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Document 32020D1537
Council Decision (CFSP) 2020/1537 of 22 October 2020 amending Decision (CFSP) 2019/797 concerning restrictive measures against cyber-attacks threatening the Union or its Member States
Beschluss (GASP) 2020/1537 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Beschluss (GASP) 2020/1537 des Rates vom 22. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
ABl. L 351I vom 22.10.2020, p. 5–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
22.10.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 351/5 |
BESCHLUSS (GASP) 2020/1537 DES RATES
vom 22. Oktober 2020
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 (1) angenommen. |
(2) |
Gezielte restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, gehören zu den Maßnahmen des Rahmens für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der Union auf böswillige Cyberaktivitäten („Cyber Diplomacy Toolbox“) und sind ein wichtiges Instrument, um von solchen Aktivitäten abzuschrecken und darauf zu reagieren. |
(3) |
Um fortgesetzte und zunehmende böswillige Handlungen im Cyberraum zu verhindern, von ihnen abzuschrecken und auf sie zu reagieren, sollten zwei natürliche Personen und eine Einrichtung in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen und diese Einrichtung sind verantwortlich für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine externe Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, — insbesondere für den Cyberangriff gegen den Deutschen Bundestag, der im April und im Mai 2015 stattfand — oder waren daran beteiligt. |
(4) |
Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Oktober 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH
(1) Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129I vom 17.5.2019, S. 13).
ANHANG
Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 aufgenommen:
A. |
Natürliche Personen
|
B. |
Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
|