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Document 32019D1949
Council Decision (EU) 2019/1949 taken by common accord with the President‐elect of the Commission of 25 November 2019 adopting the list of the other persons whom the Council proposes for appointment as Members of the Commission, and repealing and replacing Decision (EU) 2019/1393
Beschluss (EU) 2019/1949 des Rates — im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission — vom 25. November 2019 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses (EU) 2019/1393
Beschluss (EU) 2019/1949 des Rates — im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission — vom 25. November 2019 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses (EU) 2019/1393
ST/12763/2019/INIT
ABl. L 304 vom 26.11.2019, p. 16–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/10/2024
26.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 304/16 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1949 DES RATES
— im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission —
vom 25. November 2019
zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses (EU) 2019/1393
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absätze 3 und 5 und Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Mandat der durch den Beschluss 2014/749/EU des Europäischen Rates (2) ernannten Kommission endete am 31. Oktober 2019. |
(2) |
Für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 sollte eine neue Kommission ernannt werden, die — einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik — aus je einem Staatsangehörigen eines jeden Mitgliedstaats besteht. |
(3) |
Der Europäische Rat hat Frau Ursula VON DER LEYEN als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat sie in seiner Plenarsitzung vom 16. Juli 2019 zur Präsidentin der Kommission gewählt. |
(4) |
Am 5. August 2019 hat der Europäische Rat mit Zustimmung der gewählten Präsidentin der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) Herrn Josep BORRELL FONTELLES zum Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ernannt. |
(5) |
Der Rat hat mit dem Beschluss (EU) 2019/1393 (3) im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die er als Mitglieder der Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 vorschlägt. |
(6) |
Am 19. Oktober 2019 hat das Vereinigte Königreich um eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV bis zum 31. Januar 2020 ersucht. Der Entwurf des Wortlauts des Beschlusses des Europäischen Rates zur Verlängerung der genannten Frist bis zu dem beantragten Datum wurde dem Vereinigten Königreich mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 zur Zustimmung übermittelt. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV sowohl der Verlängerung als auch dem Wortlaut des Entwurfs eines Beschlusses des Europäischen Rates zugestimmt. Der Europäische Rat hat diesen Beschluss am 29. Oktober 2019 angenommen (4). |
(7) |
Mit der Zustimmung zu dem Beschluss (EU) 2019/1810 hat das Vereinigte Königreich seine Zusage bestätigt, während des Verlängerungszeitraums getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit konstruktiv und verantwortungsvoll zu handeln. Es hat ferner zugestimmt, dass die Verlängerung die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen darf. Da das Vereinigte Königreich als Folge der Verlängerung gemäß Artikel 50 EUV bis zum Zeitpunkt des Austritts ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten bleibt, hat es schließlich zugestimmt, dass dies auch die Verpflichtung einschließt, einen Kandidaten für die Ernennung zum Mitglied der Kommission vorzuschlagen. Das Vereinigte Königreich hat jedoch keinen Kandidaten für das Amt eines Kommissionsmitglieds vorgeschlagen. |
(8) |
Die gewählte Präsidentin der Kommission hat das Vereinigte Königreich am 6. November 2019 ersucht, eine oder mehrere Persönlichkeiten vorzuschlagen, die aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung, ihrer Unabhängigkeit und ihres Einsatzes für Europa geeignet wäre bzw. wären, Mitglied der nächsten Kommission zu werden. Das Vereinigte Königreich hat auf dieses Schreiben nicht geantwortet. Die gewählte Präsidentin der Kommission hat am 12. November 2019 ein zweites Schreiben mit derselben Aufforderung übermittelt, in der auf die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs nach dem EUV und dem Beschluss (EU) 2019/1810 hingewiesen wird. Das Vereinigte Königreich hat am 13. November 2019 auf beide Schreiben geantwortet und angegeben, dass das Vereinigte Königreich angesichts der bevorstehenden Unterhauswahlen nicht in der Lage sei, einen Kandidaten für das Amt eines Kommissionsmitglieds vorzuschlagen. Die Kommission hat am 14. November 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen des Versäumnisses, einen Kandidaten für die Kommission vorzuschlagen, eingeleitet, indem es dem Vereinigten Königreich ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) übermittelt hat. In diesem Schreiben hat die Kommission darauf hingewiesen, dass sich ein Mitgliedstaat gemäß der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht auf Bestimmungen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus dem Unionsrecht zu rechtfertigen. Die Behörden des Vereinigten Königreichs hatten bis zum 22. November 2019 Zeit, ihre Bemerkungen zu diesem Aufforderungsschreiben zu übermitteln. |
(9) |
Der Rat stellt fest, dass das Vereinigte Königreich ungeachtet der Verpflichtungen aus dem Unionsrecht, auf die in dem Beschluss (EU) 2019/1810 hingewiesen wurde und denen das Vereinigte Königreich ausdrücklich zugestimmt hat, keinen Kandidaten für das Amt eines Kommissionsmitglieds vorgeschlagen hat. Dies darf das ordnungsgemäße Funktionieren der Union und ihrer Organe nicht untergraben und darf somit kein Hindernis für die Ernennung der nächsten Kommission darstellen, damit diese die Ausübung der vollen Bandbreite ihrer Befugnisse gemäß den Verträgen so rasch wie möglich aufnehmen kann. Der Rat stellt fest, dass zwar nur 27 Personen für eine Ernennung zu Mitgliedern der Kommission vorgeschlagen wurden, die Kommission gemäß dem Beschluss 2013/272/EU aber dennoch aus einer Zahl von Mitgliedern zusammengesetzt ist, die der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht. Er stellt ferner fest, dass nach der Ernennung der Kommission Artikel 246 Absatz 2 AEUV Anwendung findet. |
(10) |
Im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission sollte der Beschluss (EU) 2019/1393 aufgehoben werden, bevor die darin enthaltene Liste dem Europäischen Parlament für das Zustimmungsvotum vorgelegt wird, und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden. |
(11) |
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 EUV stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, schlägt der Rat folgende Persönlichkeiten für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 als Mitglieder der Kommission vor:
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Herrn Thierry BRETON |
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Frau Helena DALLI |
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Herrn Valdis DOMBROVSKIS |
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Frau Elisa FERREIRA |
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Frau Mariya GABRIEL |
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Herrn Paolo GENTILONI |
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Herrn Johannes HAHN |
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Herrn Phil HOGAN |
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Frau Ylva JOHANSSON |
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Frau Věra JOUROVÁ |
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Frau Stella KYRIAKIDES |
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Herrn Janez LENARČIČ |
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Herrn Didier REYNDERS |
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Herrn Margaritis SCHINAS |
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Herrn Nicolas SCHMIT |
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Herrn Maroš ŠEFČOVIČ |
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Frau Kadri SIMSON |
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Herrn Virginijus SINKEVIČIUS |
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Frau Dubravka ŠUICA |
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Herrn Frans TIMMERMANS |
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Frau Jutta URPILAINEN |
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Frau Adina VĂLEAN |
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Herrn Olivér VÁRHELYI |
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Frau Margrethe VESTAGER |
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Herrn Janusz WOJCIECHOWSKI |
neben
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Herrn Josep BORRELL FONTELLES, ernannter Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. |
Artikel 2
Mit diesem Beschluss wird der Beschluss (EU) 2019/1393 aufgehoben und ersetzt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt.
Artikel 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 25. November 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. MOGHERINI
(1) ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98.
(2) Beschluss 2014/749/EU des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 zur Ernennung der Europäischen Kommission (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 36).
(3) Beschluss (EU) 2019/1393 des Rates — im Einvernehmen mit der gewählten Präsidentin der Kommission — vom 10. September 2019 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt (ABl. L 233 I vom 10.9.2019, S. 1).
(4) Beschluss (EU) 2019/1810 des Europäischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 29. Oktober 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV (ABl. L 278I vom 30.10.2019, S. 1).