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Document 32017D1934

    Beschluss (GASP) 2017/1934 des Rates vom 23. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

    ABl. L 273 vom 24.10.2017, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1934/oj

    24.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 273/10


    BESCHLUSS (GASP) 2017/1934 DES RATES

    vom 23. Oktober 2017

    zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 25. Oktober 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (1) angenommen.

    (2)

    Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2018 verlängert werden.

    (3)

    Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2010/638/GASP erhält folgende Fassung:

    „(2)   Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2018. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2017.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    K. IVA


    (1)  Beschluss 2010/638/GASP des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea (ABl. L 280 vom 26.10.2010, S. 10).


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