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Document 32021D1211

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1211 der Kommission vom 22. Juli 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2021/5320

    ABl. L 263 vom 23.7.2021, p. 13–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/1211/oj

    23.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 263/13


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1211 DER KOMMISSION

    vom 22. Juli 2021

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind.

    (2)

    Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2) festgelegt.

    (3)

    Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass eine in ihrem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung (3) von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Die Niederlande haben der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

    (4)

    Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung (4) von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Spanien hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

    (5)

    Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung (5) von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Norwegen hat der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen.

    (6)

    Die Zulassung einer in Portugal ansässigen Abwrackeinrichtung (6) ist am 26. November 2020 abgelaufen. Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

    (7)

    Die Zulassung einer in Estland ansässigen Abwrackeinrichtung (7) ist am 15. Februar 2021 abgelaufen. Estland hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurde. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

    (8)

    Die Zulassungen von zwei in Dänemark ansässigen Abwrackeinrichtungen (8) werden am 30. Juni 2021 bzw. am 15. September 2021 ablaufen. Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass die diesen Einrichtungen erteilten Zulassungen zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

    (9)

    Die Zulassungen von zwei in den Niederlanden ansässigen Abwrackeinrichtungen (9) werden am 21. Juli 2021 bzw. am 27. September 2021 ablaufen. Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass die diesen Einrichtungen erteilten Zulassungen zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf erneuert wurden. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden.

    (10)

    Die Aufnahme von zwei im Vereinigten Königreich ansässigen Abwrackeinrichtungen (10) ist am Ende des Übergangszeitraums, der im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehen ist, d. h. am 31. Dezember 2020, abgelaufen. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen zu streichen.

    (11)

    Frankreich und Norwegen haben der Kommission Änderungen der Namen und Kontaktdaten je einer in diesen Ländern ansässigen Abwrackeinrichtung (11) mitgeteilt. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

    (12)

    Spanien hat der Kommission Änderungen und Aktualisierungen der Informationen über eine in seinem Hoheitsgebiet ansässige Abwrackeinrichtung (12) mitgeteilt. Diese betreffen die Kontaktdaten der betreffenden Einrichtung, die angewandte Recyclingmethode, die Größe der Schiffe, die recycelt werden können, und die jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität jener Einrichtung. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

    (13)

    Die Kommission hat aktualisierte Informationen über die Beschränkungen und Bedingungen erhalten, die für den Betrieb von Abwrackeinrichtungen in der Türkei gelten und die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle betreffen. Die türkische Schiffsrecyclingvereinigung (Ship Recycling Association of Turkey, SRAT) ist nicht länger an der Behandlung und Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt. Außerdem wurden der Kommission weitere Einzelheiten über das in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 genannte Verfahren zur Zulassung eines Schiffsrecyclingplans in der Türkei mitgeteilt. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

    (14)

    Der Kommission wurden Änderungen des Namens und der Kontaktdaten einer in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung (13) mitgeteilt. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.

    (15)

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (16)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 22. Juli 2021

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.

    (2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).

    (3)  „Hoondert Services & Decommissioning B.V.“.

    (4)  „DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)“.

    (5)  „Green Yard Kleven AS“.

    (6)  „Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais“.

    (7)  „BLRT Refonda Baltic OÜ“.

    (8)  „Fornæs ApS“ und „Smedegaarden A/S“.

    (9)  „Damen Verolme Rotterdam B.V.“ und „Scheepssloperij Nederland B.V.“.

    (10)  „Able UK Limited“ und „Dales Marine Services Ltd.“.

    (11)  „Les recycleurs Bretons“ (Frankreich) und „Kvaerner AS“ (Norwegen).

    (12)  „DDR VESSELS XXI, S.L“.

    (13)  „Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.“.


    ANHANG

    „ANHANG

    Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    TEIL A

    In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

    Name der Einrichtung

    Recycling-Methode

    Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

    Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

    Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

    Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

    Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

    BELGIEN

    NV Galloo Recycling Ghent

    Scheepszatestraat 9

    9000 Gent

    BELGIEN

    Tel. +32 092512521

    E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 265 Meter

    Breite: 37 Meter

    Tiefgang: 12,5 Meter

     

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

    34 000  (4)

    31. März 2025

    DÄNEMARK

    FAYARD A/S

    Kystvejen 100

    5330 Munkebo

    DÄNEMARK

    www.fayard.dk

    Tel. +45 75920000

    E-Mail: fayard@fayard.dk

    Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 415 Meter

    Breite: 90 Meter

    Tiefgang: 7,8 Meter

    Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    0 (5)

    7. November 2023

    Fornæs ApS

    Rolshøjvej 12-16

    8500 Grenaa

    DÄNEMARK

    www.fornaes.com

    Tel. +45 86326393

    E-Mail: recycling@fornaes.dk

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 150 Meter

    Breite: 25 Meter

    Tiefgang: 7 Meter

    BRZ: 10 000

    Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    30 000  (6)

    12. Mai 2026

    Jatob ApS

    Langerak 12

    9900 Frederikshavn

    DÄNEMARK

    www.jatob.dk

    Tel. +45 86681689

    E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk

    Längsseits, Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 150 Meter

    Breite: 30 Meter

    Tiefgang: 6 Meter

    Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    13 000  (7)

    9. März 2025

    Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S.)

    Sandholm 60

    9900 Frederikshavn

    DÄNEMARK

    www.modernamericanrecyclingservices.com/

    E-Mail: kim@mars-eu.dk

    Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter

    Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

    Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

    Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    0 (8)

    23. August 2023

    Smedegaarden A/S

    Vikingkaj 5

    6700 Esbjerg

    DÄNEMARK

    www.smedegaarden.net

    Tel. +45 75128888

    E-Mail:

    m@smedegaarden.net

    Längsseits, Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 200 Meter*

    Breite: 48 Meter

    Tiefgang: 7,5 Meter

    (* Bei Länge > 170 Meter

    Genehmigung von der

    Gemeinde Esbjerg

    erforderlich)

    Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt.

    Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    20 000  (9)

    11. März 2026

    Stena Recycling A/S

    Grusvej 6

    6700 Esbjerg

    DÄNEMARK

    www.stenarecycling.dk

    Tel. +45 20699190

    E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com

    Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter

    Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.

    Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

    0 (10)

    7. Februar 2024

    ESTLAND

    BLRT Refonda Baltic OÜ

    Kopli 103, 11712 Tallinn, ESTLAND

    Tel. +372 6102933

    Fax +372 6102444

    E-Mail: refonda@blrt.ee

    www.refonda.ee

    Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 197 Meter

    Breite: 32 Meter

    Tiefgang: 9,6 Meter

    Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13

    Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

    24 364  (11)

    15. Februar 2026

    SPANIEN

    DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)

    Vega de Tapia, s/n

    48903 Barakaldo-Bizkaia

    SPANIEN

    Tel. +34 944971152

    E-Mail: redena@redena.es

    www.redena.es

    Abwrackrampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 120 Meter

    Breite: 20 Meter

    Tiefgang: 6 Meter

    Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt.

    2 086  (12)

    3. März 2026

    DDR VESSELS XXI, S.L.

    Hafen ‚El Musel‘

    Gijon

    SPANIEN

    Tel. +34 630144416

    E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

    Längsseits, Abwrackrampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 169,9 Meter

    (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

    Breite: 25 Meter

    Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt.

    3 600  (13)

    28. Juli 2025

    FRANKREICH

    Démonaval Recycling

    ZI du Malaquis

    Rue François Arago

    76580 Le Trait

    Tel. +33 769791280

    E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 140 Meter

    Breite: 25 Meter

    Tiefe: 5 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    0 (14)

    11. Dezember 2022

    GARDET & DE BEZENAC Recycling / Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT – GIE MUG

    616, Boulevard Jules Durand

    76600 Le Havre

    FRANKREICH

    Tel. +33 235951634

    E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

    Schwimmanleger und Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 150 Meter

    Breite: 18 Meter

    Tiefe: 7 Meter

    LDT: 7 000

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    16 000  (15)

    30. Dezember 2021

    Grand Port Maritime de Bordeaux

    152, Quai de Bacalan — CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

    FRANKREICH

    Tel. +33 556905800

    E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 240 Meter

    Breite: 37 Meter

    Tiefe: 17 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    18 000  (16)

    21. Oktober 2021

    Recycleurs Bretons — Navaléo

    170 rue Jacqueline Auriol

    29470 Guipavas

    FRANKREICH

    Tel. +33 298011106

    E-Mail: navaleo@navaleo.fr

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 225 Meter

    Breite: 34 Meter

    Tiefe: 27 Meter

    Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

    15 000  (17)

    19. Juni 2025

    ITALIEN

    San Giorgio del Porto S.p.A.

    Calata Boccardo 8

    16128 – Genova –

    ITALIEN

    Tel. +39 010251561

    E-Mail:

    segreteria@sgdp.it;

    sangiorgiodelporto@legalmail.it

    www.sgdp.it

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 350 Meter

    Breite: 75 Meter

    Tiefe: 16 Meter

    BRZ: 130 000

    Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung

    38 564  (18)

    6. Juni 2023

    LETTLAND

    ‚Galaksis N‘, Ltd.

    Kapsedes street 2D,

    Liepāja, LV – 3414

    LETTLAND

    Tel. +371 29410506

    E-Mail: galaksisn@inbox.lv

    Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 165 Meter

    Breite: 22 Meter

    Tiefe: 7 Meter

    BRZ: 12 000

    Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    0 (19)

    17. Juli 2024

    LITAUEN

    UAB APK

    Minijos 180 (berth 133A), LT 93269, Klaipėda,

    LITAUEN

    Tel. +370 46365776

    Fax +370 46365776

    E-Mail: uab.apk@gmail.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 130 Meter

    Breite: 35 Meter

    Tiefe: 10 Meter

    BRZ: 3 500

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    1 500  (20)

    12. März 2025

    UAB Armar

    Minijos 180 (berth 131A), LT 93269, Klaipėda,

    LITAUEN

    Tel. +370 68532607

    E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 80 Meter

    Breite: 16 Meter

    Tiefe: 5 Meter

    BRZ: 1 500

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    3 910  (21)

    19. April 2022

    UAB Demeksa

    Nemuno g. 42A (berth 121), LT 93277 Klaipėda

    LITAUEN

    Tel. +370 63069903

    E-Mail: uabdemeksa@gmail.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 58 Meter

    Breite: 16 Meter

    Tiefe: 5 Meter

    BRZ: 3500

    Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    0 (22)

    22. Mai 2024

    UAB Vakarų refonda

    Minijos 180 (berths 129, 130, 131A, 131, 132, 133A), LT 93269, Klaipėda,

    LITAUEN

    Tel. +370 46483940/483891

    Fax +370 46483891

    E-Mail: refonda@wsy.lt

    Längsseits (Wasserliegeplatz)

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 230 Meter

    Breite: 55 Meter

    Tiefe: 14 Meter

    BRZ: 70 000

    Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

    Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

    20 140  (23)

    30. April 2025

    NIEDERLANDE

    Damen Verolme Rotterdam B.V.

    Prof. Gerbrandyweg 25

    3197 KK Rotterdam

    NIEDERLANDE

    Tel. +31 181234353

    E-Mail: MZoethout@damenverolme.com

    Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 400 Meter

    Breite: 90 Meter

    Tiefe: 12 Meter

    Höhe: 90 Meter

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Ausdrückliche Zulassung

    0 (24)

    21. Mai 2026

    Hoondert Services & Decommissioning B.V.

    Spanjeweg 4

    4455 TW Nieuwdorp

    Tel. +31 113352510

    E-Mail: info@hsd.nl

    Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 175 Meter

    Breite: 40 Meter

    Tiefe: 10 Meter

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Ausdrückliche Zulassung

    30 000  (25)

    26. Januar 2026

    Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.

    Estlandweg 10

    4455 SV Nieuwdorp

    NIEDERLANDE

    Tel. +31 113351710

    E-Mail: slf@sagro.nl

    Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 120 Meter

    Breite: 20 Meter

    Tiefe: 6 Meter

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Ausdrückliche Zulassung

    15 000  (26)

    28. März 2024

    Scheepssloperij Nederland B.V.

    Havenweg 1

    3295 XZ

    s-Gravendeel

    Postbus 5234

    3295 ZJ

    s-Gravendeel

    NIEDERLANDE

    Tel. +31 180463990

    E-Mail: gsnoek@sloperij-nederland.nl

    Wasserliegeplatz und Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 200 Meter

    Breite: 33 Meter

    Tiefe: 5,5 Meter

    Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

    Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

    Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2 000  Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.

    Ausdrückliche Zulassung

    17 500  (27)

    12. Mai 2026

    NORWEGEN

    ADRS Decom Gulen

    Facility address:

    Sløvågen 2

    5960 Dalsøyra

    NORWEGEN

    Büroanschrift:

    Statsminister Michelsens vei 38

    5230 Paradis

    NORWEGEN

    https://adrs.no/

    Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 360 Meter

    Breite: keine Beschränkung

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T

    Ausdrückliche Zulassung

    0 (28)

    1. Oktober 2024

    AF Offshore Decom

    Raunesvegen 597

    5578 Nedre Vats

    NORWEGEN

    https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/

    Längsseits

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 290 Meter

    Breite: keine Beschränkung

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T

    Ausdrückliche Zulassung

    31 000  (29)

    28. Januar 2024

    Green Yard AS

    Angholmen,

    4485 Feda

    NORWEGEN

    www.greenyard.no

    Trockendock (in einer Halle), Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 230 Meter

    Breite: 25 Meter

    Tiefe: 20 Meter

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T

    Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.

    Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.

    Ausdrückliche Zulassung

    0 (30)

    28. Januar 2024

    Green Yard Kleven AS

    6065 Ulsteinvik

    NORWEGEN

    www.kleven.no

    Längsseits, Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 170 Meter

    Breite: 35 Meter

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T

    Ausdrückliche Zulassung

    0 (31)

    9. April 2026

    Fosen Gjenvinning AS

    Stokksundveien 1432

    7177 Revsnes

    NORWEGEN

    Tel. +47 40039479 E-Mail: knut@fosengjenvinning.no

    Längsseits

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 150 Meter

    Breite: 20 Meter

    Tiefe: 7 Meter

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T

    Ausdrückliche Zulassung

    8 000  (32)

    9. Januar 2024

    Aker Solutions AS (Stord)

    Eldøyane 59

    5411 Stord

    NORWEGEN

    www.akersolutions.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 230 Meter

    Breite: keine Beschränkung

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T

    Ausdrückliche Zulassung

    43 000  (33)

    28. Januar 2024

    Lutelandet Industrihamn

    Lutelandet Offshore AS

    6964 Korssund

    NORWEGEN

    www.lutelandetoffshore.com

    Längsseits

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: keine Beschränkung

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung

    Nr. 2014.0646.T

    Ausdrückliche Zulassung

    14 000  (34)

    28. Januar 2024

    Norscrap West AS

    Hanøytangen 122

    5310 Hauglandhella

    NORWEGEN

    www.norscrap.no

    Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 150 Meter

    Breite: 34 Meter

    Tiefe: keine Beschränkung

    Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T

    Höchstens 8 000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8 000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.

    Ausdrückliche Zulassung

    4 500  (35)

    1. März 2024

    PORTUGAL

    Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais

    Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro

    PORTUGAL

    Tel. +351 234378970, +351 232767700

    E-Mail: info@navalria.pt

    Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 104 Meter

    Breite: 6,5 Meter

    Tiefgang: 6,5 Meter

    Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

    Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen.

    Ausdrückliche Zulassung

    1 900  (36)

    31. Dezember 2021

    FINNLAND

    Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)

    Navirentie, 21110 Naantali

    FINNLAND

    Tel. +358 244511

    E-Mail: try@turkurepairyard.com

    Längsseits, Trockendock

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 250 Meter

    Breite: 40 Meter

    Tiefgang: 7,9 Meter

    Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.

    Ausdrückliche Zulassung

    20 000  (37)

    1. Oktober 2023

    VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Harland and Wolff (Belfast) Ltd

    Queen’s Island

    Belfast

    BT3 9DU

    Tel. +44 2890534189 Fax +44 2890458515

    E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com

    Trockendock und Wasserliegeplatz

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 556 Meter

    Breite: 93 Meter

    Tiefgang: 7,5 Meter

    DWT: 550 000

    Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

    Ausdrückliche Zulassung

    12 000  (38)

    16. Juni 2025

    TEIL B

    In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

    Name der Einrichtung

    Recycling-Methode

    Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

    Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

    Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (39)

    Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (40)

    Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (41)

    TÜRKEI

    Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 5 Aliağa

    İzmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182107 – 08 – 09

    E-Mail:  info@avsargemiltd.com

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 50 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    54 224  (42)

    2. Dezember 2025

    Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. A.Ş

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 22 Aliağa

    İzmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182165

    E-Mail: info@isiksanship.com

    www.isiksanship.com

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 75 Meter

    Tiefgang: 17 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    91 851  (43)

    7. Juli 2024

    EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 10 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182162

    E-Mail: pamirtaner@egecelik.com

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 50 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    55 503  (44)

    12. Februar 2025

    LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET

    LTD.

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 3-4 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182030

    E-Mail: info@leyal.com.tr

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 100 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    55 495  (45)

    9. Dezember 2023

    LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ş.

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 25 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel.: +90 232 618 20 65

    E-Mail: demtas@leyal.com.tr

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 63 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    50 350  (46)

    9. Dezember 2023

    ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AŞ.

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 23 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182105

    E-Mail: oge@ogegemi.com

    www.ogegemi.com

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 70 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    62 471  (47)

    12. Februar 2025

    Simsekler Gida Gemi Sokum Insaat Sanayi Tic. Ltd.Sti

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 11-12 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182036

    E-Mail: shipyard@simseklergroup.com.tr

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 95 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    51 569  (48)

    2. Dezember 2025

    Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti

    Gemi Söküm Tesisleri,

    Parcel 8-9 Aliağa,

    Izmir 35800

    TÜRKEI

    Tel. +90 2326182092

    E-Mail: info@sokship.com

    Anlandung

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: keine Beschränkung

    Breite: 90 Meter

    Tiefgang: 15 Meter

    Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

    Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

    Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

    66 167  (49)

    12. Februar 2025

    VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

    International Shipbreaking Limited L.L.C

    18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521

    USA

    Tel. +1 9568312299

    E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com

    robert.berry@internationalshipbreaking.com

    Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

    Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

    Höchstmaße von Schiffen:

    Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter

    Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

    Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.

    Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

    Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.

    120 000  (50)

    9. Dezember 2023


    (1)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

    (2)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    (3)  Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

    (4)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

    (5)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.

    (6)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

    (7)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.

    (8)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.

    (9)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

    (10)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.

    (11)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36 000 LDT pro Jahr.

    (12)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6000 LDT pro Jahr.

    (13)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

    (14)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

    (15)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LDT pro Jahr.

    (16)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.

    (17)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

    (18)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

    (19)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.

    (20)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (21)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (22)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (23)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (24)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

    (25)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

    (26)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

    (27)  Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

    (28)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (29)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (30)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (31)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (32)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (33)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (34)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (35)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (36)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5 000 LDT pro Jahr.

    (37)  Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

    (38)  Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300 000 LDT pro Jahr zugelassen.

    (39)  Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

    (40)  Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

    (41)  Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

    (42)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

    (43)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.

    (44)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

    (45)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.

    (46)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

    (47)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90 000 LDT pro Jahr.

    (48)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70 000 LDT pro Jahr.

    (49)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100 000 LDT pro Jahr.

    (50)  Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.“


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