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Document 32024D0418

    Beschluss (GASP) 2024/418 des Rates vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

    ST/17044/2023/INIT

    ABl. L, 2024/418, 29.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/418/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/418/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie L


    2024/418

    29.1.2024

    BESCHLUSS (GASP) 2024/418 DES RATES

    vom 29. Januar 2024

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 erlassen.

    (2)

    In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

    (3)

    Die Union ist in Sorge über die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in Russland. Durch den ungerechtfertigten und grundlosen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die interne Repression in Russland zugenommen, die Meinungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung sowie die Medienfreiheit ist drastisch eingeschränkt worden und es wurde eine Kriegszensur eingeführt.

    (4)

    Die Union verurteilt die drastische Ausweitung von gegen die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger gerichteten restriktiven Rechtsvorschriften und von systematischer Repression sowie das unverminderte harte Vorgehen gegen unabhängige Medien, einzelne Journalisten, Mitglieder der politischen Opposition und andere kritische Stimmen weiterhin auf das Schärfste.

    (5)

    Die Union verurteilt auf das Schärfste, dass der Oppositionspolitiker, Demokratieaktivist und erklärte Kremlkritiker Vladimir Kara-Murza von einem Moskauer Gericht aus politischen Gründen zu einer 25-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

    (6)

    Die Union fordert Russland auf, alle aus politischen Gründen verurteilten Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

    (7)

    In diesem Zusammenhang sollten vier Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (8)

    Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2024.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    H. LAHBIB


    (1)   ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13.


    ANHANG

    Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

    1.

    Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt A („Natürliche Personen“) aufgenommen:

     

    Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

    Namen

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „69.

    Ekaterina Mikhailovna MIZULINA

    Екатерина Михайловна МИЗУЛИНА

    (russische Schreibweise)

    Position(en): Vorsitzende der Safe Internet League; Mitglied der Gesellschaftskammer der Russischen Föderation

    Geburtsdatum: 1.9.1984

    Geburtsort: Jaroslawl, Russische SFSR (jetzt Russische Föderation)

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Geschlecht: weiblich

    Verbundene Personen: Elena Borisovna Mizulina; Konstantin Valerevich Malofeev

    Ekaterina Mizulina ist eine russische Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und Vorsitzende der Safe Internet League (Liga für ein sicheres Internet). In dieser Position setzt sie Zensurpraktiken gegen Ersteller von Inhalten im Internet sowie Künstler zugunsten der russischen Regierung und ihrer Politik durch.

    Als Vorsitzende der Safe Internet League bringt Ekaterina Mizulina offizielle Beschwerden gegen Ersteller von Internet-Inhalten, d. h. Blogger, sowie gegen Musiker, Prominente und Influencer bei den russischen Strafverfolgungsbehörden ein. Aus diesem Grund zwingt Ekaterina Mizulina russische Ersteller von Inhalten im Internet sowie Künstler, entweder regierungsfeindliche Inhalte zu löschen oder Inhalte zugunsten der russischen Regierung und ihrer Politik zu schaffen.

    Ekaterina Mizulina ist daher verantwortlich für schwere und systematische Verstöße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, die im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis geben.

    29.1.2024

    70.

    Valentina Evgenievna LEVASHOVA

    alias

    Valentina Evgen'yevna LEVASHOVA

    Валентина Евгеньевна ЛЕВАШОВА

    alias

    Валентина Євгенiївна ЛЄВАШОВА

    (russische Schreibweise)

    Position(en): Richterin, Bezirksgericht Basmaniy, Moskau

    Geburtsdatum: 14.10.1978

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Geschlecht: weiblich

    Anschrift: Preobrazhenskiy Val St., 24 building 1, Flat 69, Moscow, Russia, 107061

    Valentina Levashova ist Richterin am Bezirksgericht Basmaniy in Moskau.

    In dieser Position ist sie an schweren und systematischen Verletzungen der Menschenrechte russischer Oppositionsführer beteiligt.

    Sie ist eine Vertreterin der Justiz, die voreingenommene Entscheidungen in politisch motivierten Verfahren gegen Personen, die sich gegen die militärische Invasion in die Ukraine ausgesprochen haben, getroffen hat oder Entscheidungen, die die militärischen und sonstigen Maßnahmen der russischen Föderation im Hoheitsgebiet der Ukraine rechtfertigen, einschließlich in dem Verfahren gegen Vladimir Kara-Murza.

    Kara-Murza ist ein bekannter Aktivist der Opposition in Russland. Das gegen ihn gerichtete politisch motivierte und auf falschen Anschuldigungen beruhende Gerichtsverfahren wurde 2022 eingeleitet, nachdem er dem Kreml vorgeworfen hatte, in der Ukraine Kriegsverbrechen zu begehen, und den russischen Angriffskrieg öffentlich verurteilt hatte.

    Im April 2023 wurde er zu einer 25-jährigen Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis/Arbeitslager verurteilt. Das Gerichtsverfahren gegen ihn war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben.

    Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

    Levashova ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.

    29.1.2024

    71.

    Oleg Viktorovich ALYPOV

    Олег Викторович АЛЫПОВ

    Олег Вiкторович АЛИПОВ

    (russische Schreibweise)

    Position(en): Überbezirklicher Staatsanwalt des Bezirks Golovinsky, Moskau

    Geburtsdatum: 7.3.1981

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Geschlecht: männlich

    Oleg Alypov ist Überbezirklicher Staatsanwalt des Bezirks Golovinsky in Moskau.

    In seiner Eigenschaft als Staatsanwalt ist er an schweren und systematischen Verletzungen der Menschenrechte russischer Oppositionsführer, einschließlich in dem Verfahren gegen Vladimir Kara-Murza, beteiligt.

    Kara-Murza ist ein bekannter Aktivist der Opposition in Russland. Das gegen ihn gerichtete politisch motivierte und auf falschen Anschuldigungen beruhende Gerichtsverfahren wurde 2022 eingeleitet, nachdem er dem Kreml vorgeworfen hatte, in der Ukraine Kriegsverbrechen zu begehen, und den russischen Angriffskrieg öffentlich verurteilt hatte.

    Im April 2023 wurde er zu einer 25-jährigen Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis/Arbeitslager verurteilt. Das Gerichtsverfahren gegen ihn war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben.

    Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

    Alypov ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.

    29.1.2024

    72.

    Ludmila Mikhailovna SMOLKINA

    Людмила Михайловна СМОЛКИНA

    Людмила Михайлiвна СМОЛКIНА

    (russische Schreibweise)

    Position(en): Richterin, Stadtgericht Moskau

    Geburtsdatum: 6.8.1961

    Staatsangehörigkeit: russisch

    Geschlecht: weiblich

    Anschrift: 45 Angarskaya St., building 1, 51, Moscow, Russia, 125412

    Ludmila Smolkina ist Richterin am Stadtgericht Moskau.

    In dieser Position ist sie an schweren und systematischen Verletzungen der Menschenrechte russischer Oppositionsführer, einschließlich in dem Verfahren gegen Vladimir Kara-Murza, beteiligt.

    Die russischen Behörden haben Strafanzeigen genutzt, um Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und politische Gegner, die ihre Kritik an der Invasion in die Ukraine zum Ausdruck bringen, zu verhaften, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen.

    Kara-Murza ist ein bekannter Aktivist der Opposition in Russland. Das gegen ihn gerichtete politisch motivierte und auf falschen Anschuldigungen beruhende Gerichtsverfahren wurde 2022 eingeleitet, nachdem er dem Kreml vorgeworfen hatte, in der Ukraine Kriegsverbrechen zu begehen, und den russischen Angriffskrieg öffentlich verurteilt hatte.

    Im April 2023 wurde er zu einer 25-jährigen Haftstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis/Arbeitslager verurteilt. Das Gerichtsverfahren gegen ihn war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben.

    Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt.

    Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

    Smolkina ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich, einschließlich willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen.

    29.1.2024“

    2.

    Der folgende Eintrag wird in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt B („Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“) aufgenommen:

     

    Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

    Namen

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „21.

    Safe Internet League

    Лига безопасного интернета

    (russische Schreibweise)

    Anschrift: Usovo, flat 100, Moscow Oblast, Russia, 143084

    Tel.: +7 8 800 700-56-76

    E-Mail: info@ligainternet.ru

    Website: https://ligainternet.ru

    Verbundene Personen: Ekaterina Mikhailovna Mizulina; Konstantin Valerevich Malofeev

    Die Safe Internet League (Liga für ein sicheres Internet) ist eine russische parastaatliche Organisation, die vom Eigentümer des Fernsehkanals Tsargrad, Konstantin Malofeev, mit Unterstützung der russischen Regierung mitgegründet wurde.

    Über die Safe Internet League kann die russische Regierung Zensurpraktiken verstärken, indem Ersteller von Inhalten im Internet und Künstler, die nicht im Einklang mit der offiziellen Linie der russischen Regierung stehende Inhalte schaffen, zum Schweigen gebracht werden.

    Die Safe Internet League bringt offizielle Beschwerden gegen russische Ersteller von Internet-Inhalten, d. h. Blogger, sowie gegen Musiker, Prominente und Influencer bei den russischen Strafverfolgungsbehörden ein. Unter Androhung von Strafmaßnahmen oder wirtschaftlichen Maßnahmen versucht die Safe Internet League, Ersteller von Inhalten im Internet und Künstler dazu zu bringen, entweder regierungsfeindliche Inhalte zu löschen oder Inhalte zugunsten der russischen Regierung und zur Anpreisung ihrer Politik zu schaffen.

    Die Safe Internet League ist daher verantwortlich für schwere und systematische Verstöße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, die im Hinblick auf die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union auch Anlass zu ernster Besorgnis geben.

    29.1.2024“


    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/418/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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