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Document 32017D1935
Council Decision (CFSP) 2017/1935 of 23 October 2017 amending Decision 2010/573/CFSP concerning restrictive measures against the leadership of the Transnistrian region of the Republic of Moldova
Beschluss (GASP) 2017/1935 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Beschluss (GASP) 2017/1935 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
ABl. L 273 vom 24.10.2017, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
|
24.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 273/11 |
BESCHLUSS (GASP) 2017/1935 DES RATES
vom 23. Oktober 2017
zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau sollten auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 31. Oktober 2018 verlängert werden. Nach sechs Monaten wird der Rat eine Überprüfung der Lage bei den restriktiven Maßnahmen durchführen. |
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(3) |
Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2017.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. IVA
(1) Beschluss 2010/573/GASP des Rates vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54).