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Document 32017D1573

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/1573 des Rates vom 15. September 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    ABl. L 238 vom 16.9.2017, p. 51–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/1573/oj

    16.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 238/51


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/1573 DES RATES

    vom 15. September 2017

    zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

    (2)

    Am 11. September 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Resolution 2375 (2017) angenommen, mit der eine Person und drei Einrichtungen in die Liste der Personen, und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen wurden.

    (3)

    Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 15. September 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. MAASIKAS


    (1)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.


    ANHANG

    Die nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen werden der in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt:

    A.   Personen

     

    Name

    Aliasname

    Identifikationsmerkmale

    Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN

    Gründe

    63.

    Pak Yon Sik

     

    Staatsangehörigkeit: DVRK

    Geburtsjahr: 1950

    11.9.2017

    Mitglied der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas, die für die Entwicklung und Durchführung der Militärstrategien der Arbeiterpartei Koreas verantwortlich ist, Befehlsgewalt und Kontrolle über das Militär der DVRK hat und an der Leitung der militärischen Verteidigungsindustrien des Landes beteiligt ist.

    B.   Einrichtungen

     

    Name

    Aliasname

    Sitz/Anschrift

    Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN

    Sonstige Angaben

    51.

    Zentrale Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas (CMC)

     

    Pyongyang, DVRK

    11.9.2017

    Die zentrale Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas ist für die Entwicklung und Durchführung der Militärstrategien der Arbeiterpartei Koreas verantwortlich, hat Befehlsgewalt und Kontrolle über das Militär der DVRK und leitet in Absprache mit dem Komitee für Staatsangelegenheiten die militärischen Verteidigungsindustrien des Landes.

    52.

    Abteilung für organisatorische Führung (OGD)

     

    DVRK

    11.9.2017

    Die Abteilung für organisatorische Führung ist ein sehr mächtiges Gremium der Arbeiterpartei Koreas. Sie hat die Aufsicht über Ernennungen in Schlüsselpositionen der Arbeiterpartei Koreas, des Militärs der DVRK und der Regierungsverwaltung der DVRK. Sie soll außerdem die Kontrolle über die politischen Angelegenheiten in der ganzen DVRK haben und ist maßgeblich an der Durchführung der Zensurpolitik der DVRK beteiligt.

    53.

    Abteilung Propaganda und Agitation (PAD)

     

    Pyongyang, DVRK

    11.9.2017

    Die Abteilung Propaganda und Agitation kontrolliert uneingeschränkt die Medien und nutzt diese, um die Öffentlichkeit im Auftrag der Führung der DVRK zu kontrollieren. Außerdem beteiligt sich die Abteilung Propaganda und Agitation an der Zensur durch die Regierung der DVRK, einschließlich der Zensur von Zeitungen und Sendungen, oder ist dafür verantwortlich.


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