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Document 32019D0761

Beschluss (GASP) 2019/761 des Rates vom 13. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

ST/8004/2019/INIT

ABl. L 125 vom 14.5.2019, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/761/oj

14.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/16


BESCHLUSS (GASP) 2019/761 DES RATES

vom 13. Mai 2019

zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/486/GASP (1) über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) angenommen.

(2)

Am 20. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2161 (2) angenommen, mit dem das Mandat der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2019 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für denselben Zeitraum bereitgestellt wurde. Am 18. Dezember 2017 wurde dieser Betrag durch den Beschluss (GASP) 2017/2371 des Rates (3) erhöht.

(3)

Nach einer strategischen Überprüfung der EUAM Ukraine hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 5. März 2019 empfohlen, die EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern.

(4)

Der Beschluss 2014/486/GASP sollte daher bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.

(5)

Die EUAM Ukraine wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/486/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 14 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2019 bis zum 31. Mai 2021 beläuft sich auf 54 138 700 EUR.“

2.

Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Mai 2021.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42).

(2)  Beschluss (GASP) 2017/2161 des Rates vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 304 vom 21.11.2017, S. 48).

(3)  Beschluss (GASP) 2017/2371 des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 337 vom 19.12.2017, S. 34).


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