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Document 32022R0428

    Verordnung (EU) 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    ST/7130/2022/INIT

    ABl. L 87I vom 15.3.2022, p. 13–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 15/03/2022

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/428/oj

    15.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 87/13


    VERORDNUNG (EU) 2022/428 DES RATES

    vom 15. März 2022

    zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/430 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),

    auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) angenommen.

    (2)

    Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP (3) des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.

    (3)

    Am 15. März 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/430 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP und zur Einführung weiterer Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl sowie für Luxusgüter angenommen.

    (4)

    Mit dem Beschluss (GASP) 2022/430 wird die Liste der Personen, die mit der russischen Verteidigungs- und Industriebasis in Verbindung stehen, erweitert, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden.

    (5)

    Der Beschluss (GASP) 2022/430 enthält auch Verbote für neue Investitionen in den russischen Energiesektor sowie umfassende Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft in Russland, mit Ausnahme der Nuklearindustrie und des nachgelagerten Energietransports.

    (6)

    Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen, die bereits Refinanzierungsbeschränkungen unterliegen.

    (7)

    Der Beschluss (GASP) 2022/430 verbietet ferner die Erbringung von Ratingdiensten sowie den Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten für russische Kunden.

    (8)

    Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

    (9)

    Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 1 werden folgende Buchstaben angefügt:

    „s)

    ‚Rating‘ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder einen Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird;

    t)

    ‚Ratingtätigkeiten‘ die Analyse von Daten und Informationen und die Bewertung, Genehmigung, Abgabe und Überprüfung von Ratings;

    u)

    ‚Energiesektor‘ einen Sektor, der die folgenden Tätigkeiten umfasst, mit Ausnahme ziviler Tätigkeiten im Nuklearbereich:

    i)

    die Exploration, die Förderung, die Verteilung innerhalb Russlands oder die Gewinnung von Rohöl, Erdgas oder festen fossilen Brennstoffen, die Raffination von Brennstoffen, die Verflüssigung von Erdgas oder die Rückvergasung,

    ii)

    die Herstellung oder die Verteilung innerhalb Russlands von festen fossilen Brennstoffen, raffinierten Erdölerzeugnissen oder Gas oder

    iii)

    den Bau von Anlagen oder die Installation von Ausrüstung für die Energie- und Stromerzeugung oder die Bereitstellung von Dienstleistungen, Ausrüstungen oder Technologien für Tätigkeiten im Zusammenhang damit.“

    2.

    In Artikel 2 Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:

    „iii)

    dass der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfen für den Energiesektor bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe ist nach den Ausnahmen in Artikel 3 Absätze 3 bis 6 erlaubt.“

    3.

    In Artikel 2a Absatz 7 wird folgende Ziffer angefügt:

    „iii)

    dass der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter und Technologien nach Absatz 1 oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfen für den Energiesektor bestimmt ist, es sei denn, der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr oder die damit verbundene technische Hilfe oder Finanzhilfe ist nach den Ausnahmen in Artikel 3 Absätze 3 bis 6 erlaubt.“

    4.

    Artikel 2b Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

    „(1)   In Bezug auf die in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen die zuständigen Behörden abweichend von Artikel 2 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 2a Absätze 1 und 2 und unbeschadet der Genehmigungsanforderungen der Verordnung (EU) 2021/821 den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien oder die Bereitstellung von damit verbundener technischer Hilfe oder Finanzhilfe nur genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass“

    5.

    Artikel 3 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 3

    (1)   Es ist verboten, in Anhang II aufgeführte Güter oder Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

    (2)   Es ist verboten,

    a)

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 oder mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung dieser Güter oder Technologien bereitzustellen,

    b)

    für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit verbundene technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste bereitzustellen.

    (3)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern oder Technologien, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe, die erforderlich sind für

    a)

    die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas, aus oder durch Russland in die Union, oder

    b)

    die dringende Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird.

    (4)   Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. September 2022 – einer Verpflichtung aus einem Vertrag, der vor dem 16. März 2022 geschlossen wurde, oder aus akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung eines solchen Vertrags erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus unterrichtet wurde.

    (5)   Die Verbote gemäß Absatz 2 gelten nicht für die Bereitstellung von Versicherungen oder Rückversicherungen an eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Bezug auf deren Tätigkeiten außerhalb des Energiesektors Russlands.

    (6)   Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr und die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Finanzhilfe genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

    a)

    dies für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union erforderlich ist, oder

    b)

    dies für die ausschließliche Nutzung durch Organisationen bestimmt ist, die sich im Eigentum oder unter der vollständigen oder teilweisen Kontrolle durch eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete oder eingetragene Organisation oder Einrichtung befinden.

    (7)   Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 6 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

    6.

    Artikel 3a erhält folgende Fassung:

    „Artikel 3a

    (1)   Es ist verboten,

    a)

    eine neue Beteiligung an einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, zu erwerben oder eine bestehende solche Beteiligung auszuweiten,

    b)

    neue Darlehen oder Kredite oder sonstige Finanzmittel, einschließlich Eigenkapital, für eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, oder nachweislich für den Zweck der Finanzierung einer solchen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung bereitzustellen oder sich an solchen Vereinbarungen zu beteiligen,

    c)

    ein neues Gemeinschaftsunternehmen mit einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die nach dem russischen Recht oder dem Recht eines anderen Drittlands gegründet oder eingetragen wurde und die im Energiesektor in Russland tätig ist, zu gründen,

    d)

    Wertpapierdienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar mit den unter den Buchstaben a, b und c genannten Aktivitäten in Zusammenhang stehen, zu erbringen.

    (2)   Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass

    a)

    diese für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union sowie die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas, aus oder durch Russland in die Union, erforderlich sind, oder

    b)

    diese ausschließlich eine juristischen Person, Organisation oder Einrichtung betreffen, die im Energiesektor in Russland tätig ist und die sich im Eigentum einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragen Organisation oder Einrichtung befindet.

    (3)   Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 2 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

    7.

    Artikel 3e Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    „(1)   Der Netzmanager für die Netzfunktionen des Flugverkehrsmanagements im einheitlichen europäischen Luftraum unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der Umsetzung und Einhaltung von Artikel 3d. Der Netzmanager lehnt insbesondere alle von Luftfahrzeugbetreibern eingereichten Flugpläne ab die auf die Absicht hindeuten, über dem Hoheitsgebiet der Union Tätigkeiten durchzuführen, die einen Verstoß gegen diesen Beschluss darstellen, sodass dem Piloten das Fliegen nicht gestattet wird.“

    8.

    Die folgenden Artikel werden eingefügt:

    „Artikel 3g

    (1)   Es ist verboten,

    a)

    in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie

    i)

    ihren Ursprung in Russland haben oder

    ii)

    aus Russland ausgeführt wurden,

    b)

    in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die sich in Russland befinden oder ihren Ursprung in Russland haben, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen,

    c)

    in Anhang XVII aufgeführte Eisen- und Stahlerzeugnisse zu befördern, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland in ein anderes Land ausgeführt werden;

    d)

    unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten sowie Versicherungen und Rückversicherungen, im Zusammenhang mit den Verboten gemäß den Buchstaben a, b und c bereitzustellen.

    (2)   Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 17. Juni 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.

    Artikel 3h

    (1)   Es ist verboten, in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.

    (2)   Sofern im Anhang nichts anderes bestimmt ist, gilt das Verbot gemäß Absatz 1 für in Anhang XVIII aufgeführte Luxusgüter, deren Wert 300 EUR je Stück übersteigt.

    (3)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten oder Partnerländer in Russland oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder für die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter.“

    9.

    Folgender Artikel wird eingefügt:

    „Artikel 5aa

    (1)   Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Geschäfte zu tätigen mit

    a)

    einer in Russland niedergelassenen in Anhang XIX aufgeführten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich unter öffentlicher Kontrolle oder zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft befindet oder bei der Russland und seine Regierung oder Zentralbank das Recht auf Gewinnbeteiligung hat oder Russland und seine Regierung oder Zentralbank andere wesentliche wirtschaftliche Beziehungen unterhält,

    b)

    einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang XIX aufgeführten Organisationen gehalten werden, oder

    c)

    einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b aufgeführten Organisationen handelt.

    (2)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für die Erfüllung – bis zum 15. Mai 2022 – von Verträgen, die vor dem 16. März 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.

    (3)   Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für:

    a)

    Transkationen, die unbedingt erforderlich sind für den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Erdöl und Erdgas sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union,

    b)

    Transaktionen in Zusammenhang mit Energieprojekten außerhalb Russlands, in denen eine in Anhang XIX aufgeführte juristische Person, Organisation oder Einrichtung Minderheitsgesellschafter ist.“

    10.

    Folgender Artikel wird eingefügt:

    „Artikel 5j

    (1)   Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Ratingdienste zu erbringen.

    (2)   Ab dem 15. April 2022 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Zugang zu Abonnementdiensten im Zusammenhang mit Ratingtätigkeiten zu gewähren.

    (3)   Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats und für natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.“

    11.

    Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

    „a)

    juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in den Anhängen III, IV, V, VI, XII, XIII, XIV, XV oder XIX aufgeführt oder in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b oder c, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b oder c, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c oder d, Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b oder c, Artikel 5a Buchstabe a, b oder c, Artikel 5aa Buchstabe b oder c, Artikel 5h oder Artikel 5j genannt sind,“

    12.

    Artikel 12 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 12

    Es ist verboten, sich wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der in dieser Verordnung vorgesehen Verbote bezweckt oder bewirkt wird.“

    13.

    Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

    14.

    Die Anhänge XVII, XVIII und XIX werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung angefügt.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 15. März 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J.-Y. LE DRIAN


    (1)  ABl. L 87 I vom 15.3.2022.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

    (3)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


    ANHANG I

    In Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden Einträge für die folgenden natürlichen Personen und Einrichtungen eingefügt:

     

    „Amur Shipbuilding Factory PJSC

     

    AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC

     

    AO Kronshtadt

     

    Avant Space LLC

     

    Baikal Electronics

     

    Center for Technological Competencies in Radiophtonics

     

    Central Research and Development Institute Tsiklon

     

    Crocus Nano Electronics

     

    Dalzavod Ship-Repair Center

     

    Elara

     

    Electronic Computing and Information Systems

     

    ELPROM

     

    Engineering Center Ltd.

     

    Forss Technology Ltd.

     

    Integral SPB

     

    JSC Element

     

    JSC Pella-Mash

     

    JSC Shipyard Vympel

     

    Kranark LLC

     

    Lev Anatolyevich Yershov (Ershov)

     

    LLC Center

     

    MCST Lebedev

     

    Miass Machine-Building Factory

     

    Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk

     

    MPI VOLNA

     

    N. A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering

     

    Nerpa Shipyard

     

    NM-Tekh

     

    Novorossiysk Shipyard JSC

     

    NPO Electronic Systems

     

    NPP Istok

     

    NTC Metrotek

     

    OAO GosNIIkhimanalit

     

    OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era

     

    OJSC TSRY

     

    OOO Elkomtekh (Elkomtex)

     

    OOO Planar

     

    OOO Sertal

     

    Photon Pro LLC

     

    PJSC Zvezda

     

    Production Association Strela

     

    Radioavtomatika

     

    Research Center Module

     

    Robin Trade Limited

     

    R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships

     

    Rubin Sever Design Bureau

     

    Russian Space Systems

     

    Rybinsk Shipyard Engineering

     

    Scientific Research Institute of Applied Chemistry

     

    Scientific-Research Institute of Electronics

     

    Scientific Research Institute of Hypersonic Systems

     

    Scientific Research Institute NII Submikron

     

    Sergey IONOV

     

    Serniya Engineering

     

    Severnaya Verf Shipbuilding Factory

     

    Ship Maintenance Center Zvezdochka

     

    State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS)

     

    State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya

     

    State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute

     

    State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash)

     

    Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center

     

    UAB Pella-Fjord

     

    United Shipbuilding Corporation JSC “35th Shipyard”

     

    United Shipbuilding Corporation JSC “Astrakhan Shipyard”

     

    United Shipbuilding Corporation JSC “Aysberg Central Design Bureau”

     

    United Shipbuilding Corporation JSC “Baltic Shipbuilding Factory”

     

    United Shipbuilding Corporation JSC “Krasnoye Sormovo Plant OJSC”

     

    United Shipbuilding Corporation JSC SC “Zvyozdochka”

     

    United Shipbuilding Corporation “Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar”

     

    United Shipbuilding Corporation “Scientific Research Design Technological Bureau Onega”

     

    United Shipbuilding Corporation “Sredne-Nevsky Shipyard”

     

    Ural Scientific Research Institute for Composite Materials

     

    Urals Project Design Bureau Detal

     

    Vega Pilot Plant

     

    Vertikal LLC

     

    Vladislav Vladimirovich Fedorenko

     

    VTK Ltd

     

    Yaroslavl Shipbuilding Factory

     

    ZAO Elmiks-VS

     

    ZAO Sparta

     

    ZAO Svyaz Inzhiniring“


    ANHANG II

    Die folgenden Anhänge werden angefügt:

    „ANHANG XVII

    LISTE DER EISEN- UND STAHLERZEUGNISSE NACH ARTIKEL 3g

    KN-/TARIC-Codes

    Bezeichnung der Güter

    7208 10 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 25 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 26 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 27 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 36 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 37 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 38 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 39 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 40 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 52 99

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 53 90

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7208 54 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7211 14 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7211 19 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7212 60 00

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 19 10

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 30 10

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 30 30

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 30 90

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 40 15

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7225 40 90

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7226 19 10

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7226 91 20

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7226 91 91

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7226 91 99

    Bleche und Bänder aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, warmgewalzt

    7209 15 00

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 16 90

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 17 90

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 18 91

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 25 00

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 26 90

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 27 90

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 28 90

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 90 20

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 90 80

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 23 20

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 23 30

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 23 80

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 29 00

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 90 20

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7211 90 80

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7225 50 20

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7225 50 80

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7226 20 00

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7226 92 00

    Bleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, kaltgewalzt

    7209 16 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7209 17 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7209 18 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7209 26 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7209 27 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7209 28 10

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7225 19 90

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7226 19 80

    Elektrobleche (andere als GOES)

    7210410020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210410030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210490020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210490030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210610020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210610030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210690020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210690030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212300020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212300030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506120

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506130

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506920

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506930

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225920020

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225920030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990011

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990022

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990023

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990041

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990045

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990091

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990092

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990093

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226993010

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226993030

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997011

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997013

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997091

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997093

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997094

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210 20 00

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210 30 00

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210 90 80

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212 20 00

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212 50 20

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212 50 30

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212 50 40

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212 50 90

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225 91 00

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226 99 10

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210410080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210490080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210610080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210690080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212300080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506180

    Bleche mit metallischem Überzug

    7212506980

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225920080

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990025

    Bleche mit metallischem Überzug

    7225990095

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226993090

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997019

    Bleche mit metallischem Überzug

    7226997096

    Bleche mit metallischem Überzug

    7210 70 80

    Bleche mit organischem Überzug

    7212 40 80

    Bleche mit organischem Überzug

    7209 18 99

    Weißblecherzeugnisse

    7210 11 00

    Weißblecherzeugnisse

    7210 12 20

    Weißblecherzeugnisse

    7210 12 80

    Weißblecherzeugnisse

    7210 50 00

    Weißblecherzeugnisse

    7210 70 10

    Weißblecherzeugnisse

    7210 90 40

    Weißblecherzeugnisse

    7212 10 10

    Weißblecherzeugnisse

    7212 10 90

    Weißblecherzeugnisse

    7212 40 20

    Weißblecherzeugnisse

    7208 51 20

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7208 51 91

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7208 51 98

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7208 52 91

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7208 90 20

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7208 90 80

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7210 90 30

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7225 40 12

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7225 40 40

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7225 40 60

    Quartobleche aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7219 11 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 12 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 12 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 13 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 13 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 14 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 14 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 22 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 22 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 23 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 24 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7220 11 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7220 12 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 31 00

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 32 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 32 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 33 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 33 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 34 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 34 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 35 10

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 35 90

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 90 20

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 90 80

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 21

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 29

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 41

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 49

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 81

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 20 89

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 90 20

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7220 90 80

    Bleche und Bänder aus nicht rostendem Stahl, kaltgewalzt

    7219 21 10

    Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7219 21 90

    Quartobleche aus nicht rostendem Stahl, warmgewalzt

    7214 30 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 91 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 91 90

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 31

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 39

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 50

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 71

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 79

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 99 95

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7215 90 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 10 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 21 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 22 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 40 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 40 90

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 50 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 50 91

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 50 99

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 99 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 10 20

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 20 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 20 91

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 20

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 41

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 49

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 61

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 69

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 70

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 30 89

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 60 20

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 60 80

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 70 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 70 90

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7228 80 00

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7214 20 00

    Betonstabstahl

    7214 99 10

    Betonstabstahl

    7222 11 11

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 11 19

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 11 81

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 11 89

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 19 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 19 90

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 11

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 19

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 21

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 29

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 31

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 39

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 81

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 20 89

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 30 51

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 30 91

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 30 97

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 40 10

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 40 50

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7222 40 90

    Stäbe und Leichtprofile aus nicht rostendem Stahl

    7221 00 10

    Nicht rostender Walzdraht

    7221 00 90

    Nicht rostender Walzdraht

    7213 10 00

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 20 00

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 10

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 20

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 41

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 49

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 70

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 91 90

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 99 10

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7213 99 90

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7227 10 00

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7227 20 00

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7227 90 10

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7227 90 50

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7227 90 95

    Walzdraht aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl

    7216 31 10

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 31 90

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 32 11

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 32 19

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 32 91

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 32 99

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 33 10

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7216 33 90

    Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

    7301 10 00

    Spundwanderzeugnisse

    7302 10 22

    Oberbaumaterial für Bahnen

    7302 10 28

    Oberbaumaterial für Bahnen

    7302 10 40

    Oberbaumaterial für Bahnen

    7302 10 50

    Oberbaumaterial für Bahnen

    7302 40 00

    Oberbaumaterial für Bahnen

    7306 30 41

    Andere Rohre

    7306 30 49

    Andere Rohre

    7306 30 72

    Andere Rohre

    7306 30 77

    Andere Rohre

    7306 61 10

    Hohlprofile

    7306 61 92

    Hohlprofile

    7306 61 99

    Hohlprofile

    7304 11 00

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 22 00

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 24 00

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 41 00

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 49 10

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 49 93

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 49 95

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 49 99

    Nahtlose Rohre aus nicht rostendem Stahl

    7304 19 10

    Andere nahtlose Rohre

    7304 19 30

    Andere nahtlose Rohre

    7304 19 90

    Andere nahtlose Rohre

    7304 23 00

    Andere nahtlose Rohre

    7304 29 10

    Andere nahtlose Rohre

    7304 29 30

    Andere nahtlose Rohre

    7304 29 90

    Andere nahtlose Rohre

    7304 31 20

    Andere nahtlose Rohre

    7304 31 80

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 10

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 52

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 58

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 92

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 93

    Andere nahtlose Rohre

    7304 39 98

    Andere nahtlose Rohre

    7304 51 81

    Andere nahtlose Rohre

    7304 51 89

    Andere nahtlose Rohre

    7304 59 10

    Andere nahtlose Rohre

    7304 59 92

    Andere nahtlose Rohre

    7304 59 93

    Andere nahtlose Rohre

    7304 59 99

    Andere nahtlose Rohre

    7304 90 00

    Andere nahtlose Rohre

    7305 11 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 12 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 19 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 20 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 31 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 39 00

    Große geschweißte Rohre

    7305 90 00

    Große geschweißte Rohre

    7306 11 10

    Andere geschweißte Rohre

    7306 11 90

    Andere geschweißte Rohre

    7306 19 10

    Andere geschweißte Rohre

    7306 19 90

    Andere geschweißte Rohre

    7306 21 00

    Andere geschweißte Rohre

    7306 29 00

    Andere geschweißte Rohre

    7306 30 11

    Andere geschweißte Rohre

    7306 30 19

    Andere geschweißte Rohre

    7306 30 80

    Andere geschweißte Rohre

    7306 40 20

    Andere geschweißte Rohre

    7306 40 80

    Andere geschweißte Rohre

    7306 50 20

    Andere geschweißte Rohre

    7306 50 80

    Andere geschweißte Rohre

    7306 69 10

    Andere geschweißte Rohre

    7306 69 90

    Andere geschweißte Rohre

    7306 90 00

    Andere geschweißte Rohre

    7215 10 00

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7215 50 11

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7215 50 19

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7215 50 80

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 10 90

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 20 99

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 50 20

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 50 40

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 50 61

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 50 69

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7228 50 80

    Stäbe aus nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, kaltfertiggestellt

    7217 10 10

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 10 31

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 10 39

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 10 50

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 10 90

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 20 10

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 20 30

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 20 50

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 20 90

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 30 41

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 30 49

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 30 50

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 30 90

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 90 20

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 90 50

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    7217 90 90

    Draht aus nicht legiertem Stahl

    ANHANG XVIII

    LISTE DER LUXUSGÜTER IM SINNE VON ARTIKEL 3h

    ERLÄUTERUNG

    Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1), wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt.

    1.   Pferde

    ex

    0101 21 00

    reinrassige Zuchttiere

    ex

    0101 29 90

    andere

    2.   Kaviar und Kaviarersatz

    ex

    1604 31 00

    Kaviar

    ex

    1604 32 00

    Kaviarersatz

    3.   Trüffel und Zubereitungen daraus

    ex

    0709 56 00

    Trüffel

    ex

    0710 80 69

    andere

    ex

    0711 59 00

    andere

    ex

    0712 39 00

    andere

    ex

    2001 90 97

    andere

    ex

    2003 90 10

    Trüffel

    ex

    2103 90 90

    andere

    ex

    2104 10 00

    Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen

    ex

    2104 20 00

    zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen

    ex

    2106 00 00

    Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    4.   Weine (einschließlich Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke

    ex

    2203 00 00

    Bier aus Malz

    ex

    2204 10 11

    Champagner

    ex

    2204 10 91

    Asti spumante

    ex

    2204 10 93

    andere

    ex

    2204 10 94

    Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)

    ex

    2204 10 96

    andere Rebsortenweine

    ex

    2204 10 98

    andere

    ex

    2204 21 00

    in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger

    ex

    2204 29 00

    andere

    ex

    2205 00 00

    Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

    ex

    2206 00 00

    Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein, Met, Sake); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    ex

    2207 10 00

    Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt

    ex

    2208 00 00

    Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke

    5.   Zigarren und Zigarillos

    ex

    2402 10 00

    Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend

    ex

    2402 90 00

    andere

    6.   Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten

    ex

    3303

    Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer)

    ex

    3304 00 00

    Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre

    ex

    3305 00 00

    Zubereitete Haarbehandlungsmittel

    ex

    3307 00 00

    Zubereitete Rasiermittel (einschließlich Vor- und Nachbehandlungsmittel), Körperdesodorierungsmittel, zubereitete Badezusätze, Haarentfernungsmittel und andere zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Raumdesodorierungsmittel, auch nicht parfümiert, auch mit desinfizierenden Eigenschaften

    ex

    6704 00 00

    Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    7.   Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel

    ex

    4201 00 00

    Sattlerwaren für alle Tiere (einschließlich Zugtaue, Leinen, Kniekappen, Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen, Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen aller Art

    ex

    4202 00 00

    Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen

    ex

    4205 00 90

    andere

    ex

    9605 00 00

    Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Bekleidung

    8.   Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)

    ex

    4203 00 00

    Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder

    ex

    4303 00 00

    Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen

    ex

    6101 00 00

    Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103

    ex

    6102 00 00

    Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104

    ex

    6103 00 00

    Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

    ex

    6104 00 00

    Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

    ex

    6105 00 00

    Hemden aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

    ex

    6106 00 00

    Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

    ex

    6107 00 00

    Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben

    ex

    6108 00 00

    Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen

    ex

    6109 00 00

    T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6110 00 00

    Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6111 00 00

    Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder

    ex

    6112 11 00

    aus Baumwolle

    ex

    6112 12 00

    aus synthetischen Chemiefasern

    ex

    6112 19 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    6112 20 00

    Skianzüge

    ex

    6112 31 00

    aus synthetischen Chemiefasern

    ex

    6112 39 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    6112 41 00

    aus synthetischen Chemiefasern

    ex

    6112 49 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    6113 00 10

    aus Gewirken oder Gestricken der Position 5906

    ex

    6113 00 90

    andere

    ex

    6114 00 00

    Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6115 00 00

    Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken)

    ex

    6116 00 00

    Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6117 00 00

    Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6201 00 00

    Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203

    ex

    6202 00 00

    Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204

    ex

    6203 00 00

    Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben

    ex

    6204 00 00

    Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen

    ex

    6205 00 00

    Hemden für Männer oder Knaben

    ex

    6206 00 00

    Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen

    ex

    6207 00 00

    Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben

    ex

    6208 00 00

    Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen

    ex

    6209 00 00

    Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder

    ex

    6210 10 00

    aus Erzeugnissen der Position 5602 oder 5603

    ex

    6210 20 00

    Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6201 11 bis 6201 19 genannten Waren

    ex

    6210 30 00

    Andere Kleidung, von der Art der in den Unterpositionen 6202 11 bis 6202 19 genannten Waren

    ex

    6210 40 00

    Andere Kleidung für Männer oder Knaben

    ex

    6210 50 00

    Andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

    ex

    6211 11 00

    für Männer oder Knaben

    ex

    6211 12 00

    für Frauen oder Mädchen

    ex

    6211 20 00

    Skianzüge

    ex

    6211 32 00

    aus Baumwolle

    ex

    6211 33 00

    aus Chemiefasern

    ex

    6211 39 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    6211 42 00

    aus Baumwolle

    ex

    6211 43 00

    aus Chemiefasern

    ex

    6211 49 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    6212 00 00

    Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken

    ex

    6213 00 00

    Taschentücher und Ziertaschentücher

    ex

    6214 00 00

    Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren

    ex

    6215 00 00

    Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals

    ex

    6216 00 00

    Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

    ex

    6217 00 00

    Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212

    ex

    6401 00 00

    Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist

    ex

    6402 20 00

    Schuhe mit Oberteil aus Bändern oder Riemen, mit der Sohle durch Zapfen zusammengesteckt

    ex

    6402 91 00

    den Knöchel bedeckend

    ex

    6402 99 00

    andere

    ex

    6403 19 00

    andere

    ex

    6403 20 00

    Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

    ex

    6403 40 00

    Andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

    ex

    6403 51 00

    den Knöchel bedeckend

    ex

    6403 59 00

    andere

    ex

    6403 91 00

    den Knöchel bedeckend

    ex

    6403 99 00

    andere

    ex

    6404 19 10

    Pantoffeln und andere Hausschuhe

    ex

    6404 20 00

    Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder

    ex

    6405 00 00

    Andere Schuhe

    ex

    6504 00 00

    Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet

    ex

    6505 00 10

    aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 00 00

    ex

    6505 00 30

    Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm

    ex

    6505 00 90

    andere

    ex

    6506 99 00

    aus anderen Stoffen

    ex

    6601 91 00

    Schirme mit Teleskopauszug

    ex

    6601 99 00

    andere

    ex

    6602 00 00

    Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und ähnliche Waren

    ex

    9619 00 81

    Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder

    9.   Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht

    ex

    5701 00 00

    Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

    ex

    5702 10 00

    Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche

    ex

    5702 20 00

    Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

    ex

    5702 31 80

    andere

    ex

    5702 32 00

    aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

    ex

    5702 39 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    5702 41 90

    andere

    ex

    5702 42 00

    aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

    ex

    5702 50 00

    andere, ohne Flor, nicht konfektioniert

    ex

    5702 91 00

    aus Wolle oder feinen Tierhaaren

    ex

    5702 92 00

    aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen

    ex

    5702 99 00

    aus anderen Spinnstoffen

    ex

    5703 00 00

    Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert

    ex

    5704 00 00

    Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert

    ex

    5705 00 00

    andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert

    ex

    5805 00 00

    Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert

    10.   Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren

    ex

    7101 00 00

    Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht

    ex

    7102 00 00

    Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst, ausgenommen für industrielle Zwecke

    ex

    7103 00 00

    Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht

    ex

    7104 91 00

    Diamanten, ausgenommen zu industriellen Zwecken

    ex

    7105 00 00

    Staub und Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen

    ex

    7106 00 00

    Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

    ex

    7107 00 00

    Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug

    ex

    7108 00 00

    Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

    ex

    7109 00 00

    Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug

    ex

    7110 11 00

    in Rohform oder als Pulver

    ex

    7110 19 00

    andere

    ex

    7110 21 00

    in Rohform oder als Pulver

    ex

    7110 29 00

    andere

    ex

    7110 31 00

    in Rohform oder als Pulver

    ex

    7110 39 00

    andere

    ex

    7110 41 00

    in Rohform oder als Pulver

    ex

    7110 49 00

    andere

    ex

    7111 00 00

    Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug

    ex

    7113 00 00

    Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    7114 00 00

    Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    7115 00 00

    Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    7116 00 00

    Waren aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten)

    11.   Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

    ex

    4907 00 30

    Banknoten

    ex

    7118 10 00

    Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel

    ex

    7118 90 00

    andere

    12.   Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke

    ex

    7114 00 00

    Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    7115 00 00

    Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    8214 00 00

    Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)

    ex

    8215 00 00

    Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren

    ex

    9307 00 00

    Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen

    13.   Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden

    ex

    6911 00 00

    Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan

    ex

    6912 00 23

    aus Steinzeug

    ex

    6912 00 25

    aus Steingut oder feinen Erden

    ex

    6912 00 83

    aus Steinzeug

    ex

    6912 00 85

    aus Steingut oder feinen Erden

    ex

    6914 10 00

    aus Porzellan

    ex

    6914 90 00

    andere

    14.   Artikel aus Bleikristall

    ex

    7009 91 00

    nicht gerahmt

    ex

    7009 92 00

    gerahmt

    ex

    7010 00 00

    Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas (ohne Ampullen)

    ex

    7013 22 00

    aus Bleikristall

    ex

    7013 33 00

    aus Bleikristall

    ex

    7013 41 00

    aus Bleikristall

    ex

    7013 91 00

    aus Bleikristall

    ex

    7018 10 00

    Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren

    ex

    7018 90 00

    andere

    ex

    7020 00 80

    andere

    ex

    9405 50 00

    nichtelektrische Beleuchtungskörper

    ex

    9405 91 00

    aus Glas

    15.   Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 EUR

    ex

    8414 51

    Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger

    ex

    8414 59 00

    andere

    ex

    8414 60 00

    Abzugshauben mit einer größten horizontalen Seitenlänge von 120 cm oder weniger

    ex

    8415 10 00

    zum Einbau in Wände oder Fenster, als Kompaktgeräte oder „Split-Systeme“ (Anlagen aus getrennten Einzelelementen)

    ex

    8418 10 00

    kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit gesonderten Außentüren

    ex

    8418 21 00

    Kompressorkühlschränke

    ex

    8418 29 00

    andere

    ex

    8418 30 00

    Gefrier- und Tiefkühltruhen mit einem Inhalt von 800 l oder weniger

    ex

    8418 40 00

    Gefrier- und Tiefkühlschränke mit einem Inhalt von 900 l oder weniger

    ex

    8419 81 00

    zum Zubereiten heißer Getränke oder zum Kochen oder Wärmen von Speisen

    ex

    8422 11 00

    Haushaltsgeschirrspülmaschinen

    ex

    8423 10 00

    Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen

    ex

    8443 12 00

    Bogenoffsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen

    ex

    8443 31 00

    Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

    ex

    8443 32 00

    andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können

    ex

    8443 39 00

    andere

    ex

    8450 11 00

    Waschvollautomaten

    ex

    8450 12 00

    andere Waschmaschinen, mit eingebautem Zentrifugaltrockner

    ex

    8450 19 00

    andere

    ex

    8451 21 00

    mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger

    ex

    8452 10 00

    Haushaltsnähmaschinen

    ex

    8470 10 00

    elektronische Rechenmaschinen, die ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden können, und Geräte im Taschenformat, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten, mit Rechenfunktionen

    ex

    8470 21 00

    druckende

    ex

    8470 29 00

    andere

    ex

    8470 30 00

    andere Rechenmaschinen

    ex

    8471 00 00

    Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen

    ex

    8472 90 80

    andere

    ex

    8479 60 00

    Verdunstungsluftkühler

    ex

    8508 11 00

    mit einer Leistung von 1 500 W oder weniger und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von 20 l oder weniger

    ex

    8508 19 00

    andere

    ex

    8508 60 00

    andere Staubsauger

    ex

    8509 80 00

    andere Geräte

    ex

    8516 31 00

    Haartrockner

    ex

    8516 50 00

    Mikrowellengeräte

    ex

    8516 60 10

    Vollherde

    ex

    8516 71 00

    Kaffeemaschinen und Teemaschinen

    ex

    8516 72 00

    Brotröster (Toaster)

    ex

    8516 79 00

    andere

    ex

    8517 11 00

    Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik mit schnurlosem Hörer

    ex

    8517 13 00

    Smartphones

    ex

    8517 18 00

    andere

    ex

    8517 61 00

    Basisstationen

    ex

    8517 62 00

    Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)

    ex

    8517 69 00

    andere

    ex

    8526 91 00

    Funknavigationsgeräte

    ex

    8529 10 65

    Innenantennen für Rundfunk- und Fernsehempfang, einschließlich Geräteeinbauantennen

    ex

    8529 10 69

    andere

    ex

    8531 10 00

    Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche Geräte

    ex

    8543 70 10

    Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen

    ex

    8543 70 30

    Antennenverstärker

    ex

    8543 70 50

    Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte

    ex

    8543 70 90

    andere

    ex

    9504 50 00

    Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

    ex

    9504 90 80

    andere

    16.   Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR

    ex

    8519 00 00

    Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte

    ex

    8521 00 00

    Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner

    ex

    8527 00 00

    Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert

    ex

    8528 71 00

    der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet

    ex

    8528 72 00

    andere, für mehrfarbiges Bild

    ex

    9006 00 00

    Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539 )

    ex

    9007 00 00

    Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten

    17.   Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür

    ex

    4011 10 00

    von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

    ex

    4011 20 00

    von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art

    ex

    4011 30 00

    von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

    ex

    4011 40 00

    von der für Motorräder und Motorroller verwendeten Art

    ex

    4011 90 00

    andere

    ex

    7009 10 00

    Rückspiegel für Fahrzeuge

    ex

    8407 00 00

    Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung

    ex

    8408 00 00

    Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

    ex

    8409 00 00

    Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Motoren der Position 8407 oder 8408 bestimmt

    ex

    8411 00 00

    Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen

     

    8428 60 00

    Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen

    ex

    8431 39 00

    Zubehör und Ersatzteile für Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte; Zugmechanismen für Standseilbahnen

    ex

    8483 00 00

    Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Gleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)

    ex

    8511 00 00

    Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter

    ex

    8512 20 00

    andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte

    ex

    8512 30 10

    Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art

    ex

    8512 30 90

    andere

    ex

    8512 40 00

    Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben

    ex

    8544 30 00

    Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art

    ex

    8603 00 00

    Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604

    ex

    8605 00 00

    Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604 )

    ex

    8607 00 00

    Teile von Schienenfahrzeugen

    ex

    8702 00 00

    Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen, einschließlich Fahrer

    ex

    8703 00 00

    Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch Schneemobile

    ex

    8706 00 00

    Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor

    ex

    8707 00 00

    Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

    ex

    8708 00 00

    Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

    ex

    8711 00 00

    Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen

    ex

    8712 00 00

    Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor

    ex

    8714 00 00

    Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713

    ex

    8716 10 00

    Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

    ex

    8716 40 00

    andere Anhänger und Sattelanhänger

    ex

    8716 90 00

    Teile

    ex

    8901 10 00

    Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe

    ex

    8901 90 00

    andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind

    ex

    8903 00 00

    Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote, Kanus

    18.   Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon

    ex

    9101 00 00

    Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit Gehäuse aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

    ex

    9102 00 00

    Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position 9101

    ex

    9103 00 00

    Uhren mit Kleinuhr-Werk, ausgenommen Uhren der Position 9104

    ex

    9104 00 00

    Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe oder andere Fahrzeuge

    ex

    9105 00 00

    Andere Uhren

    ex

    9108 00 00

    Kleinuhr-Werke, vollständig und zusammengesetzt

    ex

    9109 00 00

    Andere Uhrwerke (ausgenommen Kleinuhr-Werke), vollständig und zusammengesetzt

    ex

    9110 00 00

    Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke

    ex

    9111 00 00

    Gehäuse für Uhren und Teile davon

    ex

    9112 00 00

    Gehäuse für andere Uhrmacherwaren, Teile davon

    ex

    9113 00 00

    Uhrarmbänder und Teile davon

    ex

    9114 00 00

    Andere Uhrenteile

    19.   Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 EUR

    ex

    9201 00 00

    Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur

    ex

    9202 00 00

    Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)

    ex

    9205 00 00

    Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln

    ex

    9206 00 00

    Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

    ex

    9207 00 00

    Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons):

    20.   Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

    ex

    9700

    Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

    21.   Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschließlich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport

    ex

    4015 19 00

    andere

    ex

    4015 90 00

    andere

    ex

    6210 40 00

    andere Kleidung für Männer oder Knaben

    ex

    6210 50 00

    andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

    ex

    6211 11 00

    für Männer oder Knaben

    ex

    6211 12 00

    für Frauen oder Mädchen

    ex

    6211 20 00

    Skianzüge

    ex

    6216 00 00

    Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

    ex

    6402 12 00

    Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe

    ex

    6402 19 00

    andere

    ex

    6403 12 00

    Skistiefel, Skilanglaufschuhe und Snowboardschuhe

    ex

    6403 19 00

    andere

    ex

    6404 11 00

    Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

    ex

    6404 19 90

    andere

    ex

    9004 90 00

    andere

    ex

    9020 00 00

    Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement

    ex

    9506 11 00

    Ski

    ex

    9506 12 00

    Skibindungen

    ex

    9506 19 00

    andere

    ex

    9506 21 00

    Windsurfer

    ex

    9506 29 00

    andere

    ex

    9506 31 00

    vollständige Golfschläger

    ex

    9506 32 00

    Golfbälle

    ex

    9506 39 00

    andere

    ex

    9506 40 00

    Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis

    ex

    9506 51 00

    Tennisschläger, auch ohne Bespannung

    ex

    9506 59 00

    andere

    ex

    9506 61 00

    Tennisbälle

    ex

    9506 69 10

    Kricket- und Polobälle

    ex

    9506 69 90

    andere

    ex

    9506 70

    Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Stiefel mit fest angebrachten Roll- oder Schlittschuhen

    ex

    9506 91

    Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik

    ex

    9506 99 10

    Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle

    ex

    9506 99 90

    andere

    ex

    9507 00 00

    Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705 ) und ähnliche Jagdgeräte

    22.   Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele

    ex

    9504 20 00

    Billardspiele aller Art und Zubehör

    ex

    9504 30 00

    andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen)

    ex

    9504 40 00

    Spielkarten

    ex

    9504 50 00

    Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 9504 30

    ex

    9504 90 80

    andere

    ANHANG XIX

    LISTE DER STAATSEIGENEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 5aa

    OPK OBORONPROM

    UNITED AIRCRAFT CORPORATION

    URALVAGONZAVOD

    ROSNEFT

    TRANSNEFT

    GAZPROM NEFT

    ALMAZ-ANTEY

    KAMAZ

    ROSTEC (RUSSIAN TECHNOLOGIES STATE CORPORATION)

    JSC PO SEVMASH

    SOVCOMFLOT

    UNITED SHIPBUILDING CORPORATION


    (1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).


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