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Document 32018D1283
Commission Implementing Decision (EU) 2018/1283 of 24 August 2018 laying down rules on the format and timetables for the submission of annual data collection reports in the fisheries and aquaculture sectors (notified under document C(2018) 5270)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1283 der Kommission vom 24. August 2018 mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei und Aquakultursektor (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5270)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1283 der Kommission vom 24. August 2018 mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei und Aquakultursektor (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5270)
C/2018/5270
ABl. L 242 vom 26.9.2018, p. 1–90
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 01/02/2022; Aufgehoben durch 32022D0039
26.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 242/1 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1283 DER KOMMISSION
vom 24. August 2018
mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei und Aquakultursektor
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5270)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission jährliche Berichte über die Umsetzung ihrer nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor übermitteln. |
(2) |
Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1004 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen Vorschriften über die Verfahren, Format und Zeitpläne zur Vorlage und Annahme dieser Berichte erlassen. |
(3) |
Zu diesem Zweck hat die Kommission die Stellungnahmen des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) (2) und der Vertreter der Mitgliedstaaten in spezialisierten Sachverständigengruppen eingeholt. |
(4) |
Die nationalen Ansprechpartner für die Datenerhebung haben das Format und die Zeitpläne für die jährlichen Berichte über die Datenerhebung in ihrer Sitzung vom 21. Februar 2018 erörtert. |
(5) |
Das Format der jährlichen Berichte wurde zuvor bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates (3) festgelegt, die inzwischen durch die Verordnung (EU) 2017/1004 aufgehoben und ersetzt wurde. Dieses Format, das auf einer Bewertung durch den STECF (4) basierte, sollte aktualisiert und an die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1004 angepasst werden. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, die jüngsten Datenanforderungen, die im mehrjährigen Unionsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektor für den Zeitraum 2017-2019 (5) festgelegt wurden, zu berücksichtigen. |
(6) |
In der Verordnung (EU) 2017/1004 ist keine Frist für die Einreichung der jährlichen Berichte festgelegt. Damit die Ergebnisse der nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung rechtzeitig veröffentlicht und die Daten für Endnutzer rechtzeitig bereitgestellt werden können, sollte diese Frist nun auf den 31. Mai jedes Jahres festgesetzt werden. Um zu gewährleisten, dass diese Frist im Jahr 2018 eingehalten wird, wurde das in diesem Beschluss vorgesehene Muster den Mitgliedstaaten am 4. April 2018 zur Verfügung gestellt und die Mitgliedstaaten vereinbarten, ihre Berichte im Jahr 2018 bis zum 31. Mai vorzulegen. |
(7) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Inhalt der jährlichen Berichte
(1) Die jährlichen Berichte über die Umsetzung der nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung für das Jahr 2017 und die Folgejahre im Fischerei- und Aquakultursektor gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1004 werden entsprechend dem Muster aus Anhang I dieses Beschlusses vorgelegt.
(2) Die jährlichen Berichte basieren auf den Tabellen und Textfeldern der verabschiedeten nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung, die im Einklang mit dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1701 der Kommission (6) festgelegten Format erstellt wurden, und umfasst die für die jährliche Berichterstattung gemäß diesem Beschluss erforderlichen zusätzlichen Angaben.
Artikel 2
Korrelation mit dem mehrjährigen Unionsprogramm
Die Korrelation zwischen den Tabellen des gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/1004 erstellten mehrjährigen Unionsprogramms (im Folgenden das „mehrjährige Unionsprogramm“), den Tabellen und dem Text des Arbeitsplans sowie den Tabellen und dem Text des jährlichen Berichts ist Anhang II dieses Beschlusses zu entnehmen.
Artikel 3
Zusammenstellung des jährlichen Berichts
(1) Für die Zusammenstellung des jährlichen Berichts übertragen die Mitgliedstaaten zunächst die Angaben zur Programmplanung für die Datenerhebung aus ihren Arbeitsplänen in die entsprechende Tabelle bzw. das entsprechende Textfeld des jährlichen Berichts nach Anhang I. Anschließend füllen sie die zusätzlichen, in diesem Anhang grau markierten Spalten aus, die sich nur auf die Berichterstattung beziehen.
(2) Bei der Erstellung des jährlichen Berichts bearbeiten die Mitgliedstaaten keinen der Werte in der Tabelle oder im Text, die aus ihren verabschiedeten Arbeitsplänen stammen, ausgenommen:
a) |
Die Tabellen 1H, 2A, 3A, 3B, zu denen folgende zusätzliche Angaben gemäß Anhang I dieses Beschlusses zu machen sind:
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b) |
Die Tabellen 5A, 5B und 7B, zu denen die Mitgliedstaaten in den jährlichen Berichten angeben, welche Angaben in den entsprechenden Tabellen der nationalen Arbeitspläne sich verbessert oder verändert haben. |
c) |
Die Meldung folgender Variablen, zu denen die Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben machen in Bezug auf:
|
3. Keine weiteren Angaben sind zur Erstellung des jährlichen Berichts im Zusammenhang mit den folgenden Tabellen der nationalen Arbeitspläne erforderlich:
a) |
Tabelle 1B zur Beprobungsplanung für biologische Variablen, |
b) |
Tabelle 4B zur Beschreibung des Stichprobenrahmens für biologische Daten und |
c) |
Tabelle 4D zu Anlandeorten. |
Artikel 4
Frist für die Vorlage der jährlichen Berichte
Die Mitgliedstaaten legen bis zum 31. Mai jedes Jahres die jährlichen Berichte über die Umsetzung der Arbeitspläne für die Datenerhebung für das vorangegangene Jahr vor.
Artikel 5
Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 24. August 2018
Für die Kommission
Karmenu VELLA
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1.
(2) Compilation of the new DCF annual report template, STECF Report 17-17 (October 2017), JRC 109375, ISBN 978-92-79-67489-1.
(3) Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1).
(4) Evaluation of proposals to revise DCF national programmes for 2016, STECF Report 16-01 (January 2016), JRC 100350, ISBN 978-92-79-56778-0, S. 22.
(5) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1251 der Kommission vom 12. Juli 2016 zur Annahme eines mehrjährigen Unionsprogramms für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektor für den Zeitraum 2017–2019 (ABl. L 207 vom 1.8.2016, S. 113).
(6) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1701 der Kommission vom 19. August 2016 mit Vorschriften über das Format für die Vorlage der Arbeitspläne für die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. L 260 vom 27.9.2016, S. 153).
ANHANG I
INHALT
Abschnitt 1: |
Biologische Daten |
Tabelle 1A: Verzeichnis der erforderlichen Bestände
Tabelle 1B: Beprobungsplanung für biologische Variablen
Tabelle 1C: Beprobungsintensität für biologische Variablen
Textfeld 1C: Beprobungsintensität für biologische Variablen
Tabelle 1D: Freizeitfischerei
Textfeld 1D: Freizeitfischerei
Pilotstudie 1: Relativer Anteil der Fänge der Freizeitfischerei im Vergleich zur gewerblichen Fischerei
Tabelle 1E: Erhebung von Daten über anadrome und katadrome Arten in Süßwasser
Textfeld 1E: Erhebung von Daten über anadrome und katadrome Arten in Süßwasser
Tabelle 1F: Ungewollte Beifänge von Vögeln, Säugetieren, Reptilien und Fischen
Textfeld 1F: Ungewollte Beifänge von Vögeln, Säugetieren, Reptilien und Fischen
Pilotstudie 2: Fischereiniveau und Auswirkungen der Fischerei auf biologische Ressourcen und Meeresökosystem
Tabelle 1G: Verzeichnis der Forschungsreisen auf See
Textfeld 1G: Verzeichnis der Forschungsreisen auf See
Tabelle 1H: Erhebung und Verbreitung von Daten im Rahmen von Forschungsreisen
Abschnitt 2: |
Daten über Fangtätigkeiten |
Tabelle 2A: Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit
Textfeld 2A: Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit
Abschnitt 3: |
Wirtschaftliche und soziale Daten |
Tabelle 3A: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Fischereidaten der Flotte
Textfeld 3A: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Fischerei
Pilotstudie 3: Daten über die Beschäftigung nach Bildungsstand und Nationalität
Tabelle 3B: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Aquakultur
Textfeld 3B: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Aquakultur
Pilotstudie 4: Umweltdaten über Aquakultur
Tabelle 3C: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über die verarbeitende Industrie
Textfeld 3C: Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über die verarbeitende Industrie
Abschnitt 4: |
Beprobungsstrategie für biologische Daten aus der gewerblichen Fischerei |
Tabelle 4A: Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten
Textfeld 4A: Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten
Tabelle 4B: Beschreibung des Stichprobenrahmens für biologische Daten
Tabelle 4C: Daten über die Fischerei nach Mitgliedstaaten
Tabelle 4D: Anlandeorte
Abschnitt 5: |
Datenqualität |
Tabelle 5A: Qualitätssicherungsrahmen für biologische Daten
Textfeld 5A: Qualitätssicherungsrahmen für biologische Daten
Tabelle 5B: Qualitätssicherungsrahmen für sozioökonomische Daten
Textfeld 5B: Qualitätssicherungsrahmen für sozioökonomische Daten
Abschnitt 6: |
Datenverfügbarkeit |
Tabelle 6A: Datenverfügbarkeit
Abschnitt 7: |
Koordinierung |
Tabelle 7A: Geplante regionale und internationale Koordinierung
Tabelle 7B: Umsetzung von Empfehlungen und Übereinkünften
Tabelle 7C: Bilaterale und multilaterale Übereinkünfte
ABSCHNITT 1
BIOLOGISCHE DATEN
Tabelle 1A
Verzeichnis der erforderlichen Bestände
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AP Jahre |
2017-2019 |
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JB Jahr |
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MS |
Reference years |
Species |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Area/Stock |
Selected for sampling (Y/N) |
Average landings in the reference years (tons) |
EU TAC (if any) (%) |
Share (%) in EU landings |
Threshold (Y/N) |
Comments |
Changes in species landings |
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Datenerhebung auf Ebene der Art und des Gebiets/Bestands. Alle Individuen der Stichprobe sind einer bestimmten Art zuzuordnen und — soweit möglich — einer Längenmessung zu unterziehen. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. In dieser Tabelle sollten alle wesentlichen Änderungen bei den Anlandungen im Beprobungsjahr im Vergleich zum Durchschnitt im Bezugszeitraum vermerkt werden, sofern sich dies auf eine Beprobung ausgewirkt hat. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Reference years (Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat gibt an, auf welche(s) Jahr(e) sich die Daten tatsächlich beziehen. Der Mitgliedstaat wählt die drei aktuellsten Jahre, für die Daten vorliegen. Das/die Beprobungsjahr(e) ist/sind in der Form „2013-2015“ anzugeben. |
Species (Arten) |
Der Mitgliedstaat nennt für alle Gebiete, in denen seine Flotte tätig ist, die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten/Bestände (in Latein), für die eine Beprobung auf biologische Variablen gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms erforderlich ist. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Area/Stock (Gebiet/Bestand) |
Der Mitgliedstaat gibt das Gebiet der genannten Arten/des genannten Bestandes gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms an (z. B. GSA 16; ICES-Gebiete I und II; ICES-Gebiete IIIa, IV und VIId usw.). |
Selected for sampling (Für die Beprobung ausgewählt) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Art/der Bestand für die Beprobung ausgewählt wurde. Setzen Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Art/der Bestand zur Beprobung aus mindestens einer Variable gemäß Tabelle 1B in diesem Anhang ausgewählt wird. |
Average landings in the reference years (tons) (Durchschnittliche Anlandungen in den Bezugsjahren (in Tonnen)) |
Durchschnittliche Anlandungen für jede Art und jeden Bestand im aktuellsten Dreijahresbezugszeitraum. Bei Angabe der Anlandedaten berücksichtigt der Mitgliedstaat die folgenden Regeln: Falls die Art überhaupt nicht angelandet wird, ist „entfällt“ anzugeben. Wenn die durchschnittlichen Anlandungen weniger als 200 t betragen, tragen Sie nicht die durchschnittlichen Anlandemengen ein, sondern „< 200“. Wenn die durchschnittlichen Anlandungen über 200 t liegen, tragen Sie die durchschnittlichen Anlandemengen im aktuellsten Dreijahrsbezugszeitraum ein. Durchschnittliche Anlandemengen dürfen auf die nächsten 5 oder 10 t gerundet werden. |
EU TAC (if any) (EU-TAC (falls zutreffend)) |
Gilt nur für Bestände, die TAC und Quotenregelungen unterliegen. In dieser Spalte trägt der Mitgliedstaat Folgendes ein: — „entfällt“, wenn der Mitgliedstaat keinen Anteil an der EU-TAC des betreffenden Bestands hat; — genauer Anteil, wenn der Mitgliedstaat einen Anteil an der EU-TAC des betreffenden Bestands hat. |
Share (%) in EU landings (Anteil an den Anlandungen in der EU (%)) |
Gilt für i) alle Bestände im Mittelmeer; und ii) alle Bestände außerhalb des Mittelmeers, für die bislang noch keine TACs festgelegt wurden. In dieser Spalte trägt der Mitgliedstaat Folgendes ein: — „entfällt“ — wenn der Mitgliedstaat keinen Anteil an den Anlandungen des betreffenden Bestands hat; — genauer Anteil — wenn der Mitgliedstaat Anteil an den Anlandungen des betreffenden Bestands hat, falls der Mitgliedstaat sich auf einen Schwellenwert berufen will. |
Threshold (Schwellenwert) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten/Bestände ein Schwellenwert gemäß Kapitel V des mehrjährigen Unionsprogramms gilt. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Changes in species landings (Änderungen bei den Anlandungen der Arten) |
Die Mitgliedstaaten können fakultativ jede Änderung der Anlandungen (im Vergleich zu den im Arbeitsplan aufgeführten Anlandungen), die sich auf die Durchführung des Arbeitsplans ausgewirkt hat, kurz beschreiben. |
Tabelle 1B
Beprobungsplanung für biologische Variablen
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AP Jahre |
2017-2019 |
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JB Jahr |
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MS |
Species |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Area/Stock |
Frequency |
Length |
Age |
Weight |
Sex ratio |
Sexual maturity |
Fecundity |
Comments |
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2017 |
2018 |
2019 |
2017 |
2018 |
2019 |
2017 |
2018 |
2019 |
2017 |
2018 |
2019 |
2017 |
2018 |
2019 |
2017 |
2018 |
2019 |
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Für die in dieser Tabelle aufgeführten Arten werden biologische Parameter (Länge, Alter, Gewicht, Geschlechterverhältnis, Geschlechtsreife und Fruchtbarkeit) erhoben. Für jeden Parameter und jedes Jahr ist „X“ einzutragen, wenn Daten erhoben wurden oder werden sollen. Aus dieser Tabelle soll sich ablesen lassen, in welchem Jahr/welchen Jahren der Mitgliedstaat Daten erhoben hat oder erheben wird. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt nicht für den Jahresbericht. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Species (Arten) |
Lateinische Bezeichnung verwenden. Der Mitgliedstaat nennt für alle Gebiete, in denen seine Flotte tätig ist, die Arten/Bestände, für die eine Beprobung auf biologische Variablen gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des [mehrjährigen Unionsprogramms] verbindlich vorgeschrieben ist. |
Region |
Die Region wird gemäß der Kennzeichnung der Regionen in Tabelle 5C des [mehrjährigen Unionsprogramms] angegeben (z. B. „Ostsee“, „Nordsee und Östliche Arktis“ usw. Betrifft die Empfehlung alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM … z. B. RFO: NAFO, … z. B. IO: ICES, … Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Area/Stock (Gebiet/Bestand) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund der genannten Arten/Bestände an (z. B. GSA 16; ICES-Gebiete I und II; ICES-Gebiete IIIa, IV und VIId usw.). |
Age (Alter) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr/welchen Jahren bei der Beprobung Altersdaten erhoben werden. |
Weight (Gewicht) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr/welchen Jahren bei der Beprobung Gewichtsdaten erhoben werden. |
Sex ratio (Geschlechterverhältnis) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr/welchen Jahren bei der Beprobung das Geschlechterverhältnis bestimmt wird. |
Sexual maturity (Geschlechtsreife) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr/welchen Jahren bei der Beprobung die Geschlechtsreife bestimmt wird. |
Fecundity (Fruchtbarkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr/welchen Jahren bei der Beprobung die Fruchtbarkeit untersucht wird. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Tabelle 1C
Beprobungsintensität für biologische Variablen
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AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||
JB Jahr |
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|||||||||||||||
MS |
MS partcipating in sampling |
Sampling year |
Species |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Area/Stock |
Variables |
Data sources |
Planned minimum no of individuals to be measured at the national level |
Planned minimum no of individuals to be measured at the regional level |
Comments |
Achieved number of individuals measured at the national level |
% of achievement (100*M/J) |
Achieved number of samples |
Sampling protocol |
AR Comments |
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii und Kapitel IV des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Erläutern Sie die vorgesehene Beprobungsstrategie im Hinblick auf die biologischen Variablen. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll Aufschluss geben über die Zahl der gemessenen Fische sowie die Zahl der Proben für jede Art, jedes Gebiet/jeden Bestand, jeden biologischen Parameter und Beprobungsplan. Neue Arten, die nicht im genehmigten Arbeitsplan enthalten sind, können als zusätzliche Zeilen am Ende der Tabelle hinzugefügt werden. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
MS participating in sampling (An der Beprobung teilnehmende Mitgliedstaaten) |
Wurde die beprobte Tätigkeit nach einem regional koordinierten Programm ausgeführt, sind alle beteiligten Mitgliedstaaten aufzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist der für die Beprobung verantwortliche Mitgliedstaat aufzuführen. Verbindungen mit geplanten regionalen und internationalen Koordinierungsvereinbarungen oder bilateralen und multilateralen Übereinkünften sind unter „Comments“ (Anmerkungen) aufzuführen (falls verfügbar). |
Sampling year (Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat macht detaillierte Jahresangaben zu den geplanten Zielen. Unterschiedliche Jahre sind in getrennten Zeilen der Tabelle zu nennen. Alle betreffenden Jahre sind zu erfassen. |
Species (Arten) |
Der Mitgliedstaat nennt für alle Gebiete, in denen seine Flotte tätig ist, die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten/Bestände (in Latein), für die eine Beprobung auf biologische Variablen gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms erforderlich ist. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Area/Stock (Gebiet/Bestand) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund der genannten Arten/Bestände an (z. B. GSA 16; ICES-Gebiete I und II; ICES-Gebiete IIIa, IV und VIId usw.). |
Variable |
Der Mitgliedstaat übermittelt die Variablen Länge, Alter, Gewicht, Geschlechterverhältnis, Geschlechtsreife und Fruchtbarkeit entsprechend der Tabelle 1B dieses Anhangs. Die Kombination von Arten und Variablen gemäß Tabelle 1B dieses Anhangs entsprechen diesen Informationen. |
Data sources (Datenquellen) |
Der Mitgliedstaat beschreibt stichwortartig die wichtigsten Datenquellen (z. B. Forschungsreisen, gewerbliche Proben, Marktproben, Beifangproben usw.). Der Mitgliedstaat gibt die vorgesehene Beprobung von „commercial fisheries“ (gewerblicher Fischerei) und „surveys“ (Forschungsreisen) gesondert an. |
Planned minimum no of individuals to be measured at the national level (Vorgesehene Mindestzahl von auf nationaler Ebene zu vermessenden Individuen) |
Der Mitgliedstaat gibt die vorgesehene Mindestgesamtzahl von auf nationaler Ebene zu vermessenden Fischen an. Definieren Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) kurz das zur Messung dieser Werte angewandte Verfahren (z. B. vorausgehende Beprobung, Simulation usw.). |
Planned minimum no of individuals to be measured at the national level (Vorgesehene Mindestzahl von auf regionaler Ebene zu vermessenden Individuen) |
Der Mitgliedstaat gibt die vorgesehene Zahl der Fische an, die die Probe im Rahmen eines regional koordinierten Programms — sofern vorhanden — mindestens enthalten muss; andernfalls wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. Definieren Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) kurz das zur Messung dieser Werte angewandte Verfahren (z. B. vorausgehende Beprobung, Simulation usw.). |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Achieved number no of individuals measured at the national level (Erreichte Zahl der auf nationaler Ebene vermessenen Individuen) |
Der Mitgliedstaat gibt die Gesamtzahl der auf nationaler Ebene vermessenen Fische an. |
% of achievement (Erreichen in %) (100*M/J) |
Keine Maßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich. Der Vergleich der erreichten mit den vorgesehenen Zahlen wird automatisch eingetragen. |
Achieved number of samples (Erreichte Probenzahl) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der Proben an, aus der die Zahl der Individuen stammte. |
Sampling protocol (Beprobungsprotokoll) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz, anhand welcher Methodik diese Werte erreicht wurden (z. B. 10 Ind./Hol, max. 50 Ind./Kiste (Handelsklassen), 5 Ind./cm/Quartal). |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Ausführliche Anmerkungen zu den Abweichungen (< 90 % und > 150 % von der vorgesehenen Zahl) sollten hier gemacht werden. Die Hinzufügung von Arten, für die keine Beprobung vorgesehen war, muss in dieser Spalte klar begründet werden. |
Textfeld 1C
Beprobungsintensität für biologische Variablen
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii und Kapitel IV des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht.
Der Mitgliedstaat sollte je Region/RFMO/RFO/IO Folgendes bereitstellen:
(max. 1 000 Wörter je Region/RFMO/RFO/IO) |
Tabelle 1D
Freizeitfischerei
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||||||
MS |
Sampling year |
Area/EMU |
RFMO/RFO/IO |
Species |
Applicable (Species present in the MS?) |
Reasons for not sampling |
Threshold (Y/N) |
Annual estimate of catch? (Y/N) |
Annual percentage of released catch? (Y/N) |
Collection of catch composition data? (Y/N) |
Type of Survey |
Comments |
Unique Survey ID or Name of sampling scheme (Linked to Table 5A) |
Is the survey part of a pilot study or part of an established programme? |
Frequency |
Is the sampling design documented? (Linked to Table 5A) |
Are non-response and refusal recorded? (Linked to Table 5A) |
Are the editing and imputation methods documented? (Linked to Table 5A) |
Estimation of the yearly weight and numbers of catch (Y/N) |
Estimation of the yearly percentage release (Y/N) |
Collection of catch composition data (Y/N) |
Evaluated by external experts/bodies (Y/N) |
Conform with accepted standards Y/N |
AR Comments |
|
2017 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
Gadus morhua |
Y |
|
|
Y |
Y |
Y |
Nationale Schätzungen der Anzahl der Fangreisen & Vor-Ort-Erhebungen des Fangs je |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2017 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
Anguilla anguilla |
Y |
|
|
Y |
Y |
Y |
Nationale Schätzungen der Anzahl der Angler & ihrer Aufzeichnungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2017 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
Haie |
N |
|
|
Y |
Y |
Y |
Nationale Schätzungen der Anzahl der Fangreisen & Vor-Ort-Erhebungen des Fangs je Einheit Fischereiaufwand |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2017 |
Ostsee |
ICES |
Knorpelfische |
Y |
Keine Fänge |
|
N |
N |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
ICES |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
ICES |
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittelmeer und Schwarzes Meer |
GFCM |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffer iv des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß der Tabelle 3 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten, einschließlich Freizeitfischereifängen von anadromen und katadromen Arten in Meeres- und Süßwasser. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zu den von den Mitgliedstaaten umgesetzten Beprobungsplänen für die Freizeitfischerei enthalten. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Sampling year (Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr der vorgesehenen Beprobung an. |
Area/EMU (Gebiet/ABE) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 3 des mehrjährigen Unionsprogramms. Für Aale ist die Aalbewirtschaftungseinheit (ABE) anzugeben. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Species (Arten) |
Der Mitgliedstaat nennt die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten (nach Möglichkeit in Latein), für die gemäß Tabelle 3 des mehrjährigen Unionsprogramms eine Probennahme in der Freizeitfischerei erforderlich ist oder die durch Pilotstudien und/oder durch den Bewirtschaftungsbedarf für die Freizeitfischerei (nach Region) bestimmt wurden. Alle Arten sind aufzunehmen, selbst wenn sie in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht vorkommen. |
Applicable (Species present in the MS) (Zutreffend (Art kommt im MS vor))? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Art dort vorkommt. |
Reasons for not sampling (Gründe für die Nichtbeprobung) |
Kommt die Art in dem Mitgliedstaat vor, es werden aber keine Daten erhoben, gibt der Mitgliedstaat den Grund/die Gründe für die Nichtbeprobung an (Freitextfeld), ggf. mit konkreten Verweisen (z. B. Art kommt in diesem Gebiet nicht vor, Verordnungen/Gesetzgebung des Landes, vorgegebener Schwellenwert eingehalten usw.). |
Threshold (Schwellenwert) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten ein Schwellenwert gemäß Kapitel V des mehrjährigen Unionsprogramms gilt. |
Annual estimate of catch (Jährliche Schätzung der Fänge)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten eine jährliche Schätzung der Fänge (Gewicht und/oder Anzahl) vorgesehen ist. |
Annual percentage of released catch (Jährlicher Prozentsatz Fänge zur Freisetzung)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten ein jährlicher Prozentsatz der Fänge für die Freisetzung vorgesehen ist (Quote der freigesetzten Fische). |
Collection of catch composition data (Erhebung von Daten über die Fangzusammensetzung)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten eine Erhebung von Daten über die Fangzusammensetzung (z. B. Länge) vorgesehen ist. |
Type of Survey (Art der Erhebung) |
Der Mitgliedstaat gibt die Arten der Erhebungen an, die zur Sammlung von Daten über die Freizeitfischerei durchgeführt werden (z. B. Vor-Ort-Erhebungen, telefonische Befragungen, Aufzeichnungen der Angler usw. oder eine Kombination dieser Optionen). |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Unique Survey ID or Name of sampling scheme (Eindeutiger Identifizierungscode der Erhebung oder Bezeichnung des Beprobungsplans) (Linked to Table 5A) (in Verbindung mit Tabelle 5A) |
Der Mitgliedstaat nennt die Bezeichnung des Beprobungsplans. Diese kann derzeit dem Teil „Arbeitsplan“ der Tabelle 1D in der Spalte „Type of Survey (Art der Erhebung)“ entnommen werden. Der Mitgliedstaat prüft, ob alle in Tabelle 1D genannten Arten von Erhebungen in Tabelle 5A aufgenommen wurden. Ist dies nicht der Fall, siehe Textfeld 1D zum Jahresbericht. |
Is the survey part of a pilot study or part of an established programme (Ist die Erhebung Teil einer Pilotstudie oder eines bestehenden Programms)? |
Der Mitgliedstaat vermerkt, ob diese Angaben aus einer „Pilotstudie“ oder einem „routinemäßigen Programm“ stammen. |
Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit der Erhebung an: „Annual“ (jährlich), „Biennial“ (alle zwei Jahre), „Triennial“ (alle drei Jahre) usw. |
Is the sampling design documented (Ist das Beprobungskonzept dokumentiert)? (Linked to Table 5A) (in Verbindung mit Tabelle 5A) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) an, dass die Bezeichnung des Beprobungsplans (siehe Spalte „Name of sampling scheme (Bezeichnung des Beprobungsplans“)) in Tabelle 5A aufgeführt ist. Anderenfalls gibt der Mitgliedstaat „N“ (nein) ein und folgt den Anweisungen zu „Art der Erhebung“ im Textfeld 1D zum Jahresbericht. |
Are non-responses and refusals recorded (Sind Antwortausfälle und Ablehnungen erfasst)? (Linked to Table 5A) (in Verbindung mit Tabelle 5A) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) an, dass die Bezeichnung des Beprobungsplans (siehe Spalte „Name of sampling scheme (Bezeichnung des Beprobungsplans“)) in Tabelle 5A aufgeführt ist. Anderenfalls gibt der Mitgliedstaat „N“ (nein) ein und folgt den Anweisungen zu „Datenqualität“ im Textfeld 1D zum Jahresbericht. |
Are the editing and imputation methods documented (Sind Bearbeitungs- und Imputationsverfahren dokumentiert)? (Linked to Table 5A) (in Verbindung mit Tabelle 5A) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) an, dass die Bezeichnung des Beprobungsplans (siehe Spalte „Name of sampling scheme (Bezeichnung des Beprobungsplans“)) in Tabelle 5A aufgeführt ist. Anderenfalls gibt der Mitgliedstaat „N“ (nein) ein und folgt den Anweisungen zu „Datenanalyse und -verarbeitung“ im Textfeld 1D zum Jahresbericht. |
Estimation of the yearly weight and numbers of catch (Schätzung der jährlichen Fänge (Gewicht und Anzahl)) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für das Beprobungsjahr für die genannten Arten das jährliche Gewicht der Fänge (in Tonnen) geschätzt wird. |
Estimation of the yearly percentage release (Schätzung des jährlichen Prozentsatzes der Freisetzung) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten der jährliche Prozentsatz der Freisetzung für das Beprobungsjahr geschätzt wird. |
Collection of catch composition data (Erhebung von Daten über die Fangzusammensetzung) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten die Daten über die Fangzusammensetzung für das Beprobungsjahr geschätzt werden. |
Evaluated by external experts/bodies (Bewertet durch externe Sachverständige/Einrichtungen) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Erhebung durch externe Sachverständige/Einrichtungen bewertet wird. Ist die Antwort „Y“ (ja), ist der Bewerter in der Spalte „AR Comments“ anzugeben (z. B. WGRFS). |
Conform with accepted standards (Mit den anerkannten Normen konform) (J/N) |
Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die durch externe Sachverständige/Einrichtungen bewertete Erhebung mit anerkannten Normen konform ist. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Textfeld 1D
Freizeitfischerei
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Feld wird Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffer iv des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld dient der Bereitstellung von Angaben zu Konzeption, Durchführung und Analyse aller Teile der in Tabelle 1D aufgeführten Beprobungspläne/Erhebungen.
(max. 900 Wörter pro Erhebung) |
Pilotstudie 1
Relativer Anteil der Fänge der Freizeitfischerei im Vergleich zur gewerblichen Fischerei
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Feld wird Kapitel V Nummer 4 des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. In diesem Feld sollen Angaben zu den Ergebnissen der Durchführung der Pilotstudie gemacht werden.
(max. 900 Wörter) |
Kurze Beschreibung der erzielten Ergebnisse (einschließlich Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen und Begründungen, warum die Ergebnisse nicht erzielt wurden).
(max. 900 Wörter) |
Tabelle 1E
Erhebung von Daten über anadrome und katadrome Arten in Süßwasser
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||
MS |
Sampling period |
Area |
RFMO/RFO/IO |
Species |
Applicable (Y/N) |
Reasons for not sampling |
Water Body |
Life stage |
Fishery/Independent data collection |
Method |
Unit |
Planned nos |
Frequency |
Comments |
Achieved numbers |
% of achievement (100*P/M) |
Reasons for non-conformity |
Survey ID |
Agreed at RCG level? |
AR Comments |
|
2017-2020 |
Ostsee |
NASCO |
Salmo salar |
|
|
RIVER AAA |
Sälmling |
I |
Elektrofischerei |
n. Orte |
40 |
|
|
40 |
100 |
N/A |
|
Y |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
NASCO |
Salmo salar |
|
|
RIVER AAA |
Smolt |
I |
Fischfalle |
n. Smolts |
4 000 |
|
|
3 900 |
98 |
wandernde Exemplare < Ziel |
|
N |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
NASCO |
Salmo salar |
|
|
RIVER AAA |
Adult |
I |
Zähler |
n. Zähler |
1 |
|
|
0 |
0 |
Ausfall der Ausrüstung |
|
Y |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
NASCO |
Salmo salar |
|
|
RIVER AAA |
Adult |
F |
Beprobung |
n. Proben |
100 |
|
|
100 |
100 |
N/A |
|
N |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
RIVER EEE |
Glasaal |
I |
Elektrofischerei |
n. Orte |
40 |
|
|
40 |
100 |
N/A |
|
Y |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
RIVER EEE |
Gelbaal |
I |
Fischfalle |
n. Smolts |
4 000 |
|
|
3 500 |
88 |
Verfügbarkeit von Mitarbeitern |
|
N |
|
|
2017-2020 |
Ostsee |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
RIVER EEE |
Blankaal |
I |
Zähler |
n. Zähler |
1 |
|
|
1 |
100 |
N/A |
|
Y |
|
|
2017-2020 |
UK Nordirland |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
N/A |
Glasaal |
F |
Beprobung |
n. Proben |
100 |
|
|
87 |
87 |
Finanzierung |
|
N |
|
|
2017-2020 |
UK Nordirland |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
N/A |
Gelbaal |
I |
Fischfalle |
n. Fallen |
1 |
|
|
1 |
100 |
N/A |
|
Y |
|
|
2017-2020 |
UK Nordirland |
ICES |
Anguilla anguilla |
|
|
N/A |
Blankaal |
I |
Elektrofischerei |
n. Orte |
20 |
|
|
19 |
95 |
Wetter |
|
N |
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 2 Buchstaben b und c des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß Tabelle 1E des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die zu erhebenden Daten für die gewerbliche Fischerei in Süßwasser auf anadrome und katadrome Arten. |
|||||||||||
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zu den erreichten Zahlen, kurze Texte zur Erklärung etwaiger Nichtkonformität mit dem Arbeitsprogramm, den Identifizierungscode der Erhebung sowie Angaben dazu enthalten, ob die Datenerhebung auf regionaler Ebene vereinbart ist. |
|||||||||||
Name of the variable (Bezeichnung der Variablen) |
Orientierungshilfe |
||||||||||
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
||||||||||
Sampling year (Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat gibt den Zeitraum der vorgesehenen Beprobung an. |
||||||||||
Area (Gebiet) |
Für Aale ist die Aalbewirtschaftungseinheit (ABE) anzugeben. In allen anderen Fällen ist das Wassereinzugsgebiet anzugeben. |
||||||||||
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
||||||||||
Species (Arten) |
Der Mitgliedstaat nennt die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten (in Latein). Alle Arten sind aufzunehmen, selbst wenn sie in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht vorkommen. |
||||||||||
Applicable (Zutreffend) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Art dort vorkommt oder ob die Befischung dieser Art verboten ist. |
||||||||||
Reasons for not sampling (Gründe für die Nichtbeprobung) |
Kommt die Art in dem Mitgliedstaat vor, es werden aber keine Daten erhoben, gibt der Mitgliedstaat den Grund/die Gründe für die Nichtbeprobung an (Freitextfeld) (z. B. Art kommt in diesem Gebiet nicht vor, Verordnungen/Gesetzgebung des Mitgliedstaats, vorgegebener Schwellenwert eingehalten usw.). |
||||||||||
Water body (Gewässer) |
Der Mitgliedstaat gibt den Namen des ausgewählten Flusses/Systems (z. B. Referenzfluss) an. |
||||||||||
Life stage (Entwicklungsstadium) |
Der Mitgliedstaat gibt das Entwicklungsstadium der Art (z. B. adult, Glasaal, Blankaal usw.) an. |
||||||||||
Fishery/Independent data collection (Datenerhebung anhand der Fischerei/unabhängige Datenerhebung) |
Der Mitgliedstaat gibt an, ob Daten anhand von gewerblichen Fängen (Fischerei) oder anderen (unabhängigen) Quellen erhoben werden. |
||||||||||
Method (Methode) |
Der Mitgliedstaat nennt die Datenquelle(n) (z. B. Fischfallen, Fischzählsysteme, Logbücher usw. oder eine Kombination dieser Methoden), aus der/denen die Daten stammen. |
||||||||||
Unit (Einheit) |
Für jede Methode ist die vorgesehene Datenbereitstellungseinheit anzugeben (z. B. Anzahl der Fallen, Anzahl der Fischzählsysteme, Anzahl der Elektrofanggeräte usw.). |
||||||||||
Planned nos (Vorgesehener Umfang) |
Der Mitgliedstaat gibt das vorgesehene quantitative Ziel (in Zahlen) für die gewählte Einheit an. |
||||||||||
Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit an, mit der die Beprobung erfolgen wird („M“ (monatlich), „Q“ (vierteljährlich), „A“ (jährlich), „O“ (sonstiges — nähere Angabe)). |
||||||||||
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
||||||||||
Achieved number (Erreichte Anzahl) |
Der Mitgliedstaat gibt das vorgesehene quantitative Ziel (in Zahlen) für die gewählte Einheit an. |
||||||||||
% of achievement (Erreichen in %) (100*P/M) |
Keine Maßnahmen der Mitgliedstaaten erforderlich. Spalte wird automatisch ausgefüllt. |
||||||||||
Reason for non-conformity (Grund für die Nichtkonformität) |
Wenn Vorgesehen/Erreicht ≠ 1, muss der Mitgliedstaat hier auf Textfeld 1E verweisen, in dem die Mitgliedstaaten die Gründe für die Nichtkonformität und die zu ihrer Abmilderung getroffenen Maßnahmen angeben. |
||||||||||
Survey ID (Identifizierungscode der Umfrage) |
Der Mitgliedstaat gibt den Identifizierungscode der Erhebung nach folgendem System an: Identifizierungscode der Erhebung: MS-SPP-Lebensraum-Fanggerät-Datenquelle, wobei:
|
||||||||||
Agreed at RCG level (Auf Ebene der regionalen Koordinierungsgruppen vereinbart)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob auf Ebene der regionalen Koordinierungsgruppen vereinbart wurde, das Gewässer zu beproben. |
||||||||||
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Textfeld 1E
Erhebung von Daten über anadrome und katadrome Arten in Süßwasser
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 2 Buchstaben b und c des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht.
Gewählte Methode zur Erhebung von Daten. (max. 250 Wörter pro Gebiet) |
Wurde die vorgesehene Zahl erreicht? Ja/Nein Falls „Nein“, muss der Mitgliedstaat erläutern, warum nicht und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Nichtkonformität zu verhindern. (max. 500 Wörter pro Gebiet) |
Tabelle 1F
Ungewollte Beifänge von Vögeln, Säugetieren, Reptilien und Fischen
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||||
|
Has there be occurrence of bycatch? |
|
|
|
||||||||||||||||||
MS |
Sampling period/year(s) |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Sub-area/Fishing ground |
Scheme |
Stratum ID code/Name of the survey |
Group of vulnerable species |
Expected occurence of recordings |
Comments |
Total number of PSU in the sampling year |
Achieved number of PSU in the sampling year |
Number of PSU sampled in which observers have been instructed to look for bycatch |
Does your sampling protocol allow for the calculation of observation effort „at haul level“ (Y/N) |
Is there any mitigation device? (Y/N) |
Fish (Y/N/NA) |
Mammals (Y/N/NA) |
Birds (Y/N/NA) |
Reptiles (Y/N/NA) |
Other (Y/N/NA) |
Are data stored in a national database? |
Are data stored in international database(s)? |
AR Comments |
ESP |
2017-2019 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
I-II |
Auf See |
|
Alle |
X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
ESP |
2017-2019 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
|
Auf Märkten |
|
Alle |
X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ESP |
2017-2019 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
|
|
|
Alle |
X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ESP |
2017-2019 |
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 3 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfassten Daten. Erläutern Sie die vorgesehene Beprobungstrategie. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zu Daten über ungewollte Beifänge, ihre Erfassung und Speicherung für alle Arten von Fischereien enthalten. Der Mitgliedstaat erstattet Bericht zu allen Meeresschichten, die in Tabelle 4A des Arbeitsplans aufgeführt sind. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Sampling period/year(s) (Beprobungszeitraum/-jahr(e)) |
Der Mitgliedstaat gibt den Zeitraum der vorgesehenen Beprobung an. Das/die Beprobungsjahr(e) ist/sind in der Form „2017-2018“ anzugeben. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Sub-area/Fishing ground (Untergebiet/Fanggrund) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund der genannten Arten/Bestände an (z. B. GSA 16; ICES-Gebiete I und II; ICES-Gebiete IIIa, IV und VIId usw.). |
Scheme (Regelung) |
Der Mitgliedstaat gibt den Beprobungsplan an: „at markets“ (auf Märkten), „at sea“ (auf See), eine Kombination beider Verfahren oder „other“ (sonstiges). Die Werte müssen mit denen in Tabelle 4A und Tabelle 4B dieses Anhangs übereinstimmen, sofern keine spezifischen Schutzprogramme bestehen. |
Stratum ID code (Identifizierungscode der Schicht) |
Der Mitgliedstaat ordnet jeder Schicht im Rahmen des Plans einen eindeutigen Code zur Identifizierung zu. Die Werte müssen mit denen in Tabelle 4A und Tabelle 4B dieses Anhangs übereinstimmen, sofern keine spezifischen Schutzprogramme bestehen. |
Group of vulnerable species (Gruppe besonders gefährdeter Arten) |
Der Mitgliedstaat benennt die Gruppe von Arten gemäß Kapitel III Nummer 3 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Expected occurence of recordings (Erwartete Häufigkeit des Vorkommens) |
Der Mitgliedstaat gibt die erwartete Häufigkeit der Erfassung von ungewollten Einzelbeifängen, einschließlich Freisetzungen, gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms an. Tragen Sie „(+/-) Zahl“ oder „X“ ein. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Total number of PSU in the sampling year (Gesamtzahl der PSE im Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat gibt die Gesamtzahl der primären Stichprobeneinheiten an, die im Beprobungsjahr für die genannte Schicht zur Auswahl standen. Die Zahlen in dieser Spalte müssen mit denen in Tabelle 4A, unter dem gleichen Titel, genau übereinstimmen. |
Achieved number of PSU in the sampling year (Erreichte Zahl der PSE im Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat gibt die Zahl der primären Stichprobeneinheiten an, aus denen im Beprobungsjahr für die genannte Schicht erfolgreich Daten erhoben wurden. Die Zahlen in dieser Spalte müssen mit denen in Tabelle 4A, unter dem gleichen Titel, genau übereinstimmen. |
Number of PSU sampled in which observers have been instructed to look for bycatch (Zahl der PSE in der Stichprobe, in denen die Beobachter laut Anweisung auf Beifänge achten müssen) |
Der Mitgliedstaat gibt die erreichte Zahl der PSE an, in denen Beobachter laut Anweisung auf Beifänge achten müssen. |
Does your sampling protocol allow for the calculation of observation effort „at haul level“ (Ermöglicht Ihr Beprobungsprotokoll die Berechnung Beobachteraufwands „beim Hol“)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Beobachteraufwand „beim Hol“ kann festgestellt werden, indem der Prozentsatz der Hols, bei denen der Beobachter bei der Öffnung des Steerts (nur Schleppnetze und Ringwaden) die ungewollten Beifänge prüft, erfasst wird* oder indem der Gesamtprozentsatz des Fangprozesses, der bei der Sortierung/Verarbeitung oder beim Einholen (Stell- und Treibnetze, Langleinen) beobachtet wurde, erfasst wird^. *% Beobachtung am Steert — wenn Beobachter an Bord unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen haben und daher nicht in der Lage sind, den gesamten Fang zu beobachten, ist anzugeben, in welchem Umfang der Fang beim Hol beobachtet wurde (in Prozent). Das genaue Beprobungsprotokoll für die ungewollten Beifänge beim Hol hängt von der Art der Fischerei ab. In der Schleppnetzfischerei ist es wichtig, die Öffnung des Steerts des Schleppnetzes zu beobachten. ^% beobachtete Sortierung — bei Fischereien mit großen Fangmengen kann ein Prozentsatz des beobachteten Prozesses der Sortierung/Verarbeitung der Fänge angegeben werden. Dasselbe gilt für Fischereien, bei denen der Fang über einen längeren Zeitraum an Bord kommt, z. B. für die Treibnetz- und Langleinenfischerei. |
Is there any mitigation device (Gibt es Schutzvorrichtungen)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob es eine oder mehrere Schutzvorrichtung(en) (d. h. akustische Abschreckvorrichtungen, Fluchtvorrichtungen usw.) gibt, die die Zahl der Beifänge beeinflussen könnte(n). Falls „Y“ (ja), ist die Art der Vorrichtung in der Spalte „AR Comments“ anzugeben. |
Fish (Fisch) (Y/N/NA) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (nicht zutreffend) an, ob Fisch als ungewollter Beifang gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfasst wurde. Die Erfassung mit „Y“ kann auch Null Beifang (kein Beifang erfasst) umfassen, sofern die Beobachter auf Einzelbeifänge geachtet haben, d. h., es gab Beobachteraufwand für Beifänge. |
Mammals (Säugetiere) (Y/N/NA) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (nicht zutreffend) an, ob Säugetiere als ungewollter Beifang gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfasst wurden. Die Erfassung mit „Y“ kann auch Null Beifang (kein Beifang erfasst) umfassen, sofern die Beobachter auf Einzelbeifänge geachtet haben, d. h., es gab Beobachteraufwand für Beifänge. |
Birds (Vögel) (Y/N/NA) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (nicht zutreffend) an, ob Vögel als ungewollter Beifang gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfasst wurden. Die Erfassung mit „Y“ kann auch Null Beifang (kein Beifang erfasst) umfassen, sofern die Beobachter auf Einzelbeifänge geachtet haben, d. h., es gab Beobachteraufwand für Beifänge. |
Reptiles (Reptilien) (Y/N/NA) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (nicht zutreffend) an, ob Reptilien als ungewollter Beifang gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfasst wurden. Die Erfassung mit „Y“ kann auch Null Beifang (kein Beifang erfasst) umfassen, sofern die Beobachter auf Einzelbeifänge geachtet haben, d. h., es gab Beobachteraufwand für Beifänge. |
Others (Sonstige) (Y/N/NA) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (nicht zutreffend) an, ob sonstige Exemplare als ungewollter Beifang gemäß Tabelle 1D des mehrjährigen Unionsprogramms erfasst wurden. Die Erfassung mit „Y“ kann auch Null Beifang (kein Beifang erfasst) umfassen, sofern die Beobachter auf Einzelbeifänge geachtet haben, d. h., es gab Beobachteraufwand für Beifänge. |
Are data stored in a national database (Sind die Daten in einer nationalen Datenbank gespeichert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Daten und zugehörige Angaben in Datenbanken gespeichert sind. Falls „N“ (nein), sind in der Spalte „AR Comments“ (Anmerkungen zum Jahresbericht) die Haupthemmnisse anzugeben. Der Mitgliedstaat gibt gegebenenfalls die Bezeichnung der nationalen Datenbank in der Spalte „AR Comments“ an. |
Are data stored in international database(s) (Sind die Daten in (einer) internationalen Datenbank(en) gespeichert? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Primärdaten, detaillierte Daten und aggregierte Daten und die zugehörigen Metadaten in Datenbanken gespeichert sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „AR Comments“ (Anmerkungen zum Jahresbericht) die Haupthemmnisse. Der Mitgliedstaat gibt gegebenenfalls die Bezeichnung der internationalen Datenbank in der Spalte „AR Comments“ an. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Textfeld 1F
Ungewollte Beifänge von Vögeln, Säugetieren, Reptilien und Fischen
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Feld wird Kapitel III Nummer 3 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld gilt nur für jene Abschnitte, in denen die Mitgliedstaaten angegeben haben, dass eine regelmäßige Beprobung durchgeführt wurde. Ergebnisse und Abweichungen für Pilotstudien sollten unter der Pilotstudie 2 angegeben werden.
(max. 900 Wörter) |
Pilotstudie 2
Fischereiniveau und Auswirkungen der Fischerei auf biologische Ressourcen und Meeresökosystem
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 3 Buchstabe c des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. In diesem Feld sollen Angaben zu den Ergebnissen der Durchführung der Pilotstudie gemacht werden.
(max. 900 Wörter) |
Kurze Beschreibung der erzielten Ergebnisse (einschließlich Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen und Begründungen, warum die Ergebnisse nicht erzielt wurden).
(max. 900 Wörter) |
Tabelle 1G
Verzeichnis der Forschungsreisen auf See
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||||||||
MS |
Name of survey |
Acronym |
Mandatory (Y/N) |
Threshold (Y/N) |
Agreed at RCG level |
MS participation |
Area(s) covered |
Period (Month) |
Frequency |
Days at sea planned |
Type of sampling activities |
Planned target |
Map |
Relevant international planning group - RFMO/RFO/IO |
International database |
Comments |
Type of MS participation |
In case of financial participation, is payment done? (Y/N) |
Days at sea achieved |
Achieved target |
Other data assimilations (Y/N) |
Was the survey carried out within the official time period? (Y/N) |
Was the survey carried out within the official survey area? (Y/N) |
Indication if AR comments by MS are required concerning effort achieved |
Indication if AR comments by MS are required concerning temporal and spatial coverage |
AR Comments |
DNK |
Internation aler Schleppnet z-Survey Ostsee |
BITS Q1 |
Y |
Y |
|
|
IVc |
Sept.-Okt. |
|
10 |
Fisch-Hols |
33 |
Fig 7.1 |
ICES WGBIFS |
|
|
Physical |
|
25 |
53 |
Y |
N |
N |
|
|
|
DNK |
Internation aler Grundschle ppnetz-Survey |
IBTS Q1 |
Y |
|
|
|
IIIa, IV |
Juli |
|
15 |
Echo-Nr. |
50 |
Fig 7.2 |
ICES IBTSWG |
|
|
Physical |
|
10 |
39 |
Y |
N |
N |
|
|
|
|
|
|
Y |
|
|
|
IIIa, IV |
Juli |
|
15 |
Plankton-Hols |
15 |
Fig 7.2 |
ICES PGIPS |
|
|
Financial |
|
15 |
11 |
N |
N |
N |
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel IV und Kapitel V des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. In dieser Tabelle wird festgelegt, welche Forschungsreisen auf See gemäß Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms und welche zusätzlichen Forschungsreisen von dem Mitgliedstaat durchgeführt werden. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zur Durchführung der Forschungsreise(n) auf See durch den Mitgliedstaat enthalten. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Name of the survey (Bezeichnung der Forschungsreise) |
Der Mitgliedstaat gibt die Bezeichnung der Forschungsreise an. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht die Bezeichnung jener in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Acronym (Kurzbezeichnung) |
Der Mitgliedstaat gibt die Kurzbezeichnung der Forschungsreise an. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht die Kurzbezeichnung jener in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Mandatory (Vorgeschrieben) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Forschungsreise in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms aufgeführt ist. |
Threshold (Schwellenwert) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein Schwellenwert gemäß Kapitel V Nummer 7 des mehrjährigen Unionsprogramms gilt. Falls „Y“ (ja), machen Sie detaillierte Angaben in Textfeld 1G dieses Anhangs. |
Agreed at RCG level (Auf Ebene der regionalen Koordinierungsgruppen vereinbart)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Forschungsreise auf Ebene der Meeresregion vereinbart ist. |
MS participation (MS-Beteiligung) |
Geben Sie an, ob andere Mitgliedstaaten an der Forschungsreise beteiligt sind und in welcher Form [„F“ (finanziell), „T“ (technisch), „E“ (Aufwand) oder „C“ (Kombination)]. Machen Sie detaillierte Angaben in Textfeld 1G dieses Anhangs. Beteiligt sich kein anderer Mitgliedstaat an der Forschungsreise, tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) in dieses Feld ein. |
Area(s) covered (abgedeckte Gebiete) |
Der Mitgliedstaat nennt die Gebiete, die abgedeckt werden sollen. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht das Gebiet jenem in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Period (month) (Zeitraum (Monat)) |
Der Mitgliedstaat nennt den Zeitraum, der abgedeckt werden soll. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht der Zeitraum jenem in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit der Forschungsreise an: „Annual“ (jährlich), „Biennial“ (alle zwei Jahre), „Triennial“ (alle drei Jahre) usw. |
Days at sea planned (Vorgesehene Tage auf See) |
Der Mitgliedstaat gibt die auf nationaler Ebene vorgesehene Zahl der Tage auf See an. |
Type of sampling activities (Art der Beprobungstätigkeiten) |
Der Mitgliedstaat nennt die Art der zentralen Beprobungstätigkeiten. Die zentralen Beprobungstätigkeiten sind diejenigen, die das für die Planung der Forschungsreise verantwortliche Gremium vereinbart hat. Verwenden Sie eine gesonderte Zeile für jede Art der Beprobungstätigkeit. Der Mitgliedstaat verwendet die folgenden Kategorien: Fisch-Hols, CTD, Plankton-Hols usw. |
Planned target (gestecktes Ziel) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der vorgesehenen Probenahmen an. |
Map (Karte) |
Der Mitgliedstaat nimmt Bezug auf die Karte, die in Textfeld 1G einzufügen ist. |
Relevant international planning group — RFMO/RFO/IO (Einschlägige internationale Planungsgruppe — RFMO/RFO/IO) |
Der Mitgliedstaat trägt die einschlägige internationale Gruppe, die für die Planung der Forschungsreise zuständig ist, und die entsprechende RFMO/RFO/IO ein. Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
International database (Internationale Datenbank) |
Der Mitgliedstaat gibt den Namen der internationalen Datenbank im Zusammenhang mit den im Rahmen der Forschungsreise erhobenen Daten an oder trägt „no existing database“ (keine Datenbank vorhanden) ein. Dies gilt für das Bestehen einer internationalen Datenbank und nicht die Tatsache, dass Daten hochgeladen werden oder nicht. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Type of MS participation (Art der MS-Beteiligung) |
Der Mitgliedstaat gibt an, ob es sich beim Beitrag zu der Forschungsreise um Folgendes handelt: „P“ (physisch: physische Durchführung der Forschungsreise an Bord des eigenen oder eines ausländischen Forschungsschiffs und Aufbereitung von Proben), „T“ (technisch: nur Aufbereitung von Proben, die von anderen Mitgliedstaaten genommen wurden), „F“ (finanziell: finanzielle Unterstützung anderer Mitgliedstaaten, die die Forschungsreise physisch durchführen) und/oder „C“ (Kombination: jegliche Kombination der vorstehenden Arten der Beteiligung). |
In case of financial participation, is payment done (Erfolgt im Fall der finanziellen Beteiligung eine Zahlung)? (Y/N) |
Im Falle einer finanziellen Beteiligung an der Forschungsreise gibt der Mitgliedstaat mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein finanzieller Beitrag geleistet wurde oder nicht. |
Days at sea achieved (Auf See verbrachte Tage) |
Der Mitgliedstaat gibt die Zahl der während der Forschungsreise auf See verbrachten Tage an. |
Achieved target (erreichtes Ziel) |
Der Mitgliedstaat gibt die Zahl der Zieleinheiten an, die während der Forschungsreise in der Spalte „Type of sampling activities“ (Art der Beprobungstätigkeiten) eingetragen wurden. |
Other data assimilations (Sonstige Datenassimilationen) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Rohdaten an andere wissenschaftliche Gremien als die relevante Datenbank übermittelt oder von diesen genutzt werden. |
Was the survey carried out within the official time period (Wurde die Forschungsreise innerhalb des offiziell festgelegen Zeitraums durchgeführt)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Forschungsreise innerhalb des offiziell festgelegten Zeitraums durchgeführt wurde. |
Was the survey carried out within the official survey area (Wurde die Forschungsreise innerhalb des offiziell für die Forschungsreise festgelegten Gebiets durchgeführt)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Forschungsreise innerhalb des offiziell für die Forschungsreise festgelegten Gebiets durchgeführt wurde. |
Indication if AR comments by MS are required concerning effort achieved (Angabe, ob Anmerkungen des MS zum Jahresbericht in Bezug auf den tatsächlichen Aufwand erforderlich sind) |
Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, je nach Ausmaß der Diskrepanz zwischen vorgesehenem und tatsächlichem Aufwand. Die Diskrepanzspanne liegt zwischen < 90 % und > 150 %. Liegen die Werte außerhalb der Diskrepanzspanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in den Anmerkungen zum Jahresbericht machen. Der Mitgliedstaat kann Anmerkungen auch eingeben, wenn dies nicht angegeben ist. |
Indication if AR comments by MS are required concerning temporal and spatial coverage (Angabe, ob Anmerkungen zum Jahresbericht des MS in Bezug auf den zeitlichen und räumlichen Erfassungsbereich erforderlich sind) |
Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, abhängig davon, ob der räumliche und zeitliche Erfassungsbereich mit den offiziellen Grenzwerten übereinstimmt. Die Diskrepanzspanne liegt zwischen < 90 % und > 150 %. Liegen die Werte außerhalb der Diskrepanzspanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in den Anmerkungen zum Jahresbericht machen. Der Mitgliedstaat kann Anmerkungen auch eingeben, wenn keine Angaben gemacht werden. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Der Mitgliedstaat kann/muss (siehe oben) eine Erklärung für in den vorstehenden Spalten festgestellte Diskrepanzen abgeben. Der Mitgliedstaat kann relevante Anmerkungen eingeben, auch wenn keine Angaben gemacht werden. Ausführliche Anmerkungen sollten nur in das Textfeld eingegeben werden, jedoch muss in dieser Spalte darauf verwiesen werden. |
Textfeld 1G
Verzeichnis der Forschungsreisen auf See
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel IV des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 7 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. In dieser Tabelle wird festgelegt, welche Forschungsreisen auf See gemäß Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten bestimmen, ob die Forschungsreise in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms enthalten ist oder ob es sich um eine zusätzliche Reise handelt.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld sollte zusätzliche Angaben zur Durchführung der Forschungsreisen, den wichtigsten Ergebnissen und deren hauptsächlicher Nutzung enthalten.
(max. 450 Wörter pro Forschungsreise) |
(max. 450 Wörter pro Forschungsreise) |
Tabelle 1H
Erhebung und Verbreitung von Daten im Rahmen von Forschungsreisen
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||
MS |
Name of survey |
Acronym |
Type of data collected |
Core/Additional variable |
Used as basis for advice (Y/N) |
Comments |
Was the sampling carried out? (Y/N/P) |
Relevant International database |
Was the data uploaded to the relevant database? (Y/N) |
Other data assimilations? (Y/N) |
Indication if AR comments are required by MS |
AR comments |
DNK |
Internationaler Schleppnetz-Survey Ostsee |
BITS Q1 |
Biologische Daten für Kabeljau |
C |
Y |
|
Y |
|
Y |
Y |
|
|
DNK |
Internationaler Schleppnetz-Survey Ostsee |
BITS Q1 |
CTD je Hol |
A |
N |
|
Y |
|
N |
Y |
|
|
DNK |
Internationaler Grundschleppnetz-Survey |
IBTS Q1 |
Biologische Daten für Kabeljau |
C |
Y |
|
N |
|
Y |
Y |
x |
|
DNK |
Internationaler Grundschleppnetz-Survey |
IBTS Q1 |
Biologische Daten für Kabeljau |
A |
N |
|
Y |
|
Y |
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel IV des mehrjährigen Unionsprogramms entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die in Bezug auf die gemäß Tabelle 1G dieses Anhangs beschriebenen Forschungsreisen auf See zu erheben sind. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zu den in Bezug auf Forschungsreisen auf See erhobenen Daten enthalten. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Name of the survey (Bezeichnung der Forschungsreise) |
Der Mitgliedstaat gibt die Bezeichnung der Forschungsreise an. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht die Bezeichnung jener in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Acronym (Kurzbezeichnung) |
Der Mitgliedstaat gibt die Kurzbezeichnung der Forschungsreise an. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen entspricht die Kurzbezeichnung jener in Tabelle 10 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
Type of data collected (Art der erhobenen Daten) |
Der Mitgliedstaat gibt die Art der erhobenen Daten an. Verwenden Sie eine gesonderte Zeile für jede Art der erhobenen Daten. Der Mitgliedstaat verwendet die folgenden Kategorien: biologische Daten über einen bestimmten Bestand, Daten über die Larven eines bestimmten Bestands, Daten über die Eierproduktion eines bestimmten Bestands, CTD je Hol, Abfall je Hol, Beobachtungen von Meeressäugern, Schildkröten, Seevögeln, Benthos im Schleppnetz usw. Bei mehrere Arten betreffenden Forschungsreisen dürfen verschiedene Bestände in Gruppen zusammengefasst werden. |
Core/Additional variable (Kern-/Zusatzvariablen) |
Kernvariablen leiten sich aus den zentralen Beprobungstätigkeiten ab, die das Erhebungskonzept bestimmen. Bei den Übrigen handelt es sich um Zusatzvariablen. Die Berichterstattung über Zusatzvariablen ist nicht zwingend vorgeschrieben. |
Used as basis of advice (Verwendung als Grundlage von Gutachten) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die erhobenen Daten voraussichtlich als Grundlage für Gutachten dienen werden. Der Mitgliedstaat kann die Art des Gutachtens (Bestandsabschätzung, integrierte Ökosystembewertung, nationales Gutachten usw.) unter „Comments“ (Anmerkungen) näher bestimmen. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Was the sampling carried out (Wurde die Beprobung durchgeführt)? (Y/N/P) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „P“ (teilweise) an, ob ein bestimmtes Datenobjekt während der Forschungsreise beprobt/nicht beprobt/teilweise beprobt wurde. Wird „P“ eingetragen, gibt der Mitgliedstaat unter „AR Comments“ an, welche Daten erhoben wurden. |
Relevant international database (Einschlägige internationale Datenbank) |
Wird automatisch ausgefüllt, wenn die Bezeichnung der Forschungsreise und die Kurzbezeichnung dieselben sind wie in Tabelle 1G. Anderenfalls gibt der Mitgliedstaat den Namen der internationalen Datenbank im Zusammenhang mit den im Rahmen der Forschungsreise erhobenen Daten an oder trägt „no existing database“ (keine Datenbank vorhanden) ein. Dies gilt für das Bestehen einer internationalen Datenbank und nicht für die Tatsache, dass Daten hochgeladen werden oder nicht. |
Was the data uploaded to the relevant database (Wurden die Daten in die einschlägige Datenbank hochgeladen)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein bestimmtes Datenobjekt in die einschlägige Datenbank hochgeladen wurde oder nicht. |
Other data assimilations (Sonstige Datenassimilationen)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die dissaggregierten Daten an andere wissenschaftliche Gremien als die relevante Datenbank übermittelt oder oder von diesen genutzt werden oder nicht. |
Indication if AR comments are required by MS (Angabe, ob Anmerkungen des MS zum Jahresbericht erforderlich sind) |
Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt. Wurde in den Feldern des den Jahresbericht betreffenden Teils dieser Tabelle entweder „N“ oder „P“ angegeben, dann wird die Zeile mit „x“ gekennzeichnet, um sicherzustellen, dass der Mitgliedstaat Kenntnis davon hat, dass eine Erklärung verlangt wird. Der Mitgliedstaat kann Anmerkungen auch eingeben, wenn keine Angaben gemacht werden. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Der Mitgliedstaat kann/muss (siehe oben) eine Erklärung für Diskrepanzen zwischen geplantem und tatsächlichem Aufwand abgeben. Der Mitgliedstaat kann Anmerkungen auch eingeben, wenn keine Angaben gemacht werden. Ausführliche Anmerkungen sollten nur im Textabschnitt (Textfeld 1G) eingegeben werden, jedoch muss in dieser Spalte darauf verwiesen werden. |
ABSCHNITT 2
DATEN ÜBER FANGTÄTIGKEITEN
Tabelle 2A
Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||||||||||||||
JB Jahr |
|
||||||||||||||||||
MS |
Supra region |
Region |
Variable Group |
Variable |
Fishing technique |
Length class |
Metiers (level 6) |
Data collected under control regulation appropriate for scientific use (Y/N/I) |
Type of data collected under control regulation used to calculate the estimates |
Expected coverage of data collected under control regulation (% of fishing trips) |
Additional data collection (Y/N) |
Data collection scheme |
Planned coverage of data collected under complementary data collection (% of fishing trips) |
Comments |
Data collected under control regulation accessible for scientific use (Y/N/I) |
Data source for complementary data collection |
Achieved coverage of data collected under complementary data collection |
Response Rate (%) |
AR comments |
|
Nordatlantik |
Nordsee und Östliche Arktis |
Aufwand |
|
Baumkurren |
18-< 24 m |
Alle Metiers |
I |
Verkaufsbelege |
50 % |
Y |
Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
5 % |
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
Nordsee und Östliche Arktis |
Aufwand |
|
Baumkurren |
40 m or larger |
OTBDEF8090 |
Y |
Logbücher, VMS-Daten, Verkaufsbele |
100 % |
N |
Entfällt |
NA |
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
Nordsee und Östliche Arktis |
Anlandungen |
|
Treibnetz- und/oder Stellnetzfischer |
12-< 18 m |
Alle Metiers |
I |
Fangmeldungen, Verkaufsbelege |
75 % |
Y |
Indirekte Erhebung |
10 % |
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
Nordsee und Östliche Arktis |
Anlandungen |
|
|
|
Alle Metiers |
N |
NA |
NA |
Y |
Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
5 % |
|
|
|
|
|
|
|
Nordatlantik |
Nordsee und Östliche Arktis |
Kapazität |
|
|
|
Alle Metiers |
I |
Logbücher, Verkaufsbelege |
90 % |
Y |
Zensuserhebung |
100 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 4 des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. In dieser Tabelle wird die Methode festgelegt und beschrieben, die zur Schätzung repräsentativer Stichproben verwendet wird, wenn gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (1) keine Daten erhoben werden oder wenn gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 erhobene Daten nicht der richtigen Aggregationsebene für die vorgesehenen wissenschaftlichen Zwecke entsprechen. |
||||||||
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zur Durchführung der Datenerhebung zur Fangtätigkeit der Mitgliedstaaten enthalten. |
||||||||
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
|||||||
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
|||||||
Supra region (Supraregion) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene III). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
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Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
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Variable group (Variablengruppe) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung der Rubriken in Tabelle 4 des mehrjährigen Unionsprogramms. Der Mitgliedstaat trägt „Effort“ (Aufwand), „Landing“ (Anlandung) oder „Capacity“ (Kapazität) ein. |
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Variable |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung der Variablen in Tabelle 4 des mehrjährigen Unionsprogramms. Der Arbeitsplan enthält nur eine Spalte „Variable Group“ (Variablengruppe), die entweder „Variablengruppe“ oder „Variable“ umfassen kann. Diese Spalte wurde zur Erleichterung und im Hinblick auf mehr Kohärenz hinzugefügt, da „Variablengruppe“ gesondert von „Variablen“ aufgeführt werden sollte. |
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Fishing technique (Fangtechnik) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5B des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Length class (Längenklasse) |
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Metiers (Level 6) (Ebene 6) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 2 des mehrjährigen Unionsprogramms. Nur anzugeben, wenn der Mitgliedstaat einen spezifischen Stichprobenrahmen hat, der durch ein „metier by segment“ (Metier nach Segment) definiert ist. Andernfalls kann der Mitgliedstaat „alle Metiers“ melden; allerdings müssen dann die Angaben nach „fleet segment by metiers“ (Flottensegment nach Metiers) erfolgen. |
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Data collected under control regulation appropriate for scientific use (Daten im Rahmen der Kontrollverordnung erhoben und genügen wissenschaftlichen Zwecken) (Y/N/I) |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „I“ (ungenügend) ein. |
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Type of data collected under control regulation used to calculate the estimates (Art der im Rahmen der Kontrollverordnung erhobenen und zur Ermittlung der Schätzungen verwendeten Daten) |
Der Mitgliedstaat gibt die Art der erhobenen Daten an: Logbücher, Verkaufsbelege, VMS-Daten usw. |
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Expected coverage of data collected under control regulation (% of fishing trips) (Erwarteter Erfassungsgrad der im Rahmen der Kontrollverordnung erhobenen Daten (% der Fangreisen)) |
Für jede Datenquelle ist der vorgesehenen Erfassungsanteil, der auf der Grundlage der Fangreisen geschätzt wird, als Indikator für den Qualitätssicherungs- und -kontrollrahmen anzugeben. |
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Additional data collection (Zusätzliche Datenerhebung) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob eine zusätzliche Datenerhebung vorgesehen ist. |
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Data collection scheme (Datenerhebungsprogramm) |
Der Mitgliedstaat nennt das Datenerhebungsprogramm: Wahrscheinlichkeitsstichprobe, Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe, indirekte Erhebung, Zensuserhebung, entfällt usw. |
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Planned coverage of data collected under complementary data collection (% of fishing trips) (Vorgesehener Erfassungsgrad der im Rahmen der Zusatzdatenerhebung erhobenen Daten (% der Fangreisen)) |
Für jede Datenquelle ist der vorgesehenen Erfassungsanteil, der auf der Grundlage der Fangreisen geschätzt wird, als Indikator für den Qualitätssicherungs- und -kontrollrahmen anzugeben. |
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Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
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Data collected under control regulation appropriate for scientific use (Daten im Rahmen der Kontrollverordnung erhoben und für wissenschaftliche Zwecke zugänglich) (Y/N/I) |
Dieses Feld ist verknüpft mit Kapitel III Nummer 3 Buchstabe b des mehrjährigen Unionsprogramms hinsichtlich der Erhebung von „Daten zur Unterstützung der Abschätzung der Auswirkungen der Fischereien in den Unionsgewässern und außerhalb der Gewässer der Union auf marine Lebensräume“. Die im Rahmen der Kontrollverordnung erhobenen Daten werden benötigt, um die Auswirkungen der Fischerei auf natürliche Lebensräume zu ermitteln, und der Mitgliedstaat wird aufgefordert, Angaben zur Verfügbarkeit von Daten und auftretenden Verzögerungen zu machen. Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „I“ (ungenügend) ein. |
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Data source for complementary data collection (Datenquelle für die Zusatzdatenerhebung) |
Der Mitgliedstaat gibt die Art der für die Zusatzdatenerhebung herangezogenen Datenquelle an: Im Falle der Kontrollverordnung und des Flottenregisters trägt der Mitgliedstaat „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
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Achieved coverage of data collected under complementary data collection (Erreichter Erfassungsgrad der im Rahmen der Zusatzdatenerhebung erhobenen Daten) |
Dieses Feld gilt nur im Falle der Zusatzdatenerhebung. Der Mitgliedstaat gibt für die einzelnen Datenquellen und Variablen den erreichten Erfassungsgrad in Prozent (geschätzt auf der Grundlage der Fangreisen) an. Im Falle der Kontrollverordnung und des Flottenregisters trägt der Mitgliedstaat „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
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Response rate (%) (Antwortquote (in%)) |
Dieses Feld gilt nur im Falle der Zusatzdatenerhebung. Im Falle der Kontrollverordnung und des Flottenregisters trägt der Mitgliedstaat „NA“ (nicht zutreffend) ein. Die „Genauigkeitsindikatoren“ sind nachfolgend beschrieben: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
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A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
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B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
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Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
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AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht) |
Etwaige weitere für den Jahresbericht relevante Anmerkungen. |
Textfeld 2A
Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 4 des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. In dieser Tabelle wird die Methode festgelegt und beschrieben, die zur Schätzung repräsentativer Stichproben verwendet wird, wenn gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 keine Daten erhoben werden oder wenn gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 erhobene Daten nicht der richtigen Aggregationsebene für die vorgesehenen wissenschaftlichen Zwecke entsprechen.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Textfeld sollte Angaben zur Durchführung der Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit der Mitgliedstaaten enthalten.
(max. 900 Wörter pro Region) |
(max. 900 Wörter pro Region) |
ABSCHNITT 3
WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE DATEN
Tabelle 3A
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Fischereidaten der Flotte
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AP Jahre |
2017-2019 |
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JB Jahr |
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MS |
Supra region |
Fishing technique |
Length class |
Cluster Name |
Type of variables (E/S) |
Variable |
Data Source |
Type of data collection scheme |
Frequency |
Planned sample rate % |
Comments |
Frame population |
Achieved sample number |
Achieved Sample Rate % |
Response Rate % |
Achieved Sample no/Planned sample no. |
AR Comments |
|
Ostsee, Nordsee und Östliche Arktis sowie Nordatlantik |
Baumkurrenfänger |
18-< 24 m |
|
E |
Bruttowert der Anlandungen |
Fragebögen |
A - Zensus |
|
100 |
|
150 |
40 |
26,67 % |
100 |
0,27 |
|
|
Ostsee, Nordsee und Östliche Arktis sowie Nordatlantik |
Baumkurrenfänger |
40 m oder länger |
|
E |
Sonstige Erträge |
Fragebögen |
B - Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittelmeer und Schwarzes Meer |
Treibnetz- und/oder Stellnetzfischer |
12-< 18 m |
|
E |
Löhne und Gehälter der Mann |
Fragebögen |
C - Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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|
|
S |
Beschäftigung nach Geschlecht |
|
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|
|
|
|
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|
|
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|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 5 Buchstaben a und b des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 5A und 6 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Population für wirtschaftliche und soziale Daten im Fischereisektor. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Flottendaten durch die Mitgliedstaaten enthalten. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
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MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
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Supra region (Supraregion) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene III). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
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Fishing technique (Fangtechnik) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5B des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Length class (Längenklasse) |
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Cluster Name (Bezeichnung des Clusters) |
Der Mitgliedstaat gibt die Bezeichnung des Clusters ein, falls Clustering für die Zwecke der Datenerhebung erfolgte. |
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Type of variables (Art der Variablen) (E/S) |
Der Mitgliedstaat gibt die auf die Variablen zutreffende Kategorie an: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial); den wirtschaftlichen Variablen liegt Tabelle 5A und den sozialen Variablen Tabelle 6 des mehrjährigen Unionsprogramms zugrunde. |
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Variable |
Der Mitgliedstaat bezieht sich für wirtschaftliche Variablen auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5A Spalte 2 und für soziale Variablen auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 6 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Data Source (Datenquelle) |
Der Mitgliedstaat nennt die verwendeten Datenquellen (Logbücher, Verkaufsbelege, Buchführung, Fragebögen usw.). Datenquellen sind für jede Variable eindeutig anzugeben. |
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Type of data collection scheme (Art des Datenerhebungsprogramms) |
Der Mitgliedstaat nennt den Code des Datenerhebungsprogramms: A — Zensus; B — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; C — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; D — indirekte Erhebung. Werden Daten für Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt, ist „indirect survey“ (indirekte Erhebung) anzugeben. In diesem Fall sind weitere Erläuterungen zum Datenerhebungsprogramm und Schätzverfahren in Textfeld 3A dieses Anhangs anzugeben. |
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Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit an, mit der wirtschaftliche und soziale Daten gemäß Kapitel III Nummer 5 Buchstaben a und b des mehrjährigen Unionsprogramms zu erheben sind. |
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Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%) |
Die vorgesehene Beprobungsrate beruht auf der Flotten-Population, die definiert ist als die Schiffe, die am 31. Dezember im Flottenregister verzeichnet waren, und alle Fischereifahrzeuge, die an mindestens einem Tag des Jahres tätig waren. Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in die Spalte „Planned sample rate (%)“ (vorgesehene Beprobungsrate) „N“ (nein) einzutragen. Die vorgesehene Beprobungsrate kann auf Grundlage aktualisierter Informationen über die Gesamtpopulation (Flottenregister) geändert werden. |
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Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
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Frame population (Rahmenpopulation) |
Die Rahmenpopulation sollte der Gesamtpopulation entsprechen, wie in Kapitel III Nummer 5 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms beschrieben. |
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Achieved sample number (Erreichte Stichprobenzahl) |
Die erreichte Stichprobenzahl sollte sich auf die Zahl der Antworten beziehen (nicht auf die Zahl der versandten Fragebogen). |
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Achieved Sample Rate (Erreichte Beprobungsrate) (%) |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
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A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
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B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
|||||||
|
||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
||||||||
Response rate (%) (Antwortquote (%)) |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
|||||||
Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
||||||
A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
|||||||
|
||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
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Achieved Sample no/Planned sample no. (Erreichte Stichprobenzahl/Vorgesehene Stichprobenzahl) |
Wird automatisch ausgefüllt. |
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AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Die Mitgliedstaaten fügen Kommentare hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren. |
Textfeld 3A
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Fischerei
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 5 Buchstaben a und b des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absätze 1, 2 und 5 und Artikel 5 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Es dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 5A und 6 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Flottendaten durch die Mitgliedstaaten enthalten.
(max. 900 Wörter pro Region) |
6. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Auswahl der Datenquelle Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Auswahl der Datenquelle in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 7. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Wahl der Art der Datenerhebung Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Wahl der Art des Datenerhebungsporogramms in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 8. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 9. Abweichung von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für Schätzungsverfahren Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für Schätzungsverfahren in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 10. Qualitätssicherung 10.1. Solide Methodik Beschreiben Sie kurz, ob die Datenerhebung sich auf Methoden, Leitlinien und bewährte Verfahren, die von den Sachverständigengruppen vereinbart wurden, stützt und ob die Methoden dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. 10.2. Genauigkeit und Zuverlässigkeit Antwortquote und erreichte Beprobungsrate sind Tabelle 3A zu entnehmen. Zur zusätzlichen Information: beschreiben Sie kurz, wie die Rohdateneingaben, Zwischenergebnisse und Produkte regelmäßig bewertet und validiert werden und wie Fehler identifiziert, dokumentiert und behandelt werden. 10.3. Zugänglichkeit und Klarheit Mit „Ja“ oder „Nein“ angeben Sind Methodikunterlagen öffentlich zugänglich? Sind die Daten in Datenbanken gespeichert? Wo sind die Methodik- und andere Dokumentationsunterlagen zu finden? Geben Sie den Link an, sofern die Unterlagen öffentlich verfügbar sind. (max. 1 000 Wörter) |
Pilotstudie 3
Daten über die Beschäftigung nach Bildungsstand und Nationalität
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe b des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Es dient der Festlegung der gemäß Tabelle 6 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld soll Angaben zu den bei der Durchführung der Pilotstudie erzielten Ergebnissen enthalten (einschließlich Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen und Begründungen, warum die Ergebnisse nicht erzielt wurden).
(max. 900 Wörter) |
(max. 900 Wörter) |
Tabelle 3 B
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Aquakultur
|
AP Jahre |
2017-2019 |
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JB Jahr |
|
||||||||||||||||
MS |
Techniques |
Species group |
Type of variables (E/S) |
Variable |
Data source |
Type of data collection scheme |
Threshold (Y/N) |
Threshold Type |
Frequency |
Planned sample rate % |
Comments |
Frame population |
Achieved sample number |
Achieved Sample Rate % |
Response Rate % |
Achieved Sample no/Planned sample no. |
AR Comment |
|
Brutanlagen und Aufzuchtanlagen |
Sonstige Meeresfische |
E |
Umsatz |
Finanzbuchhaltung |
A - Zensus |
|
|
|
100 |
|
150 |
40 |
26,67 |
100 |
0,27 |
|
|
Käfige |
Wolfsbarsch & Brassen |
E |
Energiekosten |
Fragebögen |
B - Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Käfige |
Lachs |
E |
Energiekosten |
Fragebögen |
C - Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
S |
Nicht entlohnte Arbeitskräfte nach Geschlecht |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 6 Buchstaben a und b und Kapitel V des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 6 und 7 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Erhebung von wirtschaftlichen und sozialen Daten über den Aquakultursektor. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Daten über die Aquakultur der Mitgliedstaaten enthalten. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
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MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
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Techniques (Techniken) |
Der Mitgliedstaat folgt bei der Segmentierung für die Erhebung von Aquakulturdaten Tabelle 9 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Species group (Artengruppe) |
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Type of variables (Art der Variablen) (E/S) |
Der Mitgliedstaat gibt die auf die Variablen zutreffende Kategorie an: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial); den wirtschaftlichen Variablen liegt Tabelle 7 und den sozialen Variablen Tabelle 6 des mehrjährigen Unionsprogramms zugrunde. |
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Variable |
Der Mitgliedstaat bezieht sich für wirtschaftliche Variablen auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 7 Spalte 2 und für soziale Variablen auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 6 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Data Source (Datenquelle) |
Der Mitgliedstaat nennt die verwendeten Datenquellen (Buchführung, Fragebögen usw.). Datenquellen sind für jede Variable eindeutig anzugeben. |
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Type of data collection scheme (Art des Datenerhebungsprogramms) |
Der Mitgliedstaat nennt den Code des Datenerhebungsprogramms: A — Zensus; B — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; C — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; D — indirekte Erhebung. Werden Daten für Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt, ist „indirect survey“ (indirekte Erhebung) anzugeben. In diesem Fall sind weitere Erläuterungen zum Datenerhebungsprogramm und Schätzverfahren in Textfeld 3B dieses Anhangs anzugeben. |
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Threshold (Schwellenwert) (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein Schwellenwert gemäß Kapitel V des mehrjährigen Unionsprogramms gilt. |
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Threshold Type (Art des Schwellenwerts) |
Der Mitgliedstaat benennt die Arten der Schwellenwerte gemäß Kapitel V Nummer 5 des mehrjährigen Unionsprogramms mit 1, 2 oder 3, wobei Folgendes gilt:
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Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit an, mit der wirtschaftliche und soziale Daten gemäß Kapitel III Nummer 5 Buchstaben a und b des mehrjährigen Unionsprogramms zu erheben sind. |
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Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%) |
Der vorgesehenen Beprobungsrate (%) liegt die Population gemäß Kapitel III Nummer 6 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms zugrunde. Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in die Spalte „Planned sample rate (%)“ (vorgesehene Beprobungsrate) „N“ (nein) einzutragen. Die vorgesehene Beprobungsrate kann auf Grundlage aktualisierter Informationen über die Gesamtpopulation geändert werden. |
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Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
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Frame population (Rahmenpopulation) |
Die Rahmenpopulation sollte der Gesamtpopulation entsprechen, wie in Kapitel III Nummer 6 Buchstabe a des mehrjährigen Unionsprogramms beschrieben. |
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Achieved sample number (Erreichte Stichprobenzahl) |
Die erreichte Stichprobenzahl sollte sich auf die Zahl der Antworten beziehen (nicht auf die Zahl der versandten Fragebogen). |
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Achieved Sample Rate (Erreichte Beprobungsrate) (%) |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
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A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
|||||||
B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
|||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
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|
|||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
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Response rate (Antwortquote) % |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
|||||||
A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
|||||||
B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
|||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
||||||||
|
|||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
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Achieved Sample no/Planned sample no. (Erreichte Stichprobenzahl/Vorgesehene Stichprobenzahl) |
Wird automatisch ausgefüllt. |
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AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Die Mitgliedstaaten fügen Kommentare hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren. |
Textfeld 3 B
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über Aquakultur
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 6 Buchstaben a und b des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absätze 1 und 5 und Artikel 5 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Es dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 6 und 7 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Daten über Aquakultur der Mitgliedstaaten enthalten.
(max. 1 000 Wörter) |
6. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Auswahl der Datenquelle Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Auswahl der Datenquelle in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 7. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Wahl der Art der Datenerhebung Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Wahl der Art des Datenerhebungsporogramms in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 8. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 9. Abweichung von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für Schätzungsverfahren Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für Schätzungsverfahren in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 10. Qualitätssicherung 10.1. Solide Methodik Beschreiben Sie kurz, ob die Datenerhebung sich auf Methoden, Leitlinien und bewährte Verfahren, die von den Sachverständigengruppen vereinbart wurden, stützt und ob die Methoden dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. 10.2. Genauigkeit und Zuverlässigkeit Antwortquote und erreichte Beprobungsrate sind Tabelle 3B zu entnehmen. Zur zusätzlichen Information: beschreiben Sie kurz, wie die Rohdateneingaben, Zwischenergebnisse und Produkte regelmäßig bewertet und validiert werden und wie Fehler identifiziert, dokumentiert und behandelt werden. 10.3. Zugänglichkeit und Klarheit Mit „Ja“ oder „Nein“ angeben Sind Methodikunterlagen öffentlich zugänglich? Sind die Daten in Datenbanken gespeichert? Wo sind die Methodik- und andere Dokumentationsunterlagen zu finden? Geben Sie den Link an, sofern die Unterlagen öffentlich verfügbar sind. (max. 1 000 Wörter) |
Pilotstudie 4
Umweltdaten über Aquakultur
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 6 Buchstabe c des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2 und Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Es dient der Festlegung der gemäß Tabelle 8 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld soll Angaben zu den bei der Durchführung der Pilotstudie erzielten Ergebnissen enthalten (einschließlich Abweichungen von den vorgesehenen Ergebnissen und Begründungen, warum die Ergebnisse nicht erzielt wurden).
(max. 900 Wörter) |
(max. 900 Wörter) |
Tabelle 3C
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über die verarbeitende Industrie
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AP Jahre |
2017-2019 |
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JB Jahr |
|
|||||||||||||
MS |
Segment |
Type of variables (E/S) |
Variables |
Data sources |
Type of data collection scheme |
Frequency |
Planned sample rate % |
Comments |
Frame population |
Achieved sample number |
Achieved Sample Rate % |
Response Rate % |
Achieved Sample no/Planned sample no. |
AR Comments |
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Unternehmen <= 10 |
E |
Umsatz |
Finanzbuchhaltung |
B - Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
|
30 |
|
30 |
9 |
30,00 % |
100 |
1,00 |
|
|
Unternehmen 11-49 |
E |
Sonstige Betriebskosten |
Fragebögen |
B - Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
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Unternehmen 50-250 |
E |
Sonstige Betriebskosten |
Fragebögen |
A - Zensus |
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Unternehmen > 250 |
E |
Sonstige Erträge |
Fragebögen |
B - Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
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S |
Nicht entlohnte Arbeitskräfte nach Geschlecht |
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Kapitel III Nummer 1.1 Buchstabe d Fußnote 6 des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 3 und Artikel 4 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß Tabelle 11 des mehrjährigen Unionsprogramms erfassten Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Erhebung von wirtschaftlichen und sozialen Daten über die verarbeitende Industrie. Beschreiben Sie die Datenerhebung für Variablen genauer, die nicht durch ESTAT abgedeckt sind oder für die zusätzliche Beprobung erforderlich ist. Wirtschaftliche Daten sind für fischverarbeitenden Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und für Unternehmen, die die Fischverarbeitung als Nebentätigkeit ausüben, sowie für unbezahlte Arbeit und Rohstoffe zu erheben. Beschäftigungsdaten (nach Geschlecht) müssen für alle Unternehmen erfasst werden. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Daten über die verarbeitende Industrie der Mitgliedstaaten enthalten. |
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Bezeichnung der Variablen |
Leitlinien |
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MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
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Segment |
Die Segmentierung erfolgt entsprechend der Anzahl der Beschäftigten. Die folgende Segmentierung wird empfohlen: Unternehmen ≤ 10; Unternehmen 11-49; Unternehmen 50-250; Unternehmen > 250. |
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Type of variables (Art der Variablen) (E/S) |
Der Mitgliedstaat gibt die auf die Variablen zutreffende Kategorie an: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial) — auf Grundlage von Tabelle 11 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Variable |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 11 des mehrjährigen Unionsprogramms. |
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Data Sources (Datenquellen) |
Der Mitgliedstaat nennt die verwendeten Datenquellen (Buchführung, Fragebögen usw.). Datenquellen sind für jede Variable eindeutig anzugeben. |
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Type of data collection scheme (Art des Datenerhebungsprogramms) |
Der Mitgliedstaat nennt den Code des Datenerhebungsprogramms: A — Zensus; B — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; C — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; D — indirekte Erhebung. Werden Daten für Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt, ist „indirect survey“ (indirekte Erhebung) anzugeben. In diesem Fall sind weitere Erläuterungen zum Datenerhebungsprogramm und zu Schätzverfahren in Textfeld 3C dieses Anhangs anzugeben. |
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Frequency (Häufigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt die Häufigkeit an, mit der wirtschaftliche und soziale Daten zu erheben sind. |
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Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%) |
Der vorgesehenen Beprobungsrate (%) liegt die Population zugrunde. Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in die Spalte „Planned sample rate (%)“ (vorgesehene Beprobungsrate) „N“ (nein) einzutragen. Die vorgesehene Beprobungsrate kann auf Grundlage aktualisierter Informationen über die Gesamtpopulation geändert werden. |
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Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
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Frame population (Rahmenpopulation) |
Zahl der für die Beprobung zugänglichen Unternehmen (in den einzelnen Segmenten, wenn Segmentierung verwendet wird). |
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Achieved sample number (Erreichte Stichprobenzahl) |
Die erreichte Stichprobenzahl sollte sich auf die Zahl der Antworten beziehen (nicht auf die Zahl der versandten Fragebogen). |
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Achieved Sample Rate (Erreichte Beprobungsrate) (%) |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
||||||
A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
|||||||
|
||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
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Response rate (Antwortquote) % |
Der Mitgliedstaat gibt den Wert des Indikators gemäß der nachstehenden Tabelle an: |
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Art der Datenerhebung |
Genauigkeitsindikatoren |
Definition und Darstellung |
||||||
A: Zensus |
Antwortquote |
Erreichte Anzahl (1)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
B: Wahrscheinlichkeitsstichprobe C: Nicht- Wahrscheinlichkeitsstichprobe |
Erreichte Beprobungsrate |
erreichte Stichprobenzahl (2)/Anzahl Rahmenpopulation Darstellung in % |
||||||
Antwortquote |
erreichte Stichprobenzahl (2)/vorgesehene Stichprobenzahl (3) Darstellung in % |
|||||||
|
||||||||
Werden die Daten für einige Variablen nicht erhoben, ist in diese Spalte „NA“ (nicht zutreffend) einzutragen. |
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Achieved Sample no/Planned sample no. (Erreichte Stichprobenzahl/Vorgesehene Stichprobenzahl) |
Wird automatisch ausgefüllt. |
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AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Die Mitgliedstaaten fügen Kommentare hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren. |
Textfeld 3C
Populationssegmente für die Erhebung wirtschaftlicher und sozialer Daten über die verarbeitende Industrie
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel III Nummer 1.1 Buchstabe d Fußnote 6 des mehrjährigen Unionsprogramms sowie Artikel 2, Artikel 4 Absätze 1 und 5 und Artikel 5 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Es dient der Festlegung der gemäß Tabelle 11 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld sollte Angaben zur Erhebung wirtschaftlicher und sozioökonomischer Daten über die verarbeitende Industrie der Mitgliedstaaten enthalten.
(maximal 1 000 Wörter) |
6. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Auswahl der Datenquelle Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Auswahl der Datenquelle in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 7. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren zur Wahl der Art der Datenerhebung Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren zur Wahl der Art des Datenerhebungsprogramms in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 8. Abweichungen von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für den Stichprobenrahmen und das Stichprobendesign in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 9. Abweichung von den im Arbeitsplan genannten Verfahren für Schätzungsverfahren Führen Sie die Abweichungen (falls zutreffend) von den Verfahren für Schätzungsverfahren in Bezug auf die im Arbeitsplan vorgesehenen Verfahren auf und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen. Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, kann dieser Abschnitt übersprungen werden. 10. Qualitätssicherung 10.1. Solide Methodik Beschreiben Sie kurz, ob die Datenerhebung sich auf Methoden, Leitlinien und bewährte Verfahren, die von den Sachverständigengruppen vereinbart wurden, stützt und ob die Methoden dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden. 10.2. Genauigkeit und Zuverlässigkeit Antwortquote und erreichte Beprobungsrate sind Tabelle 3C zu entnehmen. Zur zusätzlichen Information: beschreiben Sie kurz, wie die Rohdateneingaben, Zwischenergebnisse und Produkte regelmäßig bewertet und validiert werden und wie Fehler identifiziert, dokumentiert und behandelt werden. 10.3. Zugänglichkeit und Klarheit Mit „Ja“ oder „Nein“ angeben Sind Methodikunterlagen öffentlich zugänglich? Sind die Daten in Datenbanken gespeichert? Wo sind die Methodik- und andere Dokumentationsunterlagen zu finden? Geben Sie den Link an, sofern die Unterlagen öffentlich verfügbar sind. (max. 1 000 Wörter) |
ABSCHNITT 4
BEPROBUNGSSTRATEGIE FÜR BIOLOGISCHE DATEN AUS DER GEWERBLICHEN FISCHEREI
Tabelle 4A
Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten
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AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||||||
|
Conformity |
Informative DATA |
||||||||||||||||||||||
MS |
MS participating in sampling |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Sub-area/Fishing ground |
Scheme |
Stratum ID code |
PSU type |
Catch fractions covered |
Species/Stocks covered for estimation of volume and length of catch fractions |
Seasonality (Temporal strata) |
Reference years |
Average Number of PSU during the reference years |
Planned number of PSUs |
Comments |
Total number of PSU in the sampling year |
Achieved number of PSU in the sampling year |
% of achievement (100*Q/N) |
Number of unique vessels with activity in the stratum |
Number of unique vessels sampled |
Number of fishing trips in the stratum |
Number of fishing trips sampled |
Number of species with length measurements |
Total number of length measurements |
AR Comments |
|
|
|
|
|
Auf See Regelung 1 |
1 |
Fangreisen |
|
All |
Jährlich |
2016 |
3 000 |
20 |
|
2 765 |
19 |
|
|
12 |
|
19 |
127 |
12 675 |
ref 1 |
|
|
|
|
|
Auf See Regelung 2 |
2 |
Schiffe |
|
All |
Jährlich |
2016 |
200 |
10 |
|
199 |
30 |
|
|
29 |
|
30 |
113 |
27 312 |
|
|
|
|
|
|
An Land 1 |
Schicht 1 |
Standorttage |
|
LAN, BMS |
Jährlich |
2016 |
365 |
40 |
|
365 |
40 |
|
|
15 |
|
80 |
16 |
6 320 |
ref 2 |
|
|
|
|
|
An Land 1 |
Schicht 2 |
Standorttage |
|
LAN, BMS |
Jährlich |
2016 |
10 950 |
40 |
|
10 950 |
40 |
|
|
15 |
|
80 |
43 |
5 634 |
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 3, Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen; sie bildet die Grundlage für die Erfüllung von Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffer i des mehrjährigen Unionsprogramms. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Bestimmen Sie in dieser Tabelle alle von der Fischerei abhängigen Beprobungspläne im Mitgliedstaat. Der Mitgliedstaat führt die Schichten der Verfahren, die Art der primären Stichprobeneinheit (PSE) und die vorgesehene Anzahl der PSE auf, die im Jahr der Übermittlung zur Verfügung stehen. Für jede Schicht erfasst der Mitgliedstaat die Anzahl der PSE, die er durchzuführen gedenkt. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle sollte Angaben zum erreichten Niveau der Beprobung durch die Mitgliedstaaten enthalten. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
MS participating in sampling (An der Beprobung teilnehmende Mitgliedstaaten) |
Wurde die beprobte Tätigkeit nach einem regional koordinierten Programm ausgeführt, sind alle beteiligten Mitgliedstaaten aufzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist der für die Beprobung verantwortliche Mitgliedstaat aufzuführen. Verbindungen mit geplanten regionalen und internationalen Koordinierungsvereinbarungen oder bilateralen und multilateralen Übereinkünften sind unter „Comments“ (Anmerkungen) aufzuführen (falls verfügbar). |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Sub-area/Fishing ground (Untergebiet/Fanggrund) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund an (z. B. ICES-Gebiet, geografische Untergebiete des GFCM-Übereinkommensgebiets, NAFO-Gebiet usw.). |
Scheme (Regelung) |
Der Mitgliedstaat gibt den Beprobungsplan an: „at markets“ (auf Märkten), „at sea“ (auf See), eine Kombination beider Verfahren oder „other“ (sonstiges) mit. Wird „other“ (sonstiges) gewählt (z. B. „other [Market stock specific sampling]“ (sonstiges — bestandspezifische Beprobung auf Märkten)), ist das Verfahren Textfeld 4A dieses Anhangs zu beschreiben. |
Stratum ID code (Identifizierungscode der Schicht) |
Der Mitgliedstaat ordnet jeder Schicht im Rahmen des Plans einen eindeutigen Code zur Identifizierung zu. Es können freier Text oder Code verwendet werden, jedoch muss dieser mit dem Identifizierungscode der Schichten in Tabelle 4B dieses Anhangs übereinstimmen. Schichten ohne spezifischen Umfang (d. h. keine vorgesehene Anzahl der PSE) werden ebenfalls im Einzelnen beschrieben, sodass der Umfang des Beprobungsplans beurteilt werden kann. |
PSU type (PSE-Art) |
Der Mitgliedstaat gibt für jede Schicht die primäre Stichprobeneinheit (PSE) an. Die PSE kann eine Fangreise, ein Fischereifahrzeug, ein Hafen, ein Fangtag usw. sein. |
Catch fractions covered (Erfasster Fanganteil) |
Der Mitgliedstaat gibt an, welcher Anteil der Fänge zu beproben ist. „Catch“ (Fang) bei Beprobung des größten Teils des Fangs, „Landings“ (Anlandungen), „Discards“ (Rückwürfe), „Landings + Discards“ (Anlandungen + Rückwürfe) usw. |
Species/Stocks covered for estimation of volume and length of catch fractions (Für die Schätzung des Umfangs und der Längen der Fanganteile erfasste Arten/Bestände) |
Der Mitgliedstaat gibt an, ob der Beprobungsplan sich auf alle oder nur einen Teil der Arten erstreckt. Wählen Sie „all species and stocks“ (alle Arten und Bestände), „only stocks in Table 1A, 1B and 1C“ (nur Bestände der Tabellen 1A, 1B und 1C) oder „selected species/stocks“ (ausgewählte Arten/Bestände) und machen Sie nähere Angaben unter „Comments“ (Anmerkungen). |
Seasonality (Temporal strata) (Saisonabhängigkeit (Zeitschichten)) |
Der Mitgliedstaat beschreibt stichwortartig die zeitliche Unterteilung des Beprobungsplans: „monthly“ (monatlich), „quarterly“ (vierteljährlich), „annual“ (jährlich) usw. |
Reference years (Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr/die Jahre an, die für die vorgesehenen primären Stichprobeneinheiten im Jahr der Durchführung des Beprobungsplans als Bezugsgröße dienen. Der Mitgliedstaat wählt die drei aktuellsten Jahre (z. B. „2014-2016“). Die Verwendung eines anderen Zeitraums kann begründet werden. |
Average number of PSU during the reference years (Durchschnittliche Anzahl der PSE während der Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat gibt die als Durchschnittswerte für die Bezugsjahre errechnete Gesamtzahl der PSE an. |
Planned number of PSUs (Vorgesehene Anzahl der PSE) |
Der Mitgliedstaat gibt die vorgesehene Anzahl der zu beprobenden PSE an. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Total number of PSU in the sampling year (Gesamtzahl der PSE im Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat erfasst die Gesamtzahl der primären Stichprobeneinheiten (PSE), die im Beprobungsjahr für die genannte Schicht zur Auswahl standen. Die PSE entspricht der Definition in Tabelle 4A, Spalte „PSU type (PSE-Art)“ des Arbeitsplans. Normalerweise handelt es sich dabei um Schiff, Fangreise, Ort und Uhrzeit usw.. Die Gesamtzahl der PSE sollte weitgehend der Spalte „Average number of PSU in the reference year“ (Durchschnittliche Anzahl der PSE im Bezugsjahr) im Arbeitsplan entsprechen; sie wird jedoch die im Beprobungsjahr festgestellte tatsächliche Situation widerspiegeln. Gibt es eine zeitliche Komponente bei der Definition der Schicht im Arbeitsplan, die sich auf weniger als das gesamte Jahr bezieht, so muss dies in Bezug auf die Gesamtzahl der PSE beachtet werden. Tabelle 4A des Arbeitsplans sollte eine oder mehrere Zeilen für Schichten enthalten, für die keine Beprobung vorgesehen ist. Im Jahresbericht sollte die tatsächliche Anzahl der PSE für nicht beprobte Schichten angegeben werden. |
Achieved number of PSU in the sampling year (Erreichte Anzahl der PSE im Beprobungsjahr) |
Der Mitgliedstaat erfasst die Anzahl der primären Stichprobeneinheiten (PSE), aus denen im Beprobungsjahr für die genannte Schicht erfolgreich Daten erhoben wurden. Die PSE entspricht der Definition in Tabelle 4A, Spalte „PSU type (PSE-Art)“ des Arbeitsplans (normalerweise handelt es sich dabei um Schiff, Fangreise, Ort und Uhrzeit usw.). Die erreichte Anzahl der PSE sollte weitgehend dem Eintrag „Planned number of PSU“ (Vorgesehene Anzahl der PSE) im Arbeitsplan entsprechen. Sie wird jedoch die im Beprobungsjahr festgestellte tatsächliche Situation widerspiegeln. Gibt es eine zeitliche Komponente bei der Definition der Schichten im Arbeitsplan, die sich auf weniger als das gesamte Jahr bezieht, so muss dies in Bezug auf die erreichten PSE beachtet werden. |
% of achievement (Erreichen in %) (100*Q/N) |
Auf der Grundlage der Spalten „Achieved number of PSU/Planned number of PSU“ (Erreichte Anzahl der PSE/Vorgesehene Anzahl der PSE) gibt dieser Prozentsatz an, welche Beprobung erreicht wurde. |
Number of unique vessels with activity in the stratum (Anzahl der einzelnen in der Schicht tätigen Schiffe) |
Dieses Feld bezieht sich auf die Beprobung sowohl an Land als auch auf See. Es sollte die eindeutige Anzahl der Schiffe enthalten, die im Beprobungsjahr im Rahmen der genannten Pläne und Schichten tätig sind. |
Number of unique vessels sampled (Anzahl der einzelnen beprobten Schiffe) |
Dieses Feld bezieht sich auf die Beprobung sowohl an Land als auch auf See. Es sollte die eindeutige Anzahl der im Rahmen der genannten Pläne und Schichten beprobten Schiffe enthalten. |
Number of fishing trips in the stratum (Anzahl der beprobten Fangreisen in der Schicht) |
Dieses Feld bezieht sich auf die Beprobung sowohl an Land als auch auf See. Es sollte die eindeutige Anzahl der Fangreisen für die genannten Pläne und Schichten enthalten. |
Number of fishing trips sampled (Anzahl der beprobten Fangreisen) |
Dieses Feld bezieht sich auf die Beprobung sowohl an Land als auch auf See. Es sollte die eindeutige Anzahl der im Rahmen der genannten Pläne und Schichten beprobten Fangreisen enthalten. Mehr als eine Fangreise desselben Schiffs könnten beprobt worden sein. |
Number of species with length measurements (Anzahl der Arten mit Längenmessung) |
Dieses Feld sollte die Anzahl der erfassten Arten enthalten, die einer Längenmessung unterzogen wurden. Dies unterscheidet sich von den Arten, für die biologische Daten erhoben wurden. Im Falle von Daten aus regionalen Datenbanken (RDB) gehören dazu auch die in Tabelle HL aufgeführten Arten. |
Total number of length measurements (Gesamtzahl der durchgeführten Längenmessungen) |
Dieses Feld sollte die Gesamtzahl der erfassten Längenmessungen enthalten. Dies unterscheidet sich von den Arten, für die biologische Daten erhoben wurden. Im Falle von Daten aus regionalen Datenbanken gehören dazu auch die in Tabelle HL aufgeführten Arten. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Im Falle einer Abweichung der „Vorgesehenen Anzahl der PSE“ von der „Erreichten Anzahl der PSE im Beprobungsjahr“ weist der Mitgliedstaat auf diese Diskrepanz hin. Nähere Erläuterungen sind in Textfeld 4A zu geben. |
Textfeld 4A
Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 3, Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen; sie bildet die Grundlage für die Erfüllung von Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffer i des mehrjährigen Unionsprogramms. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten.
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Dieses Feld sollte Angaben zu Abweichungen von der vorgesehenen Beprobung durch die Mitgliedstaaten enthalten.
Beschreibung des Beprobungsplans gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 (max. 900 Wörter pro Region) |
Abweichung vom Beprobungsplan gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701:
(max. 1 000 Wörter pro Region ODER Fanggrund) |
Tabelle 4B
Beschreibung des Stichprobenrahmens für biologische Daten
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||
JB Jahr |
|
||||
MS |
Stratum ID number |
Stratum |
Sampling frame description |
Method of PSU selection |
Comments |
|
SCT SD1-5 |
Nordee Offshore-Trawler |
Liste der Schiffe von 120 DTS > 18 m |
Zufällige Auswahl aus randomisierter Liste |
|
|
SCT SD2-5 |
Nordee Offshore-Trawler für den Garnelenfang |
Liste der Schiffe von 60 DTS für den Fang von Schalentieren |
Zufällige Auswahl aus randomisierter Liste |
|
|
SCT SD3-5 |
Nordsee Küsten-Trawler |
Liste der Schiffe von 250 DTS < 18 m auf Basis der Nordseehäfen |
Zufällige Auswahl aus randomisierter Liste |
|
|
SCT SD4-5 |
Westküste Offshore-Trawler |
Liste der Schiffe von 15 DTS > 18m auf Basis der Westküstenhäfen |
Zufällige Auswahl aus randomisierter Liste |
|
|
SCT SD5-5 |
Westküste Küsten-Trawler |
Liste der Schiffe von 2 500 DTS < 18m auf Basis der Westküstenhäfen |
Zufällige Auswahl aus randomisierter Liste |
|
|
SCT LD1-4 |
NO Haupthafen |
1 Hafen an ~ 345 Tagen in Betrieb |
Zufälliger Wochentag im Rahmen der systematischen (wöchentlichen) Erfassung |
|
|
SCT LD2-4 |
NO kleinere Häfen |
25 Häfen an mehr als 280 Tagen in Betrieb |
Zufälliger Wochentag im Rahmen der systematischen (zweiwöchentlichen) Erfassung |
|
|
SCT LD3-4 |
W Häfen |
10 Häfen an mehr als 300 Tagen in Betrieb |
Zufälliger Wochentag im Rahmen der systematischen (zweiwöchentlichen) Erfassung |
|
|
SCT LD4-4 |
Inselhäfen |
4 Häfen an mehr als ~ 250 Tagen in Betrieb |
Zufälliger Wochentag im Rahmen der systematischen (zweiwöchentlichen) Erfassung |
|
|
|
|
|
|
|
|
L3 |
In NAFO-Gebieten fischende Trawler |
Schiffe mit Fanglizenz für NAFO |
Zufällige Auswahl aus Liste von Schiffen (ohne Ersatz) |
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T18 |
Ringwadenfischer, die tropischen Thunfisch im IOTC-Gebiet fischen |
Ringwadenfischer, die im Indischen Ozean fischen und im Hafen von Victoria (Seychellen) anlanden |
Zufällige Auswahl aus Ringwadenfischern, die im Hafen von Victoria (Seychellen) anlanden |
Ringwadenflotte, die tropischen Thunfisch im Indischen Ozean fischt und ihre Fänge in den Häfen von Victoria, Mahé, Mombasa oder Antisarana anlandet, bei der die Beprobung aber aufgrund der großen Entfernungen nur im Hafen von Victoria durchgeführt werden kann (wo der Großteil der Flotte anlandet) |
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 3, Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen; sie bildet die Grundlage für die Erfüllung von Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffer i des mehrjährigen Unionsprogramms. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Machen Sie in dieser Tabelle nähere Angaben zu den Schichten und Stichprobenrahmen der einzelnen Pläne. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt nicht für den Jahresbericht. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Stratum ID code (Identifizierungscode der Schicht) |
Der Mitgliedstaat ordnet jeder Schicht im Rahmen des Plans einen eindeutigen Code zur Identifizierung zu. Es kann freier Text oder Code verwendet werden, jedoch muss dieser mit dem „Identifizierungscode der Schichten“ in Tabelle 4A dieses Anhangs übereinstimmen. Schichten ohne spezifischen Umfang (d. h. keine vorgesehene Anzahl der PSE) werden ebenfalls im Einzelnen beschrieben, sodass der Umfang des Beprobungsplans beurteilt werden kann. |
Stratum (Schicht) |
Der Mitgliedstaat gibt eine kurze Beschreibung (freier Text) der Beprobungsschichten (z. B. Trawler in GSA 22, Westküste — Ringwadenfänger, Häfen im nordwestlichen Gebiet usw.). |
Sampling frame description (Beschreibung des Stichprobenrahmens) |
Der Mitgliedstaat gibt eine kurze Beschreibung (freier Text) des Stichprobenrahmens für jede Schicht (z. B. Liste der Fischereifahrzeuge in GSA 22, Liste der Ringwadenfänger an der Westküste, Liste der Häfen im nordwestlichen Gebiet usw.). |
Method of PSU selection (Methode zur Auswahl der PSE) |
Der Mitgliedstaat nennt die Methode(n) (freier Text) für die Auswahl der primären Stichprobeneinheit (PSE). |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Tabelle 4C
Daten über die Fischerei nach Mitgliedstaaten
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
||||||||||||||||||||
MS |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Sub-area/Fishing ground |
Reference years |
Fleet segment/Metier |
Targeted species/species assemblage |
Average number of vessels |
Average number of fishing trips |
Average number of fishing days |
Average landings (tons) |
Average landings (tons) in national ports |
Average landings (tons) in foreign ports |
Comments |
Number of vessels |
Number of fishing trips |
Number of fishing days |
Is the fleet segment/metier covered by any stratum (Y/N) |
Landings (tons) |
Landings (tons) in national ports |
Landings (tons) in foreign ports |
AR Comments |
|
Ostsee |
|
ICES-Gebiete III b-d |
|
Grundtrawler |
Grundschleppnetze, gemischte Fischerei |
102 |
24 563 |
|
57 388 |
54 234 |
3 154 |
|
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Ostsee |
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ICES-Gebiete III b-d |
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Grundwade |
Gemischte Weißfischfischerei |
6 |
758 |
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2 264 |
2 130 |
134 |
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Ostsee |
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ICES areas III b-d |
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Pelagisch |
Makrele |
25 |
89 |
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119 745 |
98 403 |
21 342 |
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Nordsee und Östliche Arktis |
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ICES-Untergebiete I, II, IIIa, IV und VIId |
|
OTB_CRU_16-22 |
Garnelen |
15 |
3 625 |
|
6 345 |
6 345 |
0 |
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Nordatlantik |
NAFO |
NAFO |
2015-2017 |
OTB_MDD_130-219_0_0 |
Gemischte Grund- und Tiefseearten (Schwarzer Heilbutt) |
23 |
47 |
795 |
9 125 |
9 125 |
0 |
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Nordatlantik |
NAFO |
NAFO |
2015-2017 |
OTB_MDD_>=220_0_0 |
Gemischte Grund- und Tiefseearten (Rochen) |
19 |
20 |
342 |
4 648 |
4 648 |
0 |
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Nordatlantik |
NAFO |
NAFO |
2015-2017 |
OTB_CRU_40-59_0_0 |
Krebstiere (Tiefseegarnele) |
2 |
2 |
12 |
25 |
25 |
0 |
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Nordatlantik |
NAFO |
NAFO |
2015-2017 |
OTM_DEF_130-135_0_0 |
Grundarten (Kaiserbarsch) |
1 |
2 |
NA * |
NA * |
NA * |
0 |
* Vertrauliche Daten (nur ein Schiff) |
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Sonstige Regionen |
IOTC |
FAO 51 + 57 |
2015-2017 |
PS_LPF_0_0_0 (TROP) |
Tropischer Thunfisch (Großaugenthun, Echter Bonito, Gelbflossenthun) |
15 |
157 |
4 108 |
127 795 |
0 |
127 795 |
ein anderer Bezugszeitraum (2015-2016) wurde zugrundegelegt, da im Jahr 2017 die meisten Schiffe wegen Piraterie in andere Regionen fuhren |
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|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 4 Absatz 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen; sie bildet die Grundlage für die Erfüllung von Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii des mehrjährigen Unionsprogramms. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Größe und Tätigkeiten der nationalen Flotte. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. In dieser Tabelle wird die Aufteilung der Schiffe, des Fischereiaufwands und der Anlandungen auf die Flotten der Mitgliedstaaten im Beprobungsjahr dargestellt. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Sub-area/Fishing ground (Untergebiet/Fanggrund) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund an (z. B. ICES-Gebiet, geografische Untergebiete des GFCM-Übereinkommensgebiets, NAFO-Gebiet usw.). |
Reference years (Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr/die Jahre an, auf das/die sich die Beschreibung der Fischereien genau bezieht (z. B. 2014-2016). Der Mitgliedstaat wählt die drei aktuellsten Jahre, für die Daten vorliegen. |
Fleet Segment/metier (Flottensegment/Metiers) |
Daten werden nach Metiers (Stufe 6) gemäß Tabelle 2 des mehrjährigen Unionsprogramms oder Flottensegment gemäß Tabelle 5B des mehrjährigen Unionsprogramms übermittelt. |
Targeted Species/species assemblage (Zielarten/Artengruppen) |
Der Mitgliedstaat gibt die Zielartengruppen („demersal species“ (Grundfischarten), „small pelagic fish“ (kleine pelagische Fische) usw.) gemäß Tabelle 2 des mehrjährigen Unionsprogramms an. |
Average number of vessels (Durchschnittliche Anzahl der Schiffe) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Anzahl der Schiffe nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. |
Average number of fishing trips (Durchschnittliche Anzahl der Fangreisen) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Anzahl der Fangreisen nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. |
Average number of fishing days (Durchschnittliche Anzahl der Fangtage) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Anzahl der Fangtage nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. |
Average landings (tons) (Durchschnittliche Anlandungen (t)) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der gesamten Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. Die Werte in dieser Spalte ergeben sich aus der Summe der beiden anderen Spalten dieser Tabelle: „Average landings (tons) in national ports“ (durchschnittliche Anlandungen (t) in Inlandshäfen) und „Average landings (tons) in foreign ports“ (durchschnittliche Anlandungen (t) in Auslandshäfen). |
Average landings (tons) in national ports (Durchschnittliche Anlandungen (t) in Inlandshäfen) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. |
Average landings (tons) in foreign ports (Durchschnittliche Anlandungen (t) in Auslandshäfen) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier in den jeweiligen Bezugsjahren an. Falls nicht zutreffend: „0“. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Number of vessels (Anzahl der Schiffe) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der Schiffe nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. |
Number of fishing trips (Anzahl der Fangreisen) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der Fangreisen nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. |
Number of fishing days (Anzahl der Fangtage) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der Fangtage nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. |
Is the fleet segment/metier covered by any stratum (Ist das Flottensegment/Metier durch eine Schicht erfasst)? (Y/N) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein Flottensegment/Metier von einer Beprobungsschicht erfasst ist oder nicht. |
Landings (tons) (Anlandungen (in Tonnen)) |
Der Mitgliedstaat gibt die Menge der gesamten Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. Die Werte in dieser Spalte ergeben sich aus der Summe der beiden anderen Spalten dieser Tabelle: „Landings (tons) in national ports“ (Anlandungen (t) in Inlandshäfen) und „Landings (tons) in foreign ports“ (Anlandungen (t) in Auslandshäfen). |
Landings (tons) in national ports (Anlandungen (t) in Inlandshäfen) |
Der Mitgliedstaat gibt die Menge der Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. |
Landings (tons) in foreign ports (Anlandungen (t) in Auslandshäfen) |
Der Mitgliedstaat gibt die Menge der Anlandungen im Ausland in Tonnen (t) Lebendgewicht nach Flottensegment/Metier im Beprobungsjahr an. Falls nicht zutreffend trägt der Mitgliedstaat „0“ ein. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Tabelle 4D
Anlandeorte
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||
MS |
Region |
Sub-area/Fishing ground |
Reference years |
Landing locations(s) |
Average number of locations |
Average number of registered landings |
Average landed tonnage |
Average landed tonnage of national fleet |
Average landed tonnage of foreign fleet |
Comments |
|
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES-Untergebiete I, II, IIIa, IV und VIId |
2015-2017 |
Gruppierung 1 |
2 |
2 894 |
113 247 |
102 478 |
10 769 |
|
|
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES-Untergebiete I, II, IIIa, IV und VIId |
2015-2017 |
Gruppierung n |
37 |
950 |
1 564 |
1 564 |
0 |
|
|
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES-Untergebiete I, II, IIIa, IV und VIId |
2015-2017 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Nordsee und Östliche Arktis |
ICES-Untergebiete I, II, IIIa, IV und VIId |
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 4 Absatz 4 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen; sie bildet die Grundlage für die Erfüllung von Kapitel III Nummer 2 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii des mehrjährigen Unionsprogramms. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Merkmale der Anlandungen in dem Mitgliedstaat. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt nicht für den Jahresbericht. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
Sub-area/Fishing ground (Untergebiet/Fanggrund) |
Der Mitgliedstaat gibt den Fanggrund an (z. B. ICES-Gebiet, geografische Untergebiete des GFCM-Übereinkommensgebiets, NAFO-Gebiet usw.). |
Reference years (Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr/die Jahre an, auf das/die sich die Beschreibung der Anlandeorte genau bezieht (z. B. 2014-2016). Der Mitgliedstaat wählt die drei aktuellsten Jahre, für die Daten vorliegen. |
Landing locations(s) (Anlandeort(e)) |
Der Mitgliedstaat beschreibt (freier Text) gegebenenfalls die Gruppierung/Zusammenstellung der Anlandeorte (z. B. große Häfen, kleine Häfen, Häfen, lokale Häfen usw.). |
Average number of locations (Durchschnittliche Anzahl der Häfen) |
Der Mitgliedstaat gibt gegebenenfalls die durchschnittliche Anzahl der Anlandeorte nach Gruppierung/Zusammenstellung in den jeweiligen Bezugsjahren an. |
Average number of registered landings (Durchschnittliche Anzahl der gemeldeten Anlandungen) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Anzahl der gemeldeten Anlandungen an, die nach Gruppierung/Zusammenstellung (falls zutreffend) in den jeweiligen Bezugsjahren stattfanden. Da die vorstehenden Felder fakultativ sind, könnte sich dieses Feld auf die durchschnittliche Anzahl der gesamten Anlandungen im Mitgliedstaat beziehen. |
Average landed tonnage (Durchschnittlich angelandete Tonnage) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der gesamten Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht in den Bezugsjahren an. Daten werden nach Gruppierung/Zusammenstellung der Anlandeorte (falls zutreffend) übermittelt. Die Werte in dieser Spalte ergeben sich aus der Summe der beiden anderen Spalten dieser Tabelle: „Average landed tonnage of national fleet“ (Durchschnittlich angelandete Tonnage der nationalen Flotte) und „Average landed tonnage of foreign fleet“ (Durchschnittlich angelandete Tonnage ausländischer Flotten). |
Average landed tonnage of national fleet (Durchschnittlich angelandete Tonnage der nationalen Flotte) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der gesamten Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht durch Schiffe des Mitgliedstaats nach Gruppierung/Zusammenstellung der Anlandeorte während der Bezugsjahre an (falls zutreffend). |
Average landed tonnage of foreign fleet (Durchschnittlich angelandete Tonnage ausländischer Flotten) |
Der Mitgliedstaat gibt die durchschnittliche Menge der gesamten Anlandungen in Tonnen (t) Lebendgewicht durch ausländische Schiffe nach Gruppierung der Anlandeorte während der Bezugsjahre an (falls zutreffend). Falls nicht zutreffend, tragen Sie „0“ ein. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
ABSCHNITT 5
DATENQUALITÄT
Tabelle 5A
Qualitätssicherungsrahmen für biologische Daten
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||||||||||||||
JB Jahr |
|
||||||||||||||||||
|
Sampling design |
Sampling implementation |
Data capture |
Data Storage |
Data processing |
|
|
||||||||||||
MS |
MS participating in sampling |
Sampling year/period |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Name of sampling scheme |
Sampling frame |
Is the sampling design documented? |
Where can documentation on sampling design be found? |
Are non- responses and refusals recorded? |
Are quality checks to validate detailed data documented? |
Where can documentation on quality checks for data capture be found? |
In which national database are data stored? |
In which international database(s) are data stored? |
Are processes to evaluate data accuracy (bias and precision) documented? |
Where can documentation on processes to evaluate accuracy be found? |
Are the editing and imputation methods documented? |
Where can documentation on editing and imputation be found? |
Comments |
AR Comments |
GRC |
GRC |
2017 |
Mittelmeer |
GFCM |
Beprobung auf See |
Liste der Schhiffe mit Fanglizenz in allen griechische n GSAs |
Y |
Griechenland NP Vorschlag 2011-13 https://datacollection.jrc.ec.europa.eu/nps |
Y |
Y |
ICES WKSCMFD Bericht http://www.ices.dk/sites/pub/CM%20 Doccuments/2004/ACFM/ACFM1204. pdf |
Landwirtschaft sministerium |
NA |
Y |
Verzerrung: ICES WKACCU Bericht (http://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Expert%20Group%20 Report/acom/2008/WKA CCU/wkaccu_2008.pdf) precision: https://datacollection.jrc.ec.europa.eu/documents/10213/995093/D02+MARE _2014_19_R.pdf (MARE2014_19Med&BS _Deliverable 2.5) |
Ν |
ΝΑ |
Dokumentations unterlagen werden voraussichtlich 2018 zur Verfügung gestellt |
|
GRC |
GRC |
2017 |
Mittelmeer |
GFCM |
Beprobung an Land |
Liste der Schhiffe mit Fanglizenz in allen griechische n GSAs |
Y |
Griechenland NP Vorschlag 2011-13 https://datacollection.jrc.ec.europa.eu/nps |
Y |
Y |
ICES WKSCMFD Bericht http://www.ices.dk/sites/pub/CM%20Doccuments/2004/ACFM/ACFM1204.pdf |
Landwirtschaft sministerium |
NA |
Y |
Verzerrung: ICES WKACCU Bericht (http://www.ices.dk/sites/pub/Publication%20Reports/Expert%20Group%20Report/acom/2008/WKACCU/wkaccu_2008.pdf) precision: https://datacollection.jrc.ec.europa.eu/documents/10213/995093/D02+MARE_2014_19_R.pdf (MARE2014_19Med&BS _Deliverable 2.5) |
Ν |
ΝΑ |
Dokumentations unterlagen werden voraussichtlich 2018 zur Verfügung gestellt |
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Erklären Sie in dieser Tabelle, ob das Datenerhebungsverfahren (Planung, Durchführung der Beprobung, Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung) dokumentiert ist, und teilen Sie mit, wo diese Dokumentationsunterlagen eingesehen werden können. Die Bezeichnungen der Beprobungspläne und -schichten müssen mit jenen in den Tabellen 4A und 4B des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 übereinstimmen. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll einen Überblick über die einschlägigen Verbesserungen geben, die im Beprobungsjahr vorgenommen werden. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
MS participating in sampling (An der Beprobung teilnehmende Mitgliedstaaten) |
Wird der Beprobungsplan im Rahmen eines regional/bilateral/multilateral koordinierten Programms durchgeführt, sind alle beteiligten Mitgliedstaaten zu nennen. Wird der Beprobungsplan einseitig durchgeführt, ist der einzelne Mitgliedstaat zu nennen. |
Sampling year/period (Beprobungsjahr/-zeitraum) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr oder den Zeitraum der vorgesehenen Beprobung an. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Name of sampling scheme (Bezeichnung des Beprobungsplans) |
Der Mitgliedstaat nennt die Bezeichnung des Beprobungsplans: Die Bezeichnungen der Beprobungspläne müssen mit jenen in den Tabellen 4A und 4B sowie in Tabelle 1D („type of survey“ (Art der Erhebung)) und in Tabelle 1E („species * method“ (Arten * Verfahren)) dieses Anhangs übereinstimmen. |
Sampling frame (Stichprobenrahmen) |
Der Mitgliedstaat gibt den Stichprobenrahmen an: Die Bezeichnungen der Stichprobenrahmen müssen mit jenen in den Tabellen 4A und 4B dieses Anhangs übereinstimmen. |
Is the sampling design documented (Ist das Beprobungskonzept dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. |
Where can documentation on sampling design be found (Wo sind die Dokumentationsunterlagen zum Beprobungskonzept einzusehen)? |
Gab der Mitgliedstaat im vorhergehenden Feld die Antwort „Y“ (ja), verlinkt er zu der Website, auf der die Dokumentationsunterlagen zu finden sind. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
Are non-responses and refusals recorded (Sind Antwortausfälle und Ablehnungen erfasst)? |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. |
Are quality checks to validate detailed data documented (Sind Qualitätsprüfungen zur Validierung detaillierter Daten dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. |
Where can documentation on quality checks for data capture be found (Wo sind die Dokumentationsunterlagen zu den Qualitätsprüfungen für die Datenerfassung zu finden)? |
Gab der Mitgliedstaat im vorhergehenden Feld die Antwort „Y“ (ja), verlinkt er zu der Website, auf der die Dokumentationsunterlagen zu finden sind. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
In which national database are data stored (In welcher nationalen Datenbank sind die Daten gespeichert)? |
Der Mitgliedstaat nennt gegebenenfalls die Bezeichnung der nationalen Datenbank. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
In which international database(s) are data stored (In welcher internationalen Datenbank sind die Daten gespeichert)? |
Der Mitgliedstaat nennt gegebenenfalls die Bezeichnung der internationalen Datenbank. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
Are processes to evaluate data accuracy (bias and precision) documented (Sind Verfahren zur Bewertung der Genauigkeit der Daten (Verzerrung und Präzision) dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. |
Where can documentation on processes to evaluate accuracy be found (Wo sind die Dokumentationsunterlagen zu Verfahren zur Bewertung der Genauigkeit einzusehen)? |
Gab der Mitgliedstaat im vorhergehenden Feld die Antwort „Y“ (ja), verlinkt er zu der Website, auf der die Dokumentationsunterlagen zu finden sind. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
Are the editing and imputation methods documented (Sind Bearbeitungs- und Imputationsverfahren dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat trägt „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. |
Where can documentation on editing and imputation be found (Wo sind die Dokumentationsunterlagen zur Bearbeitung und Imputation einzusehen)? |
Gab der Mitgliedstaat im vorhergehenden Feld die Antwort „Y“ (ja), verlinkt er zu der Website, auf der die Dokumentationsunterlagen zu finden sind. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. Geben Sie in diesem Feld an, wann die Dokumentationsunterlagen zur Verfügung gestellt werden (falls dies derzeit nicht der Fall ist). |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Der Mitgliedstaat gibt an, welche Spalten Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan enthalten. Der Mitgliedstaat verweist auf während des Beprobungsjahres vorgenommene einschlägige Verbesserungen, die einen Fortschritt in den von dieser Qualitätssicherungstabelle abgedeckten Bereichen markieren. |
Textfeld 5A
Qualitätssicherungsrahmen für biologische Daten
Allgemeine Anmerkung: Dieses Feld gilt für den Jahresbericht. Mit diesem Feld wird Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Dieses Feld dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 1A, 1B und 1C des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Machen Sie in dieser Tabelle zusätzliche Angaben zu Tabelle 5A.
Nachweis der Sicherung der Datenqualität In diesem Abschnitt macht der Mitgliedstaat Angaben zu der Methodik, die zur Sicherung der Qualität der erhobenen Daten verwendet wurde, wobei jene Aspekte besonders hervorgehoben werden, bei denen im Beprobungsjahr Änderungen vorgenommen wurden. Die Angaben werden für jeden Beprobungsplan gemacht, für den Daten erhoben wurden. Falls derselbe Qualitätssicherungsrahmen für alle Datenerhebungsprogramme verwendet wird, können die Angaben auf allgemeiner Ebene mit dem Hinweis „alle Beprobungspläne“ gemacht werden. In den Abschnitten der Tabelle 5A, in denen „N“ angegeben ist, erläutern die Mitgliedstaaten die Haupthemmnisse und/oder die Schritte, die zur Erfüllung dieser Verpflichtung unternommen wurden. Wird ein Referenzdokument verlangt, geben die Mitgliedstaaten einen Link an. Sind die Dokumente aus Gründen der internen Verfahren der Einrichtung, der Vertraulichkeit oder aus anderen Gründen nicht öffentlich zugänglich sind, gibt der Mitgliedstaat dies an. Beprobungskonzept Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn in Tabelle 5A „N“ (nein) angegeben wurde. Durchführung der Beprobung Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn in Tabelle 5A „N“ (nein) angegeben wurde. Datenerfassung Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn in Tabelle 5A „N“ (nein) angegeben wurde. Datenspeicherung Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn in Tabelle 5A „N“ (nein) angegeben wurde. Bitte geben Sie einen Link an, wenn die dokumentierten Änderungen verfügbar und nicht vertraulich sind. Datenverarbeitung Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn in Tabelle 5A „N“ (nein) angegeben wurde. (max. 900 Wörter pro Region/RFMO/RFO/IO ODER Beprobungsplan) |
Tabelle 5B
Qualitätssicherungsrahmen für sozioökonomische Daten
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||||||||||||||||||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
Institutional environment |
Statistical processes |
Statistical Outputs |
|
|
|||||||||||||||||||||||||||
P3 Impartiality and objectiveness |
P4 Confidentiality |
P5 Sound methodology |
P6 Appropriate statistical procedures |
P7 Non-excessive burden on respondents |
P8 Cost effectiveness |
P9 Relevance |
P10 Accuracy and reliability |
P11 Timeliness and punctuality |
P12 coherence and comparability |
P13 Accessibility and Clarity |
Comments |
AR Comments |
||||||||||||||||||||
MS |
Sector Name |
Sampling year/period |
Region |
RFMO/RFO/IO/NSB |
Type of data collection scheme |
Data Sources |
Statistically sound sources and methods |
Error checking |
Are procedures for confidential data handling in place and documented? |
Are protocols to enforce confidentiality between DCF partners in place and documented? |
Are protocols to enforce confidentiality with external users in place and documented? |
Is sound methodology documented? |
Does it follow international standards, guidelines and best practices? |
Are methodologies consistent at MS, regional and EU level? |
Is there consistency between administrative and other statistical data? |
Are there agreements for access and quality of administrative data between partners? |
Are data collection, entry and coding checked? |
Are editing and imputation methods used and checked? |
Are revisions documented and available? |
Is duplication of data collection avoided? |
Do automatic techniques for data capture, data coding and validation exist? |
Are end-users listed and updated? |
Are sources, intermediate results and outputs regularly assessed and validated? |
Are errors measured and documented? |
Are procedures in place to ensure timely execution? |
Are procedures in place to monitor internal coherence? |
Are statistics comparable over time? |
Are methodological documents publicly available? |
Are data stored in databases? |
Where can documentation be found? |
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Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Diese Tabelle dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 5A, 6 und 7 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Erklären Sie in dieser Tabelle, ob das Datenerhebungsverfahren dokumentiert ist, und teilen Sie mit, wo diese Dokumentationsunterlagen eingesehen werden können. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll einen Überblick über die einschlägigen Verbesserungen geben, die im Beprobungsjahr vorgenommen werden. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Sector name (Bezeichnung des Sektors) |
Der Mitgliedstaat gibt die Sektoren an, für die Daten erhoben wurden: Fischerei, Aquakultur, Verarbeitung. |
Sampling year/period (Beprobungsjahr/-zeitraum) |
Der Mitgliedstaat gibt das Jahr oder den Zeitraum der vorgesehenen Beprobung an. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO/NSB |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO), internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) oder nationalen Statistikämter („National Statistical Bodies“ — NSB) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES z. B. Agenturen, mit sozioökonomischen Statistiken befasste Institutionen. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Type of data collection scheme (Art des Datenerhebungsprogramms) |
Der Mitgliedstaat nennt die Bezeichnungen der Beprobungspläne. Sie müssen mit den Bezeichnungen in den Tabellen 3A, 3B und 3C übereinstimmen. Der Mitgliedstaat nennt den Code des Datenerhebungsprogramms: A — Zensus; B — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; C — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; D — indirekte Erhebung. Werden Daten für Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt, ist „indirect survey“ (indirekte Erhebung) anzugeben. In diesem Fall sind weitere Erläuterungen zum Datenerhebungsprogramm und Schätzverfahren in Textfeld 3A anzugeben. |
Data Sources (Datenquellen) |
Der Mitgliedstaat nennt die verwendeten Datenquellen (Logbücher, Verkaufsbelege, Buchführung, Fragebögen usw.). Datenquellen sind für jede Variable eindeutig anzugeben. |
Statistically sound sources and methods (Statistisch aussagekräftige Quellen und Verfahren) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob statistisch aussagekräftige Quellen und Verfahren zur Verfügung stehen. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Error checking (Fehlerkontrolle) |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Fehler in den veröffentlichten Daten schnellstmöglich berichtigt und öffentlich bekannt gegeben werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are procedures for confidential data handling in place and documented (Bestehen Verfahren für die vertrauliche Behandlung der Daten und sind sie dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren zur Durchsetzung der Wahrung der Vertraulichkeit sowie zum Umgang mit und zur Reduzierung von vertraulichen Daten bestehen und dokumentiert sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are protocols to enforce confidentiality between DCF partners in place and documented (Bestehen Protokolle zur Durchsetzung der Vertraulichkeit zwischen DCF-Partnern und sind sie dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren zur Durchsetzung der Vertraulichkeit zwischen DCF-Partnern bestehen und dokumentiert sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse in Bezug auf das Textfeld. |
Are protocols to enforce confidentiality with external users in place and documented (Bestehen Protokolle zur Durchsetzung der Vertraulichkeit gegenüber externen Nutzern und sind sie dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Protokolle zur Durchsetzung der Vertraulichkeit gegenüber externen Nutzern bestehen und dokumentiert sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Is sound methodology documented (Ist eine solide Methodik dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob eine solide Methodik dokumentiert ist. Falls „Y“ (ja), geben Sie eine Referenz an. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Does it follow international standards, guidelines and best practices (Enspricht sie internationalen Normen, Leitlinien und bewährten Verfahren)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die solide Methodik internationalen Normen, Leitlinien und bewährten Verfahren entspricht. Falls „Y“ (ja), geben Sie eine Referenz an. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are methodologies consistent at MS, regional and EU level (Sind die Methodiken auf Mitgliedstaats-, Regional- und EU-Ebene einheitlich)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren bestehen, um zu gewährleisten, dass Normen, Konzepte, Definitionen und Klassifikationen zwischen Partnern auf Mitgliedstaats-, Regional- und EU-Ebene einheitlich sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Is there consistency between administrative and other statistical data (Sind Verwaltungs- und sonstige statistische Daten einheitlich)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren bestehen, um sicherzustellen, dass in den Verwaltungs- und sonstigen statistischen Daten einheitliche Definitionen und Konzepte verwendet werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are there agreements for access and quality of administrative data between partners (Gibt es zwischen den Partnern Übereinkünfte über den Zugang zu und die Qualität von Verwaltungsdaten)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob zwischen den Partnern Übereinkünfte bestehen, um den Zugang zu und die Qualität von einschlägigen Verwaltungsdaten sicherzustellen. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are data collection, entry and coding checked (Werden Datenerhebung, -erfassung und -kodierung überprüft)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Datenerhebung, -erfassung und -kodierung wie vorgeschrieben regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are editing and imputation methods used and checked (Werden Bearbeitungs- und Imputationsverfahren verwendet und überprüft)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Bearbeitungs- und Imputationsverfahren verwendet und wie vorgeschrieben regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst oder aktualisiert werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse in Bezug auf das Textfeld. |
Are revisions documented and available (Sind Anpassungen dokumentiert und verfügbar)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Anpassungen dokumentiert und verfügbar sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Is duplication of data collection avoided (Werden Doppelterfassungen bei der Datenerhebung vermieden)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob wann immer möglich Verwaltungsdatenquellen herangezogen werden, um Doppelterfassungen bei der Datenerhebung zu vermeiden und die Belastung der Auskunftgeber zu verringern. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Do automatic techniques for data capture, data coding and validation exist (Bestehen Verfahren für die automatische Datenerfassung, -kodierung und -validierung)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren und Instrumente zur Durchführung automatischer Datenerfassung, -kodierung und -validierung bestehen. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are end-users listed and updated (Wird ein Endnutzerverzeichnis geführt und aktualisiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob ein Verzeichnis der wichtigsten Endnutzer und ihrer Datenverwendung, einschließlich einer Liste nicht befriedigter Bedürfnisse der Nutzer, zur Verfügung steht und regelmäßig aktualisiert wird. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are sources, intermediate results and outputs regularly assessed and validated (Werden Datenquellen, Zwischenergebnisse und Produkte regelmäßig bewertet und validiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Datenquellen, Zwischenergebnisse und statistische Produkte regelmäßig bewertet und validiert werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are errors measured and documented (Werden Fehler gemessen und dokumentiert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob stichprobenbedingte und stichprobenunabhängige Fehler im Einklang mit europäischen Normen gemessen und systematisch dokumentiert werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are procedures in place to ensure timely execution (Bestehen Verfahren, um eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren bestehen, um den Fortschritt der Arbeiten zu überwachen und für eine zeitnahe Umsetzung zu sorgen. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are procedures in place to monitor internal coherence (Bestehen Verfahren zur Überwachung der internen Kohärenz)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Verfahren zur Überwachung der internen Kohärenz entwickelt und systematisch durchgeführt sowie Abweichungen geklärt werden. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are statistics comparable over time (Sind die Statistiken in der Zeitreihe vergleichbar)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob die Statistiken über einen angemessenen Zeitraum vergleichbar sind, ob Brüche in den Zeitreihen erklärt werden und ob Methoden bestehen, um im Laufe der Zeit eine Abstimmung zu gewährleisten. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are methodological documents publicly available (Sind Methodikunterlagen öffentlich zugänglich)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Methodikunterlagen leicht zugänglich sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Are data stored in databases (Sind die Daten in Datenbanken gespeichert)? |
Der Mitgliedstaat gibt mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Primärdaten, detaillierte Daten und aggregierte Daten und die zugehörigen Metadaten in Datenbanken gespeichert sind. Falls „N“ (nein), nennen Sie unter „Comments“ (Anmerkungen) die Haupthemmnisse unter Bezugnahme auf das Textfeld. |
Where can documentation be found (Wo sind die Dokumentationsunterlagen zu finden)? |
Gab der Mitgliedstaat im vorhergehenden Feld die Antwort „Y“ (ja), verlinkt er zu der Website, auf der die Dokumentationsunterlagen zu finden sind. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. Geben Sie in diesem Feld an, wann die Dokumentationsunterlagen zur Verfügung gestellt werden (falls dies derzeit nicht der Fall ist). |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Der Mitgliedstaat gibt an, welche Spalten Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan enthalten. Der Mitgliedstaat verweist auf während des Beprobungsjahres vorgenommene einschlägige Verbesserungen, die einen Fortschritt in den von dieser Qualitätssicherungstabelle abgedeckten Bereichen markieren. |
Textfeld 5B
Qualitätssicherungsrahmen für sozioökonomische Daten
Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Feld wird Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Dieses Feld dient der Festlegung der gemäß den Tabellen 5A, 6 und 7 des mehrjährigen Unionsprogramms zu erfassenden Daten. Verwenden Sie dieses Feld für zusätzliche Angaben zu Tabelle 5B.
Nachweis der Sicherung der Datenqualität In diesem Abschnitt macht der Mitgliedstaat Angaben zu der Methodik, die zur Sicherung der Qualität der erhobenen Daten verwendet wurde, wobei jene Aspekte besonders hervorgehoben werden, bei denen im Beprobungsjahr Änderungen vorgenommen wurden. Angaben werden für jeden Sektor (Fischerei, Aquakultur, Fischverarbeitung), für den Daten erhoben wurden, und für jedes Datenerhebungprogramm gemacht. Falls derselbe Qualitätssicherungsrahmen für alle Sektoren und/oder alle Datenerhebungsprogramme verwendet wird, können die Angaben auf allgemeiner Ebene mit dem Hinweis „alle Sektoren“ oder „alle Datenerhebungsprogramme“ gemacht werden. In den Abschnitten der Tabelle 5B, in denen „N“ angegeben ist, erläutern die Mitgliedstaaten die Haupthemmnisse und/oder die Schritte, die zur Erfüllung dieser Verpflichtung unternommen wurden. Wird ein Referenzdokument verlangt, geben die Mitgliedstaaten einen Link an. Sind die Dokumente aus Gründen der internen Verfahren der Einrichtung, der Vertraulichkeit oder aus anderen Gründen nicht öffentlich zugänglich, gibt der Mitgliedstaat dies an. Abschnitt P3 Unparteilichkeit und Objektivität Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P4 Vertraulichkeit Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P5 Solide Methodik Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Angaben zu diesem Grundsatz sollten in den Textfeldern 3A, 3B und 3C kurz erläutert werden. Beschreibung der Verfahren für Datenqualität. Abschnitt P6 Angemessene statistische Verfahren Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Bitte geben Sie einen Link an, wenn die dokumentierten Änderungen verfügbar und nicht vertraulich sind. Abschnitt P7 Vermeidung einer übermäßigen Belastung der Auskunftgeber Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P8 Kosteneffizienz Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P9 Relevanz Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P10 Genauigkeit und Zuverlässigkeit Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Angaben zu diesem Grundsatz sollten in den Textfeldern 3A, 3B und 3C kurz erläutert werden. Beschreibung der Verfahren für Datenqualität. Abschnitt P11 Aktualität und Pünktlichkeit Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P12 Kohärenz und Vergleichbarkeit Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Abschnitt P13 Zugänglichkeit und Klarheit Erläutern Sie die Haupthemmnisse und/oder die unternommenen Schritte, wenn „N“ (nein) in Tabelle 5B angegeben wurde. Angaben und Links zu Unterlagen betreffend diesen Grundsatz sollten in den Textfeldern 3A, 3B und 3C kurz erläutert werden. Beschreibung der Verfahren für Datenqualität. (Max. 900 Wörter pro Region/RFMO/RFO/IO/NSB ODER Sektor) |
ABSCHNITT 6
DATENVERFÜGBARKEIT
Tabelle 6A
Datenverfügbarkeit
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||||
JB Jahr |
|
||||||||
MS |
Data set |
Section |
Variable group |
Year(s) of WP implementation |
Reference year |
Final data available after |
Comments |
Date when data was available |
AR Comments |
|
Wirtschafstdaten Flotte |
3A |
Einnahmen/Kosten |
N |
N – 1 |
N + 1, 1. März |
|
|
|
|
Wirtschaftsdaten Aquakultur |
|
alle |
N |
N – 1 |
N + 1, 1. März |
|
|
|
|
Variable Fangtätigkeit |
|
Kapazität |
N |
N |
N + 1, 31. Januar |
|
|
|
|
Variable Fangtätigkeit |
|
Anlandungen |
N |
N |
N + 1, 31. März |
|
|
|
|
Wirtschaftsdaten Fischverarbeitung |
|
alle |
N |
N – 2 |
N + 1, 1. November |
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 6 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über die Datenverfügbarkeit für Endnutzer pro Datensatz. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll einen Überblick über die Datenverfügbarkeit für Endnutzer im Beprobungsjahr geben. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Data set (Datensatz) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf den Datensatz, für den Angaben über die Verfügbarkeit gemacht werden. Die Bezeichnung des Datensatzes ergibt sich aus dem Titel der entsprechenden Tabelle dieses Anhangs. |
Section (Abschnitt) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf den spezifischen Abschnitt des Arbeitsplans. |
Variable group (Variablengruppe) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die spezifischen Variablen in den Tabellen 1B, 1E, 1I, 2A, 3A, 3B dieses Anhangs. Wird auf eine andere Tabelle Bezug benommen, kann dieses Feld leer bleiben. |
Year(s) of WP implementation (Jahr(e) der Umsetzung des Arbeitsplans) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf das Jahr/die Jahre, auf das/die der Arbeitsplan anzuwenden ist. |
Reference years (Bezugsjahre) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf das Jahr der vorgesehenen Datenerhebung. |
Final data available after (Verfügbarkeit der endgültigen Daten) |
Der Mitgliedstaat gibt an, wie viele Jahre nach ihrer Erhebung die Daten den Endnutzern zur Verfügung stehen werden. Falls zutreffend, geben Sie Jahr und Monat an. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Date when data was available (Zeitpunkt, zu dem Daten verfügbar waren) |
Der Mitgliedstaat gibt den Zeitpunkt an, zu dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Der Mitgliedstaat fügt einen Kommentar hinzu, wenn der Zeitpunkt, zu dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden, mehr als einen Monat nach dem vorgesehenen Zeitpunkt für die Vorlage liegt. |
ABSCHNITT 7
KOORDINIERUNG
Tabelle 7A
Geplante regionale und internationale Koordinierung
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||
JB Jahr |
|
||||||
MS |
Acronym |
Name of meeting |
RFMO/RFO/IO |
Planned MS participation |
Comments |
Number of participants |
AR Comments |
|
RCM Med |
|
|
X |
|
|
|
|
WGNSSK |
|
ICES |
X |
|
|
|
|
MEDITS |
|
|
X |
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über die geplante Teilnahme des Mitgliedstaats an Sitzungen, die für die Datenerhebung im Rahmen des DCF von Bedeutung sind. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll Angaben zur Teilnahme des Mitgliedstaats an Sitzungen der einschlägigen regionalen und internationalen Gruppen enthalten. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Acronym (Kurzbezeichnung) |
Der Mitgliedstaat nennt die amtliche Kurzbezeichnung der besuchten Sitzung. |
Name of the meeting (Bezeichnung der Sitzung) |
Der Mitgliedstaat nennt die vollständige amtliche Bezeichnung der besuchten Sitzung. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Planned MS participation (geplante MS-Teilnahme) |
Der Mitgliedstaat markiert die Sitzungen, an denen die Teilnahme geplant ist. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
Number of participants (Anzahl der Teilnehmer) |
Der Mitgliedstaat gibt die Anzahl der Teilnehmer je Sitzung an. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht (JB)) |
Fügen Sie Kommentare hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren. |
Tabelle 7B
Umsetzung von Empfehlungen und Übereinkünften
|
AP Jahre |
2017-2019 |
||||||||
JB Jahr |
|
|||||||||
MS |
Region |
RFMO/RFO/IO |
Source |
Section |
Topic |
Recommendation number |
Recommendation/Agreement |
Follow-up action |
Comments |
MS action taken |
|
Nordatlantik |
|
LM 2014 |
|
Metier-bezogene Variablen |
|
|
|
|
|
|
Ostsee |
|
STECF 14-13 |
VII |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
III.C, III.E |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
III.F |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
all |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben darüber, wie der Mitgliedstaat die Empfehlungen und Übereinkünfte im Zusammenhang mit der Datenerhebung im Rahmen der DCF auf europäischer und internationaler Ebene einhalten will. |
|
Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll einen Überblick über die im Beprobungsjahr getroffenen Abhilfemaßnahmen geben. |
|
Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Region |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die Bezeichnungsregelung in Tabelle 5C des mehrjährigen Unionsprogramms (Ebene II). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein. |
RFMO/RFO/IO |
Der Mitgliedstaat trägt die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. entsprechende Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. z. B. RFMO: ICCAT, GFCM, NAFO z. B. RFO: CECAF z. B. IO: ICES Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet. |
Source (Quelle) |
Der Mitgliedstaat nennt die Quelle der Empfehlung in Form der Kurzbezeichnung der zuständigen regionalen Koordinierungssitzung (Regional Coordination Meeting — RCM)/regionalen Koordinierungsgruppe (Regional Coordination Group — RCG), Verbindungssitzung (Liaison Meeting — LM), Sachverständigengruppe des STECF (Expert Working Group — EWG), z. B. „LM 2014“, „STECF EWG 14-07“. |
Section (Abschnitt) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf den Arbeitsplanabschnitt, z. B. „1A“, „1B“ usw. Betrifft die Empfehlung mehrere Abschnitte, tragen Sie die entsprechenden Abschnitte ein. Betrifft die Empfehlung alle Abschnitte, tragen Sie „all“ (alle) ein. |
Topic (Thema) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf den Gegenstand der Empfehlung, z. B. „Datenqualität“, „Erhebungen“ usw. |
Recommendation number (Nummer der Empfehlung) |
Bei bestehender Nummerierung bezieht sich der Mitgliedstaat auf die Nummer der Empfehlung. |
Recommendation/Agreement (Empfehlung/Übereinkunft) |
Der Mitgliedstaat bezieht sich auf die einschlägigen Empfehlungen für den Bezugszeitraum des Arbeitsplans und den Mitgliedstaat. Es ist nicht notwendig, Empfehlungen und Übereinkünfte aufzuführen, die den Mitgliedstaat nicht betreffen (z. B. hinsichtlich der Satzung der ICES-Expertengruppen, der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen usw.). |
Follow-up action (Folgemaßnahmen) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz die getroffenen oder noch zu treffenden Maßnahmen. Gibt es keine Folgemaßnahmen, sollte der Mitgliedstaat „NA“ (nicht zutreffend) eintragen. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
MS action taken (Vom Mitgliedstaat getroffene Maßnahmen) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz die getroffenen Abhilfemaßnahmen. |
Tabelle 7C
Bilaterale und multilaterale Übereinkünfte
|
AP Jahre |
2017-2019 |
|||||||
JB Jahr |
|
||||||||
MSs |
Contact persons |
Content |
Coordination |
Description of sampling/sampling protocol/sampling intensity |
Data transmission |
Access to vessels |
Validity |
Comments |
AR Comments |
DEU - DNK |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
LTU - DEU - LVA - NLD - POL |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Anmerkung: Mit dieser Tabelle wird Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1701 entsprochen. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über Übereinkünfte mit anderen Mitgliedstaaten und darüber, wie europäischen und internationalen Verpflichtungen nachgekommen wird. |
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Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle gilt für den Jahresbericht. Diese Tabelle soll Angaben zu den im Beprobungsjahr geltenden Übereinkünften enthalten. |
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Bezeichnung der Variablen |
Orientierungshilfe |
MS |
Der Name des an einer Übereinkunft beteiligten Mitgliedstaats ist in Form des ISO 3166-1 Alpha-3-Codes anzugeben, z. B. „DEU“. |
Contact persons (Kontaktpersonen) |
Der Mitgliedstaat nennt den Namen und die E-Mail-Adresse der für die Übereinkunft zuständigen Person der jeweiligen Mitgliedstaaten. |
Content (Inhalt) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz das Ziel der Übereinkunft. Der Mitgliedstaat gibt unter „Comments“ (Anmerkungen) eine eindeutige, vollständige Referenznummer bzw. einen gültigen Link zu den Dokumentationsunterlagen der Übereinkunft an. |
Coordination (Koordinierung) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz, wie und durch wen die Koordinierung erfolgt/erfolgen wird. |
Description of sampling/sampling protocol/sampling intensity (Beschreibung der Beprobung/des Beprobungsprotokolls/der Beprobungsintensität) |
Der Mitgliedstaat beschreibt kurz die im Rahmen der Übereinkunft durchzuführende Beprobung. |
Data transmission (Datenübermittlung) |
Der Mitgliedstaat gibt an, welcher Mitgliedstaat für die Übermittlung welchen Datensatzes zuständig ist/sein wird. |
Access to vessels (Zugang zu Schiffen) |
Der Mitgliedstaat gibt an, ob die Übereinkunft auch den Zugang zu den Schiffen der anderen Partner umfasst. |
Validity (Gültigkeit) |
Der Mitgliedstaat gibt an, in welchem Jahr die Übereinkunft ausläuft oder in welchem Jahr sie unterzeichnet wurde bzw. wird, wenn sie sich jährlich verlängert. |
Comments (Anmerkungen) |
Etwaige weitere Anmerkungen. |
AR Comments (Anmerkungen zum Jahresbericht) |
Merken Sie bitte an, ob es in Bezug auf die Übereinkünfte im Beprobungsjahr Änderungen gab. Verwenden Sie die Begriffe „laufend“ für gültige Übereinkünfte, „überholt“ für nicht mehr aktuelle Übereinkünfte und „neu“ für hinzugefügte Übereinkünfte. |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1).
ANHANG II
Inhalt des mehrjährigen Unionsprogramms |
Entsprechender Teil des Arbeitsplans |
Entsprechender Teil des Jahresberichts |
|||
Bestimmung |
Tabelle |
Tabelle |
Text |
Tabelle |
Text |
Kapitel III |
|
|
|||
1.1 (d) Fn. 6 |
|
3C |
Textfeld 3C |
3C |
Textfeld 3C |
2 (a) (i) |
1A, 1B, 1C |
1A, 1B, 1C |
|
1A, 1C |
Textfeld 1C |
2 (a) (ii) |
1A, 1B, 1C |
1A, 1B, 1C |
1A, 1C |
||
2 (a) (iii) |
1A, 1B, 1C |
1A, 1B, 1C |
1A, 1C |
||
2 (a) (iv) |
3 |
1D |
|
1D |
Textfeld 1D |
2 (b) |
1E |
1E |
Textfeld 1E |
1E |
Textfeld 1E |
2 (c) |
1E |
1E |
Textfeld 1E |
1E |
Textfeld 1E |
3 (a) |
1D |
1F |
|
1F |
Textfeld 1F |
3 (b) |
|
|
|
2A |
|
3 (c) |
— |
— |
Pilotstudie 2 |
1H |
Pilotstudie 2 |
4 |
4 |
2A |
Textfeld 2A |
2A |
Textfeld 2A |
5 (a) |
5A |
3A |
Textfeld 3A |
3A |
Textfeld 3A |
5 (b) |
6 |
3A |
Textfeld 3A, Pilotstudie 3 |
3A |
Textfeld 3A, Pilotstudie 3 |
6 (a) |
7 |
3B |
Textfeld 3B |
3B |
Textfeld 3B |
6 (b) |
6 |
3B |
Textfeld 3B |
3B |
Textfeld 3B |
6 (c) |
8 |
— |
Pilotstudie 4 |
— |
Pilotstudie 4 |
Kapitel IV |
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|
|||
1 |
10 |
1G, 1H |
Textfeld 1G |
1G, 1H |
Textfeld 1G |
Kapitel V |
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|||
4 |
— |
— |
Pilotstudie 1 |
— |
Pilotstudie 1 |