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Document 32022D1018

    Beschluss (GASP) 2022/1018 des Rates vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    ST/9356/2022/INIT

    ABl. L 170 vom 28.6.2022, p. 76–77 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1018/oj

    28.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 170/76


    BESCHLUSS (GASP) 2022/1018 DES RATES

    vom 27. Juni 2022

    zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP (1) angenommen, mit dem die EUPOL COPPS über den 1. Juli 2013 hinaus fortgesetzt wurde.

    (2)

    Am 29. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/902 (2) angenommen, mit dem der Beschluss 2013/354/GASP geändert und vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde.

    (3)

    Am 4. März 2021 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Rahmen der strategischen Überprüfung der EUPOL COPPS übereingekommen, dass die Mission um weitere 24 Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden sollte.

    (4)

    Am 1. Juni 2021 hat das PSK ferner festgestellt, dass unter Berücksichtigung der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen die EUPOL COPPS in diesem Stadium um ein Jahr, d. h. bis zum 30. Juni 2022, verlängert werden sollte.

    (5)

    Am 28. Juni 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1066 (3) angenommen, mit dem der Beschluss 2013/354/GASP geändert und vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 verlängert wurde.

    (6)

    Auf der Grundlage zusätzlicher Informationen, die Israel und die Palästinensische Behörde vorgelegt haben, sollte die EUPOL COPPS nun, wie im Rahmen ihrer strategischen Überprüfung vereinbart, um ein zweites Jahr bis zum 30. Juni 2023, verlängert werden.

    (7)

    Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

    (8)

    Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

    „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 beläuft sich auf 11 660 000 EUR.“

    2.

    Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    „Er gilt bis zum 30. Juni 2023.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Juli 2022.

    Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2022.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. PANNIER-RUNACHER


    (1)  Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12).

    (2)  ABl. L 207 vom 30.6.2020, S. 30.

    (3)  ABl. L 229 vom 29.6.2021, S. 13.


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