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Document 32017R1134

Verordnung (EU) 2017/1134 des Rates vom 20. Juni 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

ABl. L 164 vom 27.6.2017, p. 6–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2021; Stillschweigend aufgehoben durch 32021R2278

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1134/oj

27.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 164/6


VERORDNUNG (EU) 2017/1134 DES RATES

vom 20. Juni 2017

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 31,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Herstellung von 69 landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates (1) aufgeführt sind, kann in der Union nicht oder nur in unzureichender Menge gewährleistet werden. Es liegt daher im Interesse der Union, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für diese Waren vollständig auszusetzen.

(2)

Die Bedingungen für 71 Aussetzungen der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs, die derzeit im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen. Die Einreihung bestimmter Waren wurde geändert, damit die Unternehmen die geltenden Aussetzungen in vollem Umfang nutzen können. Außerdem sollte der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aktualisiert werden, da der Wortlaut in einigen Fällen angepasst oder präzisiert werden muss. Die geänderten Bedingungen beziehen sich auf Änderungen der Warenbezeichnung, der Einreihung oder der Anforderung einer Endverwendung. Die Aussetzungen, bei denen Änderungen notwendig sind, sollten aus der Liste der Aussetzungen im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 gestrichen werden, und die geänderten Aussetzungen sollten in diese Liste aufgenommen werden.

(3)

Es liegt nicht länger im Interesse der Europäischen Union, die Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für zwei der Waren, die zurzeit im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 aufgeführt sind, beizubehalten.

(4)

Im Interesse der Klarheit sollten die mit der vorliegenden Verordnung geänderten Einträge mit einem Asterisken gekennzeichnet werden.

(5)

Die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6)

Da die Änderungen in Bezug auf die Aussetzungen für die betreffenden Waren gemäß der vorliegenden Verordnung ab dem 1. Juli 2017 gelten müssen, sollte die vorliegende Verordnung so rasch wie möglich in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird wie folgt geändert:

1.

Die Zeilen für die in Anhang I der vorliegenden Verordnung genannten Waren werden in der Reihenfolge der KN-Codes in der ersten Spalte der Tabelle in den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 eingefügt;

2.

die Zeilen für die Waren der KN- und der TARIC-Codes in Anhang II der vorliegenden Verordnung werden gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2017.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. DALLI


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1344/2011 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 201).


ANHANG I

KN-Code

TARIC

Warenbezeichnung

Autonomer Zollsatz

Besondere Maßeinheit

Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung

*ex 2818 30 00

30

Aluminiumhydroxidoxid in Form des Böhmits oder Pseudo-Böhmits (CAS RN 1318-23-6)

0 %

31.12.2018

ex 2825 70 00

20

Molybdänsäure (CAS RN 7782-91-4)

0 %

31.12.2021

*ex 2842 10 00

40

Aluminosilicat (CAS RN 1318-02-1) mit einer Zeolithstruktur von Aluminiumphosphat–achtzehn (AEI) zur Verwendung bei der Herstellung katalytischer Zubereitungen (2)

0 %

31.12.2021

*ex 2905 11 00

ex 2905 19 00

20

35

Methylmethansulfonat (CAS RN 66-27-3)

0 %

31.12.2021

ex 2905 22 00

20

3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol (CAS RN 106-22-9)

0 %

31.12.2021

ex 2909 30 90

15

{[(2,2-Dimethylbut-3-yn-1-yl)oxy]methyl}benzol (CAS RN 1092536-54-3)

0 %

31.12.2021

ex 2909 30 90

25

1,2-Diphenoxyethan (CAS RN 104-66-5) in Form von Pulver oder als wässrige Dispersion mit einem Gehalt an 1,2-Diphenoxyethan von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT

0 %

31.12.2021

*ex 2909 60 00

40

1,4-Di(2-tert-butylperoxyisopropyl)benzol (CAS RN 2781-00-2) oder Gemisch der Isomere 1,4-Di(2-tert-butylperoxyisopropyl)benzol und 1,3-Di(2-tert-butylperoxyisopropyl)benzol (CAS RN 25155-25-3)

0 %

31.12.2017

ex 2912 19 00

10

Undecanal (CAS RN 112-44-7)

0 %

31.12.2021

ex 2915 12 00

10

Wässrige Lösung mit einem Gehalt an Caesiumformiat (CAS RN 3495-36-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 84 GHT

0 %

31.12.2021

*ex 2916 14 00

30

Allylmethacrylat (CAS RN 96-05-9) und seine Isomere mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr und zumindest enthaltend

0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,02 GHT Allylalkohol (CAS RN 107-18-6)

0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,1 GHT Methacrylsäure (CAS RN 79-41-4) und

0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT 4-Methoxyphenol (CAS RN 150-76-5)

0 %

31.12.2020

ex 2916 39 90

33

Methyl 4′-(brommethyl)biphenyl-2-carboxylat (CAS RN 114772-38-2)

0 %

31.12.2021

ex 2916 39 90

73

(2,4-Dichlorphenyl)acetylchlorid (CAS RN 53056-20-5)

0 %

31.12.2021

*ex 2920 29 00

ex 2920 90 70

50

50

Fosetyl-Aluminium (CAS RN 39148-24-8)

0 %

31.12.2018

*ex 2920 29 00

ex 2920 90 70

60

40

Fosethyl-Natrium (CAS RN 39148-16-8) in Form einer wässrigen Lösung mit einem Gehalt an Fosethyl-Natrium von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (2)

0 %

31.12.2021

ex 2922 19 00

40

(R)-1-((4-Amino-2-brom-5-fluorphenyl)amino)-3-(benzyloxy)propan-2-ol 4-methylbenzolsulfonat (CAS RN 1294504-64-5)

0 %

31.12.2021

ex 2924 29 70

30

Natrium 4-(4-methyl-3-nitrobenzoylamino)benzolsulfonat (CAS RN 84029-45-8)

0 %

31.12.2021

ex 2924 29 70

50

N-Benzyloxycarbonyl-l-tert-leucin isopropylaminsalz (CAS RN 1621085-33-3)

0 %

31.12.2021

ex 2926 90 70

30

4,5-Dichlor-3,6-dioxocyclohexa-1,4-dien-1,2-dicarbonitril (CAS RN 84-58-2)

0 %

31.12.2021

*ex 2931 90 00

05

Diethylmethoxyboran (CAS RN 7397-46-8), auch in Tetrahydrofuran gelöst, im Sinne der Anmerkung 1e zu Kapitel 29 der Kombinierten Nomenklatur

0 %

31.12.2020

*ex 2932 14 00

ex 2940 00 00

10

40

1,6-Dichlor-1,6-dideoxy-β-D-fructofuranosyl-4-chlor- 4-deoxy-α-D-galactopyranosid (CAS RN 56038-13-2)

0 %

31.12.2019

ex 2932 99 00

13

(4-Chlor-3-(4-ethoxybenzyl)phenyl)((3aS,5R,6S,6aS)-6-hydroxy-2,2-dimethyltetrahydrofuro[2,3-d][1,3]dioxol-5-yl)methanon (CAS RN 1103738-30-2)

0 %

31.12.2021

ex 2932 99 00

18

4-(4-Brom-3-((tetrahydro-2H-pyran-2-yloxy)methyl)phenoxy)benzonitril (CAS RN 943311-78-2)

0 %

31.12.2021

ex 2933 19 90

45

5-Amino-1-[2,6-dichlor-4-(trifluormethyl)phenyl]-1H-pyrazol-3-carbonitril (CAS RN 120068-79-3)

0 %

31.12.2021

ex 2933 19 90

55

5-Methyl-1-(naphthalen-2-yl)-1,2-dihydro-3H-pyrazol-3-ol (CAS RN 1192140-15-0)

0 %

31.12.2021

ex 2933 29 90

75

2,2′-Azobis[2-(2-imidazolin-2-yl)propan] dihydrochlorid (CAS RN 27776-21-2)

0 %

31.12.2021

ex 2933 39 99

10

2-Aminopyridin-4-olhydrochlorid (CAS RN 1187932-09-7)

0 %

31.12.2021

ex 2933 39 99

33

5-(3-Chlorphenyl)-3-methoxypyridin-2-carbonitril (CAS RN 1415226-39-9)

0 %

31.12.2021

ex 2933 39 99

41

2-Chlor-6-(3-fluor-5-isobutoxyphenyl)nicotinsäure (CAS RN 1897387-01-7)

0 %

31.12.2021

ex 2933 39 99

46

Fluopicolid (ISO) (CAS RN 239110-15-7) zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (2)

0 %

31.12.2021

*ex 2933 59 95

ex 2933 99 80

88

51

Diquatdibromid (ISO) (CAS RN 85-00-7) in wässriger Lösung zur Verwendung bei der Herstellung von Herbiziden (2)

0 %

31.12.2021

ex 2933 99 80

42

(S)-2,2,4-Trimethylpyrrolidinhydrochlorid (CAS RN 1897428-40-8)

0 %

31.12.2021

ex 2933 99 80

44

(2S,3S,4R)-Methyl-3-ethyl-4-hydroxypyrrolidin-2-carboxylat 4-methylbenzolsulfonat (CAS RN 1799733-43-9)

0 %

31.12.2021

*ex 2933 99 80

53

Kalium-(S)-5-(tert-butoxycarbonyl)-5-azaspiro[2.4]heptan-6-carboxylat (CUS0133723-1) (5)

0 %

31.12.2018

*ex 2933 99 80

72

1,4,7-Trimethyl-1,4,7-triazacyclononan (CAS RN 96556-05-7)

0 %

31.12.2018

ex 2934 99 90

46

4-Methoxy-5-(3-morpholin-4-yl-propoxy)-2-nitro-benzonitril (CAS RN 675126-26-8)

0 %

31.12.2021

ex 2934 99 90

47

Thidiazuron (ISO) (CAS RN 51707-55-2) zur Verwendung bei der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (2)

0 %

31.12.2021

ex 2934 99 90

49

Cytidin-5′-(dinatriumphosphat) (CAS RN 6757-06-8)

0 %

31.12.2021

ex 2934 99 90

53

4-Methoxy-3-(3-morpholin-4-yl-propoxy)-benzonitril (CAS RN 675126-28-0)

0 %

31.12.2021

ex 2935 90 90

30

6-Aminopyridin-2-sulfonamid (CAS RN 75903-58-1)

0 %

31.12.2021

*ex 3204 16 00

30

Zubereitungen auf Grundlage des Farbmittels Reactive Black 5 (CAS RN 17095-24-8) mit einem Anteil des Farbmittels Reactive Black 5 von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT sowie einschließlich eines oder mehrerer der folgenden Stoffe:

Farbmittel Reactive Yellow 201 (CAS RN 27624-67-5),

1-Naphthalinsulfonsäure,4-amino-3-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-dinatriumsalz (CAS RN 250688-43-8) oder

3,5-Diamino-4-[[4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azo]-2-[[2-sulfo-4-[[2-(sulfooxy)ethyl]sulfonyl]phenyl]azobenzoesäure Natriumsalz (CAS RN 906532-68-1)

0 %

31.12.2019

ex 3204 17 00

22

Farbmittel C.I. Pigment Red 169 (CAS RN 12237-63-7) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 169 von 50 GHT oder mehr

0 %

31.12.2021

*ex 3204 17 00

24

Farbmittel C.I. Pigment Red 57:1 (CAS RN 5281-04-9) und Zubereitungen auf dessen Grundlage mit einem Anteil des Farbmittels C.I. Pigment Red 57:1 von 50 GHT oder mehr

0 %

31.12.2018

*ex 3215 90 70

30

Tinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von:

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT an amorphem Siliciumdioxid oder

3,8 GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln,

zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen (2)

0 %

31.12.2018

*ex 3506 91 10

ex 3506 91 90

50

50

Zubereitung mit einem Gehalt an

Styrolbutadienstyrol-Copolymeren oder Styrolisopren-Copolymeren von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT, und

Pinenpolymeren oder Pentadien-Copolymeren von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT,

gelöst in

Methylethylketon (CAS RN 78-93-3),

Heptan (CAS RN 142-82-5) und

Toluol (CAS RN 108-88-3) oder Solvent Naphtha, leicht, aliphatisch (CAS RN 64742-89-8)

0 %

31.12.2020

ex 3811 21 00

11

Dispergiermittel und Antioxidans enthaltend

o-Aminopolyisobutylenphenol (CAS RN 78330-13-9),

mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (2)

0 %

31.12.2021

*ex 3811 21 00

19

Additive enthaltend

ein Gemisch auf Basis von Polyisobutylensuccinimid und

mehr als 30 GHT, jedoch nicht mehr als 50 GHT Mineralöle,

mit einer Gesamtbasenzahl von mehr als 40, zur Verwendung bei der Herstellung von Schmierölen (2)

0 %

31.12.2019

ex 3811 29 00

75

Antioxidans, hauptsächlich ein Gemisch aus Isomeren von 1-(tert-Dodecylthio)propan-2-ol (CAS RN 67124-09-8) enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Schmieröle (2)

0 % (2)

31.12.2021

ex 3811 90 00

50

Korrosionsschutzmittel enthaltend

Polyisobutenylbernsteinsäure und

mehr als 5 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT Mineralöle,

zur Verwendung bei der Herstellung von Additivgemischen für Kraftstoffe (2)

0 %

31.12.2021

*ex 3815 90 90

40

Katalysator,

Molybdänoxid und andere Metalloxide enthaltend, in einer Matrix aus Siliciumdioxid,

in Form von Hohlzylindern mit einer Länge von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Acrylsäure (2)

0 %

31.12.2018

ex 3824 99 92

25

Zubereitung mit einem Gehalt von

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT Diethylcarbonat (CAS RN 105-58-8)

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1)

10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Lithiumhexafluorphosphat (CAS RN 21324-40-3)

5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0)

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT Vinylencarbonat (CAS RN 872-36-6)

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT 4-Fluor-1,3-dioxolan-2-on (CAS RN 114435-02-8)

nicht mehr als 1 GHT 1,5,2,4-Dioxadithian-2,2,4,4-tetraoxid (CAS RN 99591-74-9)

0 %

31.12.2021

ex 3824 99 92

27

4-Methoxy-3-(3-morpholin-4-yl-propoxy)-benzonitril (CAS RN 675126-28-0) in einem organischen Lösungsmittel

0 %

31.12.2021

ex 3824 99 92

30

Wässrige Lösung von Caesiumformiat (CAS RN 3495-36-1) und Kaliumformiat (CAS RN 590-24-1)mit einem Gehalt an

Caesiumformiat von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 84 GHT,

Kaliumformiat von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 76 GHT,

auch mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 9 GHT

0 %

31.12.2021

*ex 3824 99 92

40

Lösung von 2-Chlor-5-(chlormethyl)-pyridin (CAS RN 70258-18-3) in organischen Lösemitteln

0 %

31.12.2020

*ex 3824 99 92

69

Zubereitung mit einem Gehalt von

80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT, Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) (CAS RN 5945-33-5),

7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, Oligomere von Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) und

nicht mehr als 1 GHT Triphenylphosphat (CAS RN 115-86-6)

0 %

31.12.2020

ex 3824 99 93

45

Natriumhydrogen 3-aminonaphthalin-1,5-disulfonat (CAS RN 4681-22-5) mit einem Gehalt von

nicht mehr als 20 GHT Dinatriumsulfat und

nicht mehr als 10 GHT Natriumchlorid

0 %

31.12.2021

ex 3824 99 96

70

Pulver mit einem Gehalt von

28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 GHT Talk (CAS RN 14807-96-6)

30,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 GHT Siliciumdioxid (Quartz) (CAS RN 14808-60-7)

17 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1)

0 %

31.12.2021

ex 3824 99 96

74

Mischung mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung:

mit kristalliner Struktur,

bestehend aus geschmolzenem Magnesia-Alumina-Spinell und Beimengungen von Silikat-Phasen und Aluminaten, wovon mindestens 75 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 1-3 mm und höchstens 25 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 0-1 mm entfallen

0 %

31.12.2021

ex 3824 99 96

80

Mischung bestehend aus

64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9)

25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und

nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)

0 %

31.12.2021

*ex 3901 10 10

ex 3901 90 80

20

50

Leichtfließendes, lineares Polyethylen-1-buten niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 25087-34-7) in Pulverform mit

einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C/2,16 kg) von 16 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g/10 min,

einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926 g/cm3 und

einer Vicat-Erweichungstemperatur von mindestens 94 °C

0 %

m3

31.12.2019

ex 3906 90 90

53

Polyacrylamidpulver mit einer durchschnittlichen Partikelgröße von weniger als 2 μm und einem Schmelzpunkt von mehr als 260 °C, mit einem Gehalt von

75 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 85 GHT Polyacrylamid und

15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT Polyethylenglykol

0 %

31.12.2021

ex 3906 90 90

63

Copolymer aus (Dimethoxymethylsilyl)propylmethacrylat, Butylacrylat, Allylmethacrylat, Methylmethacrylat und Cyclosiloxanen (CAS RN 143106-82-5)

0 %

31.12.2021

ex 3910 00 00

45

Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 45 mPa s (CAS RN 70131-67-8)

0 %

31.12.2021

ex 3910 00 00

55

Zubereitung mit einem Gehalt von

55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan (CAS RN 68083-19-2),

30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT dimethylvinyliertem und trimethyliertem Siloxan (CAS RN 68988-89-6), und

1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Polytrimethylhydrosilylsiloxane (CAS RN 68988-56-7)

0 %

31.12.2021

*ex 3913 90 00

30

Protein, durch Carboxylierung und/oder Zugabe von Phthalsäure chemisch oder enzymatisch modifiziert, auch hydrolysiert, mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von weniger als 350 000

0 %

31.12.2018

ex 3920 99 59

70

Folie aus Tetrafluorethylen, in Rollen, mit

einer Dicke von 50 μm,

einem Schmelzpunkt von 260 °C und

einer spezifischen Dichte von 1,75 (nach ASTM D792)

zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleiterbauelementen (2)

0 %

31.12.2021

*ex 3921 13 10

10

Folie aus Polyurethan-Schaum mit einer Dicke von 3 mm (± 15 %) und einer Dichte von 0,09435 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,10092

0 %

m3

31.12.2018

ex 3921 19 00

50

Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit

einer Gesamtdicke von mehr als 0,05 mm, jedoch nicht mehr als 0,20 mm,

einem Wassereintrittsdruck zwischen 5 und 200 kPa, gemäß ISO 811, und

einer Luftdurchlässigkeit von 0,08 cm3/cm2/s oder mehr, gemäß ISO 5636-5

0 %

31.12.2021

*ex 3923 10 90

10

Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter

bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften,

mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche,

mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden,

mit oder ohne Dichtung,

von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art

0 %

31.12.2021

*ex 3926 30 00

ex 8708 29 10

ex 8708 29 90

10

10

10

Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 3926 90 97

20

Gehäuse, Gehäuseteile, Walzen, Stellräder, Rahmen, Deckel und andere Teile aus Acrylnitril-Butadien-Styrol von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

ex 3926 90 97

ex 8512 90 90

77

10

Silikon-Entkupplungsring mit einem Innendurchmesser von 15,4 mm (+ 0,0 mm/– 0,1 mm), von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2021

ex 4016 99 57

10

Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus

einem biegsamen Gummischlauch,

einem Kunststoffschlauch und

Metallklammern,

auch mit einem Resonator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 4016 99 57

20

Silikonbeschichtete Gummistoßdämpferstreifen mit einer Länge von nicht mehr als 1 200 mm und mit mindestens fünf Kunststoffklammern zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 5911 90 99

ex 8421 99 90

30

92

Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden

0 %

31.12.2018

*ex 5911 90 99

40

Polierscheiben aus einem Vliesstoff aus Polyester, nicht gewebt, mehrlagig, imprägniert mit Polyurethan

0 %

31.12.2019

ex 6805 30 00

10

Reinigungsmaterial für Messnadeln, bestehend aus einer Polymermatrix mit eingearbeiteten Schleifpartikeln auf einem Substrat, zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern (2)

0 %

31.12.2021

ex 7318 19 00

30

Kolbenstange des Hauptbremszylinders, an beiden Enden mit Schraubgewinden versehen, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 7410 11 00

ex 8507 90 80

ex 8545 90 90

10

60

30

Laminatfolie aus Grafit und Kupfer in Rollen, mit

einer Breite von 610 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 620 mm, und

einem Durchmesser von 690 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 710 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren (2)

0 %

31.12.2021

*ex 7607 11 90

ex 7607 11 90

47

57

Aluminiumfolie in Rollen

mit einer Reinheit von 99,99 GHT,

mit einer Dicke von 0,021 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 mm,

mit einer Breite von 500 mm,

mit einer 3 bis 4 nm dicken Oberflächenoxidschicht

und mit einer kubischen Textur von mehr als 95 %

0 %

31.12.2021

*ex 7607 19 90

ex 8507 90 80

10

80

Blech in Rollen, bestehend aus einem mit Aluminium verbundenen Lithium-Mangan-Laminat mit

einer Breite von 595 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 605 mm, und

einem Durchmesser von 690 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 710 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kathoden für Lithium-Ionen-Akkumulatoren (2)

0 %

31.12.2021

*ex 7616 99 10

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

30

60

50

Aluminium-Motorhalterung mit

einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften

Porosität innen nicht mehr als 1 mm,

Porosität außen nicht mehr als 2 mm,

Rockwellhärte HRB 10 oder mehr,

von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8108 90 30

20

Stangen (Stäbe) und Draht aus Titan-Aluminium-Legierung, mit einem Aluminiumgehalt von 1 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 2 GHT, zur Verwendung bei der Herstellung von Auspufftöpfen und Auspuffrohren der Unterposition 8708 92 oder 8714 10 40 (2)

0 %

31.12.2017

*ex 8108 90 50

10

Bleche oder Bänder aus einer Titan-Aluminium-Legierung, mit einem Gehalt an Aluminium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT, mit einer Dicke von 0,49mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1mm und einer Breite von 1 000 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 254 mm, zum Herstellen von Waren der Unterposition 8714 10 (2)

0 %

31.12.2018

*ex 8108 90 50

35

Bleche und Bänder aus einer Titanlegierung

0 %

31.12.2021

*ex 8301 60 00

ex 8413 91 00

ex 8419 90 85

ex 8438 90 00

ex 8468 90 00

ex 8476 90 90

ex 8479 90 70

ex 8481 90 00

ex 8503 00 99

ex 8515 90 80

ex 8536 90 95

ex 8537 10 98

ex 8708 91 20

ex 8708 91 99

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

20

40

30

20

20

20

83

30

70

30

95

70

10

20

50

40

Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff,

auch mit Teilen aus Metall, Kunststoff, glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz,

auch bedruckt oder oberflächenbehandelt,

auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen,

auch mit aufgeklebter Tastaturfolie,

auch mit Schutzfolie,

ein- oder mehrlagig

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8409 91 00

ex 8409 99 00

30

50

Abgaskrümmer mit dem spiralförmigen Bestandteil einer Gasturbine für Turbolader

mit einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1 050  °C und

mit einem Durchmesser der Aussparung zur Aufnahme des Turbinenrades von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm

0 %

p/st

31.12.2018

ex 8409 99 00

40

Zylinderkopfabdeckung aus Kunststoff oder Aluminium mit

einem Nockenwellenstellungssensor (CMPS),

Metallklammern zur Befestigung am Motor und

zwei oder mehr Dichtungen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8411 99 00

65

Spiralförmiger Bestandteil einer Gasturbine für Turbolader

mit einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1 050  °C und

mit einem Durchmesser der Aussparung zur Aufnahme des Turbinenrades von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8413 30 20

30

Einzylinder-Radialkolben-Hochdruckpumpe für die Benzindirekteinspritzung mit

einem Betriebsdruck von 200 bar oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 bar,

einem Durchflussregler und

einem Überdruckventil,

zur Verwendung bei der Herstellung von Motoren für Kraftfahrzeuge (2)

0 %

31.12.2021

ex 8479 90 70

87

Kraftstoffschlauch für Kolbenverbrennungsmotoren mit Temperaturfühler, mit mindestens zwei Eingangsschläuchen und drei Ausgangsschläuchen, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8481 80 59

20

Druckregelventil zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8484 20 00

10

Wellendichtring zum Einbau in Rotationskompressoren, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimageräten für Kraftfahrzeuge (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8501 10 99

56

Gleichstrommotor

mit einer Drehzahl von nicht mehr als 7 000 U/min (ohne Last),

mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),

mit einer Höchstleistung von 13,78 W (bei 3,09 A),

für einen spezifischen Temperaturbereich von 40 °C bis 160 °C,

mit einem Getriebeanschluss,

mit einer mechanischen Schnittstelle,

mit zwei elektrischen Anschlüssen,

mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm

0 %

31.12.2021

ex 8501 10 99

58

Gleichstrommotor

mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6 500 U/min (ohne Last),

mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),

mit einer Höchstleistung unter 20 W,

für einen spezifischen Temperaturbereich von – 40 °C bis 160 °C,

mit einem Schneckengetriebe,

mit einer mechanischen Schnittstelle,

mit zwei elektrischen Anschlüssen,

mit einem maximalen Drehmoment von 75 Nm

0 %

31.12.2021

*ex 8501 10 99

65

Elektrischer Aktuator von Turboladern mit

einem Gleichstrommotor,

einem integrierten Getriebe,

einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von zumindest 140 °C,

einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens,

einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem

0 %

31.12.2020

*ex 8504 31 80

50

Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die Leuchtenindustrie (2)

0 %

31.12.2021

*ex 8504 40 90

25

Gleichstromumformer

ohne Gehäuse oder

mit Gehäuse mit Verbindungsstiften, Verbindungssteckern, Schraubanschlüssen, Anschlüssen für ungeschützte Leitungen, Anschlusselementen, die die Befestigung auf einer gedruckten Schaltung durch Löten oder eine andere Technik ermöglichen, oder andere Drahtverbindungen, die eine weitere Verarbeitung erfordern

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8504 50 95

70

Magnetspule mit

einer Nennleistung von mehr als 10 W, jedoch nicht mehr als 15 W,

einem Isolationswiderstand von 100 MOhm oder mehr,

einem Gleichstromwiderstand von nicht mehr als 34,8 Ohm (± 10 %) bei 20 °C,

einer Nennstromstärke von nicht mehr als 1,22 A,

einer Nennspannung von nicht mehr als 25 V

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8505 11 00

65

Dauermagnete aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, entweder in Form eines Rechtecks, auch abgerundet, mit einem rechteckigen oder trapezförmigen Teil mit

einer Länge von nicht mehr als 140 mm,

einer Breite von nicht mehr als 90 mm und

einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,

oder in Form eines gekrümmten Rechtecks (Kacheltyp) mit

einer Länge von nicht mehr als 75 mm,

einer Breite von nicht mehr als 40 mm,

einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und

einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 m,

oder in Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, auch in der Mitte gelocht

0 %

p/st

31.12.2018

*ex 8505 11 00

75

Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,

mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor,

mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm,

mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm,

von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8507 90 80

70

Zugeschnittene Platte aus vernickelter Kupferfolie mit

einer Breite von 70 mm (± 5 mm),

einer Dicke von 0,4 mm (± 0,2 mm),

einer Länge von nicht mehr als 55 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8518 40 80

93

Audioverstärker mit

einer Ausgangsleistung von 50 W,

einer Stromversorgung von mehr als 9 V, jedoch nicht mehr als 16 V,

einer elektrischen Impedanz von nicht mehr als 4 Ohm,

einer Empfindlichkeit von mehr als 80 dB,

in einem Metallgehäuse,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8522 90 80

ex 8529 90 92

30

57

Metallhalter, Metallbefestigung oder Metallinnenverstärker zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten, Monitoren und Videogeräten (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8529 90 65

ex 8529 90 92

65

53

Leiterplatte zum Weiterleiten der Versorgungsspannung und von Steuerungssignalen direkt an einen Steuerschaltkreis auf einer TFT-Glasplatte eines LCD-Moduls

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8529 90 92

59

LCD-Modul mit

einer Bildschirmdiagonalen von 14,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,5 cm,

einer LED-Hintergrundbeleuchtung,

einer mit EPROM (Erasable Programmable Read-only Memory), Microcontroller, Timing-Controller, LIN- (Local Interconnect Network) BUS- oder APIX2- (Automative Pixel Link) Treibermodul sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,

einem 6- bis 8-poligen Stecker für die Stromversorgung und einer 2 bis 4-poligen LVDS- (Low-Voltage Differential Signalling) oder APIX2-Schnittstelle,

auch in einem Gehäuse,

für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8529 90 92

63

LCD-Modul

mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38,5 cm,

auch mit Touchscreen,

mit LED-Hintergrundbeleuchtung,

mit einer mit EEPROM, Microcontroller, LVDS-Receiver sowie mit weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,

mit einem Stecker für die Stromversorgung sowie CAN- und LVDS-Schnittstellen,

auch mit elektronischen Bauteilen zur dynamischen Farbanpassung,

in einem Gehäuse, auch mit mechanischen, berührungsempfindlichen oder berührungslosen Bedienelementen und auch mit aktiver Kühlung,

geeignet für den Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8529 90 92

67

Farb-LCD-Display-Panel für LCD-Monitore der Position 8528

mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,48 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31,24 cm,

auch mit Touchscreen,

mit Hintergrundbeleuchtung, Microcontroller,

mit CAN- (Controller Area Network) Controller mit einer oder mehreren LVDS- (Low-Voltage Differential Signalling) Schnittstellen und einem oder mehreren CAN-/Stromversorgungs-steckern oder mit einem APIX- (Automotive Pixel Link) Controller mit APIX-Schnittstelle,

in einem Gehäuse mit oder ohne rückseitigem Kühlkörper,

ohne Signalverarbeitungsbaugruppe,

auch mit haptischer und akustischer Rückmeldung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8536 90 95

20

Gehäuse für Halbleiterchip in Form eines Kunststoffrahmens, der ein Leadframe mit Kontaktflächen enthält, für Spannungen von nicht mehr als 1 000 V

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8536 90 95

92

Gestanzte Metallrahmen, mit Anschlüssen

0 %

p/st

31.12.2018

*ex 8536 90 95

ex 8544 49 93

94

10

Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen

0 %

p/st

31.12.2018

ex 8537 10 98

65

Schalthebelmodul unter dem Lenkrad

mit einem oder mehreren ein- oder mehrpositionalen elektrischen Schaltern (Drucktaste, Drehknopf oder Anderes),

auch mit Leiterplatten und Stromkabeln ausgestattet,

für eine Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

von der bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8537 10 98

75

Steuereinheit für das schlüssellose Öffnen und Anlassen des Fahrzeugs, mit elektrischen Geräten zum Schalten, in einem Kunststoffgehäuse, für eine Spannung von 12 V, auch mit

einer Antenne,

einem Anschlussstück,

einer Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8537 10 98

92

Berührungsempfindlicher Bildschirm, bestehend aus einem leitfähigen Gitter zwischen zwei Kunststoff- oder Glasplatten, mit elektrischen Leiterbahnen und Anschlüssen

0 %

p/st

31.12.2018

ex 8538 90 99

60

Frontbedientafel, in Form einer Kunststoffblende, mit Lichtleitern, Drehschaltern, Druckschaltern und Drucktasten oder anderen Schaltertypen, ohne elektrische Bauelemente, von der in Instrumententafeln von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8543 70 90

15

Laminierte elektrochrome Folie, bestehend aus

zwei äußeren Schichten aus Polyester,

einer Zwischenschicht aus Acrylpolymer und Silikon und

zwei elektrischen Anschlussklemmen

0 %

31.12.2021

*ex 8543 70 90

33

Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einer oder mehreren integrierten Schaltungen und einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices) auf einem Metallflansch in einem Gehäuse

0 %

31.12.2021

ex 8544 42 90

80

12-adriges Anschlusskabel mit zwei Anschlüssen

für eine Spannung von 5 V,

mit einer Länge von nicht mehr als 300 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8708 10 10

ex 8708 10 90

10

10

Kunststoffabdeckung zum Füllen des Zwischenraums zwischen den Nebelscheinwerfern und dem Stoßfänger, auch mit einer Chromleiste, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

ex 8708 30 99

20

60

10

Motorbetriebene Bremsbetätigungseinheit

mit einer Nennspannung von 13,5 V (± 0,5 V)

mit einem Kugelgewindemechanismus zur Steuerung des Bremsflüssigkeitsdrucks im Hauptzylinder

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen (2)

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

40

30

Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

50

10

Feststellbremse (für Scheibenbremsen)

integriert in die Bremsscheibe der Betriebsbremse,

mit einem Durchmesser von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

60

20

NAO-Bremsbeläge (Non-Asbestos Organic) mit auf der Trägerplatte aus Bandstahl aufgebrachtem Reibmittel, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8708 30 10

ex 8708 30 91

70

40

Bremssattelstützteil aus duktilem Gusseisen von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 40 20

ex 8708 40 50

20

10

Automatisches hydrodynamisches Wechselgetriebe

mit einem hydraulischen Drehmomentwandler,

ohne Verteilergetriebe und Kardanwelle,

auch mit vorderem Differential,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 50 20

ex 8708 50 55

10

10

Seitenwelle der Fahrzeugachse mit homokinetischen Gelenken an beiden Enden, von der bei der Herstellung von Waren der KN-Position 8703 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

20

10

Einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit

einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m,

einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 50 20

ex 8708 50 99

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

30

20

20

70

Getriebe mit einem Eingang und zwei Ausgängen in einem Aluminiumgussgehäuse mit Gesamtabmessungen von 273 mm (Breite) × 131 mm (Höhe) × 187 mm (Länge) mit mindestens:

zwei elektromagnetischen Einwegkupplungen, die in entgegengesetzten Richtungen arbeiten,

einer Antriebswelle mit einem Außendurchmesser von 24 mm (± 1 mm), auslaufend in einer verzahnten Welle mit 22 Zähnen und

einem koaxialen Abtriebslager mit einem Innendurchmesser von 22 mm (± 1 mm), auslaufend in einer verzahnten Welle mit 22 Zähnen

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen (2)

0 %

31.12.2021

*ex 8708 80 20

ex 8708 80 35

10

10

Oberes Federbeinlager mit

einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und

einem Gummipuffer

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 80 20

ex 8708 80 91

20

10

Querlenker des hinteren Teils des Fahrgestells mit Kunststoffschutz sowie mit zwei Metallgehäusen mit eingepressten Gummi-Silentlagern von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 80 20

ex 8708 80 91

30

20

Querlenker des hinteren Teils des Fahrgestells mit Kugelzapfen sowie mit einem Metallgehäuse mit einem eingepressten Gummi-Silentlager von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

ex 8708 80 99

10

Pendelstütze für die Vorderachse, an beiden Enden mit Kugelzapfen ausgestattet, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8708 91 20

ex 8708 91 35

20

10

Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8708 91 20

ex 8708 91 99

30

30

Einlass- oder Auslass-Luftbehälter aus einer Aluminiumlegierung, nach EN AC 42100 Standard hergestellt,

mit einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1 mm,

mit einer zulässigen Partikelmenge von 0,3 mg je Behälter,

mit einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr,

mit Porengrößen von nicht mehr als 0,4 mm und

mit nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2 mm,

von der in Wärmetauschern für Autokühlsysteme verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

*ex 8708 94 20

ex 8708 94 35

10

20

Zahnstangenlenkgetriebe in Aluminiumgehäuse mit homokinetischen Gelenken von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019

*ex 8708 95 10

ex 8708 95 99

40

10

Beifahrer-Airbag bestehend aus

einem Metallgehäuse mit mindestens sechs Halterungen,

einem eingebetteten Sicherheits-Luftsack,

einer mit Druckgas gefüllten Kartusche

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2020

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

30

15

Stirnkühlerhalterung, auch mit Gummidämpfer, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

ex 8708 99 10

ex 8708 99 97

40

25

Halterung aus Eisen oder Stahl, mit Montagelöchern, auch mit Befestigungsmuttern, zur Befestigung des Getriebes an der Karosserie, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (2)

0 %

p/st

31.12.2021

*ex 8714 91 30

ex 8714 91 30

ex 8714 91 30

25

35

72

Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (2)

0 %

31.12.2018

*ex 9013 80 90

20

Elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung geeigneten Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus seiner Kombination von

einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC),

einem oder mehreren mikroelektromechanischen Spiegeln (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

0 %

p/st

31.12.2019


ANHANG II

KN-Code

TARIC

ex 2818 30 00

30

ex 2842 10 00

40

ex 2905 11 00

20

ex 2909 60 00

20

ex 2916 14 00

30

ex 2920 90 70

40

ex 2920 90 70

50

ex 2931 90 00

05

ex 2933 59 95

88

ex 2933 99 80

53

ex 2933 99 80

72

ex 2940 00 00

40

ex 3204 16 00

20

ex 3204 17 00

67

ex 3215 90 70

30

ex 3506 91 10

50

ex 3506 91 90

50

ex 3811 21 00

57

ex 3815 90 90

40

ex 3824 99 92

21

ex 3824 99 92

24

ex 3824 99 92

69

ex 3901 10 10

20

ex 3901 90 80

50

ex 3913 90 00

92

ex 3921 13 10

10

ex 3923 10 00

10

ex 3926 30 00

10

ex 3926 90 97

20

ex 5911 90 90

30

ex 5911 90 90

40

ex 7410 11 00

10

ex 7607 11 90

40

ex 7607 19 90

10

ex 7616 99 10

30

ex 8108 90 30

20

ex 8108 90 50

10

ex 8108 90 50

25

ex 8301 60 00

20

ex 8409 91 00

65

ex 8409 99 00

30

ex 8411 99 00

70

ex 8413 91 00

40

ex 8419 90 85

30

ex 8421 99 00

92

ex 8438 90 00

20

ex 8468 90 00

20

ex 8476 90 10

20

ex 8476 90 90

20

ex 8479 90 70

83

ex 8481 90 00

30

ex 8501 10 99

55

ex 8503 00 99

70

ex 8504 31 80

50

ex 8504 40 90

20

ex 8505 11 00

33

ex 8505 11 00

45

ex 8507 90 80

60

ex 8507 90 80

70

ex 8507 90 80

80

ex 8515 90 80

30

ex 8522 90 80

30

ex 8529 90 65

65

ex 8529 90 92

35

ex 8529 90 92

36

ex 8529 90 92

50

ex 8536 90 40

20

ex 8536 90 40

92

ex 8536 90 40

94

ex 8536 90 40

95

ex 8536 90 95

20

ex 8536 90 95

92

ex 8536 90 95

94

ex 8536 90 95

95

ex 8537 10 98

70

ex 8537 10 98

92

ex 8543 70 90

33

ex 8543 90 00

15

ex 8544 49 93

10

ex 8545 90 90

30

ex 8708 29 90

10

ex 8708 30 10

20

ex 8708 30 10

30

ex 8708 30 91

10

ex 8708 30 91

20

ex 8708 30 91

30

ex 8708 30 91

40

ex 8708 30 91

50

ex 8708 40 20

20

ex 8708 40 50

10

ex 8708 50 55

10

ex 8708 50 99

10

ex 8708 50 99

20

ex 8708 80 35

10

ex 8708 80 91

10

ex 8708 80 91

20

ex 8708 91 35

10

ex 8708 91 99

20

ex 8708 91 99

30

ex 8708 94 35

20

ex 8708 95 99

10

ex 8708 99 10

20

ex 8708 99 97

40

ex 8708 99 97

50

ex 8708 99 97

70

ex 8714 91 30

24

ex 8714 91 30

34

ex 8714 91 30

71

ex 9013 80 90

10


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