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Document 32016R2215

    Durchführungsverordnung (EU) 2016/2215 der Kommission vom 8. Dezember 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    C/2016/8488

    ABl. L 334 vom 9.12.2016, p. 29–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2017; Stillschweigend aufgehoben durch 32017R1509

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2016/2215/oj

    9.12.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 334/29


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/2215 DER KOMMISSION

    vom 8. Dezember 2016

    zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben d und e,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

    (2)

    In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Rat benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach der Verordnung eingefroren werden.

    (3)

    Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 30. November 2016 beschlossen, 11 natürliche Personen und 10 Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen. Anhang IV sollte daher entsprechend geändert werden. Anhang V sollte ebenfalls geändert werden, da drei dieser Organisationen und eine Person in dieser Liste aufgeführt werden, die nach der Aufnahme in Anhang IV aus dieser Liste gestrichen werden müssen.

    (4)

    Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

    1.

    Anhang IV wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.

    2.

    Anhang V wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 8. Dezember 2016

    Für die Kommission,

    im Namen des Präsidenten,

    Kommissarischer Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


    (1)  ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.


    ANHANG I

    Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

    (1)

    Unter „Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 1“ werden folgende Einträge angefügt:

    „(29)

    Pak Chun Il. Geburtsdatum: 28.7.1954. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Reisepass-Nr.: 563410091. Weitere Angaben: Pak Chun Il ist ehemaliger Botschafter Nordkoreas in Ägypten; unterstützt die KOMID, eine benannte Organisation (unter dem Namen: Korea Kumryung Trading Corporation). Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (30)

    Kim Song Chol (auch: Kim Hak Song). Geburtsdatum: 26.3.1968; oder 15.10.1970. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Reisepass-Nr.: 381420565, oder Reisepass-Nr.: 654120219. Weitere Angaben: Kim Song Chol ist KOMID-Bediensteter, hat in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt, die den Interessen der KOMID, einer benannten Organisation, dient. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (31)

    Son Jong Hyok (auch: Son Min). Geburtsdatum: 20.5.1980. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Son Jong Hyok ist KOMID-Bediensteter, der in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, die den Interessen der KOMID, einer benannten Organisation, dient. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (32)

    Kim Se Gon. Geburtsdatum: 13.11.1969. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Reisepass-Nr.: PD472310104. Weitere Angaben: Kim Se Gon ist im Auftrag des Ministeriums für Kernenergieindustrie, einer benannten Organisation, tätig. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (33)

    Ri Won Ho. Geburtsdatum: 17.7.1964. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Reisepass-Nr.: 381310014 Weitere Angaben: Ri Won Ho unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit Nordkoreas die KOMID, einen benannte Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (34)

    Jo Yong Chol (auch: Cho Yong Chol). Geburtsdatum: 30.9.1973. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Jo Yong Chol unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit Nordkoreas die KOMID, eine benannte Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (35)

    Kim Chol Sam. Geburtsdatum: 11.3.1971. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Kim Chol Sam ist Vertreter der Daedong Credit Bank (DCB) eine benannte Organisation; hat an der Abwicklung von Transaktionen im Namen der DCB Finance Limited mitgewirkt. Steht als in Übersee tätiger Vertreter der DCB im Verdacht, Transaktionen im Wert von Hundertausenden von Dollar abgewickelt zu haben und wahrscheinlich Millionen von Dollar über Konten mit Nordkorea-Bezug verwaltet zu haben, die möglicherweise mit Nuklear-/Raketenprogrammen in Verbindung stehen. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (36)

    Kim Sok Chol. Geburtsdatum: 8.5.1955. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Reisepass-Nr.: 472310082. Weitere Angaben: Kim Sok Chol hat als Botschafter Nordkoreas in Myanmar gedient. Wickelt Geschäfte für die KOMID, eine benannte Organisation, ab. Wurde von der KOMID für seine Dienste entlohnt; organisiert Treffen im Namen der KOMID, so auch ein Treffen zwischen der KOMID und Personen, die dem Verteidigungssektor von Myanmar zuzurechnen sind, zur Erörterung finanzieller Angelegenheiten. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (37)

    Chang Chang Ha (auch: Jang Chang Ha). Geburtsdatum: 10.1.1964. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Chang Chang Ha ist Präsident der Second Academy of Natural Sciences (SANS — Zweite Akademie der Naturwissenschaften), einer benannten Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (38)

    Cho Chun Ryong (auch: Jo Chun Ryong). Geburtsdatum: 4.4.1960. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Cho Chun Ryong ist Vorsitzender des Zweiten Wirtschaftsausschusses (SEC), einer benannten Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016 (stand zuvor auf der Liste im Rahmen der autonomen restriktiven Maßnahmen der EU (*1)).

    (39)

    Son Mun San. Geburtsdatum: 23.1.1951. Staatsangehörigkeit: nordkoreanisch. Weitere Angaben: Son Mun San ist Generaldirektor der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), einer benannten Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (*1)  Durchführungsverordnung (EU) 2016/780 der Kommission vom 19. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 131 vom 20.5.2016, S. 55).“"

    (2)

    Folgende Einträge unter „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 1“ werden angefügt:

    „(33)

    Korea United Development Bank. Anschrift: Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: a) SWIFT/BIC: KUDBKPPY, b) Korea United Development Bank ist in der Finanzdienstleistungsbranche Nordkoreas tätig. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (34)

    Ilsim International Bank. Anschrift: Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: a) SWIFT: ILSIKPPY, b) Ilsim International Bank steht in Verbindung zu den Streitkräften Nordkoreas und pflegt enge Beziehungen zur Korea Kwangson Banking Corporation (KKBC), einer benannten Organisation. Ilsim International Bank hat versucht, sich Sanktionen der Vereinten Nationen zu entziehen. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (35)

    Korea Daesong Bank (auch: a) Choson Taesong Unhaeng, b) Taesong Bank). Anschrift: Segori-dong, Gyongheung St., Potonggang District, Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: a) SWIFT/BIC: KDBKKPPY, b) Daesong Bank steht im Eigentum und unter der Kontrolle des Büros 39 der Arbeiterpartei Koreas, einer benannten Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016 (stand zuvor auf der Liste im Rahmen der autonomen restriktiven Maßnahmen der EU (*2)).

    (36)

    Singwang Economics and Trading General Corporation. Anschrift: Nordkorea Weitere Angaben: Singwang Economics and Trading General Corporation ist ein Kohlenaußenhandel betreibendes nordkoreanisches Unternehmen. Nordkorea erwirtschaftet einen erheblichen Teil der Finanzmittel, mit denen es seine Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper finanziert, durch den Abbau und den Export seiner Bodenschätze. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (37)

    Korea Foreign Technical Trade Center. Anschrift: Nordkorea Weitere Angaben: Korea Foreign Technical Trade Center ist ein Kohlenaußenhandel betreibendes nordkoreanisches Unternehmen. Nordkorea erwirtschaftet einen erheblichen Teil der Gelder, die es für seine Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper benötigt, durch den Abbau und den Export seiner Bodenschätze. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (38)

    Korea Pugang Trading Corporation. Anschrift: Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: Korea Pugang Trading Corporation ist Eigentum der Korea Ryonbong General Corporation, dem Verteidigungskonzern Nordkoreas, mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie Nordkoreas und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (39)

    Korea International Chemical Joint Venture Company (auch: a) Choson International Chemicals Joint Operation Company, b) Chosun International Chemicals Joint Operation Company, c) International Chemical Joint Venture Company. Anschrift: a) Hamhung, South Hamgyong Province, Nordkorea, b) Man gyongdae-kuyok, Pyongyang, Nordkorea, c) Mangyungdae-gu, Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: Korea International Chemical Joint Venture Company ist eine Tochtergesellschaft der Korea Ryonbong General Corporation, dem Verteidigungskonzern Nordkoreas, mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie Nordkoreas und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land; hat proliferationsbezogene Transaktionen durchgeführt. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (40)

    DCB Finance Limited. Anschrift: Akara Building, 24 de Castro Street, Wickhams Cay I, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln; Dalian, China. Weitere Angaben: DCB Finance Limited ist eine Scheingesellschaft für die Daedong Credit Bank (DCB), eine benannte Organisation. Tag der Benennung: 30.11.2016.

    (41)

    Korea Taesong Trading Company. Anschrift: Pyongyang, Nordkorea. Weitere Angaben: Korea Taesong Trading Company war bei Geschäften mit Syrien im Auftrag der KOMID tätig. Tag der Benennung: 30.11.2016 (stand zuvor auf der Liste im Rahmen der autonomen restriktiven Maßnahmen der EU (*)).

    (42)

    Korea Daesong General Trading Corporation (auch: a) Daesong Trading, b) Daesong Trading Company, c) Korea Daesong Trading Company, d) Korea Daesong Trading Corporation. Anschrift: Pulgan Gori Dong 1, Potonggang District, Pyongyang City, Nordkorea. Weitere Angaben: Korea Daesong General Trading Corporation steht in Verbindung mit dem Büro 39 im Zusammenhang mit Rohstoffausfuhren (Gold), Metallen, Maschinen, Agrarprodukten, Ginseng, Schmuck und Erzeugnissen der Leichtindustrie. Tag der Benennung: 30.11.2016 (stand zuvor auf der Liste im Rahmen der autonomen restriktiven Maßnahmen der EU (*)).

    (*2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1251/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 341 vom 23.12.2010, S. 15).“"



    ANHANG II

    Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

    (1)

    Unter „Natürliche Personen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a“ wird folgender Eintrag gestrichen:

    „18.

    Jo Chun Ryong“.

    (2)

    Der folgende Eintrag unter „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a“ wird gestrichen:

    „9.

    Korea Heungjin Trading Company“.

    (3)

    Folgende Einträge unter „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b“ werden gestrichen:

    „3.

    Korea Daesong Bank“ und

    „4.

    Korea Daesong General Trading Corporation“.


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