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Document 32018D1656

    Beschluss (GASP) 2018/1656 des Rates vom 6. November 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    ST/13014/2018/INIT

    ABl. L 276 vom 7.11.2018, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1656/oj

    7.11.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 276/10


    BESCHLUSS (GASP) 2018/1656 DES RATES

    vom 6. November 2018

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.

    (2)

    Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 14. November 2019 verlängert werden.

    (3)

    Die Begründung für eine in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2047 aufgeführte Person sollte geändert werden.

    (4)

    Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 13 erhält folgende Fassung:

    „Artikel 13

    Dieser Beschluss gilt bis zum 14. November 2019.

    Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    2.

    Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. LÖGER


    (1)  Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017, S. 60).


    ANHANG

    In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhält Eintrag 7 folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Person

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    „7.

    Diosdado Cabello Rondón

    Geburtsdatum: 15. April 1963

    Präsident der verfassungsgebenden Versammlung und erster Vizepräsident der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). Beteiligt an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, auch indem er die Medien nutzt, um die politische Opposition, andere Medien und die Zivilgesellschaft öffentlich anzugreifen und zu bedrohen.

    22.1.2018“


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