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Document 32017D0302R(01)

    Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/302 der Kommission vom 15. Februar 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen (ABl. L 43 vom 21.2.2017)

    ABl. L 105 vom 21.4.2017, p. 21–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/302/corrigendum/2017-04-21/oj

    21.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 105/21


    Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/302 der Kommission vom 15. Februar 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 43 vom 21. Februar 2017 )

    Seite 257, Nummer 2.1 Ammoniakemissionen aus Schweineställen:

    Anstatt:

    „10.

    Eingestreute Buchten mit kombinierter Wirtschaftsdünger-Erzeugung (Gülle und Festmist).

    Säugende Sauen

    Nicht für bestehende Anlagen ohne planbefestigte Betonböden anwendbar.“

    11.

    Futter-/Liegeboxen auf planbefestigtem Boden (bei einstreubasierten Buchten).

    Deckfähige und trächtige Sauen

    muss es heißen:

    „10.

    Eingestreute Buchten mit kombinierter Wirtschaftsdünger-Erzeugung (Gülle und Festmist).

    Säugende Sauen

    Aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen möglicherweise nicht allgemein für bestehende Anlagen anwendbar.

    11.

    Futter-/Liegeboxen auf planbefestigtem Boden (bei einstreubasierten Buchten).

    Deckfähige und trächtige Sauen

    Nicht für bestehende Anlagen ohne planbefestigte Betonböden anwendbar.“

    Seite 277, Nummer 4.13.1 Techniken zur Verminderung der Ammoniakemissionen aus Ställen für Legehennen, Mastelterntiere oder Junghühner

    Anstatt:

    „Entmistung über Kotbänder (bei ausgestalteten oder nicht ausgestalteten Käfigsystemen) mit mindestens:

    einer Entmistung wöchentlich mit Lufttrocknung; oder

    zwei Entmistungen wöchentlich ohne Lufttrocknung.

    Zum Zweck der Entmistung werden Bänder unter den Käfigen positioniert. Die Häufigkeit der Entmistung kann bei einmal wöchentlich (mit Kotbandbelüftung/Lufttrocknung) oder mehr (ohne Kotbandbelüftung/Lufttrocknung) liegen. Das Kotsammelband kann zur Trocknung des Kots belüftet sein. Eine Wedelbelüftung kann im Kotband ebenfalls angewandt werden.“

    muss es heißen:

    „Technik

    Beschreibung

    Entmistung über Kotbänder (bei ausgestalteten oder nicht ausgestalteten Käfigsystemen) mit mindestens:

    einer Entmistung wöchentlich mit Lufttrocknung; oder

    zwei Entmistungen wöchentlich ohne Lufttrocknung.

    Zum Zweck der Entmistung werden Bänder unter den Käfigen positioniert. Die Häufigkeit der Entmistung kann bei einmal wöchentlich (mit Kotbandbelüftung/Lufttrocknung) oder mehr (ohne Kotbandbelüftung/Lufttrocknung) liegen. Das Kotsammelband kann zur Trocknung des Kots belüftet sein. Eine Wedelbelüftung kann im Kotband ebenfalls angewandt werden.“.


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