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Document 32017D1802

    Beschluss (GASP) 2017/1802 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. September 2017 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2017)

    ABl. L 259 vom 7.10.2017, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2020

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1802/oj

    7.10.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 259/20


    BESCHLUSS (GASP) 2017/1802 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

    vom 28. September 2017

    über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2017)

    DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

    gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

    (2)

    Am 17. Februar 2015 hat das PSK den Beschluss EUPOL COPPS/1/2015 (2) angenommen, mit dem Herr Rodolphe MAUGET für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. Juni 2015 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS ernannt wurde.

    (3)

    Das Mandat von Herrn Rodolphe MAUGET als Missionsleiter der EUPOL COPPS wurde mehrmals verlängert, zuletzt durch den Beschluss EUPOL COPPS/1/2016 (3) des PSK, durch den sein Mandat als Missionsleiter der EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2017 verlängert wurde.

    (4)

    Am 22. September 2017 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, Herrn Kauko AALTOMAA für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der EUPOL COPPS zu ernennen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Kauko AALTOMAA wird für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. Juni 2018 zum Missionsleiter der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 28. September 2017.

    Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

    Der Vorsitzende

    W. STEVENS


    (1)  ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12.

    (2)  Beschluss (GASP) 2015/381 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 17. Februar 2015 über die Ernennung des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2015) (ABl. L 64 vom 7.3.2015, S. 37).

    (3)  Beschluss (GASP) 2016/1193 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Juli 2016 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2016) (ABl. L 197 vom 22.7.2016, S. 1).


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