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Document 32017D0414

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/414 des Rates vom 7. März 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

ABl. L 63 vom 9.3.2017, p. 109–116 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/414/oj

9.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 63/109


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/414 DES RATES

vom 7. März 2017

zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/740 des Rates vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP (1), insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 7. Mai 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/740 angenommen.

(2)

Am 12. Januar 2017 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2206 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu sechs Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(3)

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. März 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. GRECH


(1)  ABl. L 117 vom 8.5.2015, S. 52.


ANHANG

Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

„A.   PERSONEN

1.   Gabriel JOK RIAK (Aliasnamen: a) Gabriel Jok, b) Jok Riak, c) Jock Riak)

Titel: Generalleutnant

Funktion: Befehlshaber des Sektors Eins der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA — Sudan People's Liberation Army).

Geburtsdatum: 1966

Geburtsort: Bor, Sudan/Südsudan.

Staatsangehörigkeit: Südsudan

Anschrift: a) Bundesstaat Unity, Südsudan, b) Wau, Bundesstaat Western Bahr el Ghazal, Südsudan

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Seit Januar 2015 Befehlshaber des Sektors Eins der SPLA, der vor allem im Bundesstaat Unity aktiv ist. In seiner Funktion als Befehlshaber des Sektors Eins der SPLA hat er den Konflikt in Südsudan durch Verstöße gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten ausgeweitet bzw. verlängert. Die SPLA ist eine südsudanesische militärische Organisation, die den Konflikt in Südsudan durch ihre Handlungen, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen vom Januar 2014 über die Einstellung der Feindseligkeiten (CoHA — Cessation of Hostilities Agreement) und gegen das Abkommen vom 9. Mai 2014 zur Beilegung der Krise in Südsudan mit dem erneuten Bekenntnis zum CoHA verlängert hat; zudem hat die SPLA die Tätigkeit des Überwachungs- und Verifikationsmechanismus der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) behindert. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5879060.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Gabriel Jok Riak wurde am 1. Juli 2015 gemäß Ziffer 7 Buchstaben a und f und Ziffer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts im Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚die Behinderung der Tätigkeit der internationalen Friedenssicherungs-, diplomatischen oder humanitären Missionen in Südsudan, einschließlich des Überwachungs- und Verifikationsmechanismus der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung, oder der Bereitstellung oder Verteilung humanitärer Hilfe oder des Zugangs dazu‘; sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

Gabriel Jok Riak ist Befehlshaber des Sektors Eins der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA), einer südsudanesischen militärischen Organisation, die den Konflikt in Südsudan durch ihre Handlungen, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen vom Januar 2014 über die Einstellung der Feindseligkeiten (CoHA — Cessation of Hostilities Agreement) und gegen das Abkommen vom 9. Mai 2014 zur Beilegung der Krise in Südsudan mit dem erneuten Bekenntnis zum CoHA verlängert hat.

Seit Januar 2013 ist Jok Riak Befehlshaber des Sektors Eins der SPLA, der vor allem im Bundesstaat Unity aktiv ist. Die dritte, vierte und fünfte Division der SPLA unterstehen dem Sektor Eins und dessen Befehlshaber, Jok Riak.

Jok Riak und die Truppen der Sektoren Eins und Drei der SPLA haben sich unter seinem Oberkommando an mehreren der weiter unten beschriebenen Handlungen beteiligt, die gegen die Verpflichtungen nach dem CoHA vom Januar 2014 verstoßen, wonach von allen gegen andere Konfliktparteien gerichteten Militäraktionen und anderen provozierenden Aktionen Abstand zu nehmen ist, die Truppen an den bisherigen Standorten festzuhalten sind und von Aktivitäten wie Truppenbewegungen oder Munitionslieferungen, die zu einer militärische Konfrontation führen könnten, abzusehen ist.

SPLA-Truppen unter dem Oberkommando von Jok Riak haben durch offene Feindseligkeiten wiederholt gegen das CoHA verstoßen.

Am 10. Januar 2014 nahmen SPLA-Truppen unter dem Oberkommando von Jok Riak Bentiu ein, das die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in der Opposition (SPLM-IO — Sudan People's Liberation Movement in Opposition) seit dem 20. Dezember 2013 unter ihrer Kontrolle hatte. Die dritte Division der SPLA überfiel unter Granatenbeschuss kurz nach der Unterzeichnung des CoHA vom Januar 2014 in der Nähe von Leer SPLM-IO-Kämpfer und nahm Mitte April 2014 Mayom ein, wobei sie über 300 Soldaten der SPLM-IO tötete.

Am 4. Mai 2014 eroberten SPLA-Truppen unter der Führung von Jok Riak Bentiu zurück. Im staatlichen Fernsehen in Dschuba erklärte ein Sprecher der SPLA, dass die von Jok Riak befehligte Regierungsarmee Bentiu um 16 Uhr eingenommen habe und die dritte Division sowie eine SPLA-Sondereinheit an der Operation beteiligt waren. Wenige Stunden, nachdem das Abkommen vom Mai angekündigt worden war, beteiligten sich Truppen der dritten und der vierten Division der SPLA an Kämpfen gegen Oppositionstruppen, die zuvor Positionen der SPLA in der Nähe von Bentiu und in den nördlichen Ölförderregionen des Südsudan angegriffen hatten, und drängten sie zurück.

Ebenfalls nach der Unterzeichnung des Abkommens vom Mai eroberten Truppen der dritten Division der SPLA Wang Kai zurück, und der Befehlshaber der Division, Santino Deng Wol, ermächtigte seine Soldaten, jeden, der bewaffnet war oder sich in einem Haus versteckte, zu töten, und ordnete an, alle Häuser niederzubrennen, in denen sich oppositionelle Truppen aufhielten.

Ende April und im Mai 2015 führten Truppen des Sektors Eins der SPLA unter dem Kommando von Jok Riak vom Bundesstaat Lakes aus eine groß angelegte Militäroffensive gegen oppositionelle Truppen im Bundesstaat Unity durch.

Unter Verstoß gegen die obengenannten Bestimmungen des CoHA versuchte Jok Riak Berichten zufolge Anfang September 2014, Panzer reparieren und für den Einsatz gegen Oppositionstruppen umbauen zu lassen. Ende Oktober 2014 wurden mindestens 7 000 Soldaten der SPLA und schwere Waffen aus der dritten und der fünften Division verlegt, um die vierte Division zu stärken, die den Angriffen der Opposition in der Nähe von Bentiu am stärksten ausgesetzt war. Im November 2014 brachte die SPLA — vermutlich als Vorbereitung für Kämpfe mit der Opposition — neue militärische Ausrüstung und Waffen, einschließlich gepanzerter Mannschaftsfahrzeuge, Hubschraubern, Artillerie und Munition in das Operationsgebiet des Sektors Eins. Jok Riak veranlasste Berichten zufolge Anfang Februar 2015 die Verlegung von gepanzerten Mannschaftsfahrzeugen nach Bentiu, möglicherweise als Reaktion auf die jüngsten Angriffe der Opposition.

Nach der Offensive vom April/Mai 2015 im Bundesstaat Unity verweigerte der Sektor Eins der SPLA die Ersuchen des Überwachungs- und Verifikationsteams der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD-MVM) in Bentiu, diesen Verstoß gegen das CoHA zu untersuchen, was der Verweigerung gleichkommt, dem IGAD-MVM die für die Ausübung seines Mandats benötigte Bewegungsfreiheit zu verschaffen.

Darüber hinaus weitete Jok Riak den Konflikt im Südsudan im April 2014 aus, indem er Berichten zufolge die Bewaffnung und Mobilisierung von rund 1 000 Jugendlichen der Dinka zur Ergänzung der traditionellen SPLA-Truppen unterstützte.

2.   Simon Gatewech DUAL (Aliasnamen: a) Simon Gatwich Dual, b) Simon Getwech Dual, c) Simon Gatwec Duel, d) Simon Gatweach, e) Simon Gatwick, f) Simon Gatwech, g) Simon Garwich, h) General Gaduel, i) Dhual).

Titel: Generalmajor

Funktion: Generalstabschef, SPLA in der Opposition.

Geburtsdatum: 1953

Geburtsort: a) Akobo, Bundesstaat Jonglei, Sudan/Südsudan, b) Verwaltungsbezirk Uror, Bundesstaat Jonglei, Sudan/Südsudan

Anschrift: Bundesstaat Jonglei, Sudan/Südsudan

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Er ist der Generalstabschef der SPLM-IO und war vorher Befehlshaber der Oppositionstruppen im Bundesstaat Jonglei. Seine Truppen verübten Anfang Februar 2015 einen Angriff im Bundesstaat Jonglei und im März 2015 versuchte er, den Frieden im Bundesstaat Jonglei durch Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu zerstören. Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5879066

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Simon Gatwech Dual wurde am 1. Juli 2015 gemäß Ziffer 6, Ziffer 7 Buchstaben a und d sowie Ziffer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: als Person, die ‚für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Südsudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich‘ ist, ‚daran mitbeteiligt‘ war ‚oder sie vorgenommen‘ hat; ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts in Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen (darunter Tötung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung oder andere sexuelle Gewalt), Entführungen, Verschwindenlassen, Vertreibung oder Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, oder durch Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen‘, sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

Simon Gatwech Dual (Gatwech Dual) ist an Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Südsudans bedrohen, beteiligt und ist einer der Führer der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung in der Opposition (SPLM-IO — Sudan People's Liberation Movement in Opposition), einer Gruppierung, die an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Südsudans bedrohen, beteiligt ist; er hat gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen, begangen.

Gatwech Dual ist der Generalstabschef der SPLM-IO und war vorher Befehlshaber der Oppositionstruppen im Bundesstaat Jonglei.

Von 2014 bis 2015 hatte Gatwech Dual eine große Anzahl von Soldaten unter seinem Kommando und leitete quasi eigenständig Angriffe. Gatwech Dual beaufsichtigt den Einsatz von SPLM-IO-Truppen sowie vermutlich den Einsatz von Teilen der ‚Weißen Armee‘ (White Army), einer Jugendmiliz der Nuer.

Ende April 2014 eroberten Truppen unter dem Oberbefehl von Gatwech Dual Gebiete im Bundesstaat Jonglei bei ihrem Marsch auf die Hauptstadt Bor. Es ist möglich, dass Gatwech Dual die Nachricht über den Angriff vom 17. April 2014 auf Nuer-Binnenvertriebene auf VN-Gelände in Bor dazu benutzt hat, seine Soldaten zu Racheakten anzustacheln. Der Überwachungs- und Verifikationsmechanismus der IGAD in den Bundesstaaten Upper Nile, Unity und Jonglei nannte in seiner Übersicht vom 14. August 2014 über die Verletzungen des Waffenstillstands auch Truppen unter Gatwech Duals Befehl.

Anfang Februar 2015 verübten Gatwech Duals Truppen einen Angriff im Bundesstaat Jonglei. Ab März 2015 versuchte Gatwech Dual durch Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Jonglei den Frieden zu zerstören.

Ende April 2015 war Gatwech Dual in die Planung und Koordinierung von Überraschungsangriffen gegen südsudanesische Regierungstruppen im Bundesstaat Upper Nile eingebunden. Der Bericht des IGAD-Überwachungs- und Verifikationsmechanismus mit der Übersicht über die Verletzungen des Abkommens über die Einstellung der Feindseligkeiten in der Zeit vom 12. bis 31. Mai nennt auch Verstöße von Oppositionstruppen unter Gatwechs Befehl, darunter einen Angriff auf Regierungstruppen in Ayod.

SPLM-IO-Truppen unter Gatwech Duals Kommando griffen gezielt Frauen, Kinder und Zivilisten an. Gatwech Dual soll Einheiten unter seinem Kommando befohlen haben, Kriegsgefangene, Frauen und Kinder der Ethnie der Dinka zu töten, und Offiziere unter seinem Befehl erklärten, Oppositionstruppen sollten keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Stämmen der Dinka machen und sollten sie alle töten.

3.   James Koang CHUOL (Aliasnamen: a) James Koang Chol Ranley, b) James Koang Chol, c) Koang Chuol Ranley, d) James Koang Chual)

Titel: Generalmajor

Geburtsdatum: 1961

Staatsangehörigkeit: südsudanesisch, Nummer des Reisepasses: R00012098, Südsudan

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Im Dezember 2014 zum Befehlshaber der Sonderdivision der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee in der Opposition (SPLAIO) ernannt. Seine Truppen haben Angriffe gegen Zivilisten verübt. Im Februar 2014 griffen Truppen unter seinem Befehl Lager der Vereinten Nationen, Krankenhäuser, Kirchen und Schulen an und begingen eine große Zahl von Vergewaltigungen, Folter und Sachbeschädigungen, um die der Regierung nahestehende Zivilbevölkerung, Soldaten und Polizeibeamte möglichst vollständig zu vertreiben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5879069.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

James Koang Chuol (Koang) wurde am 1. Juli 2015 gemäß Ziffer 6, Ziffer 7 Buchstaben a und d sowie Ziffer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: als Person, die ‚für Handlungen oder Politiken, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Südsudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar verantwortlich‘ ist, ‚daran mitbeteiligt‘ war ‚oder sie vorgenommen‘ hat; ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts in Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen (darunter Tötung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung oder andere sexuelle Gewalt), Entführungen, Verschwindenlassen, Vertreibung oder Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, oder durch Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen‘, sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

James Koang Chuol (Koang) hat in seiner Funktion als Anführer von regierungsfeindlichen Truppen im Bundesstaat Unity, Südsudan, den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Südsudans bedroht, da die Mitglieder dieser Truppen gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kinder, darunter Tötungen und sexuelle Gewalt, sowie Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, begangen haben.

Koang war im Dezember 2013 von seinem Posten als Befehlshaber der vierten Division der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLA) desertiert. Desertierende Soldaten richteten auf Befehl von Koang 260 der ihnen an ihrem Stützpunkt gegenüber stehenden Soldaten hin, bevor sie in der Hauptstadt Bentiu des Bundesstaats Zivilpersonen angriffen und töteten.

Im Dezember 2014 wurde Koang zum Befehlshaber der Sonderdivision der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee in der Opposition (SPLA-IO) ernannt. Im Januar 2015 verübte Koang in seiner neuen Funktion Angriffe auf Regierungstruppen in den Verwaltungsbezirken Renk und Maban im Bundesstaat Upper Nile, die vom Überwachungs- und Verifikationsmechanismus der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde als Verstöße gegen das CoHA genannt wurden.

Nachdem Koang im Februar 2014 das Kommando über regierungsfeindliche Truppen im Bundesstaat Unity übertragen worden waren, griffen diese Lager der Vereinten Nationen, Krankenhäuser, Kirchen und Schulen an und begingen eine große Zahl von Vergewaltigungen, Folter und Sachbeschädigungen, um die der Regierung nahestehende Zivilbevölkerung, Soldaten und Polizeibeamte möglichst vollständig zu vertreiben. Am 14./15. April 2014 nahmen seine Truppen nach schweren Kämpfen Bentiu ein und verübten Angriffe gegen Zivilpersonen. Mehrfach trennten die Truppen Zivilpersonen, die in einer Moschee, einer Kirche und einem verlassenen Nahrungsmittellager in Bentiu Schutz gesucht hatten, nach ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe und ihrer Staatsangehörigkeit, bevor sie gezielt Tötungen vornahmen, was mindestens 200 Tote und 400 Verletzte forderte. Berichten zufolge befahl Koang Mitte September 2014 seinen Truppen während eines Angriffs im Bundesstaat Upper Nile, gezielte Einsätze gegen Zivilpersonen der Dinka.

4.   Santino Deng WOL (Aliasnamen: a) Santino Deng Wuol, b) Santino Deng Kuol)

Titel: Generalmajor

Funktion: Befehlshaber der dritten Division der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA).

Geburtsdatum: 9. November 1962

Geburtsort: Aweil, Sudan/Südsudan

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Deng Wol führte und befehligte Militäraktionen gegen Oppositionstruppen und führte unter Verstoß gegen das CoHA provokative Truppenbewegungen durch. Bei ihrem Vormarsch durch den Bundesstaat Unity zum Ölfeld von Thorjath im Mai 2015 töteten Truppen unter seinem Befehl Kinder, Frauen und alte Männer, brannten Gebäude nieder und stahlen Vieh. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5879071.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Santino Deng Wol wurde am 1. Juli 2015 gemäß Ziffer 7 Buchstaben a und d und Ziffer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts im Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen (darunter Tötung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung oder andere sexuelle Gewalt), Entführungen, Verschwindenlassen, Vertreibung oder Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, oder durch Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen‘ sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

Santino Deng Wol (Deng Wol) ist Generalmajor der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) und Befehlshaber der dritten Division der SPLA, einer südsudanesischen militärischen Einheit, die den Konflikt in Südsudan durch ihre Handlungen, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen vom Januar 2014 über die Einstellung der Feindseligkeiten (CoHA) und die Vereinbarung vom 9. Mai 2014 zur Beilegung der Krise in Südsudan mit dem erneuten Bekenntnis zum CoHA verlängert hat.

Deng Wol führte und befehligte Militäraktionen gegen Oppositionstruppen und führte unter Verstoß gegen das CoHA konfrontative Truppenbewegungen durch.

Kurz nachdem sich Verhandlungsführer beider Seiten auf eine Einstellung der Feindseligkeiten verständigt hatten, bereitete DENG WOL seine Truppen auf den Vormarsch auf die Stadt Leer im Bundesstaat Unity vor. Sie überfielen danach in der Nähe von Leer Rebellen und setzten sie unter Granatenbeschuss.

Mitte April 2014 sollen sich Deng Wols Truppen Berichten zufolge darauf vorbereitet haben, Bentiu von regierungsfeindlichen Truppen zurückzuerobern. Im weiteren Verlauf des Monats nahmen Deng Wols Truppen nach einem heftigen Gefecht mit über 300 Toten auf Seiten der Oppositionstruppen Mayom ein. Dann nahmen Deng Wols Truppen Anfang Mai 2014 Tor Abyad ein, wobei wiederum Soldaten der Opposition getötet wurden. Kurz darauf griffen SPLA-Truppen, darunter auch die von Deng Wol, die Stadt Wang Kai im Bundesstaat Unity an und eroberten sie zurück. Deng Wol ermächtigte seine Truppen jeden, der bewaffnet war oder sich in einem Haus versteckte, zu töten und ordnete an, alle Häuser niederzubrennen, in denen sich Oppositionsanhänger befanden.

Die von Deng Wol geführte dritte Division der SPLA beteiligte sich an der Offensive im Bundesstaat Unity im April/Mai 2015, bei der die SPLA eine koordinierte Offensive zur Eroberung der Oppositionshochburgen in den Verwaltungsbezirken Mayom, Guit, Koch, Mayendit und Leer startete. Bei ihrem Vormarsch durch Unity zum Ölfeld von Thorjath im Mai 2015 töteten Deng Wols Truppen Kinder, Frauen und alte Männer, brannten Gebäude nieder und stahlen Vieh. Außerdem soll Deng Wol Anfang jenes Monats darauf gedrängt haben, gefangene Oppositionssoldaten hinzurichten.

5.   Marial Chanuong Yol MANGOK (Aliasnamen: a) Marial Chinuong, b) Marial Chan, c) Marial Chanoung Yol, d) Marial Chinoum

Funktion: a) Generalmajor der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee, b) Befehlshaber der Einheit der Präsidentengarde

Geburtsdatum: 1. Januar 1960

Geburtsort: Yirol, Bundesstaat Lakes

Staatsangehörigkeit: südsudanesisch, Nummer des Reisepasses: R00005943, Südsudan

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Seine Präsidentengarde führte das Massaker an Zivilisten der Nuerbevölkerung in und um Dschuba an, viele der Getöteten wurden in Massengräbern beerdigt. In einem Grab sollen sich 200-300 Zivilisten befunden haben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/72684667.

Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Marial Chanuong Yol Mangok wurde am 1. Juli 2015 gemäß Nummer 7 Buchstaben a, c und d sowie Nummer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts im Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen (darunter Tötung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung oder andere sexuelle Gewalt), Entführungen, Verschwindenlassen, Vertreibung oder Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, oder durch Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen‘, sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

Mangok ist der Befehlshaber der Präsidentengarde der südsudanesischen Regierung, die die Operationen in Dschuba nach den am 15. Dezember 2013 ausgebrochenen Kämpfen anführte. Er führte die Befehle zur Entwaffnung von Soldaten der Nuer aus und ordnete dann den Einsatz von Panzern gegen Politiker in Dschuba an, dabei wurden 22 unbewaffnete Leibwächter des Oppositionsführers Riek Machar und sieben Leibwächter des ehemaligen Innenministers Gier Chuang Aluong getötet.

Nach zahlreichen und glaubwürdigen Berichten führte Mangoks Präsidentengarde bei den anfänglichen Operationen in Dschuba das Massaker an Nuer-Zivilisten in und um Dschuba an, viele der Getöteten wurden in Massengräbern beerdigt. In einem Grab sollen sich 200-300 Zivilisten befunden haben.

6.   Peter GADET (Aliasnamen: a) Peter Gatdet Yaka, b) Peter Gadet Yak, c) Peter Gadet Yaak, d) Peter Gatdet Yaak, e) Peter Gatdet, f) Peter Gatdeet Yaka)

Titel: a) General b) Generalmajor

Geburtsdatum: zwischen 1957 und 1959

Geburtsort: a) Mayom County, Bundesstaat Unity b) Mayan, Bundesstaat Unity

Tag der Benennung durch die VN: 1. Juli 2015

Sonstige Angaben: Am 21. Dezember 2014 zum stellvertretenden Stabschef der SPLA-IO für Operationen ernannt. Während eines Angriffs auf Bentiu im April 2014 griffen Truppen unter seinem Befehl gezielt Zivilisten, darunter Frauen, an, dabei kam es auch zu gezielten Tötungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Weblink zur Besonderen Ausschreibung (‚Special Notice‘) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5879076.

Peter Gadet wurde am 1. Juli 2015 gemäß Nummer 7 Buchstaben a, d und e und Nummer 8 der Resolution 2206 (2015) aufgrund folgender Aktivitäten in die Liste aufgenommen: ‚Handlungen oder Politiken, die die Ausweitung oder Verlängerung des Konflikts in Südsudan oder die Behinderung der Aussöhnung oder von Friedensgesprächen oder -prozessen bezwecken oder bewirken, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten‘; ‚gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, namentlich Frauen und Kinder, durch die Begehung von Gewalthandlungen (darunter Tötung, Verstümmelung, Folter oder Vergewaltigung oder andere sexuelle Gewalt), Entführungen, Verschwindenlassen, Vertreibung oder Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser, religiöse Stätten oder Orte, an denen Zivilpersonen Zuflucht suchen, oder durch Handlungen, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen‘; ‚Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen oder bewaffnete Kräfte im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in Südsudan‘, sowie als Anführer ‚einer Einrichtung […], einschließlich jeder südsudanesischen Regierung, Opposition, Miliz oder sonstigen Gruppe, die eine der in den Ziffern 6 und 7 beschriebenen Aktivitäten begangen hat oder deren Mitglieder eine solche begangen haben‘.

Weitere Angaben

Peter Gadet ist Befehlshaber der Truppen der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee in der Opposition (SPLA-IO), die den Konflikt in Südsudan durch ihre Handlungen, einschließlich Verstößen gegen das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten (CoHA) vom Januar 2014 verlängert haben.

Truppen unter Gadets Kommando griffen Ende Mai Kaka im Bundesstaat Upper Nile an und eroberten es von der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee zurück. Gadet wurde anschließend aus dem Bundesstaat Jonglei nach Bentiu versetzt und zum Militärgouverneur des Bundesstaats Unity ernannt, um die regierungsfeindlichen Truppen dabei zu unterstützen, die hauptsächlich aus Bol-Nuer bestehende Bevölkerung zu mobilisieren. Dann führte Gadet Angriffe der SPLA-IO im Bundesstaat Unity. Gadets Truppen waren für die Beschädigung einer in Bau befindlichen Ölraffinerie in Unity verantwortlich, die von einem russischen Unternehmen errichtet wird. Gadets Truppen übernahmen außerdem die Kontrolle über die Gebiete Tor Abyad und Kilo 30 in den Ölfeldern von Unity.

Ab Mitte April 2014 wurden um Malakal 50 000 regierungsfeindliche Truppen zur Vorbereitung des Angriffs auf Bentiu zusammengezogen. Am 15. April 2014 griffen Gadets Truppen Bentiu an und übernahmen die Kontrolle über die Stadt, die sie dann jedoch wieder verloren. Während eines Angriffs auf Bentiu im April 2014 griffen Truppen unter Gadets Kommando gezielt Zivilisten, darunter Frauen, an, dabei kam es auch zu gezielten Tötungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit.

Im Juni 2014 gab Peter Gadet den Befehlshabern der SPLA-IO die Anweisung, in allen von den Rebellen kontrollierten Verwaltungsbezirken Jugendliche zu rekrutieren.

Vom 25. bis 29. Oktober 2014 umzingelten Streitkräfte unter Gadets Befehl Bentiu und Rubkona und griffen die Städte an; am 29. Oktober nahmen sie die Stadt Bentiu für kurze Zeit ein, bevor sie sich wieder zurückzogen.

Am 21. Dezember 2014 wurde Gadet zum stellvertretenden Stabschef für Operationen ernannt. Nach dieser Ernennung begingen Streitkräfte der SPLA-IO laut dem Überwachungs- und Kontrollmechanismus der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) in den Bundesstaaten Unity, Upper Nile und Jonglei zahlreiche Verstöße gegen das CoHA.“


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