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Document 32017R0685

    Durchführungsverordnung (EU) 2017/685 des Rates vom 11. April 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

    ABl. L 99 vom 12.4.2017, p. 10–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/685/oj

    12.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 99/10


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/685 DES RATES

    vom 11. April 2017

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 4,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

    (2)

    Auf der Grundlage einer Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP (2) des Rates hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert werden sollten.

    (3)

    Der Rat ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten, in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten Personen aktualisiert werden sollten.

    (4)

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 11. April 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. GRECH


    (1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1.

    (2)  Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51).


    ANHANG

    Die folgenden Einträge ersetzen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltenen Einträge zu den unten aufgeführten Personen.

     

    Name

    Identifizierungsinformation

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „20.

    MOGHISSEH Mohammad (alias NASSERIAN)

     

    Richter, Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 28. Gilt auch als verantwortlich für Verurteilungen von Mitgliedern der Gemeinschaft der Bahai. Er war mit Fällen von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen befasst. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen soziale und politische Aktivisten und Journalisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer und soziale und politische Aktivisten.

    12.4.2011

    22.

    MORTAZAVI Said

    Geburtsort: Meybod, Yazd (Iran) —

    Geburtsdatum: 1967

    Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Teheran (bis August 2009). Als Generalstaatsanwalt von Teheran stellte er eine Blankovollmacht für die Inhaftierung Hunderter Aktivisten, Journalisten und Studenten aus. Im Januar 2010 wurde in einer parlamentarischen Untersuchung festgestellt, dass er unmittelbar verantwortlich war für die Inhaftierung von drei Männern, die anschließend in der Haft verstarben. Er wurde nach einer Untersuchung seiner Rolle beim Tod der drei Männer, die nach den Wahlen auf seine Anordnung hin festgenommen wurden, durch die iranische Justiz im August 2010 vom Amt suspendiert. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt. Er wurde am 19. August 2015 von einem iranischen Gericht von Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Folter und dem Tod von drei jungen Männern in der Haftanstalt Kahrizak im Jahr 2009 freigesprochen.

    12.4.2011

    23.

    PIR-ABASSI Abbas

     

    Magistrat einer Strafgerichtskammer. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht in Teheran, Abteilung 26. Er war für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig; er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer.

    12.4.2011

    25.

    SALAVATI Abdolghassem

     

    Richter, Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 15. Untersuchungsrichter am Teheraner Tribunal. Er ist für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig und war der vorsitzende Richter der Schauprozesse im Sommer 2009; er verurteilte zwei Monarchisten im Rahmen dieser Schauprozesse zum Tode. Er verurteilte mehr als hundert politische Gefangene, Menschenrechtsaktivisten und Demonstranten zu langen Gefängnisstrafen.

    12.4.2011

    33.

    ABBASZADEH-MESHKINI, Mahmoud

     

    Sekretär des Menschenrechtsrats. Ehemaliger Gouverneur der Provinz Ilam. Ehemaliger Politischer Direktor im Innenministerium. Als Leiter des Ausschusses nach Artikel 10 des Gesetzes über die Aktivitäten der politischen Parteien und Gruppierungen war er für die Genehmigung von Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen und für die Registrierung von politischen Parteien zuständig.

    Im Jahr 2010 verbot er zeitweilig die Aktivitäten von zwei reformpolitischen Parteien, die mit Mussawi in Verbindung stehen — der Islamisch-Iranischen Beteiligungsfront und der Organisation der Mudschahidin der Islamischen Revolution.

    Ab 2009 hat er durchweg alle nicht von Regierungsstellen organisierten Zusammenkünfte verboten und damit das verfassungsmäßige Recht auf Protest verweigert; in der Folge wurden in Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zahlreiche friedliche Demonstranten verhaftet.

    Ferner hat er der Opposition 2009 die Genehmigung einer Trauerfeier für die bei den Protesten gegen die Präsidentschaftswahlen getöteten Menschen verweigert.

    10.10.2011

    35.

    AKHARIAN Hassan

     

    Ehemaliger Aufseher in Trakt 1 des Gefängnisses Radjai Shahr in Karadj. Mehrere ehemalige Häftlinge haben angegeben, dass sie von ihm gefoltert wurden und dass er befohlen hat, Häftlingen keine medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Aus der Niederschrift eines bekanntgewordenen Häftlings des Gefängnisses Radjai Shahr geht hervor, dass er mit vollem Wissen Akharians von allen Wächtern schwer geschlagen worden war. Es ist auch bekannt, dass unter der Leitung Akharians mindestens ein Häftling — Mohsen Beikvand — zu Tode gekommen ist.

    10.10.2011

    36.

    AVAEE Seyyed Ali-Reza (alias AVAEE Seyyed Alireza)

     

    Direktor des Büros für Sonderermittlungen. Bis Juli 2016 stellvertretender Innenminister und Leiter des öffentlichen Registers. Berater am Disziplinargericht für Richter (seit April 2014). Ehemaliger Präsident der Gerichtsbarkeit in Teheran. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Verhaftungen, die Verweigerung von Gefangenenrechten und die Zunahme von Hinrichtungen.

    10.10.2011

    38.

    FIRUZABADI Maj-Gen Dr. Seyyed Hasan (alias: FIRUZABADI Maj-Gen Dr. Seyed Hassan; FIROUZABADI Maj-Gen Dr. Seyyed Hasan; FIROUZABADI Maj-Gen Dr. Seyed Hassan)

    Geburtsort: Maschhad.

    Geburtsdatum: 3.2.1951

    Als ehemaliger Stabschef der Streitkräfte Irans und höchster militärischer Befehlshaber war er verantwortlich für die Leitung aller militärischen Abteilungen und Polizeikräfte, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guards Corps, IRGC) und der Polizei. Unter seiner formellen Befehlsgewalt sind Einsatzkräfte brutal gegen friedliche Demonstranten vorgegangen und haben Massenverhaftungen vorgenommen.

    Zudem Mitglied des Obersten Nationalen Sicherheitsrates (SNSC) und des Schlichtungsrates.

    10.10.2011

    39.

    GANJI Mostafa Barzegar

     

    Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Qom. Steht derzeit vermutlich im Begriff, einen anderen Posten zu übernehmen. Er ist für die willkürliche Verhaftung und Misshandlung Dutzender Straftäter in Qom verantwortlich. Ferner ist er mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe beigetragen, was zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen seit Anfang des Jahres geführt hat.

    10.10.2011

    40.

    HABIBI Mohammad Reza

     

    Leiter des Büros des Justizministeriums in Yazd. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Isfahan. Steht derzeit vermutlich im Begriff, einen anderen Posten zu übernehmen. Mitschuldig an Gerichtsverfahren, bei denen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verweigert wurde, wie im Fall von Abdollah Fathi, der im Mai 2011 hingerichtet wurde, nachdem sein Anspruch auf rechtliches Gehör missachtet und seine psychischen Gesundheitsprobleme von Habibi während seines Verfahrens im März 2010 nicht berücksichtigt worden waren. Er ist daher mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe und zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen seit Anfang 2011 beigetragen.

    10.10.2011

    41.

    HEJAZI Mohammad

    Geburtsort: Isfahan

    Geburtsdatum: 1956

    Als General der Pasdaran spielte er eine Schlüsselrolle bei der Einschüchterung und Bedrohung der ”Feinde” Irans und bei der Bombardierung kurdischer Dörfer in Irak. Ehemaliger Befehlshaber des Sarollah-Korps der IRGC in Teheran und ehemaliger Befehlshaber der Bassidsch-Milizen; er spielte eine zentrale Rolle bei dem brutalen Vorgehen gegen Protestteilnehmer nach den Wahlen.

    10.10.2011

    46.

    KAMALIAN Behrouz

    (Alias: ”Hackers Brain”)

    Geburtsort: Teheran

    Geburtsdatum: 1983

    Leiter der mit dem IRGC verbundenen Hacker-Gruppe ”Ashiyaneh”. Die von Behrouz Kamalian gegründete ”Ashiyaneh” Digital Security ist für intensive Internetangriffe auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung und ausländische Einrichtungen verantwortlich. Am 21. Juni 2009 waren auf der Website des Kommandos für Cyber-Verteidigung der Revolutionsgarden immer noch Porträtfotos zu sehen, die angeblich während der Demonstrationen nach den Wahlen aufgenommen wurden. Damit verbunden war ein Aufruf an die Iraner, die Aufrührer zu identifizieren.

    10.10.2011

    49.

    MALEKI Mojtaba

     

    Stellvertretender Leiter des Justizministeriums in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger Staatsanwalt von Kermanshah. Er spielte eine Rolle bei der dramatischen Zunahme der Todesurteile in Iran, einschließlich der Strafverfolgung im Fall von sieben wegen Drogenhandels verurteilten Gefangenen, die noch am selben Tag, d. h. am 3. Januar 2010, im Zentralgefängnis von Kermanshah gehängt wurden.

    10.10.2011

    51.

    SALARKIA Mahmoud

    Ehemaliger Direktor des Teheraner Fußballvereins ”Persepolis”

    Leiter des Ausschusses für Benzin und Verkehr der Stadt Teheran. Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran, zuständig für Gefängnisangelegenheiten während der Niederschlagung der Proteste von 2009.

    Als Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran für Gefängnisangelegenheiten war er für zahlreiche Haftbefehle gegen unschuldige, friedlich Protestierende und Aktivisten unmittelbar verantwortlich. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsverteidigern zeigen, dass auf seine Weisung praktisch alle Festgenommenen ohne Zugang zu ihren Anwälten und Familien und ohne Anklage über unterschiedliche Zeiträume in Isolationshaft gehalten werden, und zwar oft unter Bedingungen, die einem Verschwindenlassen gleichkommen. Ihre Familien werden häufig nicht von der Festnahme unterrichtet.

    10.10.2011

    53.

    TALA Hossein (alias TALA Hosseyn)

     

    Ehemaliges Mitglied des iranischen Parlaments. Ehemaliger Generalgouverneur (”Farmandar”) der Provinz Teheran (bis September 2010), zuständig für Polizeieinsätze und somit für die Unterdrückung von Demonstrationen. Im Dezember 2010 wurde er für seine Rolle bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen ausgezeichnet.

    10.10.2011

    56.

    BAHRAMI Mohammad- Kazem

     

    Leiter des Verwaltungsgerichtshofs. Er war als Leiter des juristischen Dienstes der Streitkräfte mitverantwortlich für die Repressionen gegen friedliche Demonstranten.

    10.10.2011

    73.

    FAHRADI Ali

     

    Stellvertretender Leiter der Aufsichtsbehörde für Rechtsfragen und öffentliche Kontrolle des Justizministeriums in Teheran. Staatsanwalt von Karaj. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Durchführung von Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wird. Während seiner Amtszeit als Staatsanwalt kam es im Bezirk Karaj zu einer hohen Zahl von Hinrichtungen.

    23.3.2012

    74.

    REZVANMA-NESH Ali

     

    Stellvertretender Staatsanwalt der Provinz Karaj, Region Alborz. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z. B. Beteiligung an der Hinrichtung eines Jugendlichen.

    23.3.2012

    76.

    SADEGHI Mohamed

     

    Oberst und stellvertretender Leiter des technischen und cybertechnischen Geheimdienstes des IRGC und verantwortlich für das Analysezentrum und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität innerhalb der Pasdaran. Verantwortlich für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten.

    23.3.2012

    79.

    RASHIDI AGHDAM, Ali Ashraf

     

    Ehemaliger Leiter des Evin-Gefängnisses (Ernennung Mitte 2012). Die Haftbedingungen haben sich seit seiner Ernennung verschlechtert, und es wird über verstärkte Misshandlungen von Häftlingen berichtet. Im Oktober 2012 sind neun weibliche Häftlinge in einen Hungerstreik getreten, um gegen die Verletzung ihrer Rechte und Gewalttätigkeiten von Gefängniswärtern zu protestieren.

    12.3.2013

    82.

    SARAFRAZ, Mohammad (Dr.) (alias Haj-agha Sarafraz)

    Geburtsort: Teheran

    Geburtsdatum: ca. 1963

    Wohnort: Teheran

    Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates. Ehemaliger Präsident der Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB). Als ehemaliger Leiter des Weltdienstes und des Pressefernsehens (Press TV) der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (IRIB) war er verantwortlich für alle programmgestalterischen Entscheidungen. Eng mit dem Staatssicherheitsapparat verbunden. Unter seiner Leitung haben Press TV und IRIB mit den iranischen Sicherheitsdiensten und mit Staatsanwälten zusammengearbeitet, um erzwungene Geständnisse von Häftlingen einschließlich des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari im Wochenprogramm ”Iran Today” auszustrahlen. Die unabhängige britische Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 wegen der Ausstrahlung des Geständnisses von Bahari gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 GBP verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. Sarafraz steht daher in Verbindung mit Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren.

    12.3.2013

    86.

    MUSAVI-TABAR, Seyyed Reza

     

    Ehemaliger Leiter der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Shiraz. Verantwortlich für die illegale Festnahme und Misshandlung von politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen der Bahai-Gemeinschaft und Gefangenen aus Gewissensgründen, die schikaniert, gefoltert und verhört wurden, und denen der Zugang zu einem Anwalt und ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert wurden. Musavi-Tabar hat gerichtliche Anordnungen in der berüchtigten Haftanstalt Nr. 100 (einer Männer-Haftanstalt) unterzeichnet, einschließlich einer Anordnung, mit der für die — der Bahai-Gemeinschaft angehörende — Inhaftierte Raha Sabet drei Jahre Einzelhaft angeordnet wurden.

    12.3.2013“


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