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Document 32019D0963

    Beschluss (EU) 2019/963 des Rates vom 6. Juni 2019 zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Frankreich) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    ST/9454/2019/INIT

    ABl. L 156 vom 13.6.2019, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/2023

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/963/oj

    13.6.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 156/3


    BESCHLUSS (EU) 2019/963 DES RATES

    vom 6. Juni 2019

    zur Ernennung eines stellvertretenden Mitglieds (Frankreich) des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

    nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

    nach Kenntnisnahme der Listen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat mit Beschluss vom 9. April 2019 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für die Zeit vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2023 ernannt.

    (2)

    Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat für einen zu besetzenden Posten einen Kandidaten für Frankreich vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zu einem stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird für die Zeit bis zum 31. März 2023 ernannt:

    VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

    Land

    Mitglied

    Stellvertretendes Mitglied

    Frankreich

     

    Herr Franck GAMBELLI

    Artikel 2

    Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 6. Juni 2019.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. BIRCHALL


    (1)  ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58.

    (2)  Beschluss des Rates vom 9. April 2019 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) (ABl. C 135 vom 11.4.2019, S. 7).


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