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Document 32024D1908

Beschluss (GASP) 2024/1908 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. Juli 2024 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/615 (EUTM Somalia/2/2024)

ST/11020/2024/INIT

ABl. L, 2024/1908, 8.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1908/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 17/07/2025; Aufgehoben durch 32025D1398

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1908/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1908

8.7.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/1908 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 4. Juli 2024

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/615 (EUTM Somalia/2/2024)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/96/GASP angenommen, mit dem die Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) eingerichtet wurde.

(2)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUTM Somalia wahr und ist durch den Rat ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Mission EUTM Somalia, zu fassen.

(3)

Am 14. März 2023 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2023/615 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Fulvio POLI zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia ab dem 23. März 2023 angenommen.

(4)

Am 17. Mai 2024 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Brigadegeneral Giuseppe ZIZZARI als Nachfolger von Brigadegeneral Fulvio POLI zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia (im Folgenden „Vorschlag zur Ernennung“) zu ernennen.

(5)

Am 4. Juni 2024 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, den Vorschlag zur Ernennung zu unterstützen, und hat dem PSK die Ernennung von Brigadegeneral Giuseppe ZIZZARI als Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia ab dem 11. Juli 2024 empfohlen.

(6)

Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Giuseppe ZIZZARI als Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia gefasst werden.

(7)

Der Beschluss (GASP) 2023/615 sollte aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Giuseppe ZIZZARI wird mit Wirkung vom 11. Juli 2024 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2023/615 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 11. Juli 2024 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. Juli 2024.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Präsidentin

D. PRONK


(1)   ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

(2)   ABl. L 80 vom 20.3.2023, S. 94.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1908/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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