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Document 32022D0597

    Beschluss (GASP) 2022/597 des Rates vom 11. April 2022 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen

    ST/6607/2022/INIT

    ABl. L 114 vom 12.4.2022, p. 75–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/597/oj

    12.4.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 114/75


    BESCHLUSS (GASP) 2022/597 DES RATES

    vom 11. April 2022

    zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie“) angenommen, die in Kapitel III eine Liste von Maßnahmen enthält, mit denen die Verbreitung solcher Waffen bekämpft werden soll und die sowohl innerhalb der Union als auch in Drittstaaten getroffen werden müssen.

    (2)

    Die Union setzt die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie zielstrebig um und führt die in Kapitel III aufgeführten Maßnahmen wie beispielsweise den Aufbau der erforderlichen Strukturen in der Union durch.

    (3)

    Am 8. Dezember 2008 hat der Rat seine Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ (im Folgenden „Neue Handlungslinien“) angenommen, dem zufolge die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit darstellt und die Nichtverbreitungspolitik einen wesentlichen Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bildet.

    (4)

    In den Neuen Handlungslinien ersucht der Rat die zuständigen Ratsformationen und -gremien, die Kommission, die anderen Institutionen und die Mitgliedstaaten, konkrete Folgemaßnahmen zu jenem Dokument einzuleiten.

    (5)

    In den Neuen Handlungslinien weist der Rat darauf hin, dass es für die Maßnahmen der Union zur Verhinderung der Verbreitung von Nutzen wäre, durch ein nichtstaatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden hilfreichen Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in Drittländern ausgeweitet werden.

    (6)

    Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Gefahren abwenden, Bürger schützen" (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen (unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen, small arms and light weapons, im Folgenden "SALW"). Die EU-SALW-Strategie ersetzt die EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung und dem Waffenschmuggel von SALW und der dazugehörigen Munition, die im Jahr 2005 angenommen wurde. SALW tragen nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt bei. Unerlaubte Kleinwaffen schüren bewaffnete Gewalt und organisierte Kriminalität sowie weltweit Terrorismus und Konflikte und laufen den Bemühungen um nachhaltige Entwicklung und Krisenbewältigung zuwider. Mit ihnen werden ganze Regionen sowie Staaten und deren Gesellschaften destabilisiert und Terrorangriffe in ihrer Wirkung verstärkt. Aus diesem Grund ist der Rat entschlossen, den unerlaubten Handel mit SALW und der dazugehörigen Munition zu verhindern und einzudämmen und sich für Rechenschaftspflicht und Verantwortung beim legalen Handel mit ihnen einzusetzen. Die EU-SALW-Strategie trägt dem veränderten Sicherheitsumfeld, einschließlich der terroristischen Bedrohung innerhalb der Union und der Entwicklungen in der Bauweise von SALW und der SALW-Technologie Rechnung, die sich auf die Fähigkeit von Regierungen auswirken, der davon ausgehenden Bedrohung entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden darin die Leitprinzipien der Globalen Strategie der EU von 2016 berücksichtigt.

    (7)

    Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/430/GASP (1) erlassen, mit dem das Europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen geschaffen wurde, und bestimmte, dass die technische Durchführung jenes Beschlusses von dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung (im Folgenden „Konsortium“) durchzuführen sei.

    (8)

    Die Wahl des Konsortiums als einziger Begünstigter eines Zuschusses in dieser Sache ist gerechtfertigt, da die Union – mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten – ihre fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fortzusetzen will, das zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Kultur der Nichtverbreitung und Abrüstung beiträgt und der Union dabei hilft, ihre Politik in diesen Bereichen zu entwickeln und zu gestalten und die Außenwirkung der Union zu erhöhen. Aufgrund des Art des Konsortiums, das von der Union ins Leben gerufen wurde und vollständig von der Unterstützung der Union abhängt, ist in diesem Fall eine 100 %-Finanzierung erforderlich. Das Konsortium verfügt weder über unabhängige finanzielle Ressourcen noch über die rechtliche Befugnis, sonstige Mittel zu beschaffen. Das Konsortium hat zudem ein Netz von über 100 Reflexionsgruppen, Forschungszentren und Hochschulfakultäten geschaffen, das von sechs Reflexionsgruppen verwaltet wird, in dem nahezu die gesamte nichtstaatliche Expertise in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen in der Union vereint ist, und das Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten umfasst.

    (9)

    Am 10. März 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/129/GASP (2) erlassen, durch den die Tätigkeiten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen für drei weitere Jahre von der Union gefördert und finanziell unterstützt werden und dem Konsortium die technische Durchführung jenes Beschlusses übertragen wurde.

    (10)

    Am 3. April 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/632 (3) erlassen, mit dem die Geltungsdauer des Beschlusses 2014/129/GASP verlängert wurde, um die weitere Durchführung der Aktivitäten bis zum 2. Juli 2017 zu ermöglichen.

    (11)

    Am 4. Juli 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1195 (4) erlassen, mit dem der Zeitraum für die Umsetzung des Beschlusses 2014/129/GASP vom 3. Juli bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde, damit 2017 eine große jährliche Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung veranstaltet und die Internet-Plattform des Konsortiums kontinuierlich gepflegt und aktualisiert werden konnte.

    (12)

    Am 26. Februar 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/299 (5) erlassen, durch den die Tätigkeiten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen für drei weitere Jahre von der Union gefördert und finanziell unterstützt werden und dem Konsortium die technische Durchführung jenes Beschlusses übertragen wurde.

    (13)

    Am 16. April 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/648 (6) erlassen, durch den der Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2018/299 aufgrund der Herausforderungen durch die anhaltende COVID-19-Pandemie bis zum 17. Mai 2022 verlängert wurde —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Als Beitrag zur besseren Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der EU-SALW-Strategie, die auf den Grundsätzen eines wirksamen Multilateralismus, der Prävention und der Zusammenarbeit mit Drittländern beruhen, wird die anhaltende Förderung und Unterstützung der Aktivitäten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen verlängert, um auf folgende Ziele hinzuarbeiten:

    a)

    den politischen und sicherheitspolitischen Dialog und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern stimulieren;

    b)

    die Gelegenheit für die Teilnehmer an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates schaffen, das Netz zu Nichtverbreitungs-, Abrüstungs- und Waffenausfuhrkontrollfragen zu konsultieren, und es den Vertretern der Mitgliedstaaten ermöglichen, an den Sitzungen des Konsortiums teilzunehmen;

    c)

    ein zweckdienliches Hilfsmittels für Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der Abrüstung bereitstellen, insbesondere indem den Vertretern des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) Berichte und/oder Empfehlungen vorgelegt werden;

    d)

    einen Beitrag dazu leisten, Drittländer stärker für die mit der Verbreitung und Abrüstung verbundenen Herausforderungen und für die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Union und in multilateralen Foren, insbesondere den Vereinten Nationen, zu sensibilisieren, um Waffenverbreitungsprogramme, die weltweit Anlass zu Sorge geben, zu verhindern, davon abzuschrecken, sie zu stoppen und wenn möglich vollständig zu beseitigen;

    e)

    einen Beitrag zum Aufbau von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsangelegenheiten in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern leisten, unter anderem durch die Verbesserung der Ausbildung in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung, eine stärkere Sensibilisierung der jüngeren Generationen für diese Fragen und die Förderung der nächsten Generation von Forschern und Praktikern in diesem Bereich, insbesondere Frauen, und auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und der technischen Wissenschaften.

    (2)   Die von der Union unterstützten Projekte umfassen folgende besondere Aktivitäten:

    a)

    Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von großen jährlichen Konferenzen mit Drittländern und der Zivilgesellschaft über Nichtverbreitung und Abrüstung, um weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele zu erörtern und festzulegen sowie die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von SALW und der dazugehörigen Munition, zu thematisieren. Die Konferenzen werden ferner die EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und die EU-SALW-Strategie sowie die Rolle der Institutionen der Union und der Reflexionsgruppen in der Union in diesem Bereich international fördern, um die Außenwirkung der einschlägigen Politik der Union zu erhöhen und den Vertretern des Hohen Vertreters Berichte und/oder Empfehlungen vorzulegen;

    b)

    Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von jährlichen Konsultationstreffen für Vertreter der Institutionen der Union, Vertreter der Mitgliedstaaten und Experten, um einen Gedankenaustausch über wichtige Fragen und kritische Entwicklungen auf dem Gebiet der Abrüstung, der Nichtverbreitung und der Waffenausfuhrkontrolle mit dem Ziel der Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters zu führen;

    c)

    Bereitstellung von Mitteln für die Abhaltung von Ad-hoc-Seminaren für Experten und Praktiker zu sämtlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen sowohl über nicht konventionelle als auch konventionelle Waffen mit dem Ziel der Vorlage von Berichten und/oder Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters;

    d)

    Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung und Veröffentlichung von Strategiepapieren, in denen Themen im Rahmen des Mandats des Konsortiums behandelt und Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen vorgelegt werden;

    e)

    Bereitstellung von Mitteln für die Fortsetzung von Sensibilisierungsmaßnahmen, Ausbildungsmaßnahmen und des Aufbaus von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern durch

    den Betrieb und die Weiterentwicklung eines E-Learning-Lehrgangs, in dem sämtliche einschlägige Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden;

    die Einrichtung von Praktika im Zusammenhang mit Nichtverbreitung und Abrüstung für graduierte Studierende oder junge Diplomaten aus der Union oder Drittländern;

    die Weiterführung der Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Young Women and Next Generation“ sowie des Mentoring-Programms;

    die Organisation von jährlichen Studienaufenthalten in Brüssel für die Teilnehmer des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien zur Förderung und Erhöhung der Außenwirkung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Abrüstung und Waffenausfuhrkontrolle;

    die Veranstaltung eines Lehrgangs zur Sensibilisierung von Studierenden der Naturwissenschaften für Proliferationsrisiken, einschließlich solcher, die sich aus wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen ergeben;

    f)

    Bereitstellung von Mitteln für die weitere Pflege, den weiteren Betrieb und die Weiterentwicklung einer Internet-Plattform und damit verbundener Accounts in sozialen Netzwerken, die Kontakte erleichtern, ein einzigartiges Forum für die europäische Forschung in den Bereichen Abrüstung und Nichtverbreitung bereitstellen, das europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen fördern, auf die globale Gemeinschaft im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung zugehen und die Ausbildungsangebote des Konsortiums sowohl durch Lehrgänge vor Ort als auch E-Learning-Lehrgänge fördern.

    Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.

    Artikel 2

    (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.

    (2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktivitäten obliegt dem Konsortium, das aus der Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), dem Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), dem International Institute for Strategic Studies Europe (IISS-Europe), dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), dem International Affairs Institute (IAI) in Rom und dem Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP) besteht. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.

    (3)   Die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst schlagen Prioritäten und Themen von besonderem Interesse zur Bewertung in den Forschungsprogrammen des Konsortiums vor, die in Arbeitsdokumenten und Seminaren im Einklang mit der Politik der Union erörtert werden sollen.

    Artikel 3

    (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung der Projekte zu den in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktivitäten beläuft sich auf 4 700 000 EUR.

    (2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

    (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Konsortium. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das Konsortium zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Öffentlichkeitswirkung zuteil wird.

    (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

    Artikel 4

    (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des Konsortiums über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

    (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.

    Artikel 5

    (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls die Vereinbarung nicht bis zu diesem Zeitpunkt getroffen worden ist.

    Geschehen zu Luxemburg am 11. April 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 5).

    (2)  Beschluss 2014/129/GASP des Rates vom 10. März 2014 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 71 vom 12.3.2014, S. 3).

    (3)  Beschluss (GASP) 2017/632 des Rates vom 3. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 10).

    (4)  Beschluss (GASP) 2017/1195 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 172 vom 5.7.2017, S. 14).

    (5)  Beschluss (GASP) 2018/299 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 56 vom 28.2.2018, S. 46).

    (6)  Beschluss (GASP) 2021/648 des Rates vom 16. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/299 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 57).


    ANHANG

    PROJEKTDOKUMENT

    EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung (Phase IV) — HR(2022) 34

    17. Januar 2022

    Das EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung (im Folgenden „Konsortium“) wurde vom Rat der Europäischen Union mit dem Ziel gegründet, ein europäisches Netz unabhängiger Reflexionsgruppen zu schaffen, um den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zu fördern und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „MVW“) und ihrer Trägersystem zu stimulieren. Der Dialog erstreckt sich auch auf Fragen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden „SALW“). Das Projekt wurde im Jahr 2010 durch den Beschluss 2010/430/GASP des Rates eingeleitet; seitdem hat die EU ihre Unterstützung des Projekts über zwei weitere Projektphasen hinweg fortgesetzt, zunächst ab 2014 auf der Grundlage des Beschlusses 2014/129/GASP des Rates und dann ab 2018 auf der Grundlage des Beschlusses (GASP) 2018/299 des Rates. Die Durchführung der Projektphase III wird im Mai 2022 abgeschlossen sein.

    Das Konsortium umfasst derzeit die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Istituto Affari Internazionali (IAI), das International Institute for Strategic Studies (IISS), das Institut für Friedensforschung in Frankfurt (HSFK/PRIF), das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) und das Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP). Im Laufe der Jahre hat sich das Netz auf 104 Mitglieder erweitert, bei denen es sich um Reflexionsgruppen, Forschungszentren und Hochschulfakultäten in allen Mitgliedstaaten der EU und in sechs weiteren Ländern (Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich) handelt.

    Das Konsortium hat die Aufgabe, das Netz zu koordinieren, es besser bekannt zu machen und die Expertise des Netzes der EU verfügbar zu machen, damit die Expertise in die Beratungen der für die Nichtverbreitungs-, Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik zuständigen Gremien der EU einfließen kann; ferner gehört es zu den Aufgaben des Konsortiums, Ideen beizusteuern und Analysen und Empfehlungen bereitzustellen. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe durch ein breites Spektrum von Tätigkeiten wahr, zu denen unter anderem die Veranstaltung internationaler Konferenzen und Tagungen, Ausbildungsangebote und Outreach-Maßnahmen zählen. Im Verlauf der Projektphase III ist der Tätigkeitsbereich des Konsortiums schrittweise erweitert worden, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bei der nächsten Generation von Angehörigen der einschlägigen Berufe und Wissenschaftlern sowie bei Fachleuten auf dem Gebiet der Naturwissenschaften mehr Kapazitäten in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle zu schaffen, stärker für die Thematik zu sensibilisieren und mehr Chancen in diesen Bereichen zu bieten. In besonderem Maße wurde auch der Notwendigkeit Rechnung getragen, mehr Frauen in diesen Bereich einzubeziehen.

    Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklungen und der Herausforderungen in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sind die Tagungs-, Forschungs- und Outreachtätigkeiten des Konsortiums und des Netzes von besonderer Bedeutung für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage der in den vorangegangenen Projektphasen durchgeführten Tätigkeiten wird die Phase IV des Projekts des Konsortiums, wie im vorliegenden Dokument dargelegt, dazu dienen, diese Tätigkeiten fortzusetzen, damit das Konsortium und das Netz weiterhin fachliche Beiträge zur Arbeit der EU auf diesem wichtigen Gebiet leisten können.

    1.   Allgemeine Verwaltung

    Im Rahmen der allgemeinen Verwaltung wird das SIPRI weiterhin die Tätigkeiten des Konsortiums und des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (im Folgenden „Netz“) beaufsichtigen und koordinieren, wozu unter anderem gehört, die Sitzungen des Lenkungsausschusses, in denen Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Europäischen Kommission und des Konsortiums zusammenkommen, zu organisieren und den Berichtspflichten nachzukommen. Hierzu gehört auch die Aufgabe, für eine größere Vielfalt des Netzes sowohl im Hinblick auf die im Netz vertretenen akademischen Fachrichtungen als auch im Hinblick auf geografische Herkunft, Geschlecht und Alter der Netzmitglieder zu sorgen. Zur allgemeinen Verwaltung gehört auch, dass alle Mitglieder des Konsortiums über die Zeit für die Wahrnehmung allgemeiner Verwaltungsaufgaben (z. B. Teilnahme an Koordinierungssitzungen oder Übermittlung von Beiträgen an den Koordinator) verfügen müssen; auch die Kosten im Zusammenhang mit der Außenwirkung fallen unter die allgemeine Verwaltung.

    Die Projektphase IV (2022-2025) wird zudem Folgendes umfassen:

    die Einsetzung eines Programmausschusses im Konsortium, der sich aus Vertretern der Mitglieder des Konsortiums, des EAD und der Europäischen Kommission zusammensetzt und dessen Aufgabe darin besteht, Beiträge zu den Inhalten und zur Durchführung der jährlichen Konferenz und weiterer Projekte (z. B. zum Konsultationstreffen, zu den Veröffentlichungsreihen und den Ad-hoc-Seminaren) zu leisten,

    sechs mündliche Briefings (in virtueller Form oder im Präsenzmodus) der Gruppe „Nichtverbreitung und Waffenausfuhren“ (Nichtverbreitung und Abrüstung), der Gruppe „Nichtverbreitung und Waffenausfuhren“ (Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter) und weiterer EU-Gremien entsprechend dem Bedarf; diese Briefings werden auf Ersuchen des EAD von mit Mitgliedern des Netzes oder des Konsortiums verbundenen Experten durchgeführt (vormals im Rahmen des Helpdesk-Projektes durchgeführt).

    2.   Projektbeschreibung

    Die folgenden Zielsetzungen gelten übergreifend für alle Projekte:

    bei allen Tätigkeiten Gewährleistung von Vielfalt im Hinblick auf Geschlecht und geografische Herkunft der Mitwirkenden

    Förderung der nächsten Generation von Experten für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen

    2.1   Veranstaltung einer jährlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungskonferenz (federführend: IAI)

    Projektziel und -beschreibung

    Auf der jährlichen Konferenz, an der Regierungsexperten und unabhängige Reflexionsgruppen sowie weitere wissenschaftliche Experten aus der Union, assoziierten Staaten und Drittländern teilnehmen, werden weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele erörtert und festgelegt sowie die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von SALW und der dazugehörigen Munition, und die damit zusammenhängenden Risiken und Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien thematisiert.

    In der Projektphase IV (2022-2025) ist im Rahmen dieser Tätigkeit die Veranstaltung einer solchen Konferenz pro Jahr vorgesehen. Das Konsortium strebt an, diese Konferenz mit Präsenzteilnahme durchzuführen, wird aber auch die Möglichkeit anbieten, die Konferenz ganz oder teilweise im Livestream zu verfolgen. Für den Fall, dass die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Reise- und Sitzungsbeschränkungen fortbestehen sollten, ist das Konsortium bereit, das Format der Veranstaltung anzupassen, wie bereits in Phase III praktiziert wurde. Darüber hinaus

    wird am Rande der jährlichen Konferenz eine Sitzung des Netzes mit Präsenzteilnahme stattfinden. Das ganze Jahr hindurch werden weitere Sitzungen des Netzes in virtueller Form stattfinden;

    findet am Rande der jährlichen Konferenz, aber auch in Verbindung mit weiteren an junge Experten gerichteten Aktivitäten (siehe Abschnitt 2.6), die im Rahmen der „Next-Generation“-Initiative veranstaltete Sitzung statt;

    werden die im Rahmen des Mentoringprogramms des Konsortiums betreuten Personen zur Teilnahme an der Konferenz eingeladen.

    Projektergebnisse

    Fortführung einer großen internationalen Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung unter europäischer Leitung, die weiterhin die wichtigste Veranstaltung zur Förderung der strategischen Diskussion über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme und damit verbundener Abrüstungsziele und zur Thematisierung der Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, ist;

    Steigerung der Außenwirkung und Wahrnehmung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung von MVW und SALW sowie der Maßnahmen im Bereich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken (CBRN) bei Regierungsvertretern, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft in Drittländern;

    Förderung der Rolle und der Kohäsion des Netzes und der Rolle der Union in diesem Bereich;

    Aufbau von Expertise in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in Ländern, in denen es daran mangelt, auch in Drittländern, mit besonderem Schwerpunkt auf der Unterstützung der nächsten Generation;

    Vorlage von maßnahmenorientierten Empfehlungen, die die Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der EU-SALW-Strategie fördern und ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen darstellen würden;

    Steigerung der Sensibilisierung und der Fachkenntnisse der Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann.

    2.2   Veranstaltung eines jährlichen Konsultationstreffens zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: FRS)

    Projektziel und -beschreibung

    Bei diesen Konsultationstreffen, an denen Vertreter der EU, der Mitgliedstaaten und von Reflexionsgruppen teilnehmen, sollten sowohl kurz- als auch mittelfristige Herausforderungen für die Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden, insbesondere bezüglich des Folgenden: MVW und ihre Trägersysteme, konventionelle Waffen einschließlich SALW sowie neue Arten von Waffen und Trägersystemen.

    In der Projektphase IV umfasst diese Tätigkeit die Veranstaltung von einem Konsultationstreffen pro Jahr, das in zwei Teile — wobei jeder Teil Fragen der Nichtverbreitung und Abrüstung sowie der Waffenausfuhrkontrolle gewidmet ist — untergliedert ist, sowie die Ausarbeitung der entsprechenden Berichte und/oder Empfehlungen. Die Tagesordnungen dieser Veranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und den GASP-Arbeitsgruppen des Rates in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung (Gruppe „Nichtverbreitung und Waffenausfuhren“) sowie Waffenausfuhrkontrolle (Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“) erstellt. Erforderlichenfalls werden weitere Gremien (z. B. die Weltraum-Task-Force des EAD) konsultiert. Dies bedeutet konkret Folgendes:

    Das jährliche Konsultationstreffen wird maximal zwei Sitzungstage umfassen, die zwischen den Sitzungen zu den Themen Nichtverbreitung und Abrüstung und Waffenausfuhrkontrolle aufgeteilt werden. Vorgesehen ist die Präsenzteilnahme von maximal 50 Vertretern von europäischen Reflexionsgruppen, EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen, die auf Fragen der Abrüstung und Nichtverbreitung von MVW und auf das Thema konventionelle Waffen, einschließlich SALW, sowie auf neue Technologien spezialisiert sind, die zu jedem dieser beiden auf die Themen Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Waffenausfuhrkontrolle ausgerichteten Sitzungstage entsandt werden.

    Das Konsultationstreffen wird im Präsenzmodus stattfinden und sich über zwei Sitzungstage erstrecken, um dem Austausch zwischen den Teilnehmern möglichst breiten Raum zu geben.

    Projektergebnisse

    Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Proliferationstrends zwischen politischen Akteuren und wissenschaftlichen Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Institutionen der Union;

    Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann;

    Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW und SALW durch unabhängige europäische Reflexionsgruppen sowie an die Forscher gerichtete Vorschläge der einschlägigen Akteure zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit;

    Festlegung relevanter Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung für politikorientierte Berichte;

    Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters.

    2.3   Veranstaltung von neun Ad-hoc-Seminaren zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen

    Projektziel und -beschreibung

    Die Ad-hoc-Seminare sollten insbesondere zu Konsultationen zwischen dem Netz, der Union und ihren Mitgliedstaaten auf Ad-hoc-Basis dienen, damit aktuelle Ereignisse und Optionen für strategische Maßnahmen der Union erörtert werden können, und sie sollten dem Netz, den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Union die Gelegenheit bieten, bestimmte Zielgruppen inner- und außerhalb der Union zu erreichen.

    Im Rahmen des Projektes ist die Veranstaltung von bis zu neun Ad-hoc-Expertenseminaren mit Erstellung einschlägiger schriftlicher Vermerke vorgesehen. Projektphase IV:

    Drei der Seminare werden mit Präsenzteilnahme veranstaltet, sechs im virtuellen Format.

    Im Rahmen der Veranstaltung der Seminare werden einschlägige Experten, die mit dem Netz, dem Konsortium oder gegebenenfalls anderen Einrichtungen verbunden sind, damit beauftragt, einen schriftlichen Ad-hoc-Vermerk mit Schwerpunkt auf dem jeweiligen Thema des Seminars vorzulegen. Diese Vermerke werden entweder vor dem Seminar als Hintergrunddokument oder aber nach dem Seminar als Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse verteilt. Die Ad-hoc-Vermerke werden auf der Website des Konsortiums veröffentlicht.

    Anstelle eines schriftlichen Vermerks mit Schwerpunkt auf dem Thema eines Ad-hoc-Seminars kann der EAD auch thematisch eigenständige Vermerke (vormals Helpdesk-Papiere) anfordern.

    Projektergebnisse

    Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Proliferationstrends zwischen politischen Akteuren und wissenschaftlichen Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Institutionen der Union;

    Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann;

    Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW sowie von SALW durch unabhängige Reflexionsgruppen der Union sowie Vorschläge der einschlägigen Akteure an die Reflexionsgruppen zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit;

    Festlegung relevanter Themen im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung für politikorientierte Berichte;

    Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter des Hohen Vertreters. Diese Berichte werden an die einschlägigen Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten verteilt.

    2.4   Veröffentlichung von 15 EU-Strategiepapieren zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: SIPRI)

    Projektziel und -beschreibung

    Im Rahmen des Projekts ist die Erstellung und Veröffentlichung von bis zu 15 Strategiepapieren vorgesehen. Die Strategiepapiere werden vom Konsortium in Auftrag gegeben und in erster Linie vom Konsortium oder dem Netz erstellt, wobei hinsichtlich der dargelegten Standpunkte Ausgewogenheit und Vielfalt in Bezug auf das Geschlecht und die thematische oder regionale Expertise angestrebt werden. Wo dies möglich ist, werden Fachleute im Rahmen der Initiative „Next Generation“ mit dem Ziel, sie in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern, um Beiträge zu den Strategiepapierserien ersucht. In den Strategiepapieren werden Themen aus dem Bereich des Mandats des Konsortiums behandelt. Jedes Papier wird Empfehlungen/Optionen für strategische Maßnahmen enthalten. Alle Strategiepapiere werden auf der Website des Konsortiums veröffentlicht.

    Projektergebnisse

    Intensivierung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen, zu Rüstungskontrolle und Abrüstung vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler;

    Schärfung der Wahrnehmung sowie Steigerung der Kenntnisse und des Verständnisses innerhalb der Zivilgesellschaft, innerhalb des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen und bei den Regierungen bezüglich Fragen im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung;

    Bereitstellung politischer und/oder operativer strategischer Optionen für den Hohen Vertreter, die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten;

    Unterstützung bei der Konzeption von Maßnahmen zu Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung auf Unionsebene durch Ideen, Informationen und Analysen.

    2.5   Förderung und Verbesserung der Ausbildung in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen

    Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

    2.5.1   Aktualisierung der E-Learning-Infrastruktur und der E-Learning-Kurse zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: PRIF)

    Projektziel und -beschreibung

    Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der weltweiten Verbreitung und Nutzung des E-Learning-Tools, das in den Projektphasen II und III entwickelt wurde. Der Kurs umfasst derzeit 20 Lerneinheiten zu allen relevanten Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen. Während der Projektphase IV werden alle 20 Lerneinheiten regelmäßig aktualisiert, um den Studierenden die neuesten Fakten und Zahlen an die Hand zu geben. Da es in den letzten Jahren in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung zu wesentlichen Umbrüchen gekommen ist, wird in dieser Projektphase der Schwerpunkt darauf gelegt, die 15 ursprünglichen Lerneinheiten, die zwischen 2014 und 2017 ausgearbeitet wurden, zu überarbeiten, und zwar im Hinblick auf den Inhalt, die Benutzerfreundlichkeit und die Benutzerschnittstelle, sowie die grafische Gestaltung und die Video-Gestaltung. Durch die Änderungen wird es leichter, die Lerneinheiten auf dem neuesten Stand zu halten.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt weiterhin der Barrierefreiheit, d. h. der Verbesserung des Angebots für Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Ferner wird die Verständlichkeit des gesamten Lehrgangs mittels einer umfassenden sprachlichen Überprüfung durch spezialisierte Englisch-Muttersprachler verbessert. Die Kontaktaufnahme zu Bildungseinrichtungen und ihre Unterstützung werden fortgesetzt, wodurch eine einfache Integration des E-Learnings in Master-Studiengänge an Universitäten und andere Bildungsangebote ermöglicht und die weltweite Nutzung des E-Learning-Lehrgangs gefördert werden.

    Projektergebnisse

    Betrieb, Optimierung und Aktualisierung des bestehenden E-Learning-Lehrgangs zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen, in dem sämtliche relevanten Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden;

    Kontaktaufnahme zu Lehrkräften, Dozenten und Ausbildern bezüglich der Nutzung des Lehrmaterials der EU zu Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Unterstützung bei der Nutzung dieses Materials;

    Kontaktaufnahme zu Journalisten und Nachwuchsdiplomaten bezüglich der Nutzung des Lehrmaterials der EU zu Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Unterstützung bei der Nutzung dieses Materials;

    Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung bei Universitätsseminaren zu den Themen Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung und Abrüstung;

    Unterstützung bei der Kombination von E-Learning und Präsenzlernen („Blended Learning“);

    Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der EU in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern;

    Bereitstellung von ständig aktualisierten, frei zugänglichen Lernmaterialien für alle in die Nichtverbreitungsforschung und in Nichtverbreitungsprogramme involvierten Akteure;

    Bereitstellung entscheidender hilfreicher Informationen für Angehörige der einschlägigen Berufe und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Nichtverbreitung.

    2.5.2    „Lehrmittel-Beratungsstelle“ (Lehrmittelhub) (federführend: PRIF)

    Projektziel und -beschreibung

    Mit dieser Tätigkeit wird die Arbeit fortgeführt, die 2021/2022 eingeleitet wurde, um den Ausbildungsstand in der EU in Fragen der Abrüstung, der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung zu verbessern. Bislang wurden durch intensive Internet-Recherchen 59 relevante Kurse ermittelt, die in jüngster Zeit an Universitäten in der EU gehalten wurden. Mit den jeweiligen Dozenten wurde individuell Kontakt aufgenommen. Daraufhin wurde in 24 Fällen Lehrstoff zur Verfügung gestellt. Eine vorläufige Auswertung führte zur Bereitstellung von zwei Hauptlehrstoffzusammenstellungen sowie von kurzen Zusammenfassungen wichtiger Texte. In Projektphase IV wird eine Zusammenstellung von Kursen europäischer und nordamerikanischer Universitäten erfolgen, und die Recherchen werden auf nicht-westliche Länder ausgeweitet. Die statistische Analyse wird ständig verfeinert und aktualisiert. Dozenten und Lehrkräften wird ergänzendes Material angeboten.

    Projektergebnisse

    Veröffentlichung eines breiten Spektrums an Lehrplänen von Lehrveranstaltungen, die als Muster oder der Inspiration dienen können, auf der Website des Konsortiums;

    Veröffentlichung einer statistischen Auswertung der bestehenden Kurse, beispielsweise in Bezug auf die behandelten Themen, theoretische Ansätze oder Geschlechtervielfalt, auf der Website des Konsortiums und Präsentation dieser Auswertung auf Konferenzen und bei Workshops;

    Erstellung und Aktualisierung von zwei Hauptlehrstoffzusammenstellungen für Dozenten, die die Thematik erstmals unterrichten;

    Veröffentlichung von Kurzzusammenfassungen relevanter oder fehlender Literatur auf der Website des Konsortiums.

    2.5.3    Lehrgänge zur Sensibilisierung für Proliferationsaktivitäten (federführend: SIPRI)

    Projektziel und -beschreibung

    Ziel der Maßnahme ist die Veranstaltung von sechs Lehrgängen zur Sensibilisierung für Proliferationsrisiken unter graduierten und postgraduierten Studierenden der Naturwissenschaften und anderer relevanter Bereiche. Ferner soll durch die Maßnahme eine Brücke zwischen den Sozial- und den Naturwissenschaften geschlagen werden; dieser Brückenschlag hat sich in der vorhergehenden Projektphase als dringend notwendig herausgestellt. Die Maßnahme umfasst auch die Entwicklung eines eigenen Lehrplans für verschiedene Zielgruppen (z. B. Biomedizin, Ingenieurwesen oder Kernenergie) und die Durchführung von zwei Lehrgängen pro Jahr. Während der Projektphase IV werden drei dieser Lehrgänge mit Präsenzteilnahme in Stockholm durchgeführt; drei werden in Form von Videokonferenzen abgehalten.

    Projektergebnisse

    Verstärkte Kapazitäten in der nächsten Generation von Naturwissenschaftlern und Wissenschaftlern in anderen relevanten Bereichen betreffend Nichtverbreitungsmechanismen und -politik;

    Beitrag zur Erreichung der Ziele der Nichtverbreitungspolitik der Union durch eine verstärkte Sensibilisierung für Proliferationsrisiken in Fachgebieten mit großen Proliferationsrisiken und technologischen Weiterentwicklungen; ferner verstärkte Sensibilisierung für Möglichkeiten, Proliferationsrisiken durch technologische Weiterentwicklungen abzumildern.

    Kombination von Fernunterricht (E-Learning) und Schulung vor Ort („Blended Learning“).

    2.6   Propagierung von Fragen im Zusammenhang mit Nichtverbreitung und Abrüstung im Rahmen der Initiative „Young Women And Next Generation“

    Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

    2.6.1    Praktikumsprogramm (federführend: PRIF)

    Projektziel und -beschreibung

    Im Rahmen des Projekts sind Praktika auf dem Gebiet der europäischen Nichtverbreitung und Abrüstung für bis zu 30 graduierte Studierende oder junge Diplomaten jeweils während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten vorgesehen. Die Praktika werden von dem Konsortium eingerichtet und dokumentiert; sie umfassen die Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops, Pflichtlektüren und Schreibaufträge zu vorgegebenen Themen sowie Projektintegration. Alle Institute, die dem Netz angehören, kommen als Gasteinrichtungen in Frage. 24 der 30 Praktikumsplätze sind für europäische Kandidatinnen und Kandidaten reserviert, die verbleibenden sechs Plätze sind außereuropäischen Bewerbern vorbehalten. Alle Praktikantinnen und Praktikanten werden — soweit möglich — zur Teilnahme an den vom Konsortium organisierten Konferenzen und Seminaren, die während ihres Praktikumszeitraums stattfinden, eingeladen.

    Projektergebnisse

    Verbesserung der Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme;

    Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union;

    Besseres Verständnis von Strategien, Politiken und Ansätzen der Union zur Nichtverbreitung in Drittländern;

    Aufbau von Netzen junger Angehöriger der einschlägigen Berufe und Wissenschaftler und Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit;

    Stärkung des Kapazitätsaufbaus zur Politik der Union in den Bereichen MVW und SALW innerhalb des Netzes.

    2.6.2    Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Young Women and Next Generation“ (federführend: VCDNP)

    Projektziel und -beschreibung

    In Anbetracht der unter Experten und Angehörigen der einschlägigen Berufe in den Bereichen Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle allgemein wahrgenommenen Missverhältnisse zwischen jüngeren und älteren Personen und zwischen Frauen und Männern zielt das Projekt darauf ab, im Grundstudium befindliche, graduierte und postgraduierte Studierende mit Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen sowie Fragen der Rüstungskontrolle vertraut zu machen, sie stärker dafür zu sensibilisieren und sie zur Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops zu einschlägigen Themen zu motivieren. Während der Projektphase IV sind zwei Outreach-Aufenthalte pro Jahr an Universitäten in Europa vorgesehen, um das Fachgebiet besser bekannt zu machen und die Möglichkeiten für junge Wissenschaftler zu verbessern. Ferner werden im Rahmen der Projektmaßnahme Webinare zu bestimmten Themen veranstaltet, die stets Informationen über Berufsmöglichkeiten oder Karrierewege für junge Menschen enthalten.

    Um die Präsenz von Frauen in diesem Fachbereich zu erhöhen, wird in Phase IV des Projekts zudem jährlich ein formelles Mentoringprogramm (Dauer: ein Jahr) durchgeführt, in dessen Rahmen Kontakte zwischen 20 jungen Frauen und 20 Mentoren hergestellt werden, um die Teilnehmerinnen beim Ausbauen ihrer persönlichen Netzwerke zu unterstützen, die Kenntnisse der Teilnehmerinnen in diesem Fachbereich zu verbessern und ihnen Karriereberatung zu bieten. Das Mentoringprogramm wird durch Expertensitzungen und Workshops zum Aufbau sozialer und fachlicher Kompetenzen ergänzt.

    Projektergebnisse

    Verbesserung der Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe im Bereich Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle;

    besseres Verständnis für die Thematik und die einschlägige Politik der EU;

    Verbesserung der Kenntnisse bezüglich der sich jungen Wissenschaftlern — insbesondere Frauen — bietenden Möglichkeiten, verstärkt im Bereich Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle tätig zu werden;

    Verbesserung der Netzwerke der jungen Angehörigen der einschlägigen Berufe untereinander sowie der Netzwerke zwischen jungen Angehörigen der einschlägigen Berufe und renommierten Experten;

    Verbesserung der Kontakte zu jungen Wissenschaftlern, die mehr über den Bereich erfahren und in ihm tätig werden möchten.

    2.7   Studienbesuch in Brüssel im Rahmen des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien (federführend: VCDNP)

    Projektziel und -beschreibung

    Im Rahmen des Projekts ist für die Teilnehmenden des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien ein zwei- bis dreitätiger Studienbesuch in Brüssel (Belgien) vorgesehen, durch den das Wissen der Stipendiaten über die EU, ihre Politik, ihre Funktionsweise und ihre Organe und Einrichtungen verbessert werden soll. Der Studienbesuch wird unter Berücksichtigung der europäischen Komponente des Stipendienprogramms geplant. Das Programm soll einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Organe, Einrichtungen und politischen Gremien der EU, insbesondere über ihre mit Nichtverbreitung und Abrüstung befassten Gremien, geben; ferner bietet es thematische Präsentationen zur Arbeit der EU in diesem Bereich, einschließlich der Unterstützungsprogramme für Drittländer.

    Projektergebnisse

    Verbesserung der Kenntnisse und der Wahrnehmung von der Funktionsweise der EU, ihren Institutionen und Einrichtungen sowie ihrer Politik und ihrer Unterstützungsprogramme zu Nichtverbreitung und Abrüstung in Drittländern;

    Erweiterung von Fachwissen zu MVW- und SALW-Fragen in den Partnerländern und in Drittländern;

    Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen und Beitrag zu den Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien.

    2.8   Outreach und Kommunikation (federführend: FRS)

    Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:

    Website, Netzwerk-Plattform und Outreach (federführend: FRS)

    Projektziel und -beschreibung

    Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Mittel für Webhosting, Webdesign und technische Pflege der Website und der Konten des Konsortiums in den sozialen Netzwerken (Twitter, LinkedIn oder Youtube) bereitgestellt. Nachdem in der vorangegangenen Projektphase eine digitale Kooperationsplattform geschaffen wurde, um die Kommunikation, die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Vorgehensweisen innerhalb des Netzes zu vereinfachen, umfasst das aktuelle Projekt das Community-Management sowie die Aktualisierung und technische Pflege der Plattform. Die Mitglieder des Netzes werden über die digitale Kooperationsplattform unmittelbarer einbezogen, indem sie im Forum interagieren, ihre Ressourcen austauschen, über anstehende Veranstaltungen informieren und aktuelle Informationen über ihre Experten und ihr Institut bereitstellen können. Jeder Forschende wird ein spezielles Profil auf der Plattform erstellen, Informationen über das EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung und das Netz abrufen und mit anderen Nutzern interagieren können. Darüber hinaus gilt Folgendes:

    Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Stellenangebote des Konsortiums und anderer Mitglieder des Netzes werden weiterhin auf den verschiedenen Plattformen propagiert und unterstützt;

    Die vom Konsortium veranstalteten Konferenzen werden weiterhin propagiert, und ihr Inhalt wird weiterhin auf die Website gestellt (Hintergrunddokumente, Tagesordnungen, Präsentationen, gegebenenfalls Videoaufzeichnungen öffentlicher Tagungen).

    In einem speziellen Bereich der Website wird weiterhin über Ausbildungsmöglichkeiten im Konsortium, einschließlich des E-Learning-Lehrgangs, die Lehrmittel, die Inititaive „Young Women and Next Generation“, Stipendienangebote und Praktikumsstellen informiert.

    Die Website und die Plattform werden verlinkt, um dafür zu sorgen, dass alle vom Konsortium verwendeten Outreach- und Kommunikationstools integriert und regelmäßig aktualisiert werden.

    Der Newsletter wird weiterhin monatlich veröffentlicht. Jede Ausgabe wird Folgendes umfassen: a) ein Forum, auf dem Vertreter des Netzes ihre Forschungstätigkeit vorstellen können, wobei ein Schwerpunkt auf den zuletzt aufgenommenen Tätigkeiten liegt; b) aktualisierte Informationen zu den Tätigkeiten des Konsortiums; c) aktuelle Informationen über die Tätigkeiten der Netzmitglieder; d) einen Leitartikel, der sich mit für die EU-Politik relevanten Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen befasst.

    2.8.1    Produktion eines Podcasts des EU-Konsortiums für Nichtverbreitung und Abrüstung (federführend: IISS-Europe)

    Projektziel und -beschreibung

    Im Rahmen dieser Maßnahme soll ein Podcast des EU-Konsortiums für Nichtverbreitung und Abrüstung produziert werden, in dem Themen im Rahmen des Mandats des Konsortiums behandelt werden. In der Projektphase IV werden für die unter der Federführung von IISS-Europe entstehende Podcast-Reihe bis zu 36 Episoden produziert.

    Projektergebnisse

    Steigerung der Sensibilisierung und des Fachwissens der Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann;

    Förderung eines besseren Verständnisses der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der SALW-Strategie der EU in der Zivilgesellschaft;

    Gewährleistung einer Schnittstelle zwischen der Union und dem Netz der Reflexionsgruppen;

    Betrieb einer Plattform, auf der Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen kontinuierlich ihre unabhängigen Meinungen und Analysen über die Verbreitung von MVW und über Fragen betreffend konventionelle Waffen, einschließlich SALW, austauschen können;

    Ausweitung, Verwaltung und Aktualisierung des bestehenden Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen;

    Ermöglichung des dauerhaften und kostenlosen Herunterladens von Dokumenten, die bei den Treffen des Netzes vorgelegt werden oder von unabhängigen Reflexionsgruppen stammen, die ihre Forschungsergebnisse ohne finanziellen Ausgleich zur Verfügung stellen wollen.


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