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Document 32018D1016

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1016 des Rates vom 17. Juli 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

ST/11045/2018/INIT

ABl. L 181 vom 18.7.2018, p. 86–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2018/1016/oj

18.7.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 181/86


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/1016 DES RATES

vom 17. Juli 2018

zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

(2)

Am 9. Juli 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person und einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3)

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. BLÜMEL


(1)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.


ANHANG

1.

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 4 unter „A. Personen“ folgende Fassung:

„4.

Ri Hong-sop

 

1940

16.7.2009

Ehemaliger Direktor des Kernforschungszentrums Yongbyon und Leiter des Instituts für Kernwaffen; beaufsichtigte drei zentrale Anlagen, die an der Herstellung von waffenfähigem Plutonium beteiligt sind: die Anlage zur Brennstoffherstellung, den Kernreaktor und die Wiederaufbereitungsanlage.“

2.

In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 28 unter „B. Einrichtungen“ folgende Fassung:

„28.

Munitions Industry Department

Military Supplies Industry Department

Pyongyang, DVRK

2.3.2016

Das Munitions Industry Department (‚Abteilung für Munitionsindustrie‘) ist an Schlüsselbereichen des Flugkörperprogramms der DVRK beteiligt. Das MID ist für die Beaufsichtigung der Entwicklung der ballistischen Flugkörper der DVRK, einschließlich der Taepo Dong-2, verantwortlich. Das MID beaufsichtigt die Herstellung von Waffen in der DVRK sowie FuE-Programme einschließlich des Programms der DVRK für ballistische Flugkörper. Der Second Economic Committee (‚Zweiter Wirtschaftsausschuss‘) und die Second Academy of Natural Sciences (‚Zweite Akademie der Naturwissenschaften‘) — die im August 2010 ebenfalls benannt wurden — unterstehen dem MID. Das MID hat in den letzten Jahren an der Entwicklung der mobilen ballistischen Interkontinentalrakete KN08 gearbeitet. Das MID beaufsichtigt das Nuklearprogramm der DVRK. Das Institut für Kernwaffen ist dem MID unterstellt.“


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