This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32019D0963
Council Decision (EU) 2019/963 of 6 June 2019 appointing one alternate member of the Management Board of the European Agency for Safety and Health at Work for France
Beschluss (EU) 2019/963 des Rates vom 6. Juni 2019 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Frankreich) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Beschluss (EU) 2019/963 des Rates vom 6. Juni 2019 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Frankreich) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
ST/9454/2019/INIT
ABl. L 156 vom 13.6.2019, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2023
13.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 156/3 |
BESCHLUSS (EU) 2019/963 DES RATES
vom 6. Juni 2019
zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Frankreich) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,
nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,
nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 9. April 2019 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt. |
(2) |
Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat für einen zu besetzenden Posten einen Kandidaten für Frankreich vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu einem stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird für die Zeit bis zum 31. März 2023 ernannt:
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
Land |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Frankreich |
|
Herr Franck GAMBELLI |
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 6. Juni 2019.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. BIRCHALL
(1) ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58.
(2) Beschluss des Rates vom 9. April 2019 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (ABl. C 135 vom 11.4.2019, S. 7).