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Document 32019D1596
Council Decision (CFSP) 2019/1596 of 26 September 2019 amending Decision (CFSP) 2017/2074 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela
Beschluss (GASP) 2019/1596 des Rates vom 26. September 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
Beschluss (GASP) 2019/1596 des Rates vom 26. September 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
ST/12289/2019/INIT
ABl. L 248 vom 27.9.2019, p. 74–76
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
27.9.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 248/74 |
BESCHLUSS (GASP) 2019/1596 DES RATES
vom 26. September 2019
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela erlassen. |
(2) |
Die Hohe Vertreterin hat am 16. Juli 2019 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der festgestellt wird, dass die politische Krise und der wirtschaftliche Zusammenbruch in Venezuela die Bevölkerung weiterhin in hohem Maße belasten, wie die Flucht von vier Millionen Menschen aus Venezuela zeigt, und dass die Krise nach wie vor eine der Hauptursachen der Instabilität in der Region ist. |
(3) |
In der Erklärung wird hervorgehoben, dass der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (im Folgenden „Bericht“) deutlich und detailliert das Ausmaß und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und den Abbau demokratischer Institutionen in Venezuela bestätigt. Ferner wird in der Erklärung darauf hingewiesen, dass der tragische Tod von Kapitän Acosta Arévalo im Gewahrsam der venezolanischen Sicherheitskräfte ein eindrückliches Beispiel für die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage ist. |
(4) |
Die Union hat die Ergebnisse des Berichts nachdrücklich unterstützt und das Regime aufgefordert, die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen unverzüglich zu beenden und mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte und bei allen Sonderverfahren der Vereinten Nationen uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung der Empfehlungen des Berichts sicherzustellen. Ferner hat die Union erklärt, dass sie bereit ist, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen diejenigen Mitglieder der Sicherheitskräfte zu beginnen, die an Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. |
(5) |
Angesichts der von der Hohen Kommissarin berichteten anhaltend ernsten Lage in Venezuela und der Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, die von Teilen der venezolanischen Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste zur Unterstützung des Regimes verübt werden, sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen werden. |
(6) |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. September 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
T. HARAKKA
(1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60).
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen:
|
Name |
Angaben zur Person |
Begründung |
Datum der Aufnahme in die Liste |
„19. |
Nestor Blanco Hurtado |
Geboren am: 26. September 1982 Identitätsnummer: V-15222057 Geschlecht: männlich |
Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet seit mindestens Dezember 2017 Hand in Hand mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM. |
27.9.2019 |
20. |
Rafael Ramon Blanco Marrero |
Geburtsdatum: 28. Februar 1968 Identitätsnummer: V-6250588 Geschlecht: männlich |
Seit mindestens Dezember 2018 stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)) und seit dem 5. Juli 2019 Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Streitkräfte. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch DGCIM-Beamte unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. |
27.9.2019 |
21. |
Carlos Calderon |
Geschlecht: männlich |
Führungskraft (bezeichnet als 'Kommissar', 'Direktor' und 'Generaldirektor') im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen des El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt oder dafür verantwortlich. |
27.9.2019 |
22. |
Alexis Enrique Escalona Marrero |
Geburtsdatum: 12. Oktober 1962 Geschlecht: männlich |
Amtierender Leiter des Nationalen Amtes zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (ONDOFT). Von 2014 bis 2017 nationaler Befehlshaber des Nationalen Kommandos zur Bekämpfung von Erpressung und Entführung (Comando Nacional Antiextorsión y Secuestro (CONAS)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen durch Angehörige des CONAS unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft durch Angehörige des CONAS unter seiner Führung. |
27.9.2019 |
23. |
Rafael Antonio Franco Quintero |
Geburtsdatum: 14. Oktober 1973 Identitätsnummer: V-11311672 Geschlecht: männlich |
Agent beim bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Von mindestens 2017 bis Dezember 2018 Leiter der Ermittlungsabteilung in der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. |
27.9.2019 |
24. |
Alexander Enrique Granko Arteaga |
Geburtsdatum: 25. März 1981 Identitätsnummer: V-14970215 Geschlecht: männlich |
Leiter (Direktor) der Abteilung für Sonderaufgaben (DAE) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch ihn selbst sowie Beamte unter seiner Führung. Ebenfalls verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung sowie unmittelbare Beteiligung an diesen Repressionen. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. |
27.9.2019 |
25. |
Hannover Esteban Guerrero Mijares |
Geburtsdatum: 14. Januar 1971 Geschlecht: männlich |
Von mindestens April 2019 bis August 2019 Leiter der Ermittlungsabteilung in der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Als Leiter der Ermittlungsabteilung hatte er die Aufsicht über den DGCIM-Standort in Boleita. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen durch ihn selbst sowie Beamte unter seiner Führung, insbesondere in Boleita. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. |
27.9.2019“ |