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Document 32023D2523

    Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2523 der Kommission vom 8. November 2023 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative EU Live Bus Stop Info (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU) gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7436)

    C/2023/7436

    ABl. L, 2023/2523, 16.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/2523/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/2523/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie L


    2023/2523

    16.11.2023

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/2523 DER KOMMISSION

    vom 8. November 2023

    betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „EU Live Bus Stop Info“ (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU) gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7436)

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 2 und 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 9. September 2023 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „EU Live Bus Stop Info“ (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU) eingereicht.

    (2)

    Die Ziele der Initiative werden von den Organisatoren wie folgt angegeben: „Über QR-Codes an jeder Bushaltestelle können Fahrgäste in Echtzeit auf Daten zu Fahrplänen, Strecken und Verspätungen sowie auf Aktualisierungen zugreifen; mit dieser Initiative soll der Zugang zu Informationen über öffentliche Verkehrsmittel in allen EU-Mitgliedstaaten revolutioniert werden. Diese leicht verfügbaren Informationen machen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel komfortabler, verringern Unsicherheiten und stehen im Einklang mit den nachhaltigen Verkehrszielen für eine stärkere Nutzung des ÖPNV. Die Initiative trägt zu grüneren Städten bei, indem sie den Busverkehr fördert und gleichzeitig Staus und Emissionen reduziert. Im Einklang mit den EU-Verträgen, wie etwa den Vereinbarungen zum digitalen Binnenmarkt, werden moderne Technologien in öffentliche Dienste integriert, sodass Fahrgäste fundierte Entscheidungen treffen können. Diese Transparenz entspricht den Grundsätzen des EU-Verbraucherschutzes und gewährleistet die Bereitstellung genauer und aktueller Informationen.“

    (3)

    Ein Anhang zu der Initiative enthält weitere Einzelheiten zu dem Gegenstand, den Zielen und dem Hintergrund der Initiative. Darin wird die „Notwendigkeit beschrieben, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel komfortabler zu machen und die Mobilität der Fahrgäste im öffentlichen Verkehrsnetz der Europäischen Union zu erhöhen“ und „den Zugang zu Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen zu erleichtern, um Unsicherheiten der Fahrgäste in Bezug auf Fahrpläne, Betriebszustand, Verspätungen und Alternativen entgegenzuwirken“. Der Anhang umfasst die folgenden fünf Ziele: „1. Verbesserte Erfahrung für Fahrgäste“; „2. Abbau von Unsicherheiten“; „3. Förderung nachhaltiger Mobilität“; „4. Digitale Integration“; „5. Transparenz und Zugänglichkeit“. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass die Initiative „mit dem Engagement der EU für nachhaltige Mobilität, effiziente Verkehrsmittel und technologische Innovation im Einklang steht“ und zu einem umweltfreundlicheren Verkehr sowie zur digitalen Agenda der Union beiträgt.

    (4)

    Außerdem haben die Organisatoren im Rahmen ihres Registrierungsantrags ein zusätzliches Dokument vorgelegt, das den Entwurf eines Rechtsakts skizziert.

    (5)

    Nach Einschätzung der Kommission könnten die Ziele der Initiative grundsätzlich unter Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen. Demnach ist vorgesehen, dass das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften zur Durchführung des Artikels 90 AEUV über eine gemeinsame Verkehrspolitik erlassen.

    (6)

    Nach Auffassung der Kommission liegt aus diesem Grund kein Teil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.

    (7)

    Diese Schlussfolgerung hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Frage, ob die konkreten materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundrechten, in diesem Fall erfüllt sind.

    (8)

    Die Organisatorengruppe hat geeignete Nachweise vorgelegt, dass sie die in Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 festgelegten Anforderungen erfüllt, und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt.

    (9)

    Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des EUV festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte.

    (10)

    Die Initiative „EU Live Bus Stop Info“ (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU) sollte daher registriert werden.

    (11)

    Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisatorengruppe der Initiative verantwortlich ist. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Europäische Bürgerinitiative „EU Live Bus Stop Info“ (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU) wird registriert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an die Organisatorengruppe der Bürgerinitiative „EU Live Bus Stop Info“ (Echtzeit-Informationen an Bushaltestellen in der EU)‚ vertreten durch Herrn Hubert Willy LEHMANN und Frau Mihaela-Valentina MONCEANU als Kontaktpersonen, gerichtet.

    Brüssel, den 8. November 2023

    Für die Kommission

    Věra JOUROVÁ

    Vizepräsidentin


    (1)   ABl. L 130 vom 17.5.2019, S. 55.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/2523/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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