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Document 32017B1648
Decision (EU) 2017/1648 of the European Parliament of 27 April 2017 on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Aviation Safety Agency for the financial year 2015
Beschluss (EU) 2017/1648 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss (EU) 2017/1648 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2015
ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 187–187
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/187 |
BESCHLUSS (EU) 2017/1648 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 27. April 2017
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2015
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2015, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur (1), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 — C8-0059/2017), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG (4), insbesondere auf Artikel 60, |
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gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 108, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0087/2017), |
1. |
erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2015; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Antonio TAJANI
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 56.
(2) Siehe Fußnote 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.