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Document 32017D1339

    Beschluss (GASP) 2017/1339 des Rates vom 17. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    ABl. L 185 vom 18.7.2017, p. 51–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1339/oj

    18.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 185/51


    BESCHLUSS (GASP) 2017/1339 DES RATES

    vom 17. Juli 2017

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

    (2)

    Gemäß Artikel 33 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/849 ändert der Rat den Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder des Sanktionsausschusses.

    (3)

    Am 5. Juni 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu zwei Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

    (4)

    Am 2. Juni 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 14 Personen und vier Einrichtungen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. Diese Personen und Einrichtungen wurden demzufolge durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/975 des Rates (2) in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen. Einige jener Personen und Einrichtungen sollten deshalb aus Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 gestrichen werden, da sie nunmehr als benannte Personen bzw. Einrichtungen in Anhang I aufgeführt sind.

    (5)

    Die Anhänge I und II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird nach Maßgabe des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2017.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    (1)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.

    (2)  Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/975 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 145).


    ANHANG I

    In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhalten die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen folgende Fassung:

    A.   Personen

     

    Name

    Aliasname

    Geburtsdatum

    Datum der Benennung durch die VN

    Gründe

    „2.

    Ri Je-Son

    Koreanischer Name:

    Image;

    Chinesischer Name:

    Image

    Aliasname Ri Che Son

    1938

    16.7.2009

    Seit April 2014 Minister für Kernenergieindustrie. Ehemaliger Direktor des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), das federführend für das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea verantwortlich ist; unterstützte verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. die Verwaltung des Kernforschungszentrums von Yongbyon durch das GBAE und die Namchongang Trading Corporation.“

    B.   Einrichtungen

     

    Name

    Aliasname

    Sitz/Anschrift

    Datum der Benennung durch die VN

    Sonstige Angaben

    „4.

    Namchongang Trading Corporation

    a) NCG, b) NAMCHONGANG TRADING, c) NAM CHON GANG CORPORATION, d) NOMCHONGANG TRADING CO., e) NAM CHONG GAN TRADING CORPORATION, f) Namhung Trading Corporation, g) Korea Daeryonggang Trading Corporation, h) Korea Tearyonggang Trading Corporation

    a) Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea, b) Sengujadong 11-2/ (oder Kwangbok-dong) Mangyongdae District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea

    16.7.2009

    Namchongang ist eine Handelsgesellschaft der DVRK, die dem Generalbüro für Atomenergie (GBAE) untersteht. Namchongang war an der Beschaffung von Vakuumpumpen japanischen Ursprungs, die in einer kerntechnischen Anlage der DVRK entdeckt worden waren, sowie an der Beschaffung von Nukleartechnologie in Verbindung mit einem deutschen Bürger beteiligt. Sie war ferner am Erwerb von Aluminiumröhren und anderer Ausrüstung beteiligt, die sich speziell für ein Urananreicherungsprogramm aus den späten 1990er-Jahren eigneten. Ihr Repräsentant ist ein früherer Diplomat, der als Vertreter der DVRK bei der Inspektion der kerntechnischen Anlagen von Yongbyon durch die IAEO 2007 tätig war. Angesichts der Proliferationsaktivitäten der DVRK in der Vergangenheit sind die Proliferationsaktivitäten von Namchongang äußerst besorgniserregend. Telefonnummern: +850-2-18111, 18222 (Durchwahl 8573). Faxnummer: +850-2-381-4687.

    15.

    Green Pine Associated Corporation

    a) Cho'ngsong United Trading Company; b) Chongsong Yonhap; c) Ch'o'ngsong Yo'nhap; d) Chosun Chawo'n Kaebal T'uja Hoesa; e) Jindallae; f) Ku'm- haeryong Company LTD; g) Natural Resources Development and Investment Corporation; h) Saeingp'il Company; i) National Resources Development and Investment Corporation; j) Saeng Pil Trading Corporation

    a) c/o Reconnaissance General Bureau Headquarters, Hyongjesan-Guyok, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea; b) Nungrado, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea; c) Rakrang No. 1 Rakrang District Pyongyang Korea, Chilgol-1 dong, Mangyongdae District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea

    2.5.2012

    Green Pine Associated Corporation (im Folgenden „Green Pine“) hat zahlreiche Tätigkeiten der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) übernommen. KOMID wurde vom Ausschuss im April 2009 benannt und ist der wichtigste Waffenhändler der DVRK und Hauptexporteur der DVRK von Gütern und Ausrüstung im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen. Außerdem stammt ungefähr die Hälfte aller von der DVRK getätigten Ausfuhren von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material von Green Pine. Gegen Green Pine wurden wegen der Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material aus Nordkorea Sanktionen verhängt. Green Pine ist spezialisiert auf die Herstellung von Wasserfahrzeugen und Bewaffnung für die Seestreitkräfte — beispielsweise Unterseeboote, sonstige Boote für militärische Zwecke und Flugkörpersysteme — und hat iranischen Unternehmen, die im Rüstungssektor tätig sind, Torpedos geliefert und technische Unterstützung gewährt. Telefonnummer: +850-2-18111 (Durchwahl 8327). Faxnummer: +850-2-3814685 und +850-2-3813372. E-Mail-Adressen: pac@silibank.com und kndic@co.chesin.com.

    46.

    Strategische Raketentruppe der koreanischen Volksarmee

    Strategic Rocket Force; Strategic Rocket Force Command of KPA; Strategic Force; Strategic Forces

    Pyongyang, DVRK

    2.6.2017

    Die Strategische Raketentruppe der Koreanischen Volksarmee leitet alle Flugkörperprogramme der DVRK und ist für die SCUD- und NODONG-Starts verantwortlich.“


    ANHANG II

    In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen gestrichen:

    I.

    Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen

    A.   Personen

    „6.

    PAEK Se-bong

    12.

    PAK To-Chun“

    B.   Einrichtungen

    „7.

    Strategic Rocket Forces (Strategische Raketenstreitkräfte)“


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