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Document 32018R2053
Council Implementing Regulation (EU) 2018/2053 of 21 December 2018 implementing Regulation (EU) No 401/2013 concerning restrictive measures in respect of Myanmar/Burma
Durchführungsverordnung (EU) 2018/2053 des Rates vom 21. Dezember 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Durchführungsverordnung (EU) 2018/2053 des Rates vom 21. Dezember 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
ST/15038/2018/INIT
ABl. L 327I vom 21.12.2018, pp. 1–4
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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21.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 327/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2053 DES RATES
vom 21. Dezember 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erlassen. |
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(2) |
Am 17. September 2018 hat die unabhängige internationale Ermittlungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ihren ausführlichen Bericht über Myanmar veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan insbesondere von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen wurden, und dass zahlreiche dieser Menschenrechtsverletzungen als schlimmste Verbrechen nach dem Völkerrecht einzustufen sind. |
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(3) |
Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, sollten sieben Personen in die Liste der in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
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(4) |
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. BOGNER-STRAUSS
ANHANG
Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 aufgenommen:
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Name |
Angaben zur Identität |
Begründung |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
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„8. |
Ba Kyaw |
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Ba Kyaw ist Feldwebel im 564. Leichten-Infanterie-Bataillon der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In der zweiten Jahreshälfte 2017 hat er Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Mord, Deportation und Folter, gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundestaat Rakhine begangen. Insbesondere wurde er als einer der Haupttäter des Massakers von Maung Nu am 27. August 2017 ermittelt. |
21.12.2018 |
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9. |
Tun Naing |
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Tun Naing ist Kommandeur des Grenzschutzpolizei-Stützpunkts in Taung Bazar. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei in dem Zeitraum um den 25. August 2017 in Taung Bazar begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine; dazu zählen Zwangsverhaftungen, Misshandlung und Folter. |
21.12.2018 |
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10. |
Khin Hlaing |
Geburtsdatum: 2. Mai 1968 |
Brigadegeneral Khin Hlaing ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und derzeit Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern. |
21.12.2018 |
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11. |
Aung Myo Thu |
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Major Aung Myo Thu ist Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2017 im Bundesstaat Rakhine durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und Zwangsverhaftungen. |
21.12.2018 |
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12. |
Thant Zaw Win |
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Thant Zaw Win ist Major im 564. Leichten-Infanterie-Batallion der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In dieser Eigenschaft überwachte er die militärischen Operationen, die im Bundesstaat Rakhine durchgeführt wurden, und ist verantwortlich für die Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen, die am 27. August 2017 vom 564. Leichten-Infanterie-Bataillon insbesondere in dem Dorf Maung Nu und dessen Umgebung gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine begangen wurden. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. |
21.12.2018 |
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13. |
Kyaw Chay |
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Kyaw Chay ist Hauptgefreiter der Grenzschutzpolizei. Vormals war er in Zay Di Pyin stationiert; in dem Zeitraum um den 25. August 2017, als unter seinem Befehl eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen durch die Grenzschutzpolizei begangen wurden, war er Befehlshaber des Stützpunkts der Grenzschutzpolizei dort. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Er war ferner an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Hierzu zählen Misshandlung von Inhaftierten und Folter. |
21.12.2018 |
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14. |
Nyi Swe |
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Generalmajor Nyi Swe ist der ehemalige Befehlshaber des Kommandobereichs Nord der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Misshandlung von Zivilpersonen, die vom Kommandobereich Nord von Mai 2016 bis April 2018 (bis zu seiner Ernennung zum Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest) im Bundesstaat Kachin begangen wurden. Er ist ebenfalls für die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen im Bundesstaat Kachin in demselben Zeitraum verantwortlich, insbesondere die Sperrung von Lebensmitteltransporten. |
21.12.2018“ |