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Document 32024D1412

Beschluss (EU) 2024/1412 des Rates vom 19. Februar 2024 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) im Namen der Union

ST/12245/2023/INIT

ABl. L, 2024/1412, 27.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1412/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1412/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1412

27.5.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/1412 DES RATES

vom 19. Februar 2024

über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) im Namen der Union

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an. In dem in dieser Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan“) werden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan an (1) und am 11. Juli 2005 verabschiedete das Europäische Parlament eine diesbezügliche Entschließung (2).

(2)

Am 5. Dezember 2005 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Holz erzeugenden Ländern über Partnerschaftsabkommen zur Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans.

(3)

Am 20. Dezember 2005 erließ der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (3) zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Union aus Ländern, mit denen die Union ein freiwillige Partnerschaftsabkommen geschlossen hat.

(4)

Die Verhandlungen mit der Republik Côte d’Ivoire mit dem Ziel des Abschlusses eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union (im Folgenden „Abkommen“) wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 17. Oktober 2022 erfolgreich abgeschlossen.

(5)

Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holz und Holzprodukten in die Europäische Union im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt (4).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

Y. DÍAZ PÉREZ


(1)   ABl. C 268 vom 7.11.2003, S. 1.

(2)   ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 482.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1).

(4)  Der Wortlaut des Abkommens wird gemeinsam mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1412/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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