel 75 Buchstabe a Satz 2

Anstatt:

„… vorgenommen wird, nicht als in den …“

muss es heißen:

„… vorgenommen wird, wird nicht als in den …“

79.

Seite 65, Artikel 81 Nummer 2

Anstatt:

„6a .“

muss es heißen:

„6a.“.

80.

Seite 67, Artikel 83 Absatz 1

Anstatt:

„Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2026 aufgehoben.“

muss es heißen:

„Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben.“

81.

Seite 67, Artikel 84 Absatz 1

Anstatt:

„(1)   Wenn ein Antrag nach dem 1. Juli 2026 registriert wurde, werden alle Sachverhalte, die die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats gemäß dieser Verordnung nach sich ziehen können, auch berücksichtigt, wenn sie aus der Zeit davor datieren.“

muss es heißen:

„(1)   Wenn ein Antrag nach dem 12. Juni 2026 registriert wurde, werden alle Sachverhalte, die die Zuständigkeit eines Mitgliedstaats gemäß dieser Verordnung nach sich ziehen können, auch berücksichtigt, wenn sie aus der Zeit davor datieren.“

82.

Seite 67, Artikel 84 Absatz 2

Anstatt:

„(2)   Für einen Antrag auf internationalen Schutz, der vor dem 1. Juli 2026 registriert wird, erfolgt die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nach den Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 604/2013.“

muss es heißen:

„(2)   Für einen Antrag auf internationalen Schutz, der vor dem 12. Juni 2026 registriert wird, erfolgt die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nach den Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 604/2013.“

83.

Seite 67, Artikel 84 Absatz 3 Unterabsätze 1 und 2

Anstatt.

„(3)   Bis zum 12. September 2024 legt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und den Mitgliedstaaten dem Rat einen gemeinsamen Durchführungsplan vor, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten angemessen darauf vorbereitet sind, diese Verordnung bis zum 1. Juli 2026 durchzuführen, wobei sie die Lücken und die erforderlichen operativen Schritte bewertet, und setzt das Europäische Parlament davon in Kenntnis.

Auf der Grundlage dieses gemeinsamen Durchführungsplans erstellt jeder Mitgliedstaat bis zum 12. Dezember 2024 mit Unterstützung der Kommission und der einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einen nationalen Durchführungsplan, in dem die Maßnahmen und der Zeitplan für deren Durchführung festgelegt sind. Jeder Mitgliedstaat schließt die Durchführung seines Plans bis zum 1. Juli 2026 ab.“

muss es heißen:

„(3)   Bis zum 12. September 2024 legt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und den Mitgliedstaaten dem Rat einen gemeinsamen Durchführungsplan vor, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten angemessen darauf vorbereitet sind, diese Verordnung bis zum 12. Juni 2026 durchzuführen, wobei sie die Lücken und die erforderlichen operativen Schritte bewertet, und setzt das Europäische Parlament davon in Kenntnis.

Auf der Grundlage dieses gemeinsamen Durchführungsplans erstellt jeder Mitgliedstaat bis zum 12. Dezember 2024 mit Unterstützung der Kommission und der einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einen nationalen Durchführungsplan, in dem die Maßnahmen und der Zeitplan für deren Durchführung festgelegt sind. Jeder Mitgliedstaat schließt die Durchführung seines Plans bis zum 12. Juni 2026 ab.“

84.

Seite 68, Artikel 85 Absatz 2

Anstatt:

„Sie gilt ab dem 1. Juli 2026.“

muss es heißen:

„Sie gilt ab dem 12. Juni 2026.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1351/corrigendum/2025-11-25/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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