Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32017R1407

Verordnung (EU) 2017/1407 der Kommission vom 1. August 2017 zur Berichtigung der bulgarischen, der deutschen, der finnischen, der portugiesischen und der spanischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR. )

C/2017/5282

ABl. L 201 vom 2.8.2017, pp. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1407/oj

2.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 201/1


VERORDNUNG (EU) 2017/1407 DER KOMMISSION

vom 1. August 2017

zur Berichtigung der bulgarischen, der deutschen, der finnischen, der portugiesischen und der spanischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die bulgarische, die deutsche und die spanische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission (2) enthalten einen Fehler in Spalte 2 („Angabe“) der Reihe „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ (Spalte „Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie“, erste Nennung) im Anhang.

(2)

Die finnische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält einen Fehler in Spalte 3 („Bedingungen und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen“) der Reihe „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ (Spalte „Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie“, zweite Nennung) im Anhang.

(3)

Die portugiesische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 enthält einen Fehler in Spalte 3 („Bedingungen und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen“) der Reihe „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ (Spalte „Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie“, beide Nennungen) im Anhang.

(4)

Die bulgarische, die deutsche, die finnische, die portugiesische und die spanische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 wird wie folgt berichtigt:

1.

Der Eintrag unter „Angabe“ in der ersten Erwähnung von „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung“ im Anhang erhält folgende Fassung:

„Das Ersetzen von einer der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten“

2.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

3.

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. August 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)   ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 1).


Top