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Document 32016R1969
Commission Delegated Regulation (EU) 2016/1969 of 12 September 2016 amending Council Regulation (EC) No 428/2009 setting up a Community regime for the control of exports, transfer, brokering and transit of dual-use items
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1969 der Kommission vom 12. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1969 der Kommission vom 12. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
C/2016/5707
ABl. L 307 vom 15.11.2016, p. 1–251
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 08/09/2021; Aufgehoben durch 32021R0821
15.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 307/1 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1969 DER KOMMISSION
vom 12. September 2016
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 müssen Güter mit doppeltem Verwendungszweck bei der Ausfuhr aus der Union, der Durchfuhr durch die Union und bei der Lieferung an einen Drittstaat aufgrund der Vermittlungstätigkeiten eines in der Union ansässigen oder niedergelassenen Vermittlers wirksam kontrolliert werden. |
(2) |
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist die gemeinsame Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt, die in der Union Kontrollen unterliegen. Über die kontrollpflichtigen Güter wird im Rahmen der Australischen Gruppe, des Trägertechnologie-Kontrollregimes, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, des Wassenaar-Arrangements und des Chemiewaffenübereinkommens entschieden. |
(3) |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Sicherheitsverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Infolge der im Jahr 2015 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten ist nun eine erneute Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erforderlich. Um den Ausfuhrkontrollbehörden und den Wirtschaftsakteuren die Bezugnahme zu erleichtern, sollte Anhang I der Verordnung aktualisiert und konsolidiert werden. |
(4) |
In den Anhängen IIa bis IIf der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union festgelegt. |
(5) |
In Anhang IIg der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist eine Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck enthalten, die vom Geltungsbereich nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen und allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen der Union ausgenommen werden. |
(6) |
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sind Genehmigungspflichten für bestimmte innergemeinschaftliche Verbringungen festgelegt. |
(7) |
Die Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I erfordern Folgeänderungen der Anhänge IIa bis IIg sowie von Anhang IV für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die auch in den Anhängen IIa bis IIg sowie in Anhang IV aufgeführt sind. |
(8) |
Durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, die Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I sowie die Anhänge IIa bis IIg und den Anhang IV im Einklang mit den einschlägigen Verpflichtungen und Bindungen und deren Änderungen, die die Mitgliedstaaten als Mitglieder der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollvereinbarungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge übernommen haben, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren. |
(9) |
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates werden gemäß den Anhängen der vorliegenden Verordnung geändert:
1. |
Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung. |
2. |
Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung. |
3. |
Anhang IV erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. September 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1.
ANHANG I
„ANHANG I
Liste gemäß Artikel 3 dieser Verordnung
LISTE DER GÜTER MIT DOPPELTEM VERWENDUNGSZWECK
Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter — einschließlich des Wassenaar-Arrangements, des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG), der Australischen Gruppe und des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) — umgesetzt.
INHALT
Anmerkungen
Abkürzungen
Begriffsbestimmungen
Kategorie 0 |
Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung |
Kategorie 1 |
Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung |
Kategorie 2 |
Werkstoffbearbeitung |
Kategorie 3 |
Allgemeine Elektronik |
Kategorie 4 |
Rechner |
Kategorie 5 |
Telekommunikation und "Informationssicherheit" |
Kategorie 6 |
Sensoren und Laser |
Kategorie 7 |
Luftfahrtelektronik und Navigation |
Kategorie 8 |
Meeres- und Schiffstechnik |
Kategorie 9 |
Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe |
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZU ANHANG I
1. |
Für die Kontrolle von Gütern, die für militärische Zwecke entwickelt oder geändert sind, gelten die entsprechenden Kontrolllisten für militärische Güter, die von den einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden. Bei den in Anhang I verwendeten Verweisen mit dem Hinweis "SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL" sind die genannten Listen gemeint. |
2. |
Der Zweck der in Anhang I angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn das (die) erfasste(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement des Ausfuhrgutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).
|
3. |
Die von Anhang I erfassten Güter umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Güter. |
4. |
Chemikalien werden in einigen Fällen mit Namen und CAS-Nummer (CAS = Chemical Abstract Service) aufgeführt. Diese Liste erfasst Chemikalien mit gleichen Strukturformeln (einschließlich Hydraten) unabhängig von Namen oder CAS-Nummer. CAS-Nummern werden angegeben, um die Bestimmung einer Chemikalie oder Mischung unabhängig von ihrer Benennung zu erleichtern. CAS-Nummern können nicht als einziges Identifikationskriterium verwendet werden, da verschiedene Formen einer erfassten Chemikalie verschiedene CAS-Nummern haben und Mischungen, die eine erfasste Chemikalie enthalten, ebenfalls verschiedene CAS-Nummern haben können. |
NUKLEARTECHNOLOGIE-ANMERKUNG (NTA)
(gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorie 0)
Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die direkt mit den von Kategorie 0 erfassten Gütern in Verbindung steht, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorie 0.
"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.
Mit einer Genehmigung der Ausfuhr von Gütern wird auch die Ausfuhr der "Technologie" an denselben Endverwender genehmigt, die für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur der jeweiligen Güter unbedingt erforderlich ist.
Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen oder "wissenschaftliche Grundlagenforschung".
ALLGEMEINE TECHNOLOGIE-ANMERKUNG (ATA)
(Gültig im Zusammenhang mit Gattung E der Kategorien 1 bis 9)
Die Kontrolle der Ausfuhr von "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Kategorien 1 bis 9 erfassten Güter "unverzichtbar" ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1 bis 9.
"Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von erfassten Gütern "unverzichtbar" ist, bleibt auch dann erfasst, wenn sie für nicht erfasste Güter einsetzbar ist.
Nicht erfasst ist "Technologie", die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
Anmerkung: |
Hierdurch werden die von den Unternummern 1E002e, 1E002f, 8E002a und 8E002b erfassten Reparatur-"Technologien" nicht freigestellt. |
Die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr von "Technologie" gelten nicht für "allgemein zugängliche" Informationen, "wissenschaftliche Grundlagenforschung" oder für die für Patentanmeldungen erforderlichen Informationen.
ALLGEMEINE SOFTWARE-ANMERKUNG (ASA)
(Soweit in Gattung D der Kategorien 0 bis 9 "Software" erfasst wird, entfallen die Kontrollen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind.)
Die Gattungen der Kategorien 0 bis 9 dieser Liste erfassen keine "Software", auf die eines der Folgenden zutrifft:
a) |
sie ist frei erhältlich und
|
b) |
sie ist "allgemein zugänglich" oder |
c) |
der "Objektcode", stellt das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter dar, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde.
|
ALLGEMEINE ANMERKUNG "INFORMATIONSSICHERHEIT" (AAI)
Güter oder Funktionen der "Informationssicherheit" sollten vor dem Hintergrund der Vorschriften in Kategorie 5 Teil 2 betrachtet werden, selbst wenn es sich um Komponenten, "Software" oder Funktionen anderer Güter handelt.
VERZEICHNIS DER VERWENDETEN ABKÜRZUNGEN
Abkürzungen, für die eine Definition vorliegt: siehe Begriffsbestimmungen
ABKÜRZUNGEN |
|
ABEC |
Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Wälzlagerhersteller (Annular Bearing Engineers Committee) |
AGMA |
Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Getriebehersteller (American Gear Manufacturers' Association) |
AHRS |
Lage- und Kurs-Referenzsystem (attitude and heading reference systems) |
AISI |
American Iron and Steel Institute |
ALU |
Arithmetisch-logische Einheit (arithmetic logic unit) |
ANSI |
American National Standards Institute |
ASTM |
American Society for Testing and Materials |
AVLIS |
Isotopentrennung nach dem atomaren Laserverfahren (Atomic Vapour Laser Isotope Separation) |
CAD |
Rechnergestützter Entwurf (computer aided design) |
CAS |
Chemical Abstracts Service |
CDU |
control and display unit |
CEP |
CEP-Wert (circular error probable) |
CNTD |
Thermische Zersetzung mit geregelter Keimbildung (controlled nucleation thermal deposition) |
CPU |
Zentraleinheit (central processing unit) |
CVD |
Chemische Beschichtung aus der Gasphase (chemical vapour deposition) |
CW |
Chemische Kampfstoffe (chemical warfare) |
CW (für Laser) |
Dauerstrich (continous wave) |
DME |
Entfernungsmesseinrichtung (distance measuring equipment) |
DS |
Gerichtete Erstarrung (directionally solidified) |
EB-PVD |
Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (electron beam physical vapour deposition) |
EBU |
European Broadcasting Union |
EDM |
Funkenerosionsmaschinen (electrical discharge machines) |
EEPROMS |
Elektrisch programmierbarer und löschbarer Festwertspeicher (electrically erasable programmable read only memory) |
EIA |
Verband der Elektronikindustrie (Electronic Industries Association) |
EMV |
Elektromagnetische Verträglichkeit (electromagnetic compatibility) |
ETSI |
European Telecommunications Standards Institute |
FFT |
Schnelle Fouriertransformation (Fast Fourier Transform) |
GLONASS |
Weltweites Satellitennavigationssystem (global navigation satellite system) |
GPS |
Globales Positionierungssystem (global positioning system) |
HBT |
Hetero-Bipolartransistor (hetero-bipolar transistors) |
HDDR |
Digitale Aufzeichnung hoher Dichte (high density digital recording) |
HEMT |
Transistor auf der Basis hoher Elektronenbeweglichkeit (high electron mobility transistors) |
ICAO |
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation) |
IEC |
Internationale Elektrotechnische Kommission (International Electrotechnical Commission) |
IEEE |
Institute of Electrical and Electronic Engineers |
IFOV |
Momentaner Bildfeldwinkel (instantaneous-field-of-view) |
ILS |
Instrumentenlandesystem (instrument landing system) |
IRIG |
Ausschuss zur Normung von Aufzeichnungsmethoden (inter-range instrumentation group) |
ISA |
Internationale Normatmosphäre (international standard atmosphere) |
ISAR |
Radar mit inverser künstlicher Apertur (inverse synthetic aperture radar) |
ISO |
Internationale Organisation für Standardisierung (International Organization for Standardization) |
ITU |
Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union) |
JIS |
Japanischer Industriestandard (Japanese Industrial Standard) |
JT |
Joule-Thomson |
LIDAR |
Laser- oder Lichtradar (light detection and ranging) |
LRU |
Auswechselbare Einheit (line replaceable unit) |
MAC |
Code für die Nachrichtenauthentifizierung (message authentication code) |
Mach |
Verhältnis der Geschwindigkeit eines Objektes zu der von Schall (nach Ernst Mach) |
MLIS |
Isotopentrennung nach dem molekularen Laserverfahren (Molecular Laser Isotope Separation) |
MLS |
Mikrowellenlandesystem (microwave landing systems) |
MOCVD |
CVD-Verfahren auf der Basis metallorganischer Verbindungen (metal organic chemical vapour deposition) |
MTBF |
Mittlere ausfallfreie Zeit (mean time between failures) |
Mtops |
Millionen theoretischer Operationen pro Sekunde (million theoretical operations per second) |
MTTF |
Mittlere Zeit bis zum beobachteten Fehler (mean time to failure) |
PAR |
Präzisionsanflugradar (precision approach radar) |
PIN |
Persönliche Identifikationsnummer (personal identification number) |
ppm |
Entspricht 1 × 10– 6 (parts per million) |
PSD |
Spektrale Leistungsdichte (power spectral density) |
QAM |
Quadratur-Amplituden-Modulation (quadrature-amplitude-modulation) |
RF |
Hochfrequenz (radio frequency) |
SACMA |
Qualitätsnorm des Verbandes der amerikanischen Hersteller von modernen Verbundwerkstoffen (Suppliers of Advanced Composite Materials Association) |
SAR |
Radar mit künstlicher Apertur (synthetic aperture radar) |
SC |
Einkristall [monokristallin] (single crystal) |
SLAR |
Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (sidelooking airborne radar) |
SMPTE |
Society of Motion Picture and Television Engineers |
SRA |
Auswechselbare Baugruppe (shop replaceable assembly) |
SRAM |
Statischer Schreib-Lese-Speicher (static random access memory) |
SRM |
Ausschuss zur Normung von Materialprüfmethoden (SACMA Recommended Methods) |
SSB |
Einseitenband (single sideband) |
SSR |
Sekundärüberwachungsradar (secondary surveillance radar) |
TIR |
Gesamtmessuhrausschlag (total indicated reading) |
UV |
ultraviolett |
VOR |
UKW-Drehfunkfeuer (very high frequency omni-directional range) |
YAG |
Yttrium-Aluminium-Granat (yttrium/aluminium garnet) |
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Begriffe in 'einfachen Anführungszeichen' werden in einer Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.
Begriffe in "doppelten Anführungszeichen" werden in folgenden Begriffsbestimmungen erläutert:
Anmerkung: |
Der Bezug zur Kategorie steht in Klammern nach dem definierten Begriff. |
|
"Abgereichertes Uran" (0) (depleted uranium): Uran, dessen Gehalt an 235U-Isotopen so verringert wurde, dass er geringer ist als bei natürlichem Uran. |
|
"Abschrecken aus der Schmelze" (1) (splat quenching): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.
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|
"Abstimmbar" (6) (tunable): die Fähigkeit eines "Lasers", eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen Wellenlänge über den Bereich von mehreren "Laser"übergängen zu erzeugen. Ein "Laser", der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines "Laser"übergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar. |
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"Aktives Bildelement" (6 8) (active pixel): das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine fotoelektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist. |
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"Aktives Flugsteuerungssystem" (7) (active flight control system): Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter "Luftfahrzeug"- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische Steuerung. |
|
"Alle verfügbaren Kompensationen" (2) (all compensations available): alle dem Hersteller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Minimierung aller systematischen Positionsfehler für die betreffende Werkzeugmaschine oder Messfehler für die betreffende Koordinatenmessmaschine sind berücksichtigt. |
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"Allgemein zugänglich" (ASA ATA NTA) (in the public domain): bezieht sich auf "Technologie" oder "Software", die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf). |
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"Angepasste Spitzenleistung" (4) (adjusted peak performance): ist ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner" Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann und ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d. h. in Einheiten von 1012 angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.
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"Angle random walk" (7): der Winkelfehler, der sich über die Zeit aufbaut, bedingt durch das der Drehrate überlagerte weiße Rauschen (IEEE STD 528-2001). |
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"Anwenderzugängliche Programmierbarkeit" (6) (user accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, "Programme" einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch
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"APP" (4): siehe "angepasste Spitzenleistung" (adjusted peak performance). |
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"Äquivalente Dichte" (6) (equivalent density): die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch wirksame Oberfläche projiziert wird. |
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"Asymmetrischer Algorithmus" (5) (asymmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung unterschiedliche, mathematisch miteinander verknüpfte Schlüssel verwendet.
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"Auflösung" (2) (resolution): das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das kleinste bedeutsame Bit (Bezug: ANSI B-89.1.12). |
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"Automatische Zielverfolgung" (6) (automatic target tracking): ein Verarbeitungsverfahren, bei dem automatisch ein extrapolierter Wert der wahrscheinlichsten Position des Ziels in Echtzeit ermittelt und ausgegeben wird. |
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"Bahnsteuerung" (2) (contouring control): zwei oder mehr "numerisch gesteuerte" Bewegungen, die nach Befehlen ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Erreichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben. Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so geändert, dass eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 2806-1980). |
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"Band" (1) (tape): ein Material aus geflochtenen oder in eine Richtung verlaufenden "Einzelfäden" (monofilaments), 'Litzen', "Faserbündeln" (rovings), "Seilen" oder "Garnen" usw., die normalerweise mit Harz imprägniert sind.
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"Besonderes spaltbares Material" (0) (special fissile material): Plutonium-239, Uran-233, "mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält. |
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"Betrieb, Verwaltung oder Wartung" (5) (Operations, Administration or Maintenance ("OAM")): die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Aufgaben:
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"Bibliothek" (1) (library) (parametrische technische Datenbank) eine Sammlung technischer Informationen, deren Nutzung die Leistungsfähigkeit der betreffenden Systeme, Ausrüstung oder Bauteile erhöhen kann. |
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"Bildverarbeitung" (4) (image enhancement): Verarbeitung von außen abgeleiteter, informationstragender Bilddaten durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z. B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung oder Falschfarbendarstellung. |
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"Brennstoffzelle" (8) (fuel cell): eine elektrochemische Einrichtung, die durch den Verbrauch von Brennstoff aus einer externen Quelle chemische Energie direkt in elektrischen Gleichstrom umwandelt. |
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"CEP-Wert" (7) (Kreisfehlerwahrscheinlichkeit) (CEP — circular error probable) in einer kreisförmigen Normalverteilung: Radius eines Kreises, in dem sich 50 % der ausgeführten Einzelmessungen befinden, oder Radius eines Kreises, in dem die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich dort befinden, bei 50 % liegt. |
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"Chemischer Laser" (6) (chemical laser): ein "Laser", bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden. |
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"Datenbankgestützte Navigationssysteme" (7) (Data-Based Referenced Navigation, "DBRN"): Systeme, die verschiedene Quellen von vorher gemessenen geophysikalischen Daten kombinieren, um exakte Navigationsdaten unter veränderlichen Bedingungen bereitzustellen. Solche Datenquellen schließen Tiefseekarten, Sternenkarten, Gravitationskarten, Magnetismuskarten oder digitale 3-D-Geländekarten ein. |
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"Dauerstrichlaser" (6) (CW laser): ein "Laser", der eine nominell konstante Ausgangsenergie für mehr als 0,25 Sekunden liefert. |
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"Deckband" (9) (tip shroud): eine an der Innenseite eines Gasturbinentriebwerksgehäuses befestigte stationäre Ringkomponente (massiv oder segmentiert) oder eine Einrichtung an der äußeren Spitze einer Turbinenschaufel, die primär für eine Gasabdichtung zwischen den stationären und den rotierenden Komponenten sorgt. |
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"Diffusionsschweißen" (1 2 9) (diffusion bonding): Festkörperschweißen von mindestens zwei verschiedenen Werkstücken aus Metall zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweißverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht, wobei der wesentliche Mechanismus in der Interdiffusion von Atomen über die Fügeflächen besteht. |
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"Digitale Übertragungsrate" (Def.) (digital transfer rate): die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium übertragen wird.
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"Digitalrechner" (4 5) (digital computer): Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können:
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"Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation" (7) (circulation-controlled anti-torque or circulation controlled direction control systems): Systeme, bei denen Luft über aerodynamische Oberflächen geblasen wird, um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu steuern. |
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"Dreidimensional integrierte Schaltungen" (3) (three dimensional integrated circuit): Sammlung miteinander integrierter Halbleiterchips mit Durchkontaktierungen, die mindestens einen Chip vollständig durchqueren, um die Chips miteinander zu verbinden. |
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"Driftrate" (Kreisel) (7) (drift rate (gyro)): die Komponente des Kreiselausgangs, die funktional unabhängig von der Einwirkung einer Drehung ist. Sie wird als angular rate ausgedrückt (IEEE STD 528-2001). |
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"Echtzeit-Bandbreite" (3) (real-time bandwidth): bei "Signalanalysatoren" die größte Frequenzbandbreite, für die der Analysator Zeitbereichdaten unter Verwendung der Fourier-Transformation oder anderer zeitdiskreter Transformationen, die jeden Eingangszeitpunkt ohne Lücken oder Windowing-Effekte, welche eine Verringerung der gemessenen Amplitude von mehr als 3 dB unterhalb der tatsächlichen Signalamplitude bewirken, verarbeiten, kontinuierlich in Frequenzbereichdaten transformieren und gleichzeitig die transformierten Daten ausgeben oder anzeigen kann. |
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"Echtzeitverarbeitung" (2 6 7) (real time processing): Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten Antwortzeit als Reaktion auf ein äußeres Ereignis erbringt, unabhängig von der aktuellen Systemauslastung. |
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"Effektives Gramm" (0 1) (effective gramme): von "besonderem spaltbarem Material" ist
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"Einseitige Wiederholgenauigkeit" (2) (unidirectional positioning repeatability): der kleinere der Werte R↑ und R↓ (Anfahren in positiver und negativer Richtung) gemäß der Definition in ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen einer bestimmten Werkzeugmaschinenachse. |
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"Einstellzeit" (3) (settling time): die Zeit, welche der Ausgang beim Umschalten zwischen zwei beliebigen Werten benötigt, um bis auf ein halbes Bit den Endwert zu erreichen. |
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"Einzelfaden" (1) (monofilament): die kleinste Unterteilung einer Faser, normalerweise mit einem Durchmesser von einigen μm. |
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"Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" (5 6) (electronically steerable phased array antenna): eine Antenne, deren Strahl durch Phasenkopplung gebildet wird (d. h. die Strahlungsrichtung wird durch die komplexen Erregungskoeffizienten der Strahlerelemente gesteuert), und die Strahlungsrichtung (beim Senden und beim Empfang) kann durch ein elektrisches Signal im Azimut und/oder Höhenwinkel verändert werden. |
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"Elektronische Baugruppe" (2 3 4 5) (electronic assembly): eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d. h. 'Schaltungselemente', 'diskrete Bauelemente', integrierte Schaltungen u. Ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen. Die "elektronische Baugruppe" ist als Ganzes austauschbar und normalerweise demontierbar.
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"Endeffektoren" (2) (end-effectors): umfassen Greifer, 'aktive Werkzeugeinheiten' und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des "Roboter"-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.
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"Energetische Materialien" (1) (energetic materials): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird. "Explosivstoffe", "Pyrotechnika" und "Treibstoffe" sind Untergruppen von energetischen Materialien. |
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"Entwicklung" (ATA NTA 0 bis 9) (development): schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z. B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout. |
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"Erfassungsbereich" (6) (instrumented range): der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden. |
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"Explosivstoffe" (1) (Explosives): feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen. |
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"FADEC-System" (9) (FADEC systems — Full Authority Digital Engine Control Systems): ein digitales elektronisches Regelungssystem für Gasturbinentriebwerke, das in der Lage ist, vom geforderten Triebwerksstart bis zur geforderten Triebwerksabstellung das Triebwerk über den gesamten Betriebsbereich autonom zu regeln, sowohl unter normalen Betriebsbedingungen als auch im Störungsfall. |
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"Faser- oder fadenförmige Materialien" (0 1 8) (fibrous or filamentary materials): umfassen
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"Faserbündel" (1) (roving): ein Bündel von typischerweise 12-120 annähernd parallel verlaufenden 'Litzen'.
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"Flugkörper" (1 3 6 7 9) (missiles): vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können. |
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"Flugwegoptimierung" (7) (flight path optimisation): ein Verfahren, mittels dessen Abweichungen von einem vierdimensionalen (Raum und Zeit) gewünschten Flugweg auf der Grundlage einer Maximierung der Leistung oder Effektivität für Einsätze minimiert werden. |
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"Fly-by-light-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein Luftfahrzeug während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren optische Signale sind. |
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"Fly-by-wire-System" (7): ein primäres digitales Flugsteuerungssystem, das ein Luftfahrzeug während des Fluges mithilfe von Feedback steuert, bei dem die Befehle an die Steuerflächen/Aktuatoren elektrische Signale sind. |
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"Focal-plane-array" (6 8): eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als auch ohne Ausleseelektronik sein.
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"Frequenzmasken-Trigger" (3) für "Signalanalysatoren" (frequency mask trigger): Mechanismus, bei dem die Triggerfunktion in der Lage ist, einen Frequenzbereich als Teilbereich der Erfassungsbandbreite auszuwählen, in dem Triggerereignisse ausgelöst werden, während etwaige andere Signale, die ebenfalls innerhalb der selben Erfassungsbandbreite präsent sind, ignoriert werden. Ein "Frequenzmasken-Trigger" kann mehr als eine unabhängige Reihe von Grenzwerten enthalten. |
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"Frequenzsprung (Radar)" (6) (radar frequency agility): jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in pseudo-zufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich der oder größer als die Bandbreite des Radarimpulses ist. |
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"Frequenzsprungverfahren" (5) (frequency hopping): ein Verfahren des "gespreizten Spektrums". Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch eine zufällige oder pseudozufällige Folge von diskreten Stufen geändert. |
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"Frequenz-Syntheziser" (3) (frequency syntheziser): ungeachtet der im Einzelfall benutzten Technik jede Art von Frequenzquelle, die an einem oder mehreren Ausgängen eine Vielfalt gleichzeitig oder abwechselnd vorhandener Ausgangsfrequenzen liefert, die durch eine kleinere Anzahl von Normal- oder Steuerfrequenzen geregelt, von ihr abgeleitet oder von ihr gesteuert sind. |
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"Frequenzumschaltzeit" (3) (frequency switching time): die benötigte Zeit (d. h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz bis zum Erreichen der folgenden Frequenz oder des folgenden Frequenzbereichs:
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"Für den Kriegsgebrauch" (1) (adapted for use in war): jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z. B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei der Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von Ausrüstung, von Ernten oder der Umwelt ausgeführt wird. |
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"Garn" (1) (yarn): ein Bündel von verdrillten 'Litzen'.
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"Gaszerstäubung" (1) (gas atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 μm zerstäubt wird. |
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"Genauigkeit" (2 3 6 7 8) (accuracy): die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes von einem anerkannten Richtmaß oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen. |
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"Geografisch verteilt" (6) (geographically dispersed): Sensoren gelten als geografisch verteilt, wenn der Abstand zwischen jedem Sensor mehr als 1 500 m in jeder Richtung beträgt. Mobile Sensoren gelten grundsätzlich als geografisch verteilt. |
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"Gepulster Laser" (6) (pulsed laser): ein "Laser", bei dem die "Pulsdauer" kleiner/gleich 0,25 Sekunden beträgt. |
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"Gesamte digitale Übertragungsrate" (5) (total digital transfer rate): die Anzahl Bits einschließlich der für Leitungscodierung, Overhead usw. pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird.
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"Gesamtstromdichte" (3) (overall current density): die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der Windungen multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung fließt), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule (einschließlich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u. Ä.). |
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"Gespreiztes Spektrum (Radar)" (6) (radar spread spectrum): jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigen Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung zu verbreitern. |
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"Gespreiztes-Spektrum-Verfahren" (5) (spread spectrum): die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird. |
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"Hauptbestandteil" (4) (principal element): ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35 % des Gesamtwertes für das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung. |
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"Hauptspeicher" (4) (main storage): Primärspeicher für Daten oder Befehle zum schnellen Zugriff durch eine Zentraleinheit. Er besteht aus dem internen Speicher eines "Digitalrechners" und jeder Art von hierarchischer Erweiterung wie Pufferspeicher (cache) oder zusätzliche Speicher mit nichtsequenziellem Direktzugriff. |
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"Hauptsteuerung" (7) (primary flight control): Steuerorgane zum Stabilisieren oder Manövrieren eines "Luftfahrzeugs" unter Verwendung von Kraft/Momenterzeugern, d. h. aerodynamischer Steuerflächen oder Schubvektorsteuerung. |
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"Heißisostatisches Verdichten" (2) (hot isostatic densification): ein Verfahren, bei dem ein Gussstück bei Temperaturen größer als 375 K (+ 102 °C) in einer geschlossenen Kammer über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen usw.) gleichmäßig in allen Richtungen so mit Druck beaufschlagt wird, dass Hohlräume im Innern des Gussstücks verkleinert oder beseitigt werden. |
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"Herstellung" (ATA NTA 0 bis 9) (production): schließt alle Fabrikationsstufen ein, z. B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung. |
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"Herstellungsanlagen" (7 9) (production facilities): "Herstellungsausrüstung" und besonders entwickelte "Software" hierfür, eingebaut in Anlagen für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung". |
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"Herstellungsausrüstung" (1 7 9) (production equipment): Werkzeuge, Schablonen, werkzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gussformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung". |
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"Hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung" (2) (direct acting hydraulic pressing): ein Umformverfahren, bei dem ein flüssigkeitsgefülltes, elastisches Kissen in unmittelbarem Kontakt mit dem Werkstück steht. |
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"Immunotoxin" (1) (immunotoxin): ein Konjugat eines zellspezifischen monoklonalen Antikörpers und eines "Toxins" oder einer "Toxinuntereinheit", das selektiv erkrankte Zellen befällt. |
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"Impfstoff" (1) (vaccine): ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform (pharmaceutical formulation) von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das Inverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde. |
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"Impulskompression" (6) (pulse compression): die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses großer Impulsbreite mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie. |
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"Informationssicherheit" (ASA AISA (Allgemeine Informationssicherheits-Anmerkung) 5) (information security): sämtliche Mittel und Funktionen, die die Zugriffsmöglichkeit, die Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen Funktionsstörungen. Eingeschlossen sind: "Kryptotechnik", "kryptografische Freischaltung", 'Kryptoanalyse', Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit. Technische Anmerkung: 'Kryptoanalyse' (cryptanalysis) : die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Daten einschließlich Klartext abzuleiten. |
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"Innenbeschichtung" (9) (interior lining): geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht; normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z. B. kohlenstoffgefülltes Hydroxyl Terminated Polybutadiene (HTPB) oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird. |
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"Integrierte Hybrid-Schaltung" (3) (hybrid integrated circuit): jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung mit 'Schaltungselementen' oder 'diskreten Bauelementen', die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen, mit allen folgenden Eigenschaften:
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"Integrierte Multichip-Schaltung" (3) (multichip integrated circuit): zwei oder mehrere "monolithisch integrierte Schaltungen", die auf ein gemeinsames "Substrat" aufgebracht sind. |
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"Integrierte optische Schaltung" (3) (optical integrated circuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder eine "integrierte Hybrid-Schaltung" mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Fotosensor oder Fotosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer Funktionen konstruiert sind. |
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"Integrierte Schichtschaltung" (3) (film type integrated circuit): eine Anordnung von 'Schaltungselementen' und metallischen Leitverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem isolierenden "Substrat" gebildet wird.
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"Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser" (6) (intrinsic magnetic gradiometers): Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen Magnetfeldgradienten-Messwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausgangssignal liefern.
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"Intrusion-Software" (4) (intrusion software): "Software", besonders entwickelt oder geändert, um die Erkennung durch 'Überwachungsinstrumente' zu vermeiden, oder 'Schutzmaßnahmen' eines Rechners oder eines netzfähigen Gerätes zu umgehen, und die eine der folgenden Operationen ausführen kann:
Anmerkungen:
Technische Anmerkungen: 1. 'Überwachungsinstrumente' : "Software" oder Hardware-Geräte, die Systemverhalten oder auf einem Gerät laufende Prozesse überwachen. Dies beinhaltet Antiviren (AV)-Produkte, End Point Security Products, Personal Security Products (PSP), Intrusion Detection Systems (IDS), Intrusion-Prevention-Systems (IPS) oder Firewalls.2. 'Schutzmaßnahmen' : zur Gewährleistung der sicheren Code-Ausführung entwickelte Techniken, wie Data Execution Prevention (DEP), Address Space Layout Randomisation (ASLR) oder Sandboxing. |
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"Isolierte lebende Kulturen" (1) (isolated live cultures): schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein. |
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"Isolierung" (9) (insulation): für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel); schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein. |
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"Isostatische Pressen" (2) (isostatic presses): haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird. |
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"Kernreaktor" (0) (nuclear reactor): ein vollständiger Reaktor, geeignet für den Betrieb mit einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltungs-Kettenreaktion. Ein "Kernreaktor" umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reaktorbehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern. |
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"Kohlenstofffaser-Preform" (1) (carbon fibre preform): eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die "Matrix" zur Bildung eines "Verbundwerkstoffs" eingefügt wird. |
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"Kombinierter Schwenkrundtisch" (2) (compound rotary table): ein Tisch, mit dem ein Werkstück in zwei nicht parallelen Achsen gedreht und geschwenkt werden kann, wobei die Achsen simultan durch eine "Bahnsteuerung" koordiniert werden können. |
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"Kommunikationskanalsteuerung" (4) (communications channel controller): physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Die Netzzugangssteuerung ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen. |
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"Kompensationssysteme" (6) (compensation systems): bestehen aus dem primären skalaren Sensor und einem oder mehreren Referenzsensoren (z. B. Vektormagnetometer) zusammen mit Software, die das Bewegungsrauschen (rigid body rotation noise) der Plattform reduziert. |
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"Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet)" (1 3 5) (critical temperature (or transition temperature)) eines speziellen "supraleitenden" Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert. |
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"Kryptografische Freischaltung" (5) (cryptographic activation): jedes Verfahren, das die kryptografischen Fähigkeiten eines Guts mittels eines vom Hersteller des Guts implementierten sicheren Mechanismus einschaltet oder aktiviert, sofern dieser Mechanismus eindeutig verbunden ist mit
Technische Anmerkungen:
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"Kryptotechnik" (5) (cryptography): die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern. "Kryptotechnik" beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter Benutzung eines oder mehrerer 'geheimer Parameter' (z. B. Schlüssel-Variable) oder des zugehörigen Schlüssel-Managements.
Technische Anmerkung: 1. 'Geheimer Parameter' (secret parameter) : eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.2. 'Fest' (5) (fixed) : die Codier- oder Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z. B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflussbar und können nicht durch den Anwender geändert werden. |
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"Laser" (0 1 2 3 5 6 7 8 9) (laser): ein Gerät zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht durch Verstärkung mithilfe der stimulierten Emission von Strahlung.
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"Leistungsmanagement" (7) (power management): verändert die auf das Höhenmessersignal übertragene Leistung so, dass die erhaltene Leistung in der "Luftfahrzeug"-Höhe stets die geringstnötige zur Bestimmung der Höhe ist. |
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"Linearität" (2) (linearity): die maximale Abweichung der Ist-Kennlinie (Mittelwert der oberen und unteren Messwerte), in positiver oder negativer Richtung, von einer Geraden, die so gelegt ist, dass die größten Abweichungen ausgeglichen und so klein wie möglich gehalten werden. |
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"Local Area Network" (4 5) (local area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
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"Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft" (9) (lighter-than-air-vehicles): Ballone und "Luftschiffe", deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als der der Umgebungsluft wie Helium oder Wasserstoff beruht. |
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"Luftfahrzeug" (1 7 9) (aircraft): ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln.
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"Luftschiff" (9) (airship): bezeichnet ein triebwerkgetriebenes Luftfahrzeug, dessen Auftrieb durch ein Traggas aufrechterhalten wird, das leichter als Luft ist (in der Regel Helium, früher Wasserstoff). |
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"Magnetfeldgradientenmesser" (6) (magnetic gradiometers): Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht aus mehreren "Magnetometern" sowie zugehörigen Elektronikschaltungen, deren Ausgangssignal ein Maß für den Magnetfeldgradienten ist.
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"Magnetometer" (6) (magnetometers): Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein "Magnetometer" besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Messwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal. |
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"Matrix" (1 2 8 9) (matrix): eine im Wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern füllt. |
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"Mechanisches Legieren" (1) (mechanical alloying): ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden. |
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"Messunsicherheit" (2) (measurement uncertainty): die Kenngröße, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert der richtige Wert der Messgröße mit einer statistischen Sicherheit von 95 % liegt. Sie umfasst die nicht korrigierten, systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen (Bezug: ISO 10360-2). |
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"Mikrocomputer" (3) (microcomputer microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.
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"Mikroorganismen" (1 2) (microorganisms): Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde. |
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"Mikroprozessor" (3) (microprocessor microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.
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"Mischungen von Chemikalien" (1) (chemical mixture): ein festes, flüssiges oder gasförmiges Produkt, zusammengesetzt aus zwei oder mehreren Komponenten, die unter den Bedingungen, unter denen die Mischung gelagert wird, nicht miteinander reagieren. |
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"Mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" (0) (uranium enriched in the isotopes 235 or 233): Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer größeren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,71 %). |
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"Mittlere Ausgangsleistung" (6) (average output power): die gesamte Ausgangsenergie eines "Lasers", in Joule, geteilt durch die Zeitspanne, in der eine Reihe aufeinanderfolgender Pulse ausgesendet wird, in Sekunden. Bei einer Reihe von in regelmäßigen Abständen ausgesendeten Pulsen entspricht sie der gesamten "Laser"-Ausgangsleistung eines einzelnen Pulses, in Joule, multipliziert mit der Pulsfrequenz des "Lasers" in Hertz. |
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"Momentan-Bandbreite" (3 5 7) (instantaneous bandwidth): die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von 3 dB konstant bleibt, ohne dass andere Funktionsparameter angepasst werden müssen. |
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"Monolithisch integrierte Schaltung" (3) (monolithic integrated circuit): eine Kombination aus passiven oder aktiven 'Schaltungselementen' oder aus beiden, die
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"Monolithische Substrate" (3 6) (substrate blanks): monolithische Verbindungen mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen. |
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"Monospektrale Bildsensoren" (6) (monospectral imaging sensors): können Bilddaten von einem diskreten Spektralband erfassen. |
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"Multispektrale Bildsensoren" (6) (multispectral imaging sensors): können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet. |
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"Natürliches Uran" (0) (natural uranium): Uran mit einer natürlich vorkommenden Mischung von Isotopen. |
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"Netzzugangssteuerung" (4) (network access controller): physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben "digitalen Übertragungsrate" arbeitet und beliebige Übermittlung durch das Netz bietet (z. B. Token oder Carrier sense). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengruppen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z. B. IEEE 802). Die "Netzzugangssteuerung" ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen. |
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"Neuronaler Rechner" (4) (neural computer): Rechengerät, konstruiert oder geändert zur Nachahmung des Verhaltens eines oder mehrerer Neuronen, d. h. ein Rechengerät, das durch seine Hardwareeigenschaften geeignet ist, die Gewichtungen und Anzahl von Verbindungen einer Vielzahl von Recheneinheiten in Abhängigkeit von verarbeiteten Daten zu regulieren. |
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"(Nicht-)Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" (1) (States (not) Party to the Chemical Weapons Convention): solche Staaten, für die das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen (nicht) in Kraft getreten ist (siehe www.opcw.org). |
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"Normierte Bandbreite" (3 5) (fractional bandwidth): die "Momentan-Bandbreite" geteilt durch die Mittenfrequenz, angegeben in Prozent.. |
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"Nullpunkt" (Beschleunigungsmesser) (7) (bias (accelerometer)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Beschleunigungsmesser-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsbeschleunigung oder Rotation aufweist. "Nullpunkt" ("Bias") wird in g oder in Meter pro Sekunde im Quadrat (g oder m/s2) ausgedrückt (IEEE Std 528-2001) (Micro g entspricht 1 ×10– 6 g). |
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"Nullpunkt" (Kreisel) (7) (bias (gyro)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Kreisel-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsrotation oder Beschleunigung aufweist. "Nullpunkt" ("Gyro") hat typischerweise die Benennung Grad pro Stunde (°/h) (IEEE Std 528-2001). |
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"Numerische Steuerung" (2) (numerical control): die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382). |
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"Objektcode" (ASA) (object code): die maschinenlauffähige Form einer geeigneten Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem übersetzt wurde. |
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"Optische Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke" (7) (flight control optical sensor array): miteinander verbundene optische Sensoren auf "Laser"basis, die Echtzeit-Flugdaten für die bordseitige Verarbeitung liefern. |
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"Optische Vermittlung" (5) (optical switching): das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale. |
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"Optischer Rechner" (4) (optical computer): Rechner, konstruiert oder geändert zur Darstellung von Daten durch Licht. Seine logischen Schaltungen basieren auf direkt gekoppelten Optoschaltelementen. |
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"Personal Area Network" (5) (personal area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: 'Datengerät' (data device) : Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können. |
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"Planlaufabweichung" (2) (camming): die axiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Stirnfläche der Spindel in der Nähe des Umfangs der Stirnfläche (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.63). |
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"Plasmazerstäubung" (1) (plasma atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze oder festes Metall mit Plasmabrennern in Schutzgasumgebung zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 μm zerstäubt wird. |
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"Programm" (2 6) (programme): eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem elektronischen Rechner ausführbar ist. |
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"Pulsdauer" (6) (pulse duration): die Dauer eines "Laser"-Pulses, d. h. das Zeitintervall zwischen den Punkten halber Intensität an der Vorderflanke und der Rückflanke eines Pulses. |
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"Pulverisierung" (1) (comminution): ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstoßen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird. |
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"Quantenkryptografie" (5) (quantum cryptography): eine Familie von Verfahren zum Austausch von geheimen Schlüsseln für die "Kryptotechnik", die auf der Messung von quantenmechanischen Eigenschaften eines physikalischen Systems beruhen (einschließlich solcher physikalischer Eigenschaften, die direkt durch Quantenoptik, Quantenfeldtheorie oder Quantenelektrodynamik bestimmt werden). |
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"Quellcode oder Quell-Programmiersprache" (6 7 9) (source code or source language): geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigen Code ("Objectcode" oder Object-Programmiersprache) umgewandelt werden kann. |
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"Raumfahrzeug-Plattform" (9) (spacecraft bus): Ausrüstung, die die Support-Infrastruktur des "Raumfahrzeugs" bereitstellt und die "Raumfahrzeug-Nutzlast" aufnimmt. |
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"Raumfahrzeuge" (7 9) (spacecraft): aktive und passive Satelliten und Raumsonden. |
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"Raumfahrzeug-Nutzlast" (9) (spacecraft payload): an der "Raumfahrzeug-Plattform" angebrachte Ausrüstung zur Durchführung einer Weltraummission (z. B. Kommunikation, Beobachtung, wissenschaftliche Mission). |
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"Reizstoffe" (1) (riot control agent): Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkungen hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden. Technische Anmerkung: Tränengase sind eine Untermenge von "Reizstoffen". |
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"Roboter" (2 8) (robot): ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:
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"Rotationsmassenkreisel" (7) (spinning mass gyros) sind Kreisel, die eine ständig rotierende Masse verwenden, um eine Winkelveränderung zu messen. |
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"Rotationszerstäubung" (1) (rotary atomisation): ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 μm zerstäubt wird. |
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"Rundlaufabweichung" (2) (run-out): die radiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Spindelachse auf der zu prüfenden inneren und äußeren Oberfläche der Spindel (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.61). |
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"Schmelzbar" (1) (fusible): die Eigenschaft, unter Einfluss von Hitze, Strahlung, Katalysatoren usw. vernetzt oder weiter polymerisiert (gehärtet) werden zu können oder ohne Pyrolyse schmelzen zu können (Verkohlen). |
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"Schmelzextraktion" (1) (melt extraction): ein Verfahren, bei dem zur 'schnellen Erstarrung' und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockes in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.
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"Schmelzspinnen" (1) (melt spinning): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur 'schnellen Erstarrung' auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.
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"Schwenkspindel" (2) (tilting spindle): eine Werkzeugspindel, die die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert. |
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"Seil" (1) (tow): ein Bündel von "Einzelfäden" (monofilaments), die normalerweise annähernd parallel verlaufen. |
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"Signalanalysatoren" (3) (signal analysers): Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können. |
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"Signaldatenverarbeitung" (3 4 5 6) (signal processing): die Verarbeitung von außen kommender, informationstragender Signale durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z. B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). |
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"Signallaufzeit des Grundgatters" (3) (basic gate propagation delay time): der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, welches in einer "monolithisch integrierten Schaltung" verwendet wird. Für eine 'Familie' von "monolithisch integrierten Schaltungen" kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit je typisches Grundgatter in dieser 'Familie' oder als typische Signallaufzeit je Gatter in dieser 'Familie' angegeben werden.
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"Skalierungsfaktor" (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) (7) (scale factor (gyro or accelerometer)): das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgröße und der Änderung der zu messenden Größe. Als Skalierungsfaktor wird im Allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden kann, indem die Eingangsgröße zyklisch über den Eingangsgrößenbereich verändert wird. |
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"Software" (ASA 0 bis 9) (software): eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder 'Mikroprogramme', die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.
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"Spezifische Zugfestigkeit" (0 1 9) (specific tensile strength): Höchstfestigkeit gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %. |
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"Spezifischer Modul" (0 1 9) (specific modulus): der Youngsche Modul gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %. |
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"Spitzenleistung" (6) (peak power): die höchste Leistung, die während der "Pulsdauer" erzielt wird. |
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"Stabilität" (7) (stability): die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die "Stabilität" kann als Funktion der Zeit ausgedrückt werden. |
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"Steuerungssysteme" (7) (guidance set): Systeme, die das Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d. h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt wird, um die Flugbahn zu korrigieren. |
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"Strahlungsempfindlichkeit" (6) (radiant sensitivity): Strahlungsempfindlichkeit (mA/W) = 0,807 × Wellenlänge (nm) × Quantenausbeute. Technische Anmerkung: Quantenausbeute (quantum efficiency, QE) wird üblicherweise in Prozent ausgedrückt, jedoch soll für die o.g. Formel die Quantenausbeute als eine Dezimalzahl kleiner Eins dargestellt werden, z. B. 78 % entspricht 0,78. |
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"Substrat" (3) (substrate): ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem 'diskrete Bauelemente' oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht werden können.
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"Super High Power Laser" (6) (SHPL): ein "Laser", der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW abgeben kann. |
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"Superlegierungen" (2 9) (superalloys): Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie bei Temperaturen über 922 K (649 °C) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen. |
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"Superplastisches Umformen" (1 2) (superplastic forming): ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20 % beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das Zweifache des vorgenannten Wertes betragen. |
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"Supraleitend" (1 3 5 6 8) (superconductive): Materialien (d. h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h., sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.
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"Symmetrischer Algorithmus" (5) (symmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung den identischen Schlüssel verwendet.
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"Systolischer Array-Rechner" (4) (systolic array computer): ein Rechner, bei dem Datenfluss und -modifikation durch den Benutzer auf der Ebene der Schaltkreistechnik dynamisch gesteuert werden können. |
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"Technologie" (ATA NTA 0 bis 9) (technology): spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' verkörpert.
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"Teilnehmerstaat" (7 9) (participating state): Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements (siehe www.wassenaar.org). |
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"Toxine" (1 2) (toxins): Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitungen oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von "Mikroorganismen". |
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"Toxinuntereinheit" (1) (sub-unit of toxin): ein strukturell und funktional diskreter Bestandteil eines ganzen "Toxins". |
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"Transfer-Laser" (6) (transfer laser): ein "Laser", bei dem das Laser-Material durch den Energietransfer erregt wird, der durch Stoß eines Nicht-Laser-Atoms oder -Moleküls mit einem Laser-Atom oder -Molekül bewirkt wird. |
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"UF6-resistente Werkstoffe" (0) (materials resistant to corrosion by UF6): umfassen Kupfer, Kupferlegierungen, rostfreier Stahl, Aluminium, Aluminiumoxid, Aluminiumlegierungen, Nickel und Nickellegierungen mit mindestens 60 Gew.- % Nickel und Fluorkohlenwasserstoff-Polymere. |
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"Unbemanntes Luftfahrzeug" ("UAV") (9) (unmanned aerial vehicle (UAV)): Luftfahrzeug, das in der Lage ist, ohne Anwesenheit einer Person an Bord einen Flug zu beginnen und einen kontrollierten Flug beizubehalten und die Navigation durchzuführen. |
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"Unverzichtbar" (ATA 1-9) (required): bezieht sich — auf "Technologie" angewendet — ausschließlich auf den Teil der "Technologie", der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese "unverzichtbare" "Technologie" kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein. |
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"Vakuum-Zerstäubung" (1) (vacuum atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 μm zerstäubt wird. |
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"III/V-Verbindungen" (3 6) (III/V compounds): polykristalline, binäre oder komplexe monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIA und VA des Mendelejeffschen Periodensystems (z. B. Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid) bestehen. |
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"Verbundwerkstoff" (1 2 6 8 9) (composite): eine "Matrix" und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln, Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden. |
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"Verformbare Spiegel" (6) (deformable mirrors) (werden auch adaptive Spiegel genannt):
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"Vermischt" (1) (commingled): Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und "Matrix"-Material in Form von Fasern. |
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"Verstellbare Blattprofilgeometrie" (7) (variable geometry airfoils): Verwendung von Klappen oder Trimmblechen an der Blatthinterkante oder an der Blattvorderkante, angebauten Vorflügeln oder einer beweglichen Blattnase, deren Position während des Fluges gesteuert werden kann. |
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"Verwendung" (ATA NTA 0 bis 9) (use): Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung. |
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"Vollautomatische Regelung eines Fluges" (7) (total control of flight): bedeutet eine automatisierte Regelung der Zustandsgrößen oder des Flugweges von "Luftfahrzeugen" zur Erfüllung von Einsatzzielen, die auf Echtzeitänderungen von Daten bezüglich Zielen, Gefahren oder anderer "Luftfahrzeuge" anspricht. |
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"Von der ITU zugewiesen" (3 5) (allocated by the ITU): die Zuweisung von Frequenzbändern in Übereinstimmung mit der aktuellen Ausgabe der ITU Radio Regulations für primäre, zugelassene und sekundäre Funkdienste.
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"Vorher abgetrennt" (0 1) (previously separated): Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozess hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt. |
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"Weltraumgeeignet" (3 6 7) (space qualified): konstruiert oder gefertigt oder nach erfolgreicher Erprobung als geeignet befunden für den Einsatz in Höhen von mehr als 100 km über der Erdoberfläche.
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"Wiederholbarkeit" (7) (repeatability): der Grad der Übereinstimmung derselben Messgröße über wiederholte Messungen bei gleichen Bedingungen, wenn zwischen den Messungen Änderungen dieser Bedingungen oder Stillstandszeiten auftreten (Referenz: IEEE Standard 528-2001 (1-Sigma-Standardabweichung)). |
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"Winkelpositionsabweichung" (2) (angular position deviation): die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Messverfahrens nach Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird. |
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"Wissenschaftliche Grundlagenforschung" (ATA NTA) (basic scientific research): experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind. |
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"Zeitkonstante" (6) (time constant): die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in der der Strom auf das 1-1/e-fache des Endwertes anwächst (das sind 63 % des Endwertes). |
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"Zivile Luftfahrzeuge" (1 3 4 7) (civil aircraft): sind solche "Luftfahrzeuge", die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten der EU oder Teilnehmerstaaten des Wassenaar-Arrangements für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind.
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KATEGORIE 0 — KERNTECHNISCHE MATERIALIEN, ANLAGEN UND AUSRÜSTUNG
0A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
0A001
"Kernreaktoren" und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
a) |
"Kernreaktoren"; |
b) |
Metallbehälter oder wichtige vorgefertigte Teile hierfür, einschließlich des Reaktorbehälter-Deckels des Reaktordruckbehälters, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Aufnahme des Kerns eines "Kernreaktors"; |
c) |
Bedienungseinrichtungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zum Be- und Entladen von Kernbrennstoff in einem "Kernreaktor"; |
d) |
Steuerstäbe, Trage- oder Aufhängevorrichtungen hierfür, Steuerstabantriebe und Stabführungsrohre besonders konstruiert oder hergerichtet für die Steuerung der Spaltprozesse in einem "Kernreaktor"; |
e) |
Druckrohre, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Aufnahme der Brennelemente und des Primärkühlmittels in einem "Kernreaktor"; |
f) |
Rohre (oder Rohrsysteme) aus Zirkoniummetall oder -legierungen, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung als Hüllrohre in einem "Kernreaktor", in Mengen von mehr als 10 kg;
|
g) |
Pumpen oder Kompressoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Kreislauf des Primärkühlmittels von "Kernreaktoren"; |
h) |
'innere Einbauten eines Kernreaktors', besonders konstruiert oder hergerichtet für die Verwendung in einem "Kernreaktor", einschließlich Trägerkonstruktionen für den Reaktorkern, Brennelementkanäle, Druckröhren, thermische Abschirmungen, Leitbleche, Kerngitter- und Strömungsplatten; Technische Anmerkung: 'Innere Einbauten eines Kernreaktors' (nuclear reactor internals) im Sinne von Unternummer 0A001h sind Hauptstrukturen innerhalb des Reaktorbehälters mit einer oder mehreren Aufgaben wie z. B. Stützfunktion für den Kern, Aufrechterhaltung der Brennstoff-Anordnung, Führung des Primärkühlmittelflusses, Bereitstellung von Strahlungsabschirmungen für den Reaktorbehälter und Steuerung der Innenkern-Instrumentierung. |
i) |
Wärmetauscher wie folgt:
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j) |
Neutronendetektoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Bestimmung von Neutronenflusshöhen innerhalb des Kerns eines "Kernreaktors"; |
k) |
'externe thermische Abschirmungen', besonders konstruiert oder hergerichtet zur Verwendung in einem "Kernreaktor" zwecks Reduzierung des Wärmeverlusts sowie als Sicherheitshülle für den Reaktorbehälter. Technische Anmerkung: 'Externe thermische Abschirmungen' im Sinne von Unternummer 0A001k sind Hauptstrukturen, die am Reaktorbehälter angebracht sind, um den Wärmeverlust des Reaktors und die Temperatur in der Sicherheitshülle zu reduzieren. |
0B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
0B001
Anlagen für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" oder "besonderem spaltbaren Material" sowie besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
a) |
Anlagen, besonders konstruiert für die Isotopentrennung von "natürlichem Uran", "abgereichertem Uran" oder "besonderem spaltbaren Material", wie folgt:
|
b) |
Gaszentrifugen sowie Zentrifugensysteme und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gaszentrifugen-Trennverfahren, wie folgt: Technische Anmerkung: 'Hochfeste Materialien' im Sinne von Unternummer 0B001b sind die folgenden Materialien:
|
c) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Gasdiffusions-Trennverfahren, wie folgt:
|
d) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das aerodynamische Trennverfahren, wie folgt:
|
e) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch chemischen Austausch, wie folgt:
|
f) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Trennverfahren durch Ionenaustausch, wie folgt:
|
g) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Laserisotopentrennung mit Isotopentrennanlagen nach dem atomaren Laserverfahren wie folgt:
|
h) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Laserisotopentrennung mit Isotopentrennanlagen nach dem molekularen Laserverfahren wie folgt:
|
i) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für das Plasmatrennverfahren, wie folgt:
|
j) |
Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Trennprozess nach dem elektromagnetischen Verfahren, wie folgt:
|
0B002
Zusatzsysteme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder hergerichtet für von Nummer 0B001 erfasste Anlagen zur Isotopentrennung, hergestellt aus oder geschützt mit "UF6-resistenten Werkstoffen", wie folgt:
a) |
Speiseautoklaven, Öfen oder Systeme, mit denen UF6 zum Anreicherungsort geleitet wird; |
b) |
Desublimatoren (Phasenübergang gasförmig-fest) oder Kühlfallen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozess und zur nachfolgenden Weiterleitung mittels Heizung; |
c) |
Produktfraktion("angereichertes Uran")- und Restfraktion("abgereichertes Uran")-Ausspeisesysteme zur Weiterleitung von UF6 in Behälter; |
d) |
Verflüssigungs- oder Erstarrungsstationen zur Entnahme von UF6 aus dem Anreicherungsprozess mittels Kompression, Kühlung und Umwandlung von UF6 in die flüssige oder feste Form; |
e) |
Rohr- und Verteilersysteme, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Führung von UF6 innerhalb von Gasdiffusions-, Zentrifugen- oder aerodynamischen Kaskaden; |
f) |
Vakuumsysteme und -pumpen wie folgt:
|
g) |
Massenspektrometer/Ionenquellen, die Online-Proben des UF6-Gasstromes entnehmen können, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
0B003
Anlagen zur Konversion von Uran und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) |
Systeme zur Umwandlung von Uranerzkonzentraten zu UO3; |
b) |
Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UF6; |
c) |
Systeme zur Umwandlung von UO3 zu UO2; |
d) |
Systeme zur Umwandlung von UO2 zu UF4; |
e) |
Systeme zur Umwandlung von UF4 zu UF6; |
f) |
Systeme zur Umwandlung von UF4 zu Uranmetall; |
g) |
Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UO2; |
h) |
Systeme zur Umwandlung von UF6 zu UF4; |
i) |
Systeme zur Umwandlung von UO2 zu UCI4; |
0B004
Anlagen zur Herstellung oder Konzentration von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
a) |
Anlagen zur Herstellung von Schwerem Wasser, Deuterium oder Deuteriumverbindungen wie folgt:
|
b) |
Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
|
0B005
Anlagen, besonders konstruiert für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen, und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür.
Technische Anmerkung:
Ausrüstung, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von "Kernreaktor"-Brennelementen schließt Ausrüstung ein, die
1. |
üblicherweise mit dem Kernmaterial im Produktionsfluss in unmittelbaren Kontakt kommt oder dieses bearbeitet oder den Produktionsfluss steuert, |
2. |
das Kernmaterial innerhalb der Umhüllung verschließt, |
3. |
die Unversehrtheit der Umhüllung oder des Verschlusses prüft, |
4. |
die Endbehandlung des umschlossenen Brennstoffs prüft oder |
5. |
zum Zusammenbau von Reaktorelementen verwendet wird. |
0B006
Anlagen für die Wiederaufarbeitung bestrahlter "Kernreaktor"-Brennelemente und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung und Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
Nummer 0B006 schließt ein:
|
0B007
Anlagen zur Konversion von Plutonium und besonders konstruierte oder hergerichtete Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) |
Systeme zur Umwandlung von Plutoniumnitrat in Plutoniumoxid; |
b) |
Systeme zur Herstellung von Plutoniummetall. |
0C
Werkstoffe und Materialien
0C001
"Natürliches Uran" oder "abgereichertes Uran" oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat, sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält.
Anmerkung: |
Nummer 0C001 erfasst nicht:
|
0C002
"Besonderes spaltbares Material".
Anmerkung: |
Nummer 0C002 erfasst nicht Mengen bis zu vier "effektiven Gramm", wenn diese in einer Fühlanordnung von Instrumenten enthalten sind. |
0C003
Deuterium, Schweres Wasser (Deuteriumoxid), andere Deuteriumverbindungen sowie Mischungen und Lösungen, in denen das Isotopenverhältnis von Deuterium zu Wasserstoff 1:5 000 überschreitet.
0C004
Grafit mit einem Reinheitsgrad, der einem 'Boräquivalent' kleiner als 5 ppm entspricht, mit einer Dichte von über 1,50 g/cm3 zur Verwendung in einem "Kernreaktor", in Mengen von mehr als 1 kg.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C107. |
Anmerkung 1: |
Zum Zweck der Ausfuhrkontrolle entscheiden die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer niedergelassen ist, ob die Ausfuhren von Grafit mit den o. g. Spezifikationen für die Verwendung in einem "Kernreaktor" bestimmt sind. |
Anmerkung 2: |
In Nummer 0C004 wird 'Boräquivalent' (BÄ) definiert als Summe der BÄz für Verunreinigungen (ausgenommen BÄKohlenstoff, da Kohlenstoff nicht als Verunreinigung angesehen wird) einschließlich Bor, wobei:
|
0C005
Besonders hergerichtete Verbindungen oder Pulver zur Herstellung von Gasdiffusionstrennwänden, resistent gegen UF6 (z. B. Nickel oder Nickellegierungen, die 60 Gew.- % oder mehr Nickel enthalten, Aluminiumoxid und vollfluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere), mit einer Reinheit von größer/gleich 99,9 Gew.- % und einer Korngröße kleiner als 10 μm gemäß ASTM-Standard B 330 sowie einer engen Kornverteilung.
0D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
0D001
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.
0E
Technologie
0E001
"Technologie" entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern, die von dieser Kategorie erfasst werden.
KATEGORIE 1 — BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
1A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
1A001
Bauteile aus fluorierten Verbindungen wie folgt:
a) |
Verschlüsse, Dichtungen, Dichtungsmassen oder Brennstoffblasen (fuel bladders), besonders konstruiert für "Luftfahrzeug"- und Raumfahrtanwendungen, zu über 50 Gew.- % aus einem der von Unternummer 1C009b oder 1C009c erfassten Werkstoffe oder Materialien hergestellt; |
b) |
nicht belegt; |
c) |
nicht belegt. |
1A002
"Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 1A202, 9A010 UND 9A110. |
a) |
bestehend aus einer organischen "Matrix" und aus von Unternummer 1C010c, 1C010d oder 1C010e erfassten Materialien oder |
b) |
bestehend aus einer Metall- oder Kohlenstoff-"Matrix" und aus einem der folgenden Materialien:
|
Anmerkung 1: |
Nummer 1A002 erfasst nicht "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate, hergestellt aus epoxyharzimprägnierten "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff für die Reparatur von "zivilen Luftfahrzeug"-Strukturen oder Laminaten, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
Anmerkung 2: |
Nummer 1A002 erfasst nicht Halbfertigprodukte, besonders konstruiert für rein zivile Verwendungen wie folgt:
|
Anmerkung 3: |
Unternummer 1A002b1 erfasst nicht Halbfertigprodukte mit höchstens zwei Dimensionen verflochtener Filamente, besonders konstruiert für Verwendungen wie folgt:
|
Anmerkung 4: |
Nummer 1A002 erfasst nicht Fertigprodukte, besonders konstruiert für eine definierte Verwendung. |
1A003
Erzeugnisse aus nicht "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden, in Form von Folien, Planen, Bändern oder Streifen, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) |
Dicke größer als 0,254 mm oder |
b) |
beschichtet oder laminiert mit Kohlenstoff, Grafit, Metallen oder magnetischen Substanzen. |
Anmerkung: |
Nummer 1A003 erfasst nicht Erzeugnisse, die mit Kupfer beschichtet oder laminiert sind, konstruiert für die Herstellung von elektronischen gedruckten Schaltungen. |
Anmerkung: |
Zu "schmelzbaren" aromatischen Polyimiden in jeglicher Form siehe Unternummer 1C008a3. |
1A004
Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 2B351 UND 2B352. |
a) |
Vollmasken, Filter und Ausrüstung zur Dekontamination hierfür, konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1A004a:
|
b) |
Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe, besonders konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe:
|
c) |
Nachweisausrüstung, besonders konstruiert oder modifiziert zum Nachweis oder zur Identifizierung eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
d) |
Elektronische Ausrüstung, konstruiert zum automatisierten Nachweis oder zur automatisierten Identifizierung von Rückständen von "Explosivstoffen" unter Verwendung von Techniken der 'Spurendetektion' (z. B. akustische Oberflächenwellen, Ionen-Mobilitäts-Spektrometrie, Differenzielle Mobilitäts-Spektrometrie, Massenspektrometrie). Technische Anmerkung: 'Spurendetektion' ist definiert als die Fähigkeit, weniger als 1 ppm gasförmige Stoffe oder 1 mg feste oder flüssige Stoffe zu erkennen.
Technische Anmerkungen:
|
1A005
Körperpanzer und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
a) |
weichballistische Körperpanzer, nicht gemäß militärischen Standards bzw. Spezifikationen oder hierzu äquivalenten Anforderungen hergestellt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; |
b) |
hartballistische Körperpanzer-Schutzplatten, die einen ballistischen Schutz kleiner/gleich Stufe IIIA (NIJ 0101.06, Juli 2008) oder entsprechenden nationalen Anforderungen bewirken. |
Anmerkung: |
Zur Erfassung von "faser- oder fadenförmigen Materialien", die bei der Fertigung von Körperpanzern verwendet werden, siehe Nummer 1C010. |
Anmerkung 1: |
Nummer 1A005 erfasst nicht einzelne Körperpanzer, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden. |
Anmerkung 2: |
Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum frontalen Schutz gegen Splitter und Druckwellen von nichtmilitärischen Sprengkörpern konstruiert sind. |
Anmerkung 3: |
Nummer 1A005 erfasst nicht Körperpanzer, die nur zum Schutz gegen Messer, Nägel, Nadeln oder stumpfe Traumata konstruiert sind. |
1A006
Ausrüstung, besonders konstruiert oder geändert für das Unschädlichmachen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
a) |
fernbediente Fahrzeuge; |
b) |
'Disrupter'. |
Technische Anmerkung:
'Disrupter' sind Geräte, besonders konstruiert, um Sprengkörper mittels Beschuss mit einem flüssigen, festen oder zerbrechlichen Projektil funktionsunfähig zu machen.
Anmerkung: |
Nummer 1A006 erfasst nicht Ausrüstung, wenn diese von ihrem Benutzer mitgeführt wird. |
1A007
Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die "energetische Materialien" enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 3A229 UND 3A232. |
a) |
Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur Zündung der von Unternummer 1A007b erfassten Explosivstoffdetonatoren; |
b) |
elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
|
Technische Anmerkungen:
1. |
Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet. |
2. |
Die im Sinne der Unternummer 1A007b erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z. B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen. |
1A008
Ladungen, Vorrichtungen und Bestandteile, wie folgt:
a) |
'Hohlladungen' mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Schneidladungen mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
c) |
Sprengschnüre mit einer Explosivstoffladung über 64 g/m; |
d) |
Sprengschneider, die nicht von Unternummer 1A008b erfasst werden, und Trennwerkzeuge (severing tools) mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) über 3,5 kg TNT-Äquivalent. |
Technische Anmerkung:
'Hohlladungen' sind Sprengladungen, speziell geformt, um die Wirkung einer Explosivstoffdetonation zu konzentrieren und zu richten.
1A102
Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
1A202
"Verbundwerkstoff"-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1A002, in Rohrform und mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
SIEHE AUCH NUMMERN 9A010 UND 9A110.
a) |
Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und |
b) |
hergestellt aus beliebigen "faser- oder fadenförmigen Materialien" gemäß Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C210a oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff gemäß Unternummer 1C210c. |
1A225
Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.
1A226
Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeit und |
b) |
konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen. |
1A227
Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z. B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:
a) |
Fläche größer als 0,09 m2 auf der 'aktivitätsfreien Seite', |
b) |
Dichte größer als 3 g/cm3 und |
c) |
Dicke größer/gleich 100 mm. |
Technische Anmerkung:
'Aktivitätsfreie Seite' im Sinne der Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.
1B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
1B001
Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung der von Nummer 1A002 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminate oder der von Nummer 1C010 erfassten "faser- oder fadenförmigen Materialien" wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 1B101 UND 1B201. |
a) |
Faserwickelmaschinen, deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien"; |
b) |
'Bandlegemaschinen' (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern in fünf oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen";
Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001b verfügen 'Bandlegemaschinen (tape-laying machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filament bands)' mit einer Breite größer 25 mm und kleiner/gleich 305 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten. |
c) |
mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Interlacing-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen, besonders konstruiert oder geändert zum Weben, Verflechten oder Spinnen von Fasern für "Verbundwerkstoffe"; Technische Anmerkung: Interlacing-Verfahren im Sinne der Unternummer 1B001c schließen Stricken und Wirken ein. |
d) |
Ausrüstung, besonders konstruiert oder angepasst für die Herstellung von Verstärkungsfasern, wie folgt:
|
e) |
Ausrüstung zur Herstellung der von Unternummer 1C010e erfassten Prepregs durch Heißschmelz-Verfahren; |
f) |
Ausrüstung für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, besonders konstruiert für "Verbundwerkstoffe", wie folgt:
|
g) |
'Faserlegemaschinen' (tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Fasern (tows) in zwei oder mehr 'primären Servo-Positionier-Achsen' koordiniert und programmiert sind, besonders konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen oder 'Flugkörper'-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen". Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 1B001g verfügen 'Faserlegemaschinen (tow-placement machines)' über die Fähigkeit, ein oder mehrere 'Filamentbänder (filaments bands)' mit einer Breite kleiner/gleich 25 mm zu legen und während des Legeprozesses einzelne 'Filamentband (filament band)'-Lagen zu schneiden und neu zu starten. |
Technische Anmerkung:
1. |
Im Sinne der Nummer 1B001 steuern 'primäre Servo-Positionier-Achsen' nach Vorgaben eines Rechenprogramms die Position des Endeffektors (d. h. des Legekopfes) im Raum relativ zum Werkstück in der richtigen Winkellage und Ausrichtung, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. |
2. |
Im Sinne der Nummer 1B001 ist ein 'Filamentband (filament band)' ein Band (tape), eine Faser (tow) oder ein Faden, vollständig oder teilweise harzimprägniert, mit einer einheitlich durchgängigen Breite. |
1B002
Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1B102. |
1B003
Werkzeuge, Matrizen, Formen oder Spannvorrichtungen für das "superplastische Umformen" oder "Diffusionsschweißen" von Titan oder Aluminium oder deren Legierungen, besonders konstruiert zur Fertigung eines der folgenden Güter:
a) |
Strukturen für die Luft- und Raumfahrt, |
b) |
Motoren für "Luftfahrzeuge" oder Raumfahrt oder |
c) |
besonders konstruierte Bauteile für Strukturen, die von Unternummer 1B003a erfasst werden, oder für Motoren, die von Unternummer 1B003b erfasst werden. |
1B101
Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die "Herstellung" von Struktur-"Verbundwerkstoffen", wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1B201. |
Anmerkung: |
Von Nummer 1B101 erfasste Bestandteile und erfasstes Zubehör schließt Gussformen, Dorne, Gesenke, Vorrichtungen und Werkzeuge zum Formpressen, Aushärten, Gießen, Sintern oder Kleben von "Verbundwerkstoff"-Strukturen und Laminaten sowie Erzeugnisse daraus ein. |
a) |
Faserwickelmaschinen oder Faserlegemaschinen (fibre placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür; |
b) |
Bandlegemaschinen (tape-laying machines), deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und "Flugkörper"-Strukturen aus "Verbundwerkstoffen"; |
c) |
Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die "Herstellung" von "faser- oder fadenförmigen Materialien", wie folgt:
|
d) |
Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, erfasst von Nummer 9C110.
|
1B102
"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, die nicht von Nummer 1B002 erfasst wird, und Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH UNTERNUMMER 1B115b. |
a) |
"Herstellungsausrüstung" für Metallpulver, verwendbar zur "Herstellung" von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, 1C111a1, 1C111a2 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, in einer kontrollierten Umgebung; |
b) |
besonders konstruierte Bestandteile für "Herstellungsausrüstung", die von Nummer 1B002 oder Unternummer 1B102a erfasst wird. |
Anmerkung: |
Nummer 1B102 schließt ein:
|
1B115
Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die "Herstellung" von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
"Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden; |
b) |
"Herstellungsausrüstung" für die "Herstellung", Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.
|
Anmerkung 1: |
Ausrüstung, besonders konstruiert für die "Herstellung" militärischer Güter: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
Anmerkung 2: |
Nummer 1B115 erfasst nicht Ausrüstung für die "Herstellung", Handhabung oder Abnahmeprüfung von Borkarbid. |
1B116
Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1 573 K (1 300 °C) bis 3 173 K (2 900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
1B117
Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
Gesamtfassungsvermögen größer/gleich 110 l und |
b) |
mindestens eine exzentrische 'Misch-/Knetwelle'. |
Anmerkung: |
Der Begriff 'Misch-/Knetwelle' im Sinne der Unternummer 1B117b bezieht sich nicht auf Desagglomeratoren oder Messerspindeln. |
1B118
Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
zwei oder mehrere Misch-/Knetwellen oder |
b) |
eine einzige rotierende und oszillierende Welle mit Zähnen/Nocken sowohl auf der Welle als auch innen im Mischkammergehäuse. |
1B119
Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
1B201
Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
a) |
Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden; |
c) |
Präzisionsdorne für Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden. |
1B225
Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1B226
Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 mA liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
Anmerkung: |
Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:
|
1B228
Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (– 238 °C), |
b) |
konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa, |
c) |
hergestellt aus:
|
d) |
mit einem Innendurchmesser größer/gleich 30 cm und 'effektiven Längen' größer/gleich 4 m. |
Technische Anmerkung:
'Effektive Länge' im Sinne der Nummer 1B228 bedeutet die aktive Höhe des Füllstoffmaterials in einer Packungskolonne oder die aktive Höhe der internen Kontaktorenplatten in einer Plattenkolonne.
1B229
Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen und 'interne Kontaktoren', wie folgt:
Anmerkung: |
Kolonnen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von Schwerem Wasser: siehe Nummer 0B004. |
a) |
Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
'interne Kontaktoren' für Wasser-Schwefelwasserstoff-Austauschkolonnen erfasst in Unternummer 1B229a. |
Technische Anmerkung:
'Interne Kontaktoren' der Kolonnen sind segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser größer/gleich 1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03 %. Hierbei kann es sich um Siebböden, Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.
1B230
Umwälzpumpen, geeignet für Lösungen von konzentrierten oder verdünnten Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
hermetisch dicht, |
b) |
Leistung größer als 8,5 m3/h und |
c) |
mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
1B231
Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) |
Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium; |
b) |
Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
|
1B232
Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
konstruiert zum Einsatz bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (– 238 °C) und |
b) |
konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz größer/gleich 1 000 kg/h. |
1B233
Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Systeme und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) |
Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen; |
b) |
Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen auf der Grundlage des Lithium-Quecksilber-Amalgamverfahrens wie folgt:
|
c) |
Ionenaustauschsysteme, besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; |
d) |
Chemische Austauschsysteme (Einsatz von Kronenether, Kryptanden oder Lariat-Ether), besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
1B234
Sprengstoff-Aufnahmebehälter, -kammern, -gefäße und ähnliche Aufnahmevorrichtungen, konstruiert für das Testen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern, mit beiden folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
a) |
konstruiert für ein TNT-Äquivalent größer/gleich 2 kg und |
b) |
mit Konstruktionselementen oder -eigenschaften zur zeitversetzten oder Echtzeit-Übertragung von Diagnose- oder Messdaten. |
1C
Werkstoffe und Materialien
Technische Anmerkung:
Metalle und Legierungen:
Soweit in einzelnen Nummern nichts Gegenteiliges angegeben ist, umfassen im Sinne der Nummern 1C001 bis 1C012 die Begriffe 'Metalle' und 'Legierungen' folgende Roh- und Halbzeugformen:
|
Rohformen: Anoden, Kugeln, Barren (einschließlich Kerbbarren und Drahtbarren), Knüppel, Blöcke, Walzplatten, Briketts, Klumpen, Kathoden, Kristalle, Würfel, Kokillen, Körner, Granalien, Brammen, Kügelchen, Masseln, Pulver, Ronden, Schrot, Platten, Rohlinge, Schwamm, Stangen. |
|
Halbzeugformen (auch überzogen, plattiert, gebohrt oder gestanzt):
|
Der Kontrollzweck darf nicht unterlaufen werden durch die Ausfuhr von nicht gelisteten, angeblich fertigen Formen, die in Wirklichkeit aber Roh- oder Halbzeugformen darstellen.
1C001
Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C101. |
a) |
Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 2 × 108 Hz und kleiner als 3 × 1012 Hz;
|
b) |
Werkstoffe oder Materialien für die Absorption von Frequenzen größer als 1,5 × 1014 Hz und kleiner als 3,7 × 1014 Hz und nicht transparent für sichtbares Licht;
|
c) |
eigenleitfähige polymere Werkstoffe oder Materialien mit einer 'elektrischen Volumenleitfähigkeit' größer als 10 000 S/m (Siemens pro m) oder einem 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' kleiner als 100 Ohm/Flächenquadrat, auf der Grundlage eines oder mehrerer der folgenden Polymere:
Technische Anmerkung: Die 'elektrische Volumenleitfähigkeit' und der 'Schicht-/Oberflächenwiderstand' werden gemäß ASTM D-257 oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. |
1C002
Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C202. |
Anmerkung: |
Nummer 1C002 erfasst nicht Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierte Werkstoffe, besonders formuliert für Beschichtungszwecke. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Die von Nummer 1C002 erfassten Metalllegierungen sind solche, die einen höheren Gewichtsanteil des genannten Metalls enthalten als von jedem anderem Element. |
2. |
Der 'Zeitstandskennwert' wird gemäß ASTM-Standard E-139 oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. |
3. |
Die 'Ermüdung bei geringer Lastspielzahl' wird gemäß ASTM-Standard "E-606 Recommended Practice for Constant-Amplitude Low-Cycle Fatigue Testing" oder vergleichbaren nationalen Verfahren ermittelt. Die Prüfung sollte axial erfolgen mit einem durchschnittlichen Spannungsverhältnis gleich 1 und einem Formfaktor (Kt) gleich 1. Das durchschnittliche Spannungsverhältnis wird als (maximale Beanspruchung — minimale Beanspruchung)/maximale Beanspruchung definiert. |
a) |
Aluminide wie folgt:
|
b) |
Metalllegierungen wie folgt, hergestellt aus von Unternummer 1C002c erfasstem Pulver oder von Unternummer 1C002c erfassten feinen Materialpartikeln:
|
c) |
Metalllegierungspulver oder feine Materialpartikel mit allen folgenden Eigenschaften:
|
d) |
legierte Werkstoffe mit allen folgenden Eigenschaften:
|
1C003
Magnetische Metalle aller Typen und in jeder Form mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) |
Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120 000 und Dicke kleiner/gleich 0,05 mm; Technische Anmerkung: Die Messung der Anfangsrelativpermeabilität muss an vollständig geglühten Materialien vorgenommen werden. |
b) |
magnetostriktive Legierungen mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Streifen aus amorphen oder 'nanokristallinen' Legierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Unternummer 1C003c erfasst nur 'nanokristalline' Materialien mit einer Korngröße kleiner/gleich 50 nm, bestimmt durch Röntgenuntersuchungen. |
1C004
Uran-Titanlegierungen oder Wolframlegierungen mit einer "Matrix" auf Eisen-, Nickel- oder Kupferbasis mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Dichte größer als 17,5 g/cm3, |
b) |
Elastizitätsgrenze größer als 880 MPa, |
c) |
spezifische Zugfestigkeit größer als 1 270 MPa und |
d) |
Dehnung größer als 8 %. |
1C005
"Supraleitende" Doppelleiter (composite conductors) mit einer Länge größer als 100 m oder einer Masse größer als 100 g wie folgt:
a) |
"supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die ein Niob-Titan-'Filament' oder mehrere Niob-Titan-'Filamente' enthalten, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
"supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem anderen "supraleitenden"'Filament' oder mehreren anderen "supraleitenden"'Filamenten' bestehen als aus Niob-Titan, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
"supraleitende" Doppelleiter (composite conductors), die aus einem oder mehreren "supraleitenden" 'Filamenten' bestehen und bei einer Temperatur größer 115 K (– 158,16 °C) im "supraleitenden" Zustand bleiben. |
Technische Anmerkung:
Für die Zwecke der Nummer 1C005 können die 'Filamente' in Form von Drähten, Zylindern, Folien, Bändern oder Streifen vorliegen.
1C006
Flüssigkeiten und Schmiermittel wie folgt:
a) |
Nicht belegt; |
b) |
Schmiermittel, die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
|
c) |
Dämpfungs- oder Flotationsflüssigkeiten mit allen folgenden Eigenschaften:
|
d) |
Elektronikkühlflüssigkeiten auf Fluor-Kohlenstoff-Basis mit allen folgenden Eigenschaften:
|
1C007
Keramikpulver, keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe", "Verbundwerkstoffe" mit keramischer "Matrix" und keramische Vormaterialien wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C107. |
a) |
Keramikpulver aus einfachen oder komplexen Boriden des Elements Titan, wobei die Summe der metallischen Verunreinigungen, ohne beigemischte Zusätze, weniger als 5 000 ppm beträgt, die durchschnittliche Partikelgröße kleiner/gleich 5 μm misst und nicht mehr als 10 % der Partikel größer als 10 μm sind; |
b) |
keramische Nicht-"Verbundwerkstoffe" in Roh- oder Halbzeugformen aus Boriden des Elements Titan mit einer Dichte größer/gleich 98 % der theoretischen Dichte;
|
c) |
Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Glas- oder Oxid-"Matrix" und verstärkt mit Fasern, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
d) |
Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer kontinuierlichen metallischen Phase oder ohne diese, die Partikel oder Phasen beliebiger Faser- oder Whiskermaterialien enthalten, wobei Karbide oder Nitride von Silizium, Zirkon oder Bor die "Matrix" bilden; |
e) |
Vormaterialien (d. h. spezielle Polymere oder metallorganische Verbindungen) zur Herstellung einer beliebigen Phase oder beliebiger Phasen der von Unternummer 1C007c erfassten Materialien, wie folgt:
|
f) |
Keramik-Keramik-"Verbundwerkstoffe" mit einer Oxid- oder Glas-"Matrix" und verstärkt mit Endlosfasern aus einem der folgenden Systeme:
|
1C008
Nichtfluorierte Polymere wie folgt:
a) |
Imide, wie folgt:
|
b) |
nicht belegt, |
c) |
nicht belegt, |
d) |
aromatische Polyketone; |
e) |
aromatische Polysulfide, wobei es sich bei der Arylengruppe um Biphenylen, Triphenylen oder Kombinationen hieraus handelt; |
f) |
Polybiphenylenethersulfon mit einer 'Glasübergangstemperatur (Tg)' größer als 563 K (290 °C); |
Technische Anmerkung:
1. |
Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten thermoplastischen Materialien sowie für die von den Unternummer 1C008.a.4 und 1C008.f erfassten Materialien wird nach dem in ISO 11357-2:1999 beschriebenen oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. |
2. |
Die 'Glasübergangstemperatur (Tg)' für die von Unternummer 1C008a2 erfassten duroplastischen Materialien und die von Unternummer 1C008a3 erfassten Materialien wird nach dem im ASTM-Standard D-7028-07 beschriebenen 3-Punkt-Biegeverfahren oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt. Der Test wird mit einer trockenen Probe durchgeführt, die einen Aushärtungsgrad von mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards erreicht hat und die mit der die höchste Glasübergangstemperatur erzielenden Kombination aus Standard-Härtungsverfahren und Temperverfahren ausgehärtet wurde. |
1C009
Unverarbeitete fluorierte Verbindungen wie folgt:
a) |
nicht belegt, |
b) |
fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.- % gebundenes Fluor enthalten; |
c) |
fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.- % gebundenes Fluor enthalten. |
1C010
"Faser- oder fadenförmige Materialien" wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 1C210 UND 9C110. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Für die Berechnung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts "faser- oder fadenförmiger Materialien" der Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C010c oder 1C010e1b sollten Zugfestigkeit und Modul nach der in ISO 10618:2004 beschriebenen Methode A oder vergleichbaren nationalen Verfahren bestimmt werden. |
2. |
Die Bestimmung der "spezifischen Zugfestigkeit", des "spezifischen Moduls" oder des spezifischen Gewichts nicht unidirektionaler "faser- oder fadenförmiger Materialien" (z. B. Webwaren, regellos geschichtete Matten und Flechtwaren) der Nummer 1C010 muss auf der Grundlage der mechanischen Eigenschaften der einzelnen unidirektionalen Einzelfäden (monofilaments) (z. B. Einzelfäden (monofilaments), Garne (yarns), Faserbündel (rovings) oder Seile (tows)) vor deren Verarbeitung zu nicht unidirektionalen "faser- oder fadenförmigen Materialien" erfolgen. |
a) |
organische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
"faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
anorganische "faser- oder fadenförmige Materialien" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
d) |
"faser- oder fadenförmige Materialien" mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
e) |
vollständig oder teilweise harz- oder pechimprägnierte "faser- oder fadenförmige Materialien" (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete "faser- oder fadenförmige Materialien" (Preforms) oder "Kohlenstofffaser-Preforms", mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Die 'Glasübergangstemperatur, bestimmt mittels dynamisch-mechanischer Analyse' (Dynamic Mechanical Analysis Glas Transition Temperature (DMA Tg)), für die von Unternummer 1C010e erfassten Materialien wird nach der in ASTM D 7028-07 beschriebenen Methode oder vergleichbaren nationalen Standards an einer trockenen Probe bestimmt. Bei duroplastischen Materialien muss der Aushärtungsgrad einer trockenen Probe mindestens 90 % nach ASTM E 2160-04 oder vergleichbaren nationalen Standards betragen. |
1C011
Metalle und Verbindungen, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C111. |
a) |
Metalle mit Partikelgrößen kleiner als 60 μm (kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen), die mindestens zu 99 % aus Zirkonium, Magnesium oder Legierungen dieser Metalle bestehen; Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet.
|
b) |
Bor oder Borlegierungen, mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 60 μm, wie folgt:
|
c) |
Guanidinnitrat (CAS-Nr. 506-93-4); |
d) |
Nitroguanidin (NQ) (CAS-Nr. 556-88-7). |
Anmerkung: |
Zur Erfassung von Metallpulvern, die mit anderen Stoffen gemischt sind, um eine für militärische Zwecke formulierte Mischung zu bilden: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
1C012
Materialien, wie folgt:
Technische Anmerkung:
Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.
a) |
Plutonium in jeder Form, dessen Isotopenanteil an Plutonium-238 größer als 50 Gew.- % ist;
|
b) |
"vorher abgetrenntes" Neptunium-237 in jeder Form.
|
1C101
Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für 'Flugkörper', "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112.a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Anmerkung 1: |
Nummer 1C101 schließt Folgendes ein:
|
Anmerkung 2: |
Nummer 1C101 erfasst nicht Materialien für die Verwendung zur Temperaturregelung von Satelliten. |
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C102
Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
1C107
Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt:
a) |
feinkörnige Grafite mit einer Dichte größer/gleich 1,72 g/cm3, gemessen bei 288 K (15 °C), und einer Korngröße kleiner/gleich 100 μm, geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
|
b) |
pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind;
|
c) |
keramische "Verbundwerkstoffe" mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Radomen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind; |
d) |
maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind; |
e) |
verstärkte Siliziumkarbid-Verbundkeramiken, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittsfahrzeuge und Düsensteuerungsklappen, die für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge") oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen geeignet sind. |
1C111
Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:
a) |
Treibstoffzusätze wie folgt:
|
b) |
Polymere wie folgt:
|
c) |
andere Additive und Agenzien wie folgt:
|
Anmerkung: |
Treibstoffe und chemische Treibstoffzusätze, die nicht von Nummer 1C111 erfasst werden: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
1C116
Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für 'Flugkörper', mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C216. |
a) |
erreichbare Zugfestigkeit, gemessen bei 293 K (20 °C), größer/gleich
|
b) |
in einer der folgenden Formen:
|
Technische Anmerkung 1:
Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:
1. |
im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung und |
2. |
Wärmebehandlungen unterzogen werden, um die martensitische Umwandlung (lösungsgeglühter Zustand) zu erleichtern und anschließend ausgehärtet werden (ausscheidungsgehärteter Zustand). |
Technische Anmerkung 2:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C116 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C117
Werkstoffe für die Herstellung von 'Flugkörper'-Bauteilen wie folgt:
a) |
Wolfram und Legierungen in Partikelform mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 × 10– 6 m (50 μm); |
b) |
Molybdän und Legierungen in Partikelform mit einem Molybdän-Gehalt von 97 Gew.- % oder mehr und einer Partikelgröße kleiner/gleich 50 × 10– 6 m (50 μm); |
c) |
Wolframwerkstoffe in massiver Form, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 1C117 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
1C118
Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
mit einer der folgenden Formen:
|
1C202
Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:
a) |
Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Titanlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
Technische Anmerkung:
Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.
1C210
"Faser- oder fadenförmige Materialien" oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:
a) |
"faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
"faser- oder fadenförmige Materialien" aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Unternummer 1C210a oder 1C210b. Technische Anmerkung: Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs". |
Anmerkung: |
In Nummer 1C210 sind die "faser- oder fadenförmigen Materialien" begrenzt auf endlose "Einzelfäden" (monofilaments), "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder". |
1C216
Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1 950 MPa bei 293 K (20 °C).
Anmerkung: |
Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet. |
Technische Anmerkung:
Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.
1C225
Bor, angereichert mit dem Bor-10 (10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
Anmerkung: |
Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein. |
Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.- % (20 Atom- %).
1C226
Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.- %, soweit nicht von Nummer 1C117 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und |
b) |
Masse über 20 kg. |
Anmerkung: |
Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen. |
1C227
Calcium mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Magnesium kleiner als 1 000 Gew.-ppm (parts per million) und |
b) |
Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm. |
1C228
Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Calcium kleiner als 200 Gew.-ppm und |
b) |
Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm. |
1C229
Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 Gew.- % und |
b) |
Silbergehalt kleiner als 10 Gew.-ppm. |
1C230
Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.- %, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
Anmerkung: |
Nummer 1C230 erfasst nicht:
|
1C231
Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.- %, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
1C232
Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.
Anmerkung: |
Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten. |
1C233
Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
Anmerkung: |
Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter. |
Technische Anmerkung:
Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.- % (7,5 Atom- %).
1C234
Zirkonium mit einem Hafniumanteil kleiner als 2 000 Gew.-ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkoniumanteil größer als 50 Gew.- %, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von Unternummer 0A001f erfasst werden.
Anmerkung: |
Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm. |
1C235
Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1 000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
Anmerkung: |
Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 × 103 GBq (40 Ci) Tritium. |
1C236
'Radionuklide', geeignet zur Verwendung in Neutronenquellen auf der Grundlage der Alpha-Neutron-Reaktion, die nicht von Nummer 0C001 und Unternummer 1C012a erfasst werden, in folgenden Formen:
a) |
als Element; |
b) |
Verbindungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg); |
c) |
Mischungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg); |
d) |
Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten. |
Anmerkung: |
Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie). |
Technische Anmerkung:
'Radionuklide' im Sinne der Nummer 1C236 sind:
— |
Actinium-225 (Ac-225) |
— |
Actinium-227 (Ac-227) |
— |
Californium-253 (Cf-253) |
— |
Curium-240 (Cm-240) |
— |
Curium-241 (Cm-241) |
— |
Curium-242 (Cm-242) |
— |
Curium-243 (Cm-243) |
— |
Curium-244 (Cm-244) |
— |
Einsteinium-253 (Es-253) |
— |
Einsteinium-254 (Es-254) |
— |
Gadolinium-148 (Gd-148) |
— |
Plutonium-236 (Pu-236) |
— |
Plutonium-238 (Pu-238) |
— |
Polonium-208 (Po-208) |
— |
Polonium-209 (Po-209) |
— |
Polonium-210 (Po-210) |
— |
Radium-223 (Ra-223) |
— |
Thorium-227 (Th-227) |
— |
Thorium-228 (Th-228) |
— |
Uran-230 (U-230) |
— |
Uran-232 (U-232) |
1C237
Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
Anmerkung: |
Nummer 1C237 erfasst nicht:
|
1C238
Chlortrifluorid (ClF3).
1C239
Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.- % enthalten.
1C240
Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:
a) |
Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien; |
Anmerkung: |
Nummer 1C240 erfasst nicht:
|
Technische Anmerkung:
Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.
1C241
Rhenium und Legierungen mit einem Rheniumgehalt von größer/gleich 90 Gew.- % und Legierungen aus Rhenium und Wolfram mit einem Anteil jeder beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram von größer/gleich 90 Gew.- %, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und |
b) |
Masse über 20 kg. |
1C350
Chemikalien, die als Ausgangsstoffe für toxische Wirkstoffe verwendet werden können, wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL UND NUMMER 1C450. |
1. |
Thiodiglykol (CAS-Nr. 111-48-8); |
2. |
Phosphoroxidchlorid (CAS-Nr. 10025-87-3); |
3. |
Methylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 756-79-6); |
4. |
Zur Erfassung von Methylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 676-99-3): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL; |
5. |
Methylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-97-1); |
6. |
Dimethylphosphit (DMP) (CAS-Nr. 868-85-9); |
7. |
Phosphortrichlorid (CAS-Nr. 7719-12-2); |
8. |
Trimethylphosphit (TMP) (CAS-Nr. 121-45-9); |
9. |
Thionylchlorid (CAS-Nr. 7719-09-7); |
10. |
3-Hydroxy-1-methylpiperidin (CAS-Nr. 3554-74-3); |
11. |
N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan (CAS-Nr. 96-79-7); |
12. |
N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol (CAS-Nr. 5842-07-9); |
13. |
3-Chinuclidinol (CAS-Nr. 1619-34-7); |
14. |
Kaliumfluorid (CAS-Nr. 7789-23-3); |
15. |
2-Chlorethanol (CAS-Nr. 107-07-3); |
16. |
Dimethylamin (CAS-Nr. 124-40-3); |
17. |
Ethylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 78-38-6); |
18. |
N,N-Dimethylaminodiethylphosphat (CAS-Nr. 2404-03-7); |
19. |
Diethylphosphit (CAS-Nr. 762-04-9); |
20. |
Dimethylamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 506-59-2); |
21. |
Ethylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 1498-40-4); |
22. |
Ethylphosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 1066-50-8); |
23. |
Zur Erfassung von Ethylphosphonsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-98-0): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL; |
24. |
Fluorwasserstoff (CAS-Nr. 7664-39-3); |
25. |
Methylbenzilat (CAS-Nr. 76-89-1); |
26. |
Methylphosphonigsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-83-5); |
27. |
N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol (CAS-Nr. 96-80-0); |
28. |
Pinakolylalkohol (CAS-Nr. 464-07-3); |
29. |
Zur Erfassung von O-Ethyl-2-diisopropylaminoethylmethylphosphonit (QL) (CAS Nr. 57856-11-8): SIEHE LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL; |
30. |
Triethylphosphit (CAS-Nr. 122-52-1); |
31. |
Arsentrichlorid (CAS-Nr. 7784-34-1); |
32. |
Benzilsäure (CAS-Nr. 76-93-7); |
33. |
Methylphosphonigsäurediethylester (CAS-Nr. 15715-41-0); |
34. |
Ethylphosphonsäuredimethylester (CAS-Nr. 6163-75-3); |
35. |
Ethylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 430-78-4); |
36. |
Methylphosphonigsäuredifluorid (CAS-Nr. 753-59-3); |
37. |
3-Chinuclidon (CAS-Nr. 3731-38-2); |
38. |
Phosphorpentachlorid (CAS-Nr. 10026-13-8); |
39. |
Pinakolon (CAS-Nr. 75-97-8); |
40. |
Kaliumcyanid (CAS-Nr. 151-50-8); |
41. |
Kaliumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 7789-29-9); |
42. |
Ammoniumhydrogendifluorid (oder Ammoniumbifluorid) (CAS-Nr. 1341-49-7); |
43. |
Natriumfluorid (CAS-Nr. 7681-49-4); |
44. |
Natriumhydrogendifluorid (CAS-Nr. 1333-83-1); |
45. |
Natriumcyanid (CAS-Nr. 143-33-9); |
46. |
Triethanolamin (CAS-Nr. 102-71-6); |
47. |
Phosphorpentasulfid (CAS-Nr. 1314-80-3); |
48. |
Diisopropylamin (CAS-Nr. 108-18-9); |
49. |
Diethylaminoethanol (CAS-Nr. 100-37-8); |
50. |
Natriumsulfid (CAS-Nr. 1313-82-2); |
51. |
Schwefelmonochlorid (CAS-Nr. 10025-67-9); |
52. |
Schwefeldichlorid (CAS-Nr. 10545-99-0); |
53. |
Triethanolamin-Hydrochlorid (CAS-Nr. 637-39-8); |
54. |
N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan-Hydrochlorid (CAS-Nr. 4261-68-1); |
55. |
Methylphosphonsäure (CAS-Nr. 993-13-5); |
56. |
Methylphosphonsäurediethylester (CAS-Nr. 683-08-9); |
57. |
N,N-Dimethylaminophosphoryldichlorid (CAS-Nr. 677-43-0); |
58. |
Triisopropylphosphit (CAS-Nr. 116-17-6); |
59. |
Ethyldiethanolamin (CAS-Nr. 139-87-7); |
60. |
Thiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 2465-65-8); |
61. |
Dithiophosphorsäurediethylester (CAS-Nr. 298-06-6); |
62. |
Natriumhexafluorosilikat (CAS-Nr. 16893-85-9); |
63. |
Methylthiophosphonsäuredichlorid (CAS-Nr. 676-98-2). |
64. |
Diethylamin (CAS-Nr. 109-89-7). |
Anmerkung 1: |
Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57 und .63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 2: |
Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C350 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.1, .3, .5, .11, .12, .13, .17, .18, .21, .22, .26, .27, .28, .31, .32, .33, .34, .35, .36, .54, .55, .56, .57 und .63 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 3: |
Nummer 1C350 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C350.2, .6, .7, .8, .9, .10, .14, .15, .16, .19, .20, .24, .25, .30, .37, .38, .39, .40, .41, .42, .43, .44, .45, .46, .47, .48, .49, .50, .51, .52, .53, .58, .59, .60, 61, .62 und .64 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 4: |
Nummer 1C350 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind. |
1C351
Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine", wie folgt:
a) |
Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
b) |
nicht belegt, |
c) |
Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
d) |
"Toxine" wie folgt und deren "Toxinuntereinheiten":
|
e) |
Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
Anmerkung: |
Nummer 1C351 erfasst keine "Impfstoffe" oder "Immunotoxine". |
1C352
nicht belegt,
1C353
Genetische Elemente und genetisch modifizierte Organismen wie folgt:
a) |
genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die Nukleinsäuresequenzen enthalten, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351c, 1C351e oder 1C354 erfassten Organismen assoziiert sind; |
b) |
genetisch modifizierte Organismen oder genetische Elemente, die eine Nukleinsäuresequenz-Codierung für eines der von Unternummer 1C351d erfassten "Toxine" oder deren "Toxinuntereinheiten" enthalten. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Genetisch modifizierte Organismen schließen Organismen ein, in denen das genetische Material (Nukleinsäuresequenzen) in einer Weise verändert wurde, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht vorkommt, und erfasst auch solche, die ganz oder teilweise künstlich erzeugt wurden. |
2. |
Genetische Elemente schließen unter anderem Chromosomen, Genome, Plasmide, Transposons und Vektoren ein, ob genetisch modifiziert oder unmodifiziert oder ganz oder teilweise chemisch synthetisiert. |
3. |
Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität der von Unternummer 1C351a, 1C351c, 1C351e oder 1C354 erfassten Erregern assoziiert sind, meint jede für einen gelisteten Erreger spezifische Sequenz,
|
Anmerkung: |
Nummer 1C353 erfasst keine Nukleinsäuresequenzen, die mit der Pathogenität von enterohämorrhagischen Escherichia coli, Serotyp O157 und anderen Verotoxin bildenden Stämmen assoziiert sind, ausgenommen jene, die Verotoxin selbst oder Untereinheiten davon kodieren. |
1C354
Pflanzenpathogene Erreger wie folgt:
a) |
Viren (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material mit lebendem Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
b) |
Bakterien (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
c) |
Pilze (natürlich, adaptiert oder geändert, entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert ist) wie folgt:
|
1C450
Toxische Chemikalien und Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt und "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere dieser Chemikalien enthalten:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1C350, UNTERNUMMER 1C351d UND LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
a) |
toxische Chemikalien wie folgt:
|
b) |
Ausgangsstoffe für toxische Chemikalien wie folgt:
|
Anmerkung 1: |
Für Ausfuhren in "Nichtvertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450.b.1., .b.2., .b.3., .b.4., .b.5. und .b.6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 10 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 2: |
Für Ausfuhren in "Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" erfasst Nummer 1C450 nicht "Mischungen von Chemikalien", die eine oder mehrere der von den Unternummern 1C450.b.1., .b.2., .b.3., .b.4., .b.5. und .b.6 erfassten Chemikalien enthalten, in denen keine der einzeln erfassten Chemikalien zu mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 3: |
Nummer 1C450 erfasst nicht "Mischungen von Chemikalien", die die von Unternummer 1C450b8 erfasste Chemikalie enthalten, in der die einzeln erfasste Chemikalie zu nicht mehr als 30 Gew.- % in der Mischung enthalten ist. |
Anmerkung 4: |
Nummer 1C450 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind. |
1D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
1D001
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Nummern 1B001 bis 1B003 erfassten Ausrüstung.
1D002
"Software" für die "Entwicklung" von Laminaten oder "Verbundwerkstoffen" mit einer "Matrix" aus organischen Stoffen, Metallen oder Kohlenstoff.
1D003
"Software", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen.
1D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung.
1D103
"Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur.
1D201
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung.
1E
Technologie
1E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden.
1E002
"Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Polybenzothiazolen oder Polybenzoxazolen; |
b) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Fluorelastomer-Verbindungen, die mindestens ein Vinylethermonomer enthalten; |
c) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" folgender Keramikpulver oder keramischer Materialien, die keine "Verbundwerkstoffe" sind:
|
d) |
nicht belegt. |
e) |
"Technologie" für die Installation, Wartung oder Reparatur der von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe oder Materialien; |
f) |
"Technologie" für die Reparatur der von Nummer 1A002, Unternummer 1C007c oder 1C007d erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate, Werkstoffe oder Materialien.
|
g) |
"Bibliotheken", besonders entwickelt oder geändert, um Ausrüstung zu befähigen, die Funktionen der von Unternummer 1A004c oder 1A004d erfassten Ausrüstung zu erfüllen. |
1E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103.
1E102
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103.
1E103
"Technologie" zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die "Herstellung" von "Verbundwerkstoffen" oder von teilweise verarbeiteten "Verbundwerkstoffen".
1E104
"Technologie" zur "Herstellung" pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1 573 K (1 300 °C) bis 3 173 K (2 900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
Anmerkung: |
Nummer 1E104 gilt auch für "Technologie" für die Bildung von Vorstufengasen, Durchflussraten sowie Prozesssteuerungsplänen und -parametern. |
1E201
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1A002, 1A007, 1A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1B225 bis 1B234, Unternummer 1C002b3, 1C002b4, 1C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C241 oder 1D201.
1E202
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227.
1E203
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D201.
KATEGORIE 2 — WERKSTOFFBEARBEITUNG
2A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung: |
Geräuscharme Lager: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
2A001
Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2A101. |
Anmerkung: |
Nummer 2A001 erfasst nicht Kugeln mit einer vom Hersteller spezifizierten Toleranz gemäß ISO 3290 Grad 5 oder schlechter. |
a) |
Kugel- und Rollenlager mit allen vom Hersteller spezifizierten Toleranzen gemäß ISO 492 Klasse 4 (oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser, und bei denen sowohl Ringe als auch Wälzkörper (ISO 5593) aus Monel-Metall oder Beryllium sind;
|
b) |
nicht belegt, |
c) |
aktive Magnetlagersysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
2A101
Kugellager für Radialbelastungen, die nicht von Nummer 2A001 erfasst sind, mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
a) |
Durchmesser der Bohrung zwischen 12 mm und 50 mm, |
b) |
äußerer Durchmesser zwischen 25 mm und 100 mm und |
c) |
Maß für die Breite zwischen 10 mm und 20 mm. |
2A225
Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:
a) |
Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2A226
Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
"Nennweite" größer/gleich 5 mm, |
b) |
mit Federbalgabdichtung und |
c) |
ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet. |
Technische Anmerkung:
Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Nummer 2A226 genannte 'Nennweite' auf den kleineren der beiden Durchmesser.
2B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Technische Anmerkungen:
1. |
In der Summe der bahnsteuerungsfähigen Achsen werden zweite parallele, bahnsteuerungsfähige Achsen nicht gezählt, z. B. die W-Achse in Horizontal-Bohrwerken oder ein zweiter Rundtisch, dessen Mittelpunktslinie parallel zu der des ersten Rundtisches verläuft. Als Rundachsen werden auch solche Achsen bezeichnet, die nicht 360° drehen können. Eine Rundachse kann von Linearsystemen angetrieben werden, z. B. einer Schraube oder einem Zahnrad und einer Zahnstange. |
2. |
Im Sinne der Nummer 2B sind als Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" nur die Achsen zu zählen, entlang deren oder um welche während der Bearbeitung des Werkstücks simultane und in Wechselbeziehung stehende Bewegungen zwischen Werkstück und Werkzeug durchgeführt werden. Nicht mitzuzählen sind weitere Achsen, entlang deren oder um welche andere Relativbewegungen innerhalb der Maschine durchgeführt werden, z. B.:
|
3. |
Die Achsenbezeichnungen entsprechen der Internationalen Norm ISO 841:2001, Industrielle Automatisierungssysteme und Integration — Numerische Steuerung von Maschinen — Koordinatensysteme und Bewegungsrichtungen. |
4. |
Im Sinne der Nummern 2B001 bis 2B009 zählt eine "Schwenkspindel" als Rundachse. |
5. |
Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell 'amtliche Werte für die "einseitige Wiederholgenauigkeit"' herangezogen und folgendermaßen bestimmt werden:
|
6. |
Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Messunsicherheit für die "einseitige Wiederholgenauigkeit" von Werkzeugmaschinen nach der Definition in der Internationalen Norm ISO 230-2:2014 oder entsprechenden nationalen Normen nicht zu berücksichtigen. |
7. |
Im Sinne der Unternummern 2B001a bis 2B001c ist die Vermessung der Achsen nach den Prüfverfahren gemäß ISO 230-2:2014, Abschnitt 5.3.2 vorzunehmen. Prüfungen für Achsen mit einer Länge von mehr als 2 Metern sind an 2 m langen Abschnitten vorzunehmen. Mehr als 4 m lange Achsen erfordern mehrere Prüfungen (z. B. zwei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 4 m und höchstens 8 m, drei Prüfungen bei Achsen mit einer Länge von mehr als 8 m und höchstens 12 m), welche jeweils an 2-m-Abschnitten vorzunehmen sind und mit gleichen Abständen über die Achslänge verteilt sein müssen. Die Prüfabschnitte müssen gleichmäßig über die gesamte Achslänge angeordnet sein, wobei die überständige Länge gleichmäßig auf den Bereich vor den Prüfabschnitten, zwischen ihnen und dahinter zu verteilen ist. Es ist der kleinste Wert der "einseitigen Wiederholgenauigkeit" aller Prüfabschnitte zu melden. |
2B001
Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2B201. |
Anmerkung 1: |
Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Zahnrädern. Für diese Maschinen siehe Nummer 2B003. |
Anmerkung 2: |
Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:
|
Anmerkung 3: |
Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z. B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden. |
Anmerkung: |
Maschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing): siehe Nummer 2B002. |
a) |
Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit zwei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
Funkenerosionsmaschinen (EDM) — Senkerodiermaschinen — mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine "Bahnsteuerung" simultan koordiniert werden können; |
e) |
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
f) |
Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5 m. |
2B002
Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing), ausgelegt zum selektiven Materialabtrag zur Fertigung von nichtsphärischen Oberflächen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Endbearbeitung der Form kleiner (besser) als 1,0 μm, |
b) |
Endbearbeitung der Rautiefe kleiner (besser) als 100 nm rms, |
c) |
vier oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" und |
d) |
Verwendung eines der folgenden Verfahren:
|
Technische Anmerkungen:
Im Sinne der Nummer 2B002
1. |
ist 'MRF' (magnetorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive magnetische Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein magnetisches Feld gesteuert wird; |
2. |
ist 'ERF' (electrorheological finishing) ein Materialabtragungsverfahren, das eine abrasive Flüssigkeit verwendet, deren Viskosität durch ein elektrisches Feld gesteuert wird; |
3. |
wird bei der Endbearbeitung mittels 'energetischen Partikelstrahls' ein reaktives Atomplasma (RAP) oder ein Ionenstrahl zum selektiven Materialabtrag verwendet; |
4. |
ist die Endbearbeitung mittels 'aufblasbaren Membranwerkzeugs' (inflatable membrane tool finishing) ein Verfahren, das eine druckbeaufschlagte, verformbare Membran verwendet, welche das Werkstück nur in einem kleinen Bereich berührt; |
5. |
ist die Endbearbeitung mittels 'Flüssigkeitsstrahls' (jet finishing) ein Verfahren, das einen Flüssigkeitsstrahl zum Materialabtrag verwendet. |
2B003
"Numerisch gesteuerte" oder manuell bedienbare Werkzeugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile, Steuerungen und Zubehör hierfür, besonders konstruiert für Schabradbearbeitung, Feinbearbeitung, Schleifen oder Honen von gehärteten (Rc = 40 oder mehr) geradverzahnten, schrägverzahnten und pfeilverzahnten Rädern mit einem Teilkreisdurchmesser größer als 1 250 mm und einer Zahnbreite von 15 % oder mehr des Teilkreisdurchmessers, fein bearbeitet mit einer Qualität AGMA 14 oder besser (entsprechend ISO 1328 Klasse 3).
2B004
Heiß"isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 2B104 UND 2B204. |
a) |
mit geregelter thermischer Umgebung innerhalb des geschlossenen Kammerraums und Innendurchmesser (lichte Weite) des Kammerraums von 406 mm oder mehr und |
b) |
mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
Technische Anmerkung:
Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.
Anmerkung: |
Für besonders konstruierte Formen, Gesenke und Werkzeuge siehe Nummer 1B003, 9B009 und Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
2B005
Ausrüstung, besonders konstruiert für die Abscheidung, Bearbeitung und Verfahrenskontrolle von anorganischen Auflageschichten, sonstigen Schichten und oberflächenverändernden Schichten, wie folgt, auf Substrate für nichtelektronische Anwendungen durch Verfahren, die in der nach Unternummer 2E003f aufgeführten Tabelle nebst zugehörigen Anmerkungen dargestellt sind, und besonders konstruierte Bauteile zur automatischen Handhabung, Positionierung, Bewegung und Regelung hierfür:
a) |
Herstellungsausrüstung für die chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD = chemical vapour deposition) mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Herstellungsausrüstung für die Ionenimplantation mit Strahlströmen größer/gleich 5 mA; |
c) |
Herstellungsausrüstung für die physikalische Beschichtung aus der Dampfphase (PVD = physical vapour deposition) mittels Elektronenstrahl (EB-PVD) mit einer Stromversorgungsanlage von mehr als 80 kW Nennleistung und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
Herstellungsausrüstung für das Plasmaspritzen mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
e) |
Herstellungsausrüstung für die Kathodenzerstäubungs-(Sputter-)Beschichtung, geeignet für Stromdichten von 0,1 mA/mm2 oder höher bei einer Beschichtungsrate größer/gleich 15 μm/h; |
f) |
Herstellungsausrüstung für die Bogenentladungs-Kathodenzerstäubungs-Beschichtung (cathodic arc deposition), die über ein Gitter aus Elektromagneten zur Steuerung des Auftreffpunkts des Lichtbogens auf der Kathode verfügt; |
g) |
Herstellungsausrüstung zur Ionenplattierung, geeignet um in der Anlage eine der folgenden Eigenschaften zu messen:
|
Anmerkung: |
Nummer 2B005 erfasst nicht Ausrüstung für chemische Beschichtung aus der Gasphase, Bogenentladungs-Kathodenzerstäubungs-Beschichtung, Kathodenzerstäubungs-Beschichtung, Ionenplattierung oder Ionenimplantation, besonders konstruiert für Schneidwerkzeuge oder für Werkzeuge zur spanenden Bearbeitung. |
2B006
Messmaschinen oder -systeme, Ausrüstung und "elektronische Baugruppen" wie folgt:
a) |
rechnergesteuerte oder "numerisch gesteuerte" Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines), mit einer dreidimensionalen (volumetrischen) Längenmessabweichung (E0,MPE = maximum permissible error of length measurement) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen) kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/1 000) μm (L ist die Messlänge in mm), gemäß ISO 10360-2:2009; Technische Anmerkung: Die dreidimensionale (volumetrische) Längenmessabweichung (E0,MPE) der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), spezifiziert durch den Hersteller (z. B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit "allen verfügbaren Kompensationen", ist mit dem Grenzwert von (1,7 + L/1 000) μm zu vergleichen.
|
b) |
Längen- und Winkelmesseinrichtungen wie folgt:
|
c) |
Ausrüstung zur Messung von Oberflächenrauheit (einschließlich Oberflächenfehler) mittels optischer Streuung mit einer Empfindlichkeit kleiner (besser)/gleich 0,5 nm. |
Anmerkung: |
Nummer 2B006 schließt Werkzeugmaschinen ein, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden und auch als Messmaschinen verwendet werden können, wenn sie die für Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten. |
2B007
"Roboter" mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Steuerungen und "Endeffektoren" hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2B207. |
a) |
geeignet zur Verarbeitung oder Auswertung von vollständigen dreidimensionalen Bilddaten in Echtzeit, um "Programme" und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern; Technische Anmerkung: Die Begrenzung der 'Bildauswertung' schließt nicht die Annäherung an die dritte Dimension durch Wahl eines bestimmten Blickwinkels oder eine begrenzte Grauwert-Interpretation zur Wahrnehmung von Tiefe und Struktur für die jeweils vorgesehenen Aufgaben ein (2 1/2 D). |
b) |
besonders konstruiert zur Erfüllung nationaler Sicherheitsvorschriften für potenziell explosionsgefährliche Munitions-Umgebungen;
|
c) |
besonders konstruiert oder ausgelegt als strahlungsgehärtet, um ohne Funktionseinbuße einer Strahlendosis von 5 × 103 Gy (Silizium) standhalten zu können, oder Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird. |
d) |
besonders konstruiert für Betriebsfähigkeit in Höhen über 30 000 m. |
2B008
Baugruppen oder Baueinheiten, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen oder Koordinatenmessmaschinen oder Messsysteme und Messeinrichtungen, wie folgt:
a) |
lineare Positions-Rückmeldeeinheiten mit einer Gesamt"genauigkeit" kleiner (besser) (800 + (600 × L/1 000)) nm (L ist die nutzbare Länge in mm);
|
b) |
Winkel-Positions-Rückmeldeeinheiten mit einer "Genauigkeit" kleiner (besser) 0,00025 °;
|
Anmerkung: |
Die Unternummern 2B008a und 2B008b erfassen Baueinheiten, konstruiert zur Bestimmung der Positionsangaben zur Rückmeldesteuerung, z. B. induktive Geber, Maßskalen, Infrarotsysteme oder "Laser"-Systeme. |
c) |
"kombinierte Schwenk-Rundtische" und "Schwenkspindeln", die nach Spezifikation des Herstellers Werkzeugmaschinen auf oder über das in Nummer 2B angegebene Niveau verbessern können. |
2B009
Drück- und Fließdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit "numerischen Steuerungen" oder Rechnersteuerungen ausgerüstet werden können, und mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 2B109 UND 2B209. |
a) |
drei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" und |
b) |
mit einer Supportkraft größer als 60 kN. |
Technische Anmerkung:
Im Sinne der Nummer 2B009 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion als Fließdrückmaschinen betrachtet.
2B104
"Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2B204. |
a) |
maximaler Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa; |
b) |
konstruiert, um eine geregelte thermische Umgebung größer/gleich 873 K (600 °C) zu erreichen und aufrechtzuerhalten, und |
c) |
lichte Weite des Kammerraums (Innendurchmesser) größer/gleich 254 mm. |
2B105
Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), die nicht von Unternummer 2B005a erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-"Verbundwerkstoffen".
2B109
Fließdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B009 erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2B209. |
a) |
Fließdrückmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
besonders konstruierte Bestandteile für Fließdrückmaschinen, die von Nummer 2B009 oder Unternummer 2B109a erfasst werden. |
Anmerkung: |
Nummer 2B109 erfasst nur Maschinen, die zur Herstellung von Antriebskomponenten und -ausrüstung (z. B. Motorgehäuse) für von Nummer 9A005, Unternummer 9A007a oder 9A105a erfasste Systeme geeignet sind. |
Technische Anmerkung:
Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne der Nummer 2B109 als Fließdrückmaschinen betrachtet.
2B116
Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
a) |
Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch'; |
b) |
digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter "Software", mit einer 'Echtzeit-Bandbreite' größer/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen; Technische Anmerkung: In Unternummer 2B116b bezeichnet 'Echtzeit-Bandbreite' die maximale Rate, bei der eine Steuerung vollständige Zyklen der Abtastung, Verarbeitung der Daten und Übermittlung von Steuersignalen ausführen kann. |
c) |
Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme; |
d) |
Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme. Technische Anmerkung: Ein 'Prüftisch' im Sinne der Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen. |
2B117
Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Nummer 2B004, Unternummer 2B005a, Nummer 2B104 oder 2B105 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur-"Verbundwerkstoffen".
2B119
Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 2B219. |
a) |
Auswuchtmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Messgeräte (indicator heads/balancing instrumentation), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst von Unternummer 2B119a. Technische Anmerkung: Indicator heads werden auch als balancing instrumentation bezeichnet. |
2B120
Bewegungssimulatoren oder Drehtische mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
zwei oder mehr Achsen; |
b) |
konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem und |
c) |
mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
Anmerkung 1: |
Nummer 2B120 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008. |
Anmerkung 2: |
Bewegungssimulatoren oder Drehtische, die von Nummer 2B120 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht. |
2B121
Positioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse), die nicht von Nummer 2B120 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
zwei oder mehr Achsen; und |
b) |
Positionier"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 5 Bogensekunden. |
Anmerkung: |
Nummer 2B121 erfasst nicht Drehtische, konstruiert oder geändert für Werkzeugmaschinen oder für medizinische Ausrüstung. Zur Erfassung von Rundtischen für Werkzeugmaschinen: siehe Nummer 2B008. |
2B122
Zentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem.
Anmerkung: |
Zentrifugen, die von Nummer 2B122 erfasst werden, sind erfasst, unabhängig davon, ob Schleifringe oder integrierte kontaktlose Geräte eingebaut sind oder nicht. |
2B201
Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden, wie folgt, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen "Bahnsteuerung" in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:
Technische Anmerkung:
Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell amtliche Werte für die Positioniergenauigkeit herangezogen werden, die nach folgenden Verfahren aus Messungen nach ISO 230-2:1988 (1) oder entsprechenden nationalen Normen hergeleitet werden, sofern die amtlichen Werte den nationalen Behörden vorgelegt und von ihnen akzeptiert werden. Bestimmung der amtlichen Werte für die Positioniergenauigkeit:
a) |
Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells; |
b) |
Messung der Genauigkeiten entlang der Linearachse nach ISO 230-2:1988 (1) ; |
c) |
Bestimmung der Genauigkeitswerte (A) für jede Achse jeder Maschine. Das Verfahren für die Berechnung des Genauigkeitswertes ist in der Norm ISO 230-2:1988 (1) beschrieben; |
d) |
Bestimmung der mittleren Genauigkeitswerte für jede Achse. Dieser Mittelwert wird der amtliche Wert der Positioniergenauigkeit für jede Achse des Modells (Âx Ây...); |
e) |
Da sich Nummer 2B201 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der Positioniergenauigkeit; |
f) |
Beträgt bei einer von den Unternummern 2B201a, 2B201b und 2B201c nicht erfassten Werkzeugmaschine der amtliche Wert der Positioniergenauigkeit einer Achse bei Rundschleifmaschinen und bei Fräs- und Drehmaschinen jeweils nach ISO 230-2:1988 (1) 6 μm oder besser (weniger) bzw. 8 μm besser (weniger), ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen. |
a) |
Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit einem besseren (niedrigeren) Wert der Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" als 6 μm nach ISO 230-2:1988 (2) entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) für Maschinen, die Werkstücke mit einem Durchmesser von mehr als 35 mm bearbeiten können;
|
Anmerkung 1: |
Nummer 2B201 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:
|
Anmerkung 2: |
Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z. B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B201a, b oder c geprüft werden. |
Anmerkung 3: |
Die Nummern 2B201a3 und 2B201b3 schließen Maschinen mit einer parallel-linearen Kinematik (z. B. Hexapoden) ein, die 5 oder mehr Achsen haben, von denen keine eine Rundachse ist. |
2B204
"Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 oder 2B104 erfasst werden, und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
a) |
"isostatische Pressen", mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für "isostatische Pressen", erfasst von 2B204a. |
Technische Anmerkung:
In Nummer 2B204 bezieht sich die lichte Weite des Kammerraums auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.
2B206
Messmaschinen oder Systeme, die nicht von Nummer 2B006 erfasst werden, wie folgt:
a) |
rechnergesteuerte oder numerisch gesteuerte Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines) mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Die E0,MPE der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), nach ISO 10360-2:2009 spezifiziert durch den Hersteller (z. B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit allen verfügbaren Kompensationen, ist mit dem Grenzwert von 1,7 + L/800 μm zu vergleichen. |
b) |
Systeme zum simultanen Messen von Linear- und Winkelkoordinaten von Halbkugeln mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
'Längenmess'systeme mit allen folgenden Eigenschaften: Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 2B206c bedeutet 'Längenmessung' die Änderung des Abstandes zwischen der Messeinrichtung und dem zu messenden Objekt.
|
Anmerkung 1: |
Werkzeugmaschinen, die auch als Messmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten. |
Anmerkung 2: |
Eine in Nummer 2B206 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches überschreitet. |
Technische Anmerkungen:
Alle Parameter für die Messwerte unter Nummer 2B206 lassen positive und negative Abweichungen zu, d. h. sie stellen nicht die gesamte Bandbreite dar.
2B207
"Roboter", "Endeffektoren" und Steuerungen, die nicht von Nummer 2B007 erfasst werden, wie folgt:
a) |
"Roboter" oder "Endeffektoren", besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z.B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen); |
b) |
besonders konstruierte Steuerungen für einen der "Roboter" oder "Endeffektoren", erfasst von Unternummer 2B207a. |
2B209
Fließdrückmaschinen und Drückmaschinen mit Fließdrückfunktion, die nicht von Nummer 2B009 oder 2B109 erfasst werden, und Dorne, wie folgt:
a) |
Maschinen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Dorne zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm. |
Anmerkung: |
Unternummer 2B209a schließt Maschinen ein, die nur eine einzige Rolle zur Verformung des Metalls und zwei Hilfsrollen aufweisen, die den Dorn abstützen, am Verformungsprozess aber nicht direkt beteiligt sind. |
2B219
Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, festinstalliert oder beweglich, horizontal oder vertikal, wie folgt:
a) |
rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge größer/gleich 600 mm, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2B225
Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) |
Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Durch-die-Wand-Modifikation) oder |
b) |
Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Über-die-Wand-Modifikation). |
Technische Anmerkung:
Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über 'Master-Slave-Steuerung', Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden.
2B226
Mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Schutzgas) betriebene Induktionsöfen und Netzgeräte hierfür, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 3B. |
a) |
Öfen mit allen folgenden Eigenschaften:
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b) |
Netzgeräte, besonders konstruiert für von Unternummer 2B226a erfasste Öfen, mit einer angegebenen Ausgangsleistung größer/gleich 5 kW. |
Anmerkung: |
Unternummer 2B226a erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von Halbleiterwafern. |
2B227
Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgießöfen und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
a) |
Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Gießöfen) mit allen folgenden Eigenschaften:
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b) |
Elektronenstrahlschmelzöfen und Plasma-Schmelz- oder Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen mit allen folgenden Eigenschaften:
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c) |
Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme, besonders entwickelt für von Unternummer 2B227a oder 2B227b erfasste Öfen. |
2B228
Rotorfertigungs- oder Rotormontageausrüstung, Rotorrichtausrüstung, Dorne zur Sickenformung und Gesenke hierfür, wie:
a) |
Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln;
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b) |
Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Gaszentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse; Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 2B228b besteht diese Ausrüstung üblicherweise aus Präzisionsmesssonden, die mit einem Rechner verbunden sind, der die Funktion, z. B. der pneumatisch betriebenen Backen zum Ausrichten der Teilrohre, steuert. |
c) |
Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken. Technische Anmerkung: Sicken gemäß Unternummer 2B228c besitzen alle folgenden Eigenschaften:
|
2B230
Jede Art von 'Druckmessgeräten' (pressure transducers), geeignet zum Messen von Absolutdrücken, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Drucksensoren (pressure sensing elements), die aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumoxid (Korund oder Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren hergestellt oder damit geschützt sind, |
b) |
Dichtungen, falls vorhanden, die zur Abdichtung des Drucksensors notwendig sind und in direktem Kontakt mit dem Prozessmedium stehen, hergestellt aus oder geschützt mit Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumoxid (Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren und |
c) |
mit einer der folgenden Eigenschaften:
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Technische Anmerkungen:
1. |
Ein 'Druckmessgerät' (pressure transducer) im Sinne der Nummer 2B230 ist ein Gerät, das eine Druckmessung in ein Signal umwandelt. |
2. |
'Messgenauigkeit' im Sinne der Nummer 2B230 schließt Nichtlinearität, Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein. |
2B231
Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Ansaugdurchmesser größer/gleich 380 mm; |
b) |
Saugvermögen größer/gleich 15 m3/s und |
c) |
geeignet zur Erzeugung eines Endvakuumdrucks kleiner als 13 mPa. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Das Saugvermögen wird am Messpunkt mit Stickstoffgas oder Luft bestimmt. |
2. |
Der Endvakuumdruck wird an der geschlossenen Saugseite der Pumpe bestimmt. |
2B232
Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (treibgasgetriebene, gasbetriebene, spulenartige, elektromagnetische und elektrothermische Typen und andere fortgeschrittene Systeme), die Projektile auf Geschwindigkeiten größer/gleich 1,5 km/s beschleunigen können.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
2B233
Federbalgabgedichtete Scroll-Kompressoren und federbalgabgedichtete Vakuumpumpen, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH UNTERNUMMER 2B350i. |
a) |
geeignet für einen Ansaugvolumenstrom größer/gleich 50 m3/h; |
b) |
geeignet für ein Druckverhältnis größer/gleich 2:1 und |
c) |
alle Oberflächen, die mit dem Prozessgas in Kontakt kommen, sind aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
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2B350
Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und Bestandteile wie folgt:
a) |
Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen größer als 0,1 m3 (100 l) und kleiner als 20 m3 (20 000 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
|
b) |
Rührer, konstruiert für die Verwendung in den von Unternummer 2B350a erfassten Reaktionskesseln oder Reaktoren sowie für solche Rührer konstruierte Rührflügel, Rührblätter oder Rührwellen, bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
|
c) |
Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen größer als 0,1 m3 (100 l), bei denen alle medienberührenden Flächen aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
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d) |
Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche größer als 0,15 m2 und kleiner als 20 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
|
e) |
Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser größer als 0,1 m sowie für solche Destillations- oder Absorptionskolonnen konstruierte Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
|
f) |
fernbedienbare Abfülleinrichtungen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
|
g) |
Ventile und Bestandteile wie folgt:
Technische Anmerkungen:
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h) |
mehrwandige Rohre mit Leckdetektor-Anschluss, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:
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i) |
Unter Nummer 2B233 nicht aufgeführte Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 5 m3/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K [0 °C] und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
Technische Anmerkung: Der Begriff Dichtung in Unternummer 2B350i bezieht sich ausschließlich auf medienberührende Dichtungen, die eine Dichtfunktion ausüben, wo eine Rotations- oder Hubkolbenantriebswelle durch das Pumpengehäuse führt. |
j) |
Verbrennungseinrichtungen, entwickelt zur Vernichtung der in Nummer 1C350 genannten Substanzen, mit besonders entwickelten Abfall-Zuführungssystemen, speziellen Handhabungseinrichtungen und einer durchschnittlichen Brennraumtemperatur größer als 1 273 K (1 000 °C), wobei alle medienberührenden Flächen des Zuführungssystems aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
|
Anmerkung: |
Im Sinne der Nummer 2B350 bestimmen die für Dichtungen, Füllstoffe, Verschlüsse, Schrauben, Unterlegscheiben verwendeten Werkstoffe und Materialien sowie andere Werkstoffe oder Materialien, die eine Dichtfunktion ausüben, nicht den Kontrollstatus, sofern diese Bestandteile austauschbar konstruiert sind. |
Technische Anmerkungen:
1. |
'Carbon-Grafit' besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.- % oder mehr beträgt. |
2. |
Für das in den obigen Unternummern aufgeführte Material sind unter dem Begriff 'Legierung', wenn dieser nicht in Verbindung mit einer bestimmten Elementkonzentration verwendet wird, diejenigen Legierungen zu verstehen, bei denen das identifizierte Metall einen höheren Gewichtsanteil aufweist als jedes andere Element. |
2B351
Systeme zur Feststellung oder Überwachung toxischer Gase und dafür bestimmte Bestandteile zur Detektion, die nicht von Nummer 1A004 erfasst werden, wie folgt, sowie Detektoren, Ausrüstungen mit Sensoren und austauschbare Messsonden-Einsätze hierfür:
a) |
entwickelt für den kontinuierlichen Betrieb und verwendbar für die Detektion von chemischen Kampfstoffen oder den in Nummer 1C350 genannten Substanzen unterhalb einer Konzentration von 0,3 mg/m3 oder |
b) |
entwickelt für die Detektion Cholinesterase-hemmender Wirkung. |
2B352
Ausrüstung, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe, wie folgt:
a) |
vollständige biologische Sicherheitsbereiche, ausgestattet nach den Richtlinien für die Sicherheitsstufen P3 oder P4; Technische Anmerkung: Die Sicherheitsstufen P3 oder P4 (BL3, BL4, L3, L4) entsprechen der Definition im WHO-Handbuch Laboratory Biosafety (3. Auflage, Genf 2004). |
b) |
Fermenter und Bestandteile wie folgt:
Technische Anmerkung: Fermenter im Sinne der Unternummer 2B352b schließen Bioreaktoren, Einwegbioreaktoren, Chemostate und kontinuierliche Fermentationssysteme ein. |
c) |
Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung, mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Zentrifugalseparatoren schließen Dekanter ein. |
d) |
Kreuz-(Tangential-)stromfilter-Ausrüstung, geeignet zur Abtrennung von pathogenen Mikroorganismen, Viren, Toxinen oder Zellkulturen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
e) |
mit Wasserdampf, Gas oder Dampf sterilisierbare Gefriertrocknungsanlagen mit einer Eiskapazität des Kondensators von größer/gleich 10 kg und kleiner als 1 000 kg in 24 Stunden; |
f) |
Schutz- und Containment-Ausrüstungen wie folgt:
|
g) |
Aerosolinhalationsanlagen, die für Aerosoleignungsprüfungen von "Mikroorganismen", "Viren" oder "Toxinen" wie folgt konstruiert sind:
|
h) |
Sprühtrocknungsanlagen, geeignet zur Trocknung von Toxinen oder pathogenen Mikroorganismen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2C
Werkstoffe
Kein Eintrag.
2D
Computersoftware
2D001
"Software", andere als von Nummer 2D002 erfasst, wie folgt:
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A001 oder 2B001 erfasst wird; |
b) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von Unternummer 2A001c, Nummer 2B001 oder den Nummern 2B003 bis 2B009 erfasst wird. |
Anmerkung: |
Nummer 2D001 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"codes für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erzeugt. |
2D002
"Software" für elektronische Bauteile, auch wenn sie in einem elektronischen Bauteil oder System dauerhaft gespeichert ist, die solche Bauteile oder Systeme zu Funktionen einer "numerischen Steuerung" befähigt, die mehr als vier interpolierende Achsen simultan zur "Bahnsteuerung" koordinieren kann.
Anmerkung 1: |
Nummer 2D002 erfasst keine "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Verwendung in nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen. |
Anmerkung 2: |
Nummer 2D002 erfasst keine "Software" für Maschinen, die von Nummer 2B002 erfasst werden. Zur Erfassung von "Software" für die von Nummer 2B002 erfassten Maschinen: siehe Nummer 2D001 und Nummer 2D003. |
Anmerkung 3: |
Nummer 2D002 erfasst keine "Software", die mit nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen ausgeführt wird und das erforderliche Minimum für den Betrieb dieser Maschinen ist. |
2D003
"Software", entwickelt oder geändert für den Betrieb von Ausrüstung, die von Nummer 2B002 erfasst wird, die Funktionen der optischen Gestaltung, der Werkstückvermessung und des Materialabtrags in "numerische Steuer"-Befehle umwandelt, um die gewünschte Form des Werkstücks zu erzielen.
2D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B105, 2B109, 2B116, 2B117 oder 2B119 bis 2B122.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9D004. |
2D201
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B219 oder 2B227.
2D202
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B201.
Anmerkung: |
Nummer 2D202 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"befehlcodes erzeugt, aber keine direkte Verwendung der Ausrüstung für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erlaubt. |
2D351
"Software", die nicht von Nummer 1D003 erfasst wird, besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Unternummer 2B351 erfassten Ausrüstung.
2E
Technologieprobleme
2E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird.
Anmerkung: |
Nummer 2E001 erfasst "Technologie" für die Integration von Tastsystemen in von Unternummer 2B006a erfasste Koordinatenmessmaschinen. |
2E002
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A oder 2B erfasst wird.
2E003
"Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von interaktiver Grafik als integraler Bestandteil "numerischer Steuerungen" zur Vorbereitung oder Änderung von Teileprogrammen; |
b) |
"Technologie" für metallbearbeitende Fertigungsverfahren wie folgt:
|
c) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von hydraulischen Streckziehpressen und dazugehörigen Formwerkzeugen zur Fertigung von Bauelementen für Flugzeugzellen; |
d) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von Generatoren für die Erstellung von Steuerbefehlen für Werkzeugmaschinen (z.B. Teileprogramme) aus Konstruktionsdaten innerhalb der "numerischen Steuerungen"; |
e) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von Integrations-"Software" zum Einfügen von "Expertensystemen" in "numerische Steuerungen" zur weit gehenden Unterstützung von Entscheidungen im maschinennahen Bereich; |
f) |
"Technologie" für das Aufbringen von anorganischen Auflageschichten oder anorganischen, oberflächen-verändernden Schichten (gemäß Spalte 3 der nachstehenden Tabelle) auf Substrate für nichtelektronische Anwendungen (gemäß Spalte 2 der nachstehenden Tabelle) durch die in Spalte 1 der nachstehenden Tabelle aufgeführten und in der Technischen Anmerkung definierten Verfahren.
|
2E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2B004, 2B009, 2B104, 2B109, 2B116, 2B119 bis 2B122 oder 2D101.
2E201
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2A225, 2A226, 2B001, 2B006, Unternummer 2B007b oder 2B007c, Nummer 2B008, 2B009, 2B201, 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B225 bis 2B233, 2D201 oder 2D202.
2E301
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren, erfasst von Nummer 2B350 bis 2B352.
Tabelle
Abscheidungsverfahren
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"Superlegierungen" |
Aluminide für Innenbeschichtungen |
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Keramik (19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung (14) |
Silicide Karbide Dielektrische Schichten (15) Diamant Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
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Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Silicide Karbide Hochschmelzende Metalle Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) Aluminide Legierte Aluminide (2) Bornitrid |
||||||
|
Gesintertes Wolframkarbid (16), Siliziumkarbid (18) |
Karbide Wolfram Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) |
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|
Molybdän und Molybdänlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Beryllium und Berylliumlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) Diamant Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
|
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster (9) |
Dielektrische Schichten (15) Diamant Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
Physikalische Beschichtung aus der Gasphase (PVD-Beschichten) durch thermisches Verdampfen (TE-PVD) |
|
|
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|
"Superlegierungen" |
Legierte Silicide Legierte Aluminide (2) MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Silicide Aluminide Mischschichten daraus (4) |
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Keramik (19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung (14) |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Korrosionsbeständiger Stahl (7) |
MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Mischschichten daraus (4) |
||||||
|
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Silicide Karbide Hochschmelzende Metalle Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) Bornitrid |
||||||
|
Gesintertes Wolframkarbid (16), Siliziumkarbid (18) |
Karbide Wolfram Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Molybdän und Molybdänlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Beryllium und Berylliumlegierungen (14) |
Dielektrische Schichten (15) Boride Beryllium |
||||||
|
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster (9) |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
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Titanlegierungen (13) |
Boride Nitride |
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Keramik (19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung |
Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
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|
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Gesintertes Wolframkarbid (16), Siliziumkarbid |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Molybdän und Molybdänlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Beryllium und Berylliumlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster (9) |
Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
|
Keramik (19) und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung (14) |
Silicide Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
|
Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Gesintertes Wolframkarbid (16), Siliziumkarbid |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Molybdän und Molybdänlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Beryllium und Berylliumlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
|
Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster (9) |
Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff |
||||||
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"Superlegierungen" |
Legierte Silicide Legierte Aluminide (2) MCrAlX (5) |
||||||
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Polymere (11) und "Verbundwerkstoffe" mit organischer "Matrix" |
Boride Karbide Nitride Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
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Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Silicide Karbide Mischschichten daraus (4) |
||||||
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Titanlegierungen (13) |
Silicide Aluminide Legierte Aluminide (2) |
||||||
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Hochschmelzende Metalle und Legierungen (8) |
Silicide Oxide |
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"Superlegierungen" |
MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Mischschichten daraus (4) Nickel-Grafit-Einlaufbeläge Ni-Cr-Al-haltige Einlaufbeläge Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge Legierte Aluminide (2) |
||||||
|
Aluminiumlegierungen (6) |
MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Silicide Mischschichten daraus (4) |
||||||
|
Hochschmelzende Metalle und Legierungen (8) |
Aluminide Silicide Karbide |
||||||
|
Korrosionsbeständiger Stahl (7) |
MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Mischschichten daraus (4) |
||||||
|
Titanlegierungen (13) |
Karbide Aluminide Silicide Legierte Aluminide (2) Nickel-Grafit-Einlaufbeläge Ni-Cr-Al-haltige Einlaufbeläge Al-Si-Polyester-Einlaufbeläge |
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|
Hochschmelzende Metalle und Legierungen (8) |
Aufgeschmolzene Silicide Aufgeschmolzene Aluminide, ausgenommen für Widerstandsheizelemente |
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Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Silicide Karbide Mischschichten daraus (4) |
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"Superlegierungen" |
Legierte Silicide Legierte Aluminide (2) Mit Edelmetallen modifizierte Aluminide (3) MCrAlX (5) modifiziertes Zirkoniumdioxid (12) Platin Mischschichten daraus (4) |
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Keramik und Glas mit niedriger Wärmeausdehnung (14) |
Silicide Platin Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
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Titanlegierungen (13) |
Boride Nitride Oxide Silicide Aluminide Legierte Aluminide (2) Karbide |
||||||
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Kohlenstoff-Kohlenstoff-, Keramik- und Metall-"Matrix"-"Verbundwerkstoffe" |
Silicide Karbide Hochschmelzende Metalle Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) Bornitrid |
||||||
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Gesintertes Wolframkarbid (16), Siliziumkarbid (18) |
Karbide Wolfram Mischschichten daraus (4) Dielektrische Schichten (15) Bornitrid |
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Molybdän und Molybdänlegierungen |
Dielektrische Schichten (15) |
||||||
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Beryllium und Berylliumlegierungen |
Boride Dielektrische Schichten (15) Beryllium |
||||||
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Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster (9) |
Dielektrische Schichten (15) Diamantartiger Kohlenstoff (17) |
||||||
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Hochschmelzende Metalle und Legierungen (8) |
Aluminide Silicide Oxide Karbide |
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Hochwarmfeste Lagerstähle |
Zusatz von Chrom, Tantal oder Niob (Columbium) |
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Titanlegierungen (13) |
Boride Nitride |
||||||
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Beryllium und Berylliumlegierungen |
Boride |
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Gesintertes Wolframkarbid (16) |
Karbide Nitride |
TABELLE — ABSCHEIDUNGSVERFAHREN ANMERKUNGEN ZUR TABELLE — ABSCHEIDUNGSVERFAHREN
1. |
Die 'Beschichtungsverfahren' schließen das Ausbessern und Erneuern von Schichten ebenso ein wie die Originalbeschichtung. |
2. |
'Legierte Aluminid'-Beschichtung schließt das Beschichten nach Einzel- oder Mehrschrittverfahren ein, bei denen ein oder mehrere Elemente vor oder während des Aufbringens der Aluminid-Schicht abgeschieden werden, selbst wenn diese Elemente nach einem anderen Beschichtungsverfahren aufgebracht werden. Es schließt jedoch nicht die mehrfache Anwendung von Einzelschritt-Packbeschichtungsverfahren zur Erzielung von legierten Aluminid-Schichten ein. |
3. |
'Mit Edelmetallen modifizierte Aluminid'-Beschichtung schließt die Mehrschrittbeschichtungen ein, bei denen das Edelmetall oder die Edelmetalle vor der Aluminid-Schicht durch ein anderes Beschichtungsverfahren aufgebracht wird/werden. |
4. |
Der Ausdruck 'Mischschichten daraus' schließt infiltrierten Werkstoff, abgestufte Zusammensetzungen, Simultanabscheidungen und Mehrschichten-Abscheidungen ein. Sie werden durch Anwendung eines oder mehrerer der in der Tabelle aufgeführten Beschichtungsverfahren hergestellt. |
5. |
'MCrAlX' bezieht sich auf eine Beschichtungslegierung, bei der 'M' für Cobalt, Eisen, Nickel oder Kombinationen aus diesen Elementen und 'X' für Hafnium, Yttrium, Silizium, Tantal in jeder gewünschten Menge oder für sonstige beabsichtigte Zusätze über 0,01 Masseprozent in unterschiedlichen Verhältnissen und Mischungen steht, ausgenommen:
|
6. |
'Aluminiumlegierungen' beziehen sich auf Legierungen mit einer Zugfestigkeit von 190 MPa oder mehr, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C). |
7. |
'Korrosionsbeständige Stähle' beziehen sich auf Stähle der AISI-Nummernreihe 300 (AISI = American Iron and Steel Institute) oder Stähle vergleichbarer nationaler Normen. |
8. |
'Hochschmelzende Metalle und Legierungen' schließen die folgenden Metalle und ihre Legierungen ein: Niob (Columbium), Molybdän, Wolfram und Tantal. |
9. |
'Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster' wie folgt: Aluminiumoxid, Silizium, Germanium, Zinksulfid, Zinkselenid, Galliumarsenid, Diamant, Galliumphosphid, Saphir und die folgenden Metallhalogenide: Werkstoffe oder Materialien für Sensorenfenster mit einem Durchmesser von mehr als 40 mm bei Zirkoniumfluorid und Hafniumfluorid. |
10. |
Kategorie 2 erfasst nicht die "Technologie" für das Pack-Beschichten im Einzelschrittverfahren von massiven Turbinenschaufelblättern. |
11. |
'Polymere' wie folgt: Polyamid, Polyester, Polysulfid, Polycarbonate und Polyurethane. |
12. |
'Modifiziertes Zirkoniumdioxid' bezieht sich auf Zirkoniumdioxid mit Zusätzen von anderen Metalloxiden (z. B. Calciumoxid, Magnesiumoxid, Yttriumoxid, Hafniumoxid, Seltenerdoxide) zur Stabilisierung bestimmter Kristallphasen und Phasenzusammensetzungen. Wärmedämmschichten aus Zirkoniumdioxid, das durch Mischung oder Verschmelzung mit Calciumoxid oder Magnesiumoxid modifiziert wurde, werden nicht erfasst. |
13. |
'Titanlegierungen' beziehen sich nur auf in der Luft- und Raumfahrt verwendete Legierungen, die über eine Zugfestigkeit von 900 MPa oder mehr verfügen, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C). |
14. |
'Glas mit niedriger Wärmeausdehnung' bezieht sich auf Glas mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten von 1 × 10– 7 K– 1 oder weniger, gemessen bei einer Temperatur von 293 K (20 °C). |
15. |
'Dielektrische Schichten' sind Mehrfachschichten aus Isolierstoffen, wobei die Interferenzeigenschaften eines Schichtsystems, das aus Werkstoffen oder Materialien mit unterschiedlichem Brechungsindex besteht, zur Reflexion, Transmission oder Absorption von Wellen verschiedener Längenbereiche verwendet werden. 'Dielektrische Schichten' bestehen aus mehr als vier dielektrischen Lagen oder mehr als vier Dielektrikum/Metall-"Verbundwerkstoff"lagen. |
16. |
'Gesintertes Wolframkarbid' bezieht sich nicht auf Werkstoffe oder Materialien für Schneid- und Formwerkzeuge aus Wolframkarbid/(Cobalt, Nickel), Titankarbid/(Cobalt, Nickel), Chromkarbid/Nickel-Chrom und Chromkarbid/Nickel. |
17. |
"Technologie", besonders entwickelt zum Abscheiden von diamantartigem Kohlenstoff auf den folgenden Gegenständen, unterliegt nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht: Festplatten und Festplattenköpfe, Ausrüstung für die Herstellung von Einwegartikeln, Ventile für Wasserhähne, Lautsprechermembranen, Teile für Automobilmotoren, spangebende Werkzeuge, Stanz- und Presswerkzeuge, Ausrüstung für Büroautomation, Mikrofone, medizinische Geräte oder Formen für das Gießen oder Spritzen von Plastik, wenn sie aus Legierungen hergestellt sind, die weniger als 5 % Beryllium enthalten. |
18. |
'Siliziumkarbid' schließt nicht Materialien für spanende und umformende Werkzeuge ein. |
19. |
Keramiksubstrate, wie sie in dieser Position benutzt werden, beinhalten nicht Keramikmaterialien mit einem Anteil größer/gleich 5 Gew.- % an Lehm oder Bindemittel als separater Bestandteil oder als Kombination. |
TECHNISCHE ANMERKUNGEN ZUR TABELLE — ABSCHEIDUNGSVERFAHREN
Die in Spalte 1 der Tabelle angegebenen Verfahren sind wie folgt definiert:
a) |
Chemische Beschichtung aus der Gasphase (CVD-Beschichten) ist ein Verfahren zum Aufbringen von Auflageschichten oder oberflächenverändernden Schichten, bei dem ein Metall, eine Legierung, ein "Verbundwerkstoff", ein Dielektrikum oder Keramik auf einem erhitzten Substrat abgeschieden wird. Gasförmige Reaktanten werden im oberflächennahen Bereich eines Substrats zersetzt oder verbunden, wobei der gewünschte Schichtstoff als Element, Legierung oder Verbindung auf dem Substrat abgeschieden wird. Die für die Zersetzung oder chemische Reaktion benötigte Energie wird entweder durch die Hitze des Substrats, durch die elektrische Entladung in einem Glimmlichtplasma oder durch "Laser"strahlen geliefert.
|
b) |
Physikalische Beschichtung aus der Gasphase durch thermisches Verdampfen (TE-PVD = thermal evaporation physical vapour deposition) ist ein Beschichtungsverfahren zur Herstellung von Auflageschichten in einem Vakuum bei einem Druck von weniger als 0,1 Pa, wobei Wärmeenergie zum Verdampfen des Schichtwerkstoffes eingesetzt wird. Bei diesem Verfahren wird das dampfförmige Beschichtungsmaterial durch Kondensation oder Abscheidung auf entsprechend positionierten Substraten aufgebracht. Die Zufuhr von Gasen in die Vakuumkammer während des Beschichtungsvorgangs zum Zwecke der Synthese von zusammengesetzten Schichten ist eine übliche Variante dieses Verfahrens. Die Verwendung von Ionen- oder Elektronenstrahlen oder von Plasma zur Einleitung oder Förderung des Abscheidungsvorgangs ist ebenfalls eine übliche Variante dieses Verfahrens. Der Einsatz von Monitoren zur Messung der optischen Eigenschaften und der Schichtdicke während des Beschichtungsvorgangs kann ein Merkmal dieser Verfahren sein. Spezifische TE-PVD-Verfahren sind folgende:
|
c) |
Pack-Beschichten ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenverändernden Schichten oder Auflageschichten, bei dem das Substrat in ein Pulvergemisch eingebettet wird, das aus folgenden Stoffen besteht:
Das Substrat und das Pulvergemisch befinden sich in einer Retorte, die auf eine Temperatur zwischen 1 030 K (757 °C) und 1 375 K (1102 °C) erhitzt wird, wobei die Haltezeit ausreichend bemessen sein muss, um die Beschichtung abzuscheiden. |
d) |
Plasmaspritzen ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, wobei mit einer Plasmaspritzpistole, die ein Plasma erzeugt und regelt, Spritzwerkstoffe in Pulver- oder Drahtform aufgenommen, aufgeschmolzen und auf die Oberfläche des Substrats geschleudert werden. Dabei entsteht auf dem Substrat eine homogene, gut haftende Schicht. Plasmaspritzen bezieht sich auf Niederdruckplasmaspritzen oder Hochgeschwindigkeitsplasmaspritzen.
|
e) |
Schlickerbeschichten (Aufbringen von Schichten durch Aufschlämmen) ist ein Verfahren zur Herstellung von oberflächenverändernden Schichten oder Auflageschichten, bei dem ein Metall- oder Keramikpulver zusammen mit einem organischen Binder in einer Flüssigkeit suspendiert und durch Aufspritzen, Tauchen oder Aufpinseln auf ein Substrat aufgebracht wird. Die gewünschte Schicht wird anschließend durch Luft- oder Ofentrocknung und Wärmebehandlung gebildet. |
f) |
Kathodenzerstäubungsbeschichtung (Sputtern/Aufstäuben) ist ein Verfahren zur Herstellung von Auflageschichten, das auf dem Prinzip der Impulsübertragung beruht. Dabei werden positiv geladene Ionen mit Hilfe eines elektrischen Feldes auf die Oberfläche eines Targets (Beschichtungsmaterial) geschossen. Die Bewegungsenergie der auftreffenden Ionen reicht aus, um Atome aus der Oberfläche des Targets herauszulösen, die sich auf einem entsprechend angebrachten Substrat niederschlagen.
|
g) |
Ionenimplantation ist ein oberflächenveränderndes Beschichtungsverfahren, bei dem das zu legierende Element ionisiert, durch ein Spannungsgefälle beschleunigt und in die Oberfläche des Substrats implantiert wird. Dies schließt Verfahren ein, bei denen neben der Ionenimplantation gleichzeitig das PVD-Beschichten mittels Elektronenstrahl und das Sputtern/Aufstäuben zur Anwendung kommen. |
KATEGORIE 3 — ALLGEMEINE ELEKTRONIK
3A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung 1: |
Die Erfassung der in den Nummern 3A001 oder 3A002 — ohne die Unternummern 3A001a3 bis 3A001a10, 3A001a12 oder 3A001a13 — beschriebenen Ausrüstung, Baugruppen und Bauelemente, die besonders konstruiert sind oder dieselben Funktionsmerkmale wie andere Waren aufweisen, richtet sich nach deren Erfassungsstatus. |
Anmerkung 2: |
Die Erfassung der in den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a9, 3A001a12 oder 3A001a13 beschriebenen integrierten Schaltungen, die festprogrammiert sind oder für eine bestimmte Funktion entwickelt wurden, richtet sich nach dem Erfassungsstatus der Waren, in denen sie verwendet werden.
|
3A001
Elektronische Bauelemente und Baugruppen (items) wie folgt:
a) |
integrierte Schaltungen für allgemeine Anwendungen wie folgt:
|
b) |
Mikro- oder Millimeterwellenbauelemente (items) wie folgt: Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 3A001b kann der Parameter Spitzensättigungsausgangsleistung auf Produktdatenblättern auch als Ausgangsleistung, Sättigungsausgangsleistung, Höchstausgangsleistung, Spitzenausgangsleistung oder Hüllkurvenspitzenleistung bezeichnet werden.
|
c) |
Akustikwellenvorrichtungen wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
d) |
elektronische Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus "supraleitenden" Werkstoffen oder Materialien enthalten, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der "kritischen Temperatur" von wenigstens einem ihrer "supraleitenden" Bestandteile und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
e) |
hochenergietechnische Geräte wie folgt:
|
f) |
Absolut-Drehwinkelgeber mit einer "Genauigkeit" kleiner oder gleich 1,0 Bogensekunden; |
g) |
Thyristoren und 'Thyristormodule' für den Impulsbetrieb, die elektrisch, optisch oder durch Elektronenstrahl (electron radiation) geschaltet werden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 3A001g enthält ein 'Thyristormodul' einen oder mehrere Thyristoren. |
h) |
Halbleiter-Leistungsschalter, Leistungsdioden oder 'Module' mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 3A001h enthält ein 'Modul' einen oder mehrere Halbleiter-Leistungsschalter oder Leistungsdioden. |
3A002
"Elektronische Baugruppen", Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke wie folgt:
a) |
Aufzeichnungsgeräte und Oszilloskope wie folgt:
|
b) |
nicht belegt, |
c) |
"Signalanalysatoren" wie folgt:
|
d) |
Signalgeneratoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
e) |
Netzwerkanalysatoren mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
f) |
Mikrowellentestempfänger mit allen folgenden Eigenschaften:
|
g) |
Atomfrequenznormale mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
h) |
"Elektronische Baugruppen", Module und Ausrüstung mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Bei "elektronischen Baugruppen" oder Modulen mit mehreren Kanälen richtet sich die Erfassung nach dem Wert der höchsten angegebenen Einzelkanalleistung.
|
3A003
Sprühkühlsysteme (spray cooling thermal management systems), die geschlossene Kreisläufe für das Fördern und Wiederaufbereiten von Flüssigkeiten in hermetisch abgedichteten Gehäusen verwenden, in denen eine dielektrische Flüssigkeit mittels besonders konstruierter Sprühdüsen auf Bauteile gesprüht wird, dafür entwickelt, elektronische Bauelemente in ihrem Betriebstemperaturbereich zu halten, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
3A101
Elektronische Ausrüstung, Geräte und Komponenten, die nicht von Nummer 3A001 erfasst werden, wie folgt:
a) |
Analog-Digital-Wandler, geeignet für "Flugkörper", besonders robust konstruiert (ruggedized), um militärischen Spezifikationen zu genügen; |
b) |
Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit Elektronenenergien größer/gleich 2 MeV, und Systeme, die solche Beschleuniger enthalten.
|
3A102
'Thermalbatterien', entwickelt oder modifiziert für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkungen:
1. |
Im Sinne der Nummer 3A102 ist eine 'Thermalbatterie' eine Batterie zur einmaligen Verwendung, die ein festes, nichtleitendes, anorganisches Salz als Elektrolyt enthält. Solche Batterien enthalten ein pyrolytisches Material, das nach der Zündung den Elektrolyten aufschmilzt und die Batterie aktiviert. |
2. |
Im Sinne der Unternummer 3A102 bedeutet 'Flugkörper' vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die für Entfernungen größer 300 km geeignet sind. |
3A201
Elektronische Ausrüstung, die nicht von Nummer 3A001 erfasst wird, wie folgt:
a) |
Kondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
|
b) |
Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
3A225
Frequenzumwandler oder Generatoren, die nicht von Unternummer 0B001b13 erfasst werden, verwendbar zur Motorsteuerung mit variabler oder fester Frequenz, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung 1: |
"Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A255 zu entsprechen, wird von Nummer 3D225 erfasst. |
Anmerkung 2: |
"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen, wird von Nummer 3E225 erfasst. |
a) |
Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 VA; |
b) |
Betriebsfrequenz größer/gleich 600 Hz und |
c) |
Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %. |
Anmerkung: |
Nummer 3A225 erfasst nicht Frequenzumwandler oder Generatoren, wenn sie Hardware-, "Software"- oder "Technologie"-Beschränkungen aufweisen, welche die Leistung auf eine geringere als die oben angegebene Leistung begrenzen, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
|
Technische Anmerkungen:
1. |
Frequenzumwandler im Sinne von Nummer 3A225 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet. |
2. |
Frequenzumwandler im Sinne der Nummer 3A225 können als Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs) oder Verstellantriebe (VFDs, AFDs) bzw. Motoren mit regelbarer Drehzahl in Verkehr gebracht werden. |
3A226
Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j6 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 A und |
b) |
Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h. |
3A227
Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j5 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 1 A und |
b) |
Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h. |
3A228
Schaltelemente wie folgt:
a) |
Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten, die nicht von Unternummer 3A001g oder 3A001h erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
3A229
Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
a) |
Zündvorrichtungen für Detonatoren (Aktivierungssysteme und Zünder), einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetriebenen und optisch -getriebenen Zündvorrichtungen, soweit nicht von Unternummer 1A007a erfasst, entwickelt um mehrere von Unternummer 1A007b erfasste Detonatoren kontrolliert zu zünden, |
b) |
modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Mikrozünder mit allen folgenden Eigenschaften:
|
3A230
Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren und 'Impulsköpfe' hierfür mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Ausgangsspannung größer als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und |
b) |
'Impulsanstiegszeit' kleiner als 500 ps. |
Technische Anmerkungen:
1. |
'Impulsanstiegszeit' im Sinne der Nummer 3A230 ist das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt. |
2. |
'Impulsköpfe' sind impulsgebende Netzwerke, entwickelt zur Verarbeitung einer Spannungsschrittfunktion und deren Umformung zu einer Reihe von Impulsformen, zu denen rechteckige, dreieckige, Stufen-, Sinus-, Exponential- oder monozyklische Formen gehören können. 'Impulsköpfe' können integraler Bestandteil des Impulsgenerators, Einsteckmodul oder extern angeschlossen sein. |
3A231
Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und |
b) |
mit einer der folgenden Vorrichtungen:
|
3A232
Mehrfachzündersysteme, soweit nicht erfasst von Nummer 1A007, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL. |
Anmerkung: |
Zur Erfassung von Detonatoren: siehe Unternummer 1A007b. |
a) |
nicht belegt, |
b) |
Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen auf einer Fläche größer als 5 000 mm2, mit nur einem Zündsignal und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 μs. |
Anmerkung: |
Nummer 3A232 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe, wie z. B. Bleiazid, verwenden. |
3A233
Massenspektrometer, die nicht von Unternummer 0B002g erfasst werden, für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 230 amu (atomic mass units) mit einer Auflösung besser als 2 amu bei 230 amu oder größer, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
a) |
induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS), |
b) |
Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS), |
c) |
Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS), |
d) |
Elektronenstoß-Massenspektrometer mit beiden folgenden Eigenschaften:
|
e) |
nicht belegt, |
f) |
Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Elektronenstoß-Massenspektrometer (electron bombardment mass spectrometers) der Unternummer 3A233d sind auch als Elektronenstoßionisations-Massenspektrometer bekannt. |
2. |
Eine 'Kühlfalle' der Unternummer 3A233d2 ist eine Vorrichtung, mit der sich Gasmoleküle abscheiden lassen, indem sie auf kalten Oberflächen kondensieren oder gefrieren. Im Sinne der Unternummer 3A233d2 ist eine mit geschlossenem Kreislauf arbeitende Helium-Kryopumpe keine 'Kühlfalle'. |
3A234
Streifenbandleitungen für den induktionsarmen Weg zu Detonatoren, mit den folgenden Eigenschaften:
a) |
Betriebsspannung größer als 2 kV, und |
b |
Induktivität kleiner 20 nH. |
3B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
3B001
Ausrüstung für die Fertigung von Halbleiterbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
a) |
Epitaxieausrüstung wie folgt:
|
b) |
Ausrüstung, konstruiert für Ionenimplantation und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
nicht belegt, |
d) |
nicht belegt, |
e) |
zentrale Waferhandlingsysteme für das automatische Beladen von Mehrkammersystemen mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
f) |
Lithografieanlagen wie folgt:
|
g) |
Masken oder Reticles, entwickelt für von Nummer 3A001 erfasste integrierte Schaltungen; |
h) |
Multilayer-Masken mit einer phasenverschiebenden Schicht, nicht von Unternummer 3B001g erfasst, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
i) |
Matrizen (templates) für die Imprintlithographie, entwickelt für von Nummer 3A001 erfasste integrierte Schaltungen. |
3B002
Prüfgeräte, besonders konstruiert für das Testen von fertigen oder unfertigen Halbleiterbauelementen wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
a) |
zum Prüfen der S-Parameter von Transistoren bei Frequenzen größer als 31,8 GHz; |
b) |
nicht belegt, |
c) |
zum Prüfen von integrierten Mikrowellenschaltungen, die von Unternummer 3A001b2 erfasst werden. |
3C
Werkstoffe
3C001
Hetero-epitaxiale Werkstoffe oder Materialien aus einem "Substrat", das mehrere Epitaxieschichten aus einem der folgenden Materialien enthält:
a) |
Silizium (Si), |
b) |
Germanium (Ge), |
c) |
Siliziumkarbid (SiC) oder |
d) |
"III/V-Verbindungen" von Gallium oder Indium. |
Anmerkung: |
Unternummer 3C001d erfasst nicht ein "Substrat" mit einer oder mehreren p-Typ-Epitaxieschichten aus GaN, InGaN, AlGaN, InAlN, InAlGaN, GaP, InGaP, AlInP oder InGaAlP, unabhängig von der Folge der Elemente, außer wenn die p-Typ-Epitaxieschicht zwischen n-Typ-Schichten liegt. |
3C002
Fotoresists wie folgt und "Substrate", die mit folgenden Fotoresists beschichtet sind:
a) |
Fotoresists, entwickelt für die Halbleiter-Lithografie, wie folgt:
|
b) |
alle Fotoresists, entwickelt zur Verwendung mit Elektronen- oder Ionenstrahlen mit einer Empfindlichkeit besser/gleich 0,01 μC/mm2; |
c) |
nicht belegt, |
d) |
alle Fotoresists, optimiert für Oberflächen-Belichtungstechnologien; |
e) |
alle Fotoresists, entwickelt oder optimiert für die Verwendung in von Unternummer 3B001f2 erfassten Anlagen für die Imprintlithografie, die entweder thermische oder lichtaushärtende Prozesse verwenden. |
3C003
Organisch-anorganische Verbindungen wie folgt:
a) |
Metallorganische Verbindungen aus Aluminium, Gallium oder Indium mit einer Reinheit (bezogen auf das Metall) größer als 99,999 %; |
b) |
Organische Arsen-, Antimon- oder Phosphorverbindungen mit einer Reinheit (bezogen auf das anorganische Element) größer als 99,999 %. |
Anmerkung: |
Nummer 3C003 erfasst nur Verbindungen, deren metallisches, halbmetallisches oder nichtmetallisches Element direkt an das Kohlenstoffatom im organischen Teil des Moleküls gebunden ist. |
3C004
Phosphor-, Arsen- oder Antimonhydride mit einer Reinheit größer als 99,999 %, auch verdünnt in Inertgasen oder Wasserstoff.
Anmerkung: |
Nummer 3C004 erfasst nicht Hydride, die 20 Molprozent oder mehr Inertgase oder Wasserstoff enthalten. |
3C005
Siliziumkarbid- (SiC), Galliumnitrid- (GaN), Aluminiumnitrid- (AlN) oder Aluminiumgalliumnitrid-(AlGaN)-Halbleiter-"Substrate" oder -Stäbe (ingots, boules) oder andere Vorformen dieser Materialien mit einem spezifischen Widerstand größer als 10 000 Ohm cm bei einer Temperatur von 20 °C.
3C006
"Substrate", erfasst von Nummer 3C005, mit mindestens einer Epitaxieschicht aus Siliziumkarbid, Galliumnitrid, Aluminiumnitrid oder Aluminiumgalliumnitrid.
3D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
3D001
"Software", besonders entwickelt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von den Unternummern 3A001b bis 3A002h oder Nummer 3B erfasst wird.
3D002
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001a bis f, Nummer 3B002 oder Nummer 3A225 erfasst wird.
3D003
'Physik-basierende' (physics-based) Simulations"software", besonders entwickelt für die "Entwicklung" von lithografischen Prozessen, Ätz- oder Abscheidungsprozessen für das Übertragen von Maskenmustern in spezifische topografische Muster von Leiterbahnen, dielektrischen oder Halbleitermaterialien.
Technische Anmerkung:
'Physik-basierend' (physics-based) bedeutet in Nummer 3D003, eine Abfolge von physikalischen Kausalvorgängen auf der Grundlage physikalischer Kennwerte (z. B. Temperatur, Druck, Diffusionskonstanten sowie Materialeigenschaften von Halbleitern) rechnerisch zu ermitteln.
Anmerkung: |
Die Bibliotheken, die Entwurfsattribute oder die zugehörigen Daten zum Entwurf von Halbleiterbauelementen oder integrierten Schaltungen gelten als "Technologie". |
3D004
"Software", besonders entwickelt für die "Entwicklung" der von Unternummer 3A003 erfassten Ausrüstung.
3D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung.
3D225
"Software" besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.
3E
Technologie
3E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden.
Anmerkung 1: |
Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Herstellung" von Ausrüstung oder Bestandteilen, die in Nummer 3A003 erfasst werden. |
Anmerkung 2: |
Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a12 erfasst werden und folgende Eigenschaften aufweisen:
|
3E002
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung, die nicht von Nummer 3E001 erfasst wird, für die "Entwicklung" oder "Herstellung" eines Mikroprozessor-, Mikrocomputer- oder Mikrocontroller-Kerns (core), der eine Arithmetisch-Logische Einheit (ALU) mit einer Zugriffsbreite größer/gleich 32 Bit enthält und mit einer der folgenden Eigenschaften oder Charakteristiken:
a) |
eine 'Vektoreinheit', die mehr als zwei Berechnungen auf Gleitkomma-Vektoren (eindimensionale Felder von Zahlen mit einer Darstellung von 32 Bit oder mehr) gleichzeitig ausführen kann, Technische Anmerkung: Eine 'Vektoreinheit' ist ein Prozessorelement mit eingebauten Befehlen, die Mehrfachrechnungen auf Gleitkomma-Vektoren (eindimensionale Felder aus Zahlen von 32 Bit oder länger) gleichzeitig ausführen kann und die mindestens eine Vektor-ALU (Arithmetisch-Logische-Einheit) und Vektorregister von mindestens je 32 Elementen enthält. |
b) |
entwickelt, um mehr als vier Gleitkomma-Ergebnisse mit einer Wortlänge von 64 Bit oder größer pro Taktzyklus zu erzielen, oder |
c) |
entwickelt, um mehr als acht Festkomma-Multiplikations-Additions-(multiply-accumulate) Ergebnisse mit einer Wortlänge von 16 Bit pro Taktzyklus zu erzielen (d. h. digitale Verarbeitung von analogen Eingangsdaten, die in digitale Darstellung gebracht wurden, auch bekannt unter dem Begriff: digitale "Signalverarbeitung"). |
Anmerkung 1: |
Nummer 3E002 erfasst nicht "Technologie" für Multimedia-Erweiterungen. |
Anmerkung 2: |
Nummer 3E002 erfasst nicht "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Mikroprozessorkernen mit allen folgenden Eigenschaften:
|
Anmerkung 3: |
Nummer 3E002 schließt "Technologie" für digitale Signalprozessoren und digitale Array-Prozessoren ein. |
3E003
"Technologie" wie folgt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" folgender Güter:
a) |
mikroelektronische Vakuumbauelemente; |
b) |
elektronische Halbleiterbauelemente mit heterogener Struktur, z. B. HEMT (high electron mobility transistors), HBT (hetero-bipolar transistors), quantum well devices oder super lattice devices;
|
c) |
"supraleitenden" elektronischen Bauelementen; |
d) |
Substrate mit Diamantfilmen für elektronische Bauelemente; |
e) |
Substrate aus silicon-on-insulator (SOI) für integrierte Schaltungen, wobei der Isolator aus Siliziumdioxid besteht; |
f) |
Substrate aus Siliziumkarbid für elektronische Bauelemente; |
g) |
elektronische Vakuumröhren mit Betriebsfrequenzen größer/gleich 31,8 GHz. |
3E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Unternummer 3A001a1 oder 3A001a2, Nummer 3A101, 3A102 oder 3D101.
3E102
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 3D101.
3E201.
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung erfasst von den Unternummern 3A001e2, 3A001e3 und 3A001g sowie den Nummern 3A201 und 3A225 bis 3A234.
3E225
"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.
KATEGORIE 4 — RECHNER
Anmerkung 1: |
Rechner, verwandte Geräte und "Software" für Telekommunikations- oder "Local Area Network"-Funktionen sind auch nach den Leistungsmerkmalen der Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation), zu bewerten. |
Anmerkung 2: |
Steuereinheiten, die Bussysteme oder Kanäle von Zentraleinheiten, "Hauptspeicher" oder Plattensteuerungen direkt verbinden, gelten nicht als Telekommunikationsgeräte im Sinne der Kategorie 5, Teil 1 (Telekommunikation).
|
4A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
4A001
Elektronische Rechner und verwandte Geräte mit einer der folgenden Eigenschaften sowie "elektronische Baugruppen" und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 4A101. |
a) |
besonders konstruiert für eine der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
nicht belegt. |
4A003
"Digitalrechner", "elektronische Baugruppen" und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung 1: |
Nummer 4A003 schließt Folgendes ein:
|
Anmerkung 2: |
Die Erfassung von in Nummer 4A003 beschriebenen "Digitalrechnern" und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
|
a) |
nicht belegt; |
b) |
"Digitalrechner" mit einer "angepassten Spitzenleistung" ("APP") größer als 12,5 gewichtete Teraflops (WT); |
c) |
"elektronische Baugruppen", besonders konstruiert oder geändert zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschalten von Prozessoren, so dass die "angepasste Spitzenleistung""APP" den Grenzwert von Unternummer 4A003b überschreiten kann;
|
d) |
nicht belegt; |
e) |
nicht belegt;
|
f) |
nicht belegt; |
g) |
Geräte, besonders konstruiert für die Zusammenführung der Leistung von "Digitalrechnern" durch externe Vernetzungen, die eine Kommunikation mit unidirektionalen Datenraten über 2,0 GByte/s pro Link erlauben.
|
4A004
Rechner wie folgt und besonders konstruierte, verwandte Geräte, "elektronische Baugruppen" und Bauteile hierfür:
a) |
"systolische Array-Rechner", |
b) |
"neuronale Rechner", |
c) |
"optische Rechner". |
4A005
Systeme, Geräte und Bestandteile hierfür, besonders entwickelt oder geändert für die Erzeugung, den Betrieb oder die Bereitstellung von oder die Kommunikation mit "Intrusion-Software".
4A101
Analogrechner, "Digitalrechner" oder digitale Differenzialanalysatoren, die nicht von Unternummer 4A001a1 erfasst werden, besonders robust (ruggedized) und konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
4A102
"Hybridrechner", besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
Anmerkung: |
Nummer 4A102 erfasst nur Ausrüstung in Verbindung mit der von Nummer 7D103 oder 9D103 erfassten "Software". |
4B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Kein Eintrag.
4C
Werkstoffe und Materialien
Kein Eintrag.
4D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Anmerkung: |
Der Erfassungsstatus von "Software" für in anderen Kategorien beschriebene Ausrüstung wird in den zutreffenden Kategorien geregelt. |
4D001
"Software" wie folgt:
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 4A001 bis 4A004 oder 4D erfasst werden; |
b) |
"Software", die nicht von Unternummer 4D001a erfasst wird, besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" der folgenden Geräte:
|
4D002
Nicht belegt.
4D003
Nicht belegt.
4D004
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die Erzeugung, den Betrieb oder die Bereitstellung von oder die Kommunikation mit "Intrusion-Software".
4E
Technologie
4E001
a) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von Nummer 4A oder 4D erfasst werden; |
b) |
"Technologie", die nicht von Unternummer 4E001a erfasst wird, besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" der folgenden Geräte:
|
c) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von "Intrusion-Software". |
TECHNISCHE ANMERKUNG ZUR "ANGEPASSTEN SPITZENLEISTUNG""APP" (ADJUSTED PEAK PERFORMANCE)
Die "APP" ist ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner" Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann.
Die "angepasste Spitzenleistung""APP" ist eine Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d. h. in Einheiten von 1012angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.
Abkürzungen in dieser technischen Anmerkung
n |
Anzahl der Prozessoren im "Digitalrechner" |
i |
Nummer des Prozessors (i,…n) |
ti |
Prozessor-Zykluszeit (ti = 1/Fi) |
Fi |
Prozessor-Frequenz |
Ri |
Gleitkomma-Verarbeitungsrate des i-ten Prozessors (Maximalwert) |
Wi |
Korrekturfaktor (Anpassungsfaktor) für die Prozessorarchitektur |
Übersicht über die Berechnung der "APP"
1. |
Für jeden Prozessor i im "Digitalrechner" ist die höchste erreichbare Anzahl von 64-Bit oder größeren Gleitkomma-Operationen FPOi zu bestimmen, die pro Taktzyklus ausgeführt werden.
|
2. |
Die Gleitkomma-Verarbeitungsrate Ri = FPOi/ti ist für jeden Prozessor zu berechnen. |
3. |
Die "APP" ist wie folgt zu berechnen: "APP" = W1 × R1 + W2 × R2 + … + Wn × Rn. |
4. |
Für 'Vektorprozessoren' ist der Anpassungsfaktor Wi = 0,9, für Nicht-'Vektorprozessoren' ist Wi = 0,3. |
Anmerkung 1: |
Für Prozessoren, die zusammengesetzte Operationen in einem Taktzyklus ausführen, wie Addition und Multiplikation, wird jede Operation gezählt. |
Anmerkung 2: |
Für einen Prozessor mit einer Pipeline (pipelined processor) ist als effektive Verarbeitungsrate R der höhere aus den Werten ohne Pipeline oder mit vollständig gefüllter Pipeline zu nehmen. |
Anmerkung 3: |
Die Verarbeitungsrate R jedes beitragenden Prozessors ist zuerst zu ihrem theoretischen Maximum zu bestimmen, bevor die "APP" der Kombination ermittelt wird. Es ist von simultan ausführbaren Rechenoperationen auszugehen, wenn der Hersteller in seinen Handbüchern oder Datenblättern angibt, dass konkurrierende, parallele oder simultane Rechenoperationen oder Befehlsausführung existieren. |
Anmerkung 4: |
Prozessoren, die beschränkt sind auf Ein-/Ausgabe- oder periphere Funktionen (z. B. Plattenspeicher, Kommunikationsprozessoren oder Videoanzeigen), werden nicht in die Berechnung der "APP" eingeschlossen. |
Anmerkung 5: |
"APP"-Werte sind nicht zu berechnen für Prozessorkombinationen, die über lokale Netzwerkverbindungen, über Weitverkehrs-Netzwerkverbindungen, Verbindungen über gemeinsame Ein-/Ausgangsleitungen oder Geräte, Ein-/Ausgangskontroller oder jedwede Art von Kommunikationsverbindung, die durch "Software" implementiert ist, verbunden sind. |
Anmerkung 6: |
"APP"-Werte sind zu berechnen für Prozessorkombinationen, die simultan arbeitende und gemeinsamen Speicher besitzende Prozessoren enthalten, die besonders entwickelt sind zur Steigerung der Rechenleistung durch Zusammenschaltung.
Technische Anmerkung:
|
Anmerkung 7: |
Ein 'Vektorprozessor' ist definiert als ein Prozessor mit eingebauten Befehlen, die Mehrfachrechnungen auf Gleitkomma-Vektoren (eindimensionale Felder aus Zahlen von 64 Bit oder länger) ausführen, der mindestens über 2 Vektor-Funktionseinheiten und mindesten über 8 Vektorregister von mindestens 64 Elementen verfügt. |
KATEGORIE 5 — TELEKOMMUNIKATION UND "INFORMATIONSSICHERHEIT"
Teil 1 — TELEKOMMUNIKATION
Anmerkung 1: |
Die Erfassung von Bestandteilen, Test- und "Herstellungs"einrichtungen und "Software" hierfür, die für Telekommunikationseinrichtungen oder -systeme besonders entwickelt sind, richtet sich nach Kategorie 5, Teil 1.
|
Anmerkung 2: |
"Digitalrechner", verwandte Geräte (Peripherie) oder "Software", soweit notwendig für den Betrieb und die Unterstützung von in dieser Kategorie beschriebenen Telekommunikationsgeräten, gelten als besonders entwickelte Bestandteile, sofern sie standardmäßig vom Hersteller vorgesehene Typen sind. Dies schließt Betriebs-, Verwaltungs-, Wartungs-, Entwicklungs- oder Gebühren-(Billing-)Computer-Systeme ein. |
5A1
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
5A001
Telekommunikationssysteme, Geräte, Bestandteile und Zubehör wie folgt:
a) |
jede Art von Telekommunikationsgeräten mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
|
b) |
Telekommunikationssysteme und -geräte sowie besonders entwickelte Bestandteile und besonders entwickeltes Zubehör hierfür mit einer der folgenden Eigenschaften, Funktionen oder einem der folgenden Leistungsmerkmale:
|
c) |
Lichtwellenfasern von mehr als 500 m Länge mit einer vom Hersteller spezifizierten 'Prüf-Zugfestigkeit' größer/gleich 2 × 109 N/m2,
Technische Anmerkung: 'Prüf-Zugfestigkeit' (proof test): Eine an den Produktionsprozess gekoppelte oder davon unabhängige Fertigungsprüfung, bei der die vorgeschriebene Zugbeanspruchung dynamisch auf eine Länge des Lichtwellenleiters von 0,5 bis 3 m und mit einer Geschwindigkeit von 2 bis 5 m/s beim Durchzug zwischen Antriebsrollen von ca. 150 mm Durchmesser aufgebracht wird. Die Umgebungstemperatur muss dabei nominell 293 K (20 °C) und die relative Feuchte 40 % betragen. Vergleichbare nationale Normen können zum Messen der 'Prüf-Zugfestigkeit' verwendet werden. |
d) |
"elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" wie folgt:
|
e) |
Funkpeilausrüstung mit Betriebsfrequenzen größer 30 MHz und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
f) |
Ausrüstung für das Abhören oder Stören von mobiler Kommunikation sowie Überwachungsausrüstung hierfür, wie folgt, sowie besonders hierfür konstruierte Bestandteile:
|
g) |
passive Lokalisierungssysteme (Passive Coherent Location systems, PCL) oder Ausrüstung, besonders konstruiert zur Detektion und Verfolgung sich bewegender Objekte durch Auswertung der im Umfeld herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) auftretenden Reflexionen; Technische Anmerkung: Der Begriff herkömmlicher Funksender (Nicht-Radar-Sender) kann sich auf Rundfunksender, Fernsehsender oder Mobilfunk-Basisstationen beziehen.
|
h) |
Ausrüstung zur Abwehr unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) und verwandte Ausrüstung, wie folgt:
|
i) |
Nicht belegt. |
j) |
Systeme oder Ausrüstung zur Überwachung der Kommunikation in IP-Netzen (Internet-Protokoll) und besonders konstruierte Bestandteile hierfür mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: 'Hard selectors': Daten oder Datensätze, die sich auf eine Einzelperson beziehen (z. B. Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen). |
5A101
Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung, konstruiert oder geändert für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
Anmerkung: |
Nummer 5A101 erfasst nicht:
|
5B1
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
5B001
Telekommunikationsprüf-, -test- und -herstellungseinrichtungen, Bestandteile und Zubehör wie folgt:
a) |
Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001 erfasst werden;
|
b) |
Einrichtungen und besonders konstruierte Bestandteile sowie besonders konstruiertes Zubehör hierfür, besonders entwickelt für die "Entwicklung" von Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen wie folgt:
|
5C1
Werkstoffe und Materialien
Kein Eintrag.
5D1
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
5D001
"Software" wie folgt:
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von in Nummer 5A001 erfassten Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen; |
b) |
Nicht belegt. |
c) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert zur Erzielung der von Nummer 5A001 oder 5B001 erfassten Eigenschaften, Funktionen oder Leistungsmerkmale; |
d) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" einer der folgenden Telekommunikationsübertragungseinrichtungen oder Vermittlungseinrichtungen, wie folgt:
|
5D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101.
5E1
Technologie
5E001
"Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" (außer Betrieb) von Einrichtungen, Funktionen oder Leistungsmerkmalen, die von Nummer 5A001 erfasst werden, oder "Software", die von Unternummer 5D001a erfasst wird; |
b) |
Spezifische "Technologie" wie folgt:
|
c) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Geräten mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von monolithisch integrierten Mikrowellen-Leistungsverstärkerschaltungen (MMIC power amplifiers), besonders entwickelt für die Telekommunikation, mit einer der folgenden Eigenschaften: Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 5E001d kann der Parameter Spitzensättigungsausgangsleistung auf Produktdatenblättern auch als Ausgangsleistung, Sättigungsausgangsleistung, Höchstausgangsleistung, Spitzenausgangsleistung oder Hüllkurvenspitzenleistung bezeichnet werden.
|
e) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" elektronischer Bauelemente oder Schaltungen, die Bauteile aus "supraleitenden" Werkstoffen oder Materialien enthalten, besonders entwickelt für die Telekommunikation, besonders konstruiert für den Betrieb bei Temperaturen unter der "kritischen Temperatur" von wenigstens einem ihrer "supraleitenden" Bestandteile und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
5E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101.
Teil 2 — "INFORMATIONSSICHERHEIT"
Anmerkung 1: |
Nicht belegt. |
Anmerkung 2: |
Kategorie 5, Teil 2 erfasst keine Güter, wenn diese von ihrem Benutzer für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. |
Anmerkung 3: |
Kryptotechnik-Anmerkung: Die Nummern 5A002, 5A003, 5A004 und 5D002 erfassen keine Güter mit folgenden Eigenschaften:
Anmerkung zur Kryptotechnik-Anmerkung:
|
Anmerkung 4: |
Kategorie 5, Teil 2 erfasst keine Güter, die "Kryptotechnik" verwenden oder beinhalten und alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
|
5A2
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
5A002
Systeme für "Informationssicherheit", Geräte und Bestandteile wie folgt:
a) |
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile für kryptografische "Informationssicherheit" wie folgt:
|
b. |
entwickelt oder geändert, um bei einem Gut mittels "kryptografischer Freischaltung" das Leistungsniveau, das in Unternummer 5A002a beschrieben wird und das nicht anderweitig erreicht wird, zu erzielen oder zu übertreffen. |
c. |
entwickelt oder geändert für die Verwendung oder Ausführung von "Quantenkryptografie". Technische Anmerkung: "Quantenkryptografie" ist auch bekannt als Quantum Key Distribution (QKD). |
d. |
entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung von Channelization-, Scrambling- oder Netzwerkidentifizierungscodes zu verwenden, für Systeme, die Ultrabreitbandmodulationsverfahren verwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
e. |
entwickelt oder geändert, um kryptografische Verfahren zur Erzeugung eines Spreizungscodes für Systeme mit "Gespreiztem-Spektrum-Verfahren", die nicht von Unternummer 5A002d erfasst sind, einschließlich der Erzeugung von Sprung-Codes für Systeme mit "Frequenzsprungverfahren", zu verwenden. |
5A003
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile für nicht-kryptografische "Informationsicherheit" wie folgt:
a) |
Kommunikations-Kabelsysteme, entwickelt oder geändert, um unter Einsatz von mechanischen, elektrischen oder elektronischen Mitteln heimliches Eindringen zu erkennen,
|
b) |
besonders entwickelt oder geändert, um kompromittierende Abstrahlung von Informationssignalen über das Maß hinaus zu unterdrücken, das aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit oder der Einhaltung von Standards zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erforderlich ist, |
5A004
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile für die Überwindung, die Schwächung oder die Umgehung von "Informationssicherheit" wie folgt:
a) |
entwickelt oder geändert zur Ausführung "kryptoanalytischer Funktionen",
Technische Anmerkung "Kryptoanalytische Funktionen" sind Funktionen, die zum Brechen kryptografischer Verfahren entwickelt wurden, um vertrauliche Variablen oder sensitive Daten einschließlich Klartext, Passwörter oder kryptografische Schlüssel abzuleiten. |
5B2
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
5B002
Prüf-, Test- und "Herstellungs-"einrichtungen für "Informationssicherheit" wie folgt:
a) |
Einrichtungen, besonders entwickelt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Geräten, die von Nummer 5A002, 5A003, 5A004 oder Unternummer 5B002b erfasst werden; |
b) |
Messeinrichtungen, besonders entwickelt, um "Informationssicherheits"-Funktionen von Geräten, die von Nummer 5A002, 5A003 oder 5A004 erfasst werden, oder von "Software", die von Unternummer 5D002a oder 5D002c erfasst wird, auszuwerten und zu bestätigen. |
5C2
Werkstoffe und Materialien
Kein Eintrag.
5D2
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
5D002
"Software" wie folgt:
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen, die von Nummer 5A002, 5A003 oder 5A004 erfasst werden, oder von "Software", die von Unternummer 5D002c erfasst wird; |
b) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert zur Unterstützung der von Nummer 5E002 erfassten "Technologie"; |
c) |
Spezifische "Software" wie folgt:
|
d) |
"Software", entwickelt oder geändert, um bei einem Gut mittels "kryptografischer Freischaltung" die Kriterien, die in Unternummer 5A002a beschrieben werden und die nicht anderweitig erreicht werden, zu erfüllen. |
5E2
Technologie
5E002
"Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen, die von Nummer 5A002, 5A003, 5A004 oder 5B002 erfasst werden, oder von "Software", die von Unternummer 5D002a oder 5D002c erfasst wird. |
b) |
"Technologie", entwickelt oder geändert, um bei einem Gut mittels "kryptografischer Freischaltung" die Kriterien, die in Unternummer 5A002a beschrieben werden und die nicht anderweitig erreicht werden, zu erfüllen. |
Anmerkung: |
Nummer 5E002 erfasst technische Daten zur "Informationssicherheit", die durch Verfahren erfasst wurden, die zur Evaluierung oder Bestimmung der Umsetzung von in Kategorie 5, Teil 2, spezifizierten Funktionen, Leistungsmerkmalen oder Techniken durchgeführt wurden. |
KATEGORIE 6 — SENSOREN UND LASER
6 A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
6A001
Akustiksysteme, -ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
a) |
Marine-Akustiksysteme, -ausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
b) |
Sonarausrüstung zur Messung der Korrelations- oder Dopplergeschwindigkeit, konstruiert zur Messung der horizontalen Geschwindigkeit des Geräteträgers in Bezug zum Meeresboden, wie folgt:
|
c) |
Nicht belegt. |
6A002
Optische Sensoren oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6A102. |
a) |
optische Detektoren wie folgt:
|
b) |
"monospektrale Bildsensoren" und "multispektrale Bildsensoren", entwickelt für die Fernerkennung, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
Ausrüstung zur 'direkten Bildwandlung' mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: 'Direkte Bildwandlung' bezieht sich auf Bildausrüstung, die einem Beobachter ein sichtbares Bild ohne Umwandlung in ein elektronisches Signal für TV-Bildschirme liefert. Dabei kann das Bild nicht fotografisch, elektronisch oder durch andere Mittel aufgezeichnet oder gespeichert werden.
|
d) |
Teile für optische Sensoren wie folgt:
|
e) |
Nicht belegt. |
6A003
Kameras, Systeme oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6A203. |
a) |
Messkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
b) |
Bildkameras wie folgt:
|
6A004
Optische Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
a) |
Optische Spiegel (Reflektoren) wie folgt: Technische Anmerkung: Die laserinduzierte Zerstörschwelle (Laser Induced Damage Threshold — LIDT) im Sinne der Nummer 6A004a wird nach ISO 21254-1:2011 gemessen.
|
b) |
optische Elemente aus Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) mit einer Transmissionswellenlänge im Bereich von größer als 3 000 nm bis 25 000 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
"weltraumgeeignete" Bauteile für optische Systeme wie folgt:
|
d) |
Steuereinrichtungen für optische Elemente wie folgt:
|
e) |
'asphärische optische Elemente' mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
6A005
"Laser", die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 erfasst werden, Bauteile und optische Ausrüstung wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6A205. |
Anmerkung 1: |
Gepulste "Laser" schließen solche ein, die im Dauerstrichbetrieb mit überlagerten Pulsen arbeiten. |
Anmerkung 2: |
Excimer-, Halbleiter-, chemische-, CO- und CO2-"Laser" sowie Nd: Glas- 'Einzelpuls'"laser" sind ausschließlich in Unternummer 6A005d aufgeführt.
Technische Anmerkung: 'Einzelpuls' (non-repetitive pulsed) bezieht sich auf "Laser", die entweder einen einzigen Ausgangspuls erzeugen oder bei denen das Zeitintervall zwischen den Pulsen mehr als eine Minute beträgt. |
Anmerkung 3: |
Nummer 6A005 schließt Faser"laser" ein. |
Anmerkung 4: |
Der Erfassungsstatus von "Lasern" mit Frequenzumwandlung (d. h. Veränderung der Wellenlänge) durch andere Methoden als das Pumpen eines "Lasers" durch einen anderen "Laser", richtet sich sowohl nach dem Grenzwert für den Quellen"laser" als auch nach dem Grenzwert für den frequenzgewandelten optischen Ausgang. |
Anmerkung 5: |
Nummer 6A005 erfasst nicht folgende "Laser":
|
Technische Anmerkung:
Im Sinne von Nummer 6A005 ergibt sich der 'Gesamtwirkungsgrad' (wall-plug efficiency) aus dem Verhältnis der Ausgangsleistung, bzw. mittleren Ausgangsleistung, eines "Lasers" zur elektrischen Gesamtleistung, die nötig ist, um den "Laser" zu betreiben. Dies schließt die Stromversorgung bzw. -anpassung und die Kühlung bzw. das thermische Management ein.
a) |
nicht"abstimmbare" "Dauerstrichlaser" (CW-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
nicht "abstimmbare" "gepulste Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
c) |
"abstimmbare" "Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
andere "Laser", die nicht von Unternummern 6A005a, 6A005b oder 6A005c erfasst werden, wie folgt:
|
e) |
Bauteile wie folgt:
|
f) |
optische Ausrüstung wie folgt:
|
g) |
'Laser-akustische Detektionsausrüstung' mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: 'Laser-akustische Detektionsausrüstung' (laser acoustic detection equipment) wird auch "Laser"mikrofon oder Partikelflussdetektionsmikrofon (particle flow detection microphone) genannt. |
6A006
"Magnetometer", "Magnetfeldgradientenmesser", "intrinsische Magnetfeldgradientenmesser", Sensoren zur Bestimmung elektrischer Felder unter Wasser und "Kompensationssysteme", sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A103d. |
Anmerkung: |
Nummer 6A006 erfasst keine Geräte, besonders konstruiert für die Fischerei oder für biomagnetische Messungen in der medizinischen Diagnostik. |
a) |
"Magnetometer" und Subsysteme wie folgt:
|
b) |
Sensoren zur Bestimmung elektrischer Felder unter Wasser mit einer 'Empfindlichkeit' kleiner (besser) als 8 nV/m/√Hz, gemessen bei einer Frequenz von 1 Hz; |
c) |
"Magnetfeldgradientenmesser" wie folgt:
|
d) |
"Kompensationssysteme" für Magnetfeldsensoren oder Sensoren zur Bestimmung elektrischer Felder unter Wasser, die eine Leistungsfähigkeit gleich oder besser als die Grenzwerte der Unternummern 6A006a, 6A006b oder 6A006c ermöglichen |
e) |
Empfänger zur Bestimmung elektromagnetischer Felder unter Wasser, die von Unternummer 6A006a erfasste Magnetometer oder von Unternummer 6A006b erfasste Sensoren für elektrische Felder enthalten. |
Technische Anmerkung:
Im Sinne der Nummer 6A006 bezeichnet 'Empfindlichkeit' (Rauschpegel) den quadratischen Mittelwert des geräteseitig begrenzten Grundrauschens, bei dem es sich um das kleinste messbare Signal handelt.
6A007
Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6A107. |
a) |
Schwerkraftmesser, konstruiert oder geändert für die Verwendung an Land und mit einer statischen "Genauigkeit" kleiner (besser) als 10 μGal;
|
b) |
Schwerkraftmesser, konstruiert für mobile Plattformen und mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Für die Zwecke von Unternummer 6A007b ist die 'Zeit bis zur Stabilisierung des Messwerts' (auch bezeichnet als Ansprechzeit des Gravimeters) die Zeit, in der die Störeffekte plattforminduzierter Beschleunigungen (Hochfrequenzrauschen) reduziert sind. |
c) |
Schwerkraftgradientenmesser. |
6A008
Radarsysteme, -geräte und Baugruppen mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6A108. |
Anmerkung: |
Nummer 6A008 erfasst nicht:
|
a) |
Betriebsfrequenz von 40 bis 230 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
über mehr als ± 6,25 % der 'nominalen Betriebsfrequenz' abstimmbare Bandbreite Technische Anmerkung: Die 'nominale Betriebsfrequenz' entspricht der Hälfte der Summe der höchsten plus der niedrigsten spezifizierten Betriebsfrequenz. |
c) |
Möglichkeit zum gleichzeitigen Betrieb auf mehr als zwei Trägerfrequenzen |
d) |
Radar mit künstlicher Apertur (SAR, Synthetic Aperture Radar), inverser künstlicher Apertur (ISAR, Inverse Synthetic Aperture Radar) oder als Seitensicht-Luftfahrzeug-Bordradarsystem (SLAR, Side Looking Airborne Radar) |
e) |
mit "elektronisch gesteuerten Antennengruppen" |
f) |
Möglichkeit zur autonomen Zielhöhenmessung |
g) |
besonders entwickelt für Betrieb in Luftfahrzeugen (Montage in Ballons oder Flugzeugzellen) und mit "Signaldatenverarbeitung" von Doppler-Signalen zur Bewegtzielerkennung |
h) |
Verarbeitung von Radarsignalen unter Anwendung eines der folgenden Verfahren:
|
i) |
vorgesehen für Bodenbetrieb mit einem maximalen "Erfassungsbereich" größer als 185 km;
|
j) |
"Laser"- oder Lichtradar (LIDAR, Light Detection And Ranging) mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
k) |
mit Subsystemen für die "Signaldatenverarbeitung", die "Impulskompression" anwenden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
l) |
mit Subsystemen für die Datenverarbeitung und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
Technische Anmerkungen:
1. |
Für die Zwecke von Nummer 6A008 ist ein 'Marineradar' ein Radar, der für die sichere Navigation auf See, auf Binnenwasserstraßen oder in küstennahen Gewässern verwendet wird. |
2. |
Für die Zwecke von Nummer 6A008 ist 'Schiffsverkehrsdienst' ein Dienst zur Überwachung und Kontrolle des Schiffsverkehrs, der mit der Flugsicherung für "Luftfahrzeuge" vergleichbar ist. |
6A102
Strahlungsfeste 'Detektoren', die nicht von Nummer 6A002 erfasst werden, besonders konstruiert oder geändert zum Schutz gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls [EMP], Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für "Flugkörper", konstruiert oder ausgelegt, um einer Gesamtstrahlungsdosis von größer/gleich 5 × 105 Rad (Silizium) zu widerstehen.
Technische Anmerkung:
Im Sinne von Nummer 6A102 ist ein 'Detektor' definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden.
6A107
Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Bestandteile für Schwerkraftmesser und für Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
a) |
Schwerkraftmesser, die nicht von Unternummer 6A007b erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verwendung in Luftfahrzeugen oder auf See, mit einer statischen Genauigkeit oder Betriebsgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 0,7 Milligal (mGal) bei einer Zeit kleiner/gleich 2 min bis zur Stabilisierung des Messwerts; |
b) |
besonders konstruierte Bestandteile für die von Unternummer 6A007b oder 6A107a erfassten Schwerkraftmesser oder die von Unternummer 6A007c erfassten Schwerkraftgradientenmesser. |
6A108
Radarsysteme und Bahnverfolgungssysteme, die nicht von Nummer 6A008 erfasst werden, wie folgt:
a) |
Radarsysteme und Laserradarsysteme, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen;
|
b) |
Präzisionsbahnverfolgungssysteme, geeignet für 'Flugkörper', wie folgt:
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne von Unternummer 6A108b bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
6A202
Fotoelektronenvervielfacherröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
Fotokathodenfläche größer als 20 cm2 und |
b) |
Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns. |
6A203
Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:
Anmerkung 1: |
"Software", die besonders zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren entwickelt wurde, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6D203 erfasst. |
Anmerkung 2: |
"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6E203 erfasst. |
Anmerkung: |
Die Unternummern 6A203a bis 6A203c erfassen nicht Kameras oder Bildsensoren mit Beschränkungen in Bezug auf Hardware, "Software" oder "Technologie", die die Leistung unter das spezifizierte Niveau senken, soweit sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
|
a) |
Streakkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
b) |
Framingkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
Technische Anmerkung: In 6A203b können Hochgeschwindigkeits-Framingkameras einzeln verwendet werden, um ein Einzelbild von einem dynamischen Ereignis zu machen, oder es können mehrere solcher Kameras zu einem sequenziell getriggerten System kombiniert werden, um mehrere Bilder von einem Ereignis zu machen. |
c) |
Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
d) |
strahlungsfeste TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 × 103 Gy (Silizium) (5 × 106 Rad [Silizium]) ohne Qualitätsverlust beim Betrieb. Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird. |
6A205
"Laser", "Laser"verstärker und Oszillatoren, die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 oder Nummer 6A005 erfasst werden, wie folgt:
Anmerkung: |
Kupferdampflaser: siehe Unternummer 6A005B. |
a) |
Argonionen-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
b) |
abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
|
c) |
abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)"laser"verstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
|
d) |
gepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
e) |
Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 μm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz; |
f) |
neodymdotierte (andere als Glas) "Laser", mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1 000 und 1 100 nm mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
g) |
gepulste Kohlenmonoxidlaser, die nicht von Unternummer 6A005d2 erfasst werden, mit folgenden Eigenschaften:
|
6A225
Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 μs.
Anmerkung: |
Nummer 6A225 erfasst auch Geschwindigkeitsinterferometer wie VISAR (Velocity Interferometer Systems for Any Reflector), DLI (Doppler Laser Interferometer) und PDV (Photonic Doppler Velocimeter), auch bezeichnet als Het-V (Heterodyne Velocimeter). |
6A226
Drucksensoren wie folgt:
a) |
Schock-Druckmessgeräte zum Messen von Drücken über 10 GPa, einschließlich Messgeräte aus Manganin, Ytterbium und Polyvinyliden-Bifluorid (PVBF, PVF2), |
b) |
Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa. |
6 B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
6B004
optische Ausrüstung wie folgt:
a) |
Ausrüstung zur Messung des absoluten Reflexionsgrads mit einer "Genauigkeit" von gleich oder besser 0,1 % des tatsächlichen Reflexionsgrads; |
b) |
Ausrüstung, mit Ausnahme von Ausrüstung zur optischen Vermessung des Oberflächenstreueffekts, mit einem Messfenster größer als 10 cm, besonders konstruiert für die berührungslose Vermessung von nichtplanaren Oberflächen mit einer "Genauigkeit" kleiner (besser) 2 nm bezogen auf das Referenzprofil. |
Anmerkung: |
Nummer 6B004 erfasst nicht Mikroskope. |
6B007
Ausrüstung für die Herstellung, Justierung und Kalibrierung von Landgravimetern mit einer statischen "Genauigkeit" besser als 0,1 mGal.
6B008
Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 6B108. |
6B108
Messsysteme, die nicht von Nummer 6B008 erfasst werden, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für 'Flugkörper' und 'Flugkörper'-Subsysteme.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 6B108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
6C
Werkstoffe und Materialien
6C002
Optische Sensormaterialien wie folgt:
a) |
Tellur (Te) mit einem Reinheitsgrad von 99,9995 % oder größer; |
b) |
Einkristalle (einschließlich epitaktischer Wafer) aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
|
6C004
Optische Materialien wie folgt:
a) |
durch CVD-Verfahren mit Zinkselenid (ZnSe) oder Zinksulfid (ZnS) bedampfte "monolithische Substrate" mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Elektrooptische Materialien und Materialien für nichtlineare Optik, wie folgt:
|
c) |
Materialien für nichtlineare Optik, die nicht von Unternummer 6C004b erfasst werden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
"monolithische Substrate" aus abgeschiedenem Siliziumkarbid oder Be/Be mit einem Durchmesser oder einer Hauptachsenlänge größer als 300 mm; |
e) |
optisches Glas einschließlich geschmolzenen Quarzes, Phosphatglas, Fluorphosphatglas und Schwermetallfluoride (ZrF4 und HfF4) (CAS-Nrn. 7783-64-4 und 13709-52-9) mit allen folgenden Eigenschaften:
|
f) |
synthetische Diamanten mit einer Absorption kleiner als 10– 5 cm– 1 bei einer Wellenlänge größer als 200 nm und kleiner/gleich 14 000 nm. |
6C005
"Laser"materialien wie folgt:
a) |
Synthetisches, kristallines Grundmaterial für "Laser" in nicht einbaufertiger Form wie folgt:
|
b) |
mit Seltenerdmetall dotierte Doppelmantelfasern (rare-earth-metal doped double-clad fibres) mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
6D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
6D001
"Software", besonders entwickelt für die "Entwicklung" oder "Herstellung" der von Nummer 6A004, 6A005, 6A008 oder 6B008 erfassten Ausrüstung.
6D002
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Unternummer 6A002b, Nummer 6A008 oder 6B008 erfassten Ausrüstung.
6D003
"Software" wie folgt:
a) |
"Software" wie folgt:
|
b) |
Nicht belegt. |
c) |
"Software", entwickelt oder geändert für Kameras mit "Focal-plane-arrays", die von Unternummer 6A002a3f erfasst werden, und entwickelt oder geändert, um eine Beschränkung der Bildrate (frame rate) aufzuheben und es der Kamera zu ermöglichen, die in Unternummer 6A003b4 Anmerkung 3a genannte Bildrate (frame rate) zu überschreiten; |
d) |
"Software", besonders entwickelt, um die Justierung und Phasenbeziehung segmentierter Spiegelsysteme beizubehalten, die aus Spiegelsegmenten mit einem Durchmesser oder einer Länge der Hauptachse größer/gleich 1 m bestehen; |
e) |
Nicht belegt. |
f) |
"Software" wie folgt:
|
g) |
"Software", besonders entwickelt zur Korrektur von Bewegungseinflüssen auf Schwerkraftmesser oder Schwerkraftgradientenmesser; |
h) |
"Software" wie folgt:
|
6D102
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Nummer 6A108 erfassten Waren.
6D103
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die Verarbeitung von Daten, die während des Fluges zur nachträglichen Bestimmung der Position eines 'Flugkörpers' auf seiner Flugbahn aufgezeichnet wurden.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 6D103 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
6D203
"Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen.
6E
Technologie
6E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung, Werkstoffen, Materialien oder "Software", die von Nummer 6A, 6B, 6C oder 6D erfasst werden.
6E002
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 6A, 6B oder 6C erfasst werden.
6E003
Sonstige "Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" wie folgt:
|
b) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" besonders entwickelter Diagnosegeräte oder Targets in Einrichtungen zum Testen von "Super-High Power Lasern" "SHPL" oder zum Testen oder Auswerten von durch "SHPL"-Strahlen bestrahlten Werkstoffen oder Materialien. |
6E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", die von Nummer 6A002, Unternummer 6A007b, 6A007c, Nummer 6A008, 6A102, 6A107, 6A108, 6B108, 6D102 oder 6D103 erfasst wird.
Anmerkung: |
Nummer 6E101 erfasst "Technologie" für Güter, die von den Nummern 6A002, 6A007 und 6A008 erfasst werden, nur, wenn diese für Anwendungen in Luftfahrzeugen entwickelt wurden und in "Flugkörpern" verwendet werden können. |
6E201
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 6A003, Unternummer 6A005a2, 6A005b2, 6A005b3, 6A005b4, 6A005b6, 6A005c2, 6A005d3c, 6A005d4c, Nummer 6A202, 6A203, 6A205, 6A225 oder 6A226.
Anmerkung: |
Nummer 6E201 erfasst "Technologie" für Kameras, die von Nummer 6A003 erfasst werden, nur, wenn auf die Kameras auch einer der Kontrollparameter unter Nummer 6A203 zutrifft. |
6E203
"Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen.
KATEGORIE 7 — LUFTFAHRTELEKTRONIK UND NAVIGATION
7 A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung: |
Autopiloten für Unterwasserfahrzeuge: siehe Kategorie 8. Radargeräte: siehe Kategorie 6. |
7A001
Beschleunigungsmesser wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A101. |
Anmerkung: |
Für Winkel- oder Drehbeschleunigungsmesser: siehe Unternummer 7A001b. |
a) |
Linearbeschleunigungsmesser mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
Winkel- oder Drehbeschleunigungsmesser, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten größer 100 g; |
7A002
Kreisel oder Drehratensensoren mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A102. |
Anmerkung: |
Für Winkel- oder Drehbeschleunigungsmesser: siehe Unternummer 7A001b. |
a) |
spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten kleiner oder gleich 100 g und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten größer als 100 g. |
7A003
'Trägheitsmessgeräte oder -systeme' mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
Siehe auch Nummer 7A103. |
Anmerkung 1: |
'Trägheitsmessgeräte oder -systeme' enthalten Beschleunigungsmesser oder Kreisel zur Messung von Veränderungen der Geschwindigkeit und Ausrichtung zwecks Bestimmung oder Beibehaltung von Kurs oder Position, wobei nach erfolgter Justierung keine externe Bezugsgröße benötigt wird. 'Trägheitsmessgeräte oder -systeme' umfassen:
|
Anmerkung 2: |
Nummer 7A003 erfasst keine 'Trägheitsmessgeräte oder -systeme', die von Zivilluftfahrtbehörden eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaaten des Wassenaar-Arrangements für den Einsatz in "zivilen Luftfahrzeugen" zugelassen sind. |
Technische Anmerkung:
'Positionsbezogene Unterstützungsreferenzen' liefern unabhängig Positionsdaten; hierzu gehören:
a) |
Globales Navigationssatellitensystem (GNSS), |
b) |
"Datenbankgestützte Navigationssysteme" ("DBRN"), |
a) |
entwickelt für "Luftfahrzeuge", Landfahrzeuge oder Schiffe, wobei die Position ohne Verwendung von 'positionsbezogenen Unterstützungsreferenzen' bereitgestellt wird, und mit einer der folgenden "Genauigkeiten" nach normaler Justierung:
Technische Anmerkung: Die Leistungsparameter in den Unternummern 7A003a1, 7A003a2 und 7A003a3 gelten in der Regel für 'Trägheitsmessgeräte oder -systeme', die für "Luftfahrzeuge", Landfahrzeuge oder Schiffe entwickelt wurden. Diese Parameter ergeben sich aus der Verwendung spezialisierter nicht positionsbezogener Unterstützungsreferenzen (z. B. Höhenmesser, Kilometerzähler, Geschwindigkeits-Log). Folglich lassen sich die angegebenen Leistungswerte nicht ohne weiteres in Bezug auf diese Parameter konvertieren. Ausrüstungen, die für multiple Plattformen entwickelt wurden, werden in Bezug auf die jeweils anwendbaren Unternummern 7A003a1, 7A003a2 oder 7A003a3 bewertet. |
b) |
Entwickelt für "Luftfahrzeuge", Landfahrzeuge oder Schiffe mit integrierter 'positionsbezogener Unterstützungsreferenz', wobei die Position nach Verlust aller 'positionsbezogenen Unterstützungsreferenzen' für einen Zeitraum von bis zu 4 Minuten bereitgestellt wird, mit einer "Genauigkeit" von unter (besser als) 10 m "CEP", Technische Anmerkung: Unternummer 7A003b bezieht sich auf Systeme, bei denen 'Trägheitsmessgeräte oder -systeme' und andere 'positionsbezogene Unterstützungsreferenzen' in eine Einheit integriert sind, um eine bessere Leistung zu erreichen. |
c) |
Entwickelt für "Luftfahrzeuge", Landfahrzeuge oder Schiffe, wobei Kurs oder Nordfestlegung bereitgestellt werden, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
Bereitstellung von Beschleunigungsmessungen oder Drehratenmessungen in mehr als einer Dimension und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
7A004
'Star Tracker' und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A104. |
a) |
'Star Tracker' mit spezifizierter Azimut-"Genauigkeit" von gleich oder weniger (besser) 20 Bogensekunden während der gesamten Lebensdauer der Ausrüstung, |
b) |
Bestandteile, die speziell für Ausrüstungen entwickelt wurden, die durch Unternummer 7A004a erfasst werden, wie folgt:
|
Technische Anmerkung:
'Star Tracker' werden auch als stellare Lagesensoren, Sternsensoren oder Astro-Kreiselkompasse bezeichnet.
7A005
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS), mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A105. |
Anmerkung: |
Für Einrichtungen, besonders konstruiert für militärische Zwecke, siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
a) |
Verwendung eines Entschlüsselungsalgorithmus, besonders konstruiert oder geändert für behördliche Verwendung zum Zugriff auf das Datensignal für Position und Zeit, oder |
b) |
Verwendung 'adaptiver Antennensysteme'.
Technische Anmerkung: 'Adaptive Antennensysteme' im Sinne von Unternummer 7A005b bedeutet das dynamische Erzeugen von einer oder mehreren räumlichen Nullen in einem Antennengruppendiagramm durch Signalverarbeitung im Zeit- oder Frequenzbereich. |
7A006
Luftfahrzeughöhenmesser mit Betriebsfrequenzen außerhalb des Frequenzbereichs von 4,2 bis 4,4 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7A106. |
a) |
"Leistungsmanagement" oder |
b) |
Anwendung von Phasensprungmodulation (PSK). |
7A008
Unterwasser-Sonarnavigationssysteme mit Doppler-Geschwindigkeitsmesser oder mit Korrelations-Geschwindigkeitsmesser, integriert mit einem Kursgeber und mit einer Positions-"Genauigkeit" von kleiner (besser)/gleich 3 % Kreisfehlerwahrscheinlichkeit ("Circular Error Probable" ("CEP")) bezogen auf die zurückgelegte Strecke, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
Nummer 7A008 erfasst nicht Systeme, die besonders konstruiert sind für den Einbau in Überwasserschiffen oder Systeme, die akustische Baken oder Bojen benötigen, die Positionsdaten liefern. |
Anmerkung: |
Akustische Systeme: siehe Unternummer 6A001a; Sonarausrüstung zur Messung der Korrelations- oder Dopplergeschwindigkeit: siehe Unternummer 6A001b.
Andere Systeme der Meeres- und Schiffstechnik: siehe Nummer 8A002. |
7A101
Lineare Beschleunigungsmesser, die nicht von Nummer 7A001 erfasst werden, konstruiert für den Einsatz in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, geeignet für 'Flugkörper' mit allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
"Nullpunkt"-"Wiederholbarkeit" (bias repeatability) kleiner (besser) als 1 250 μg und |
b) |
"Skalierungsfaktor"-"Wiederholbarkeit" kleiner (besser) als 1 250 ppm; |
Anmerkung: |
Nummer 7A101 erfasst nicht Beschleunigungsmesser, besonders konstruiert und entwickelt als MWD-Sensoren (Measurement While Drilling) zur Messung während des Bohrvorgangs bei Arbeiten an Bohrlöchern. |
Technische Anmerkungen:
1. |
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 7A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
2. |
In Nummer 7A101 bezieht sich die Messung von "Nullpunkt" und "Skalierungsfaktor" auf eine 1-Sigma-Standardabweichung hinsichtlich einer festen Kalibrierung über eine Periode von einem Jahr. |
7A102
Jede Art von Kreiseln, die nicht von Nummer 7A002 erfasst werden, geeignet für 'Flugkörper' mit einer Nenn-'Stabilität' der "Driftrate" kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1-g-Umgebung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkungen:
1. |
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 7A102 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
2. |
'Stabilität' im Sinne von Nummer 7A102 ist definiert als ein Maß für das Verhalten, eine bestimmte Eigenschaft oder einen Leistungsparameter unverändert beizubehalten, wenn sie kontinuierlich definierten Betriebsbedingungen ausgesetzt sind (IEEE Standard 528-2001, Abschnitt 2,247). |
7A103
Instrumentierung, Navigationsausrüstung und -systeme, die nicht von Nummer 7A003 erfasst werden, wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
Trägheits- oder sonstige Geräte, die Beschleunigungsmesser oder Kreisel verwenden, wie folgt, und Systeme, in denen solche Geräte eingebaut sind:
|
b) |
integrierte Fluginstrumentensysteme, die Stabilisierungskreisel oder Autopiloten enthalten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in "Flugkörpern"; |
c) |
'integrierte Navigationssysteme', konstruiert oder geändert für 'Flugkörper' mit einer Navigationsgenauigkeit von 200 m Circle of Equal Probability oder weniger; Technische Anmerkung: Ein 'integriertes Navigationssystem' besteht typischerweise aus folgenden Komponenten:
|
d) |
dreiachsige Magnet-Kurs-Sensoren, konstruiert oder geändert zur Integration mit Flugsteuerungs- und Navigationssystemen, die nicht von Nummer 6A006 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' 7B001 im Sinne von Nummer 7A103 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
7A104
Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die nicht von Nummer 7A004 erfasst werden, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
7A105
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS, z. B. GPS, GLONASS oder Galileo), die nicht durch Nummer 7A005 erfasst werden, mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
a) |
konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfassten unbemannten "Luftfahrzeugen"; oder |
b) |
konstruiert oder geändert für Luftfahrtanwendungen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
7A106
Höhenmesser, die nicht von Nummer 7A006 erfasst werden, die nach dem Radar- oder Laser-Radarprinzip arbeiten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
7A115
Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte) oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
Anmerkung: |
Nummer 7A115 schließt Sensoren für folgende Ausrüstung ein:
|
7A116
Flugsteuerungssysteme und -servoventile wie folgt, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, in von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder in "Flugkörpern":
a) |
pneumatische, hydraulische, mechanische, optronische oder elektromechanische Flugsteuerungssysteme einschließlich Fly-by-wire- und Fly-by-light-Systeme; |
b) |
Ausrüstung zur Fluglageregelung; |
c) |
Flugsteuerungsservoventile, konstruiert oder geändert für die in Unternummer 7A116a oder 7A116b erfassten Systeme und konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz. |
7A117
"Steuerungssysteme", geeignet für "Flugkörper", mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der Reichweite (z. B. ein "CEP-Wert" kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km).
7 B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
7B001
Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von Nummer 7A erfasste Ausrüstung.
Anmerkung: |
Nummer 7B001 erfasst nicht Ausrüstung für Wartung und Inspektion der 'Instandhaltungsstufe I' oder der 'Instandhaltungsstufe II'. |
Technische Anmerkungen:
1. 'Instandhaltungsstufe I':
Der Ausfall einer Einheit eines Trägheitsnavigationssystems wird im "Luftfahrzeug" durch entsprechende Anzeigen an der Überwachungs- und Anzeigeeinheit oder durch Statusmeldungen vom entsprechenden Subsystem gemeldet. Anhand des Wartungshandbuchs kann die Ausfallursache bis auf die Ebene der defekten auswechselbaren Einheit (LRU) lokalisiert werden. Die defekte LRU wird dann vom Bedienpersonal ausgewechselt.
2. 'Instandhaltungsstufe II':
Die defekte LRU wird an die Reparaturwerkstatt (die des Herstellers oder die der für die Durchführung der Instandhaltungsstufe II zuständigen Stelle) geschickt. Dort wird die defekte LRU mit entsprechenden Hilfsmitteln geprüft, um die für den Ausfall verantwortliche aus wechselbare Baugruppe (SRA) zu lokalisieren. Die defekte SRA wird anschließend durch eine funktionierende Einheit ersetzt. Die defekte SRA (oder auch die komplette LRU) wird dann zur Instandsetzung an den Hersteller eingesandt. Wartung der 'Instandhaltungsstufe II' schließt nicht das Zerlegen oder die Instandsetzung erfasster Beschleunigungsmesser oder Kreiselsensoren ein.
7B002
Ausrüstung wie folgt, besonders konstruiert für die Charakterisierung von Spiegeln für Ring"laser"-Kreisel:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 7B102. |
a) |
Streustrahlungsmesser mit einer Mess"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 10 ppm; |
b) |
Profilmesser mit einer Mess"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,5 nm (5 Angström). |
7B003
Einrichtungen, besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Nummer 7A erfassten Ausrüstung.
Anmerkung: |
Nummer 7B003 schließt ein:
|
7B102
Reflektometer, besonders konstruiert zur Charakterisierung von Spiegeln für Ring"laser"-Kreisel, mit einer Mess"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 50 ppm.
7B103
"Herstellungsanlagen" und "Herstellungsausrüstung" wie folgt:
a) |
"Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Nummer 7A117 erfassten "Steuerungssysteme"; |
b) |
"Herstellungsausrüstung" und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht von Nummer 7B001 bis 7B003 erfasst werden, konstruiert oder geändert für die von Nummer 7A erfasste Ausrüstung. |
7C
Werkstoffe und Materialien
Kein Eintrag.
7D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
7D001
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" der von Nummer 7A oder 7B erfassten Ausrüstung.
7D002
"Quellcode" für Betrieb oder Wartung aller Trägheitsnavigationssysteme, einschließlich Trägheitsgeräten, die von Nummer 7A003 oder 7A004 nicht erfasst werden, sowie für Fluglage- und Steuerkursreferenzsysteme ('AHRS'-Systeme).
Anmerkung: |
Nummer 7D002 erfasst nicht "Quellcode" für die "Verwendung" kardanisch aufgehängter 'AHRS'. |
Technische Anmerkung:
'AHRS' unterscheidet sich im Allgemeinen von Trägheitsnavigationssystemen (INS) dadurch, dass 'AHRS' die Fluglageinformationen liefert, aber normalerweise nicht die bei INS üblichen Informationen über Beschleunigung, Geschwindigkeit und Position.
7D003
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert zur Verbesserung des Betriebsverhaltens oder zur Verringerung des Navigationsfehlers von Systemen auf die in Nummer 7A003, 7A004 oder 7A008 angegebenen Werte; |
b) |
"Software" (nur "Quellcode") für hybride integrierte Systeme, die das Betriebsverhalten von Systemen verbessern oder deren Navigations-Genauigkeit auf den in Nummer 7A003 oder 7A008 spezifizierten Wert erhöhen, indem kontinuierlich Kursdaten mit einer Art der folgenden Navigationsdaten kombiniert werden:
|
c) |
Nicht belegt. |
d) |
Nicht belegt. |
e) |
"Software" für den computergestützten Entwurf (CAD), besonders entwickelt für die "Entwicklung" von "aktiven Flugsteuerungssystemen", mehrachsigen Fly-by-wire- oder Fly-by-light-Hubschraubersteuerungen oder "Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssystemen mit regelbarer Zirkulation", deren "Technologie" von Unternummer 7E004b, 7E004c1 oder 7E004c2 erfasst wird. |
7D004
"Quellcode" mit "Technologie" für die "Entwicklung" gemäß Unternummern 7E004a1 bis 7E004a6 oder 7E004b für eines der Folgenden:
a) |
digitale Flugsteuerungssysteme zur "vollautomatischen Regelung eines Fluges", |
b) |
integrierte Antriebs- und Flugregelsysteme, |
c) |
"Fly-by-wire-Systeme" oder "Fly-by-light-Systeme", |
d) |
fehlertolerante oder selbstrekonfigurierende "aktive Flugsteuerungssysteme", |
e) |
Nicht belegt. |
f) |
Luftwertesysteme (air data systems) auf der Basis statischer Oberflächenwerte oder |
g) |
dreidimensionale Anzeigen. |
Anmerkung: |
Nummer 7E004 erfasst nicht "Quellcodes" im Zusammenhang mit gängigen Computerelementen und -dienstprogrammen (z. B. Eingangssignalerfassung, Ausgangssignalübertragung, Laden von Computerprogrammen und Daten, integrierter Test, Aufgabenplanung), die nicht der Bereitstellung einer spezifischen Funktion des Flugsteuerungssystems dienen. |
7D005
"Software", die speziell konzipiert wurde, um das für behördliche Verwendung entwickelte Global Navigation Satellite Systems (GNSS)-Datensignal zu entschlüsseln.
7D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" der von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115, Unternummer 7A116a, 7A116b, Nummer 7B001, 7B002, 7B003, 7B102 oder 7B103 erfassten Ausrüstung.
7D102
"Software" für die Integration (Integrations "software") wie folgt:
a) |
"Software" für die Integration der von Unternummer 7A103b erfassten Ausrüstung; |
b) |
"Software", besonders entwickelt für die Integration der von Nummer 7A003 oder Unternummer 7A103a erfassten Ausrüstung; |
c) |
"Software" für die Integration, konstruiert oder geändert für von Unternummer 7A103c erfasste Ausrüstung. |
Anmerkung: |
Üblicherweise enthält "Software" für die Integration eine Kalmanfilterung. |
7D103
"Software", besonders entwickelt für die Modelldarstellung oder Simulation von "Steuerungssystemen", die von Nummer 7A117 erfasst werden, oder für deren Integrationsplanung in von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
Anmerkung: |
Von Nummer 7D103 erfasste "Software" bleibt erfasst, wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird. |
7D104
"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung von "Steuerungssystemen", die von Nummer 7A117 erfasst werden
Anmerkung: |
Unternummer 7D104 umfasst "Software", besonders entwickelt oder geändert, um die Leistung von "Steuerungssystemen" so zu verbessern, dass die in 7A117 vorgegebene Genauigkeit erreicht oder übertroffen wird. |
7E
Technologie
7E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von Nummer 7A, 7B, 7D001, 7D002, 7D003, 7D005 oder 7D101 bis 7D103 erfasst wird.
Anmerkung: |
Nummer 7E001 schließt Schlüsselmanagement-"Technologie" ein, die ausschließlich Ausrüstungen betrifft, die von Unternummer 7A005a erfasst werden. |
7E002
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 7 A oder 7 B erfasst wird.
7E003
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Reparatur, Überholung oder Wartung von Ausrüstung, die von den Nummern 7A001 bis 7A004 erfasst wird.
Anmerkung: |
Nummer 7E003 erfasst nicht Wartungs"technologie", die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kalibrierung, dem Entfernen oder dem Auswechseln beschädigter oder nicht mehr instandsetzbarer auswechselbarer Einheiten (LRU) und auswechselbarer Baugruppen (SRA) eines "zivilen Luftfahrzeugs" gemäß Definition in der Wartung der 'Instandhaltungsstufe I' oder der Wartung der 'Instandhaltungsstufe II' steht. |
Anmerkung: |
Siehe Technische Anmerkungen zu Nummer 7B001. |
7E004
Sonstige "Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" eines der Folgenden:
|
b) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von "aktiven Flugsteuerungssystemen" (einschließlich "Fly-by-wire-Systeme" oder "Fly-by-light-Systeme") wie folgt:
|
c) |
"Technologie" für die "Entwicklung" von Hubschraubersystemen wie folgt:
|
7E101
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115 bis 7A117, 7B001, 7B002, 7B003, 7B102, 7B103 oder 7D101 bis 7D103.
7E102
"Technologie" zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP) und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe Quellen wie folgt:
a) |
Entwurfs"technologie" für Abschirmungsvorrichtungen; |
b) |
Entwurfs"technologie" für die Auslegung von gehärteten elektrischen Schaltkreisen und gehärteten Bauteilen; |
c) |
Entwurfs"technologie" für die Ermittlung von Härtungskriterien für Unternummer 7E102a oder 7E102b. |
7E104
"Technologie" für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen.
KATEGORIE 8 — MEERES- UND SCHIFFSTECHNIK
8 A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
8A001
Tauchfahrzeuge und Überwasserfahrzeuge wie folgt:
Anmerkung: |
Zur Erfassung von Ausrüstung für Tauchfahrzeuge: siehe
|
a) |
bemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für Betriebstauchtiefen größer als 1 000 m; |
b) |
bemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
c) |
unbemannte, gefesselte Tauchfahrzeuge, konstruiert für den Einsatz in Tiefen größer als 1 000 m und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
d) |
unbemannte, ungefesselte Tauchfahrzeuge mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
e) |
Hochseebergungssysteme mit einer Hubkraft größer als 5 MN zur Bergung von Objekten aus Tiefen größer als 250 m und mit einer der folgenden Ausrüstungen:
|
f) |
Nicht belegt. |
g) |
Nicht belegt. |
h) |
Nicht belegt. |
i) |
Nicht belegt. |
8A002
Meeres- und schiffstechnische Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: |
Unterwasser-Kommunikationssysteme: siehe Kategorie 5, Teil 1 — Telekommunikation. |
a) |
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile, besonders konstruiert oder geändert für Tauchfahrzeuge und konstruiert für den Einsatz in Tiefen größer als 1 000 m, wie folgt:
|
b) |
Systeme, besonders konstruiert oder geändert zur automatischen Bewegungssteuerung, für von Nummer 8A001 erfasste Tauchfahrzeuge, die Navigationsdaten verwenden und über eine Rückkopplungs-Servosteuerung verfügen, um
|
c) |
Faseroptische Druckkörper-Durchführungen; |
d) |
Unterwasser-Beobachtungssysteme, besonders konstruiert oder geändert für ferngesteuerte Operationen mit einem Tauchfahrzeug, die Verfahren verwenden, welche die Rückstreuungseffekte auf ein Minimum reduzieren, einschließlich Beleuchtungseinrichtungen mit Entfernungsgattern (range-gated illuminators) oder "Laser"-Systemen; |
e) |
nicht belegt, |
f) |
nicht belegt, |
g) |
Beleuchtungssysteme wie folgt, besonders konstruiert oder geändert für den Unterwassereinsatz:
|
h) |
"Roboter", besonders konstruiert für den Unterwassereinsatz, die durch einen anwendungsspezifischen Rechner gesteuert werden, und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
i) |
ferngesteuerte Gelenkmanipulatoren, besonders konstruiert oder geändert für den Einsatz mit Tauchfahrzeugen und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
j) |
außenluftunabhängige Energieversorgungsanlagen, besonders konstruiert für Unterwassereinsatz, wie folgt:
|
k) |
Nicht belegt. |
l) |
Nicht belegt. |
m) |
Nicht belegt. |
n) |
Nicht belegt. |
o) |
Propeller, Leistungsübertragungssysteme, Energieerzeugungssysteme und Geräuschminderungssysteme wie folgt:
|
p) |
Wasserstrahlantriebssysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
|
q) |
Tauch- oder Unterwasserschwimmgeräte, wie folgt
|
r) |
Akustiksysteme zur Taucherabwehr, besonders konstruiert oder geändert, um Taucher zu stören, mit einem Schalldruckpegel größer/gleich 190 dB (bezogen auf 1 μPa in 1 m Entfernung) mit Frequenzen von kleiner/gleich 200 Hz.
|
8 B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
8B001
Wasserumlauftanks (water tunnels) mit einem Hintergrundgeräuschpegel kleiner als 100 dB (bezogen auf 1 μPa, 1 Hz) im Frequenzbereich von 0 bis 500 Hz, konstruiert für die Messung akustischer Felder, die durch die Wasserströmung um Modelle von Antriebssystemen erzeugt werden.
8C
Werkstoffe und Materialien
8C001
'Syntaktischer Schaum', konstruiert für den Einsatz unter Wasser und mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
Siehe auch Unternummer 8A002a4. |
a) |
konstruiert für Wassertiefen größer als 1 000 m und |
b) |
mit einer Dichte kleiner als 561 kg/m3. |
Technische Anmerkung:
'Syntaktischer Schaum' besteht aus Hohlkugeln aus Kunststoff oder Glas, die in eine Harzmatrix eingebettet sind.
8D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
8D001
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von Nummer 8A, 8B oder 8C erfassten Ausrüstung, Werkstoffe oder Materialien.
8D002
Spezifische "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser.
8E
Technologie
8E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 8A, 8B oder 8C erfasst werden.
8E002
Sonstige "Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser; |
b) |
"Technologie" für die Überholung oder Wiederaufarbeitung von Ausrüstung, die von Nummer 8A001, Unternummer 8A002b, 8A002j, 8A002o oder 8A002p erfasst wird. |
c) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Geräten mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Ein 'SWATH'-Schiff ist durch folgende Formel definiert: Wasserlinienfläche bei einem konzipierten Tiefgang kleiner als 2 × (verdrängtes Volumen bei einem konzipierten Tiefgang)2/3. |
KATEGORIE 9 — LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
9A
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Anmerkung: |
Gegen Neutronenstrahlung oder kurzzeitige ionisierende Strahlung konstruierte oder ausgelegte Antriebssysteme: siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
9A001
Gasturbinenflugtriebwerke mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A101. |
a) |
enthält eine von Unternummer 9E003a, 9E003h oder 9E003i erfasste "Technologie" oder
|
b) |
konstruiert zum Antrieb eines "Luftfahrzeuges" für Reisefluggeschwindigkeiten größer/gleich Mach 1 für mehr als 30 Minuten. |
9A002
'Schiffsgasturbinen' mit einer ISO-Standardnennleistung bei Dauerbetrieb größer/gleich 24 245 kW und einem spezifischen Kraftstoffverbrauch kleiner als 0,219 kg/kWh in jedem Punkt des Leistungsbereichs von 35 % bis 100 % sowie besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
Der Begriff 'Schiffsgasturbinen' schließt Industriegasturbinen oder aus Flugtriebwerken abgeleiteten Gasturbinen ein, die für den Schiffsantrieb oder die Stromerzeugung an Bord angepasst wurden. |
9A003
Besonders entwickelte Baugruppen und Bestandteile, die von Unternummer 9E003a, 9E003h oder 9E003i erfasste "Technologien" enthalten, für eines der folgenden Gasturbinenflugtriebwerke:
a) |
erfasst von Nummer 9A001 oder |
b) |
entwicklungs- oder fertigungsmäßige Herkunft ist entweder kein "EU-Mitgliedstaat oder Teilnehmerstaat des Wassenaar-Arrangements" oder dem Hersteller unbekannt. |
9A004
Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge"), "Raumfahrzeuge", "Raumfahrzeug-Plattformen", "Raumfahrzeug-Nutzlasten", On-Board-Systeme oder -Ausrüstungen von "Raumfahrzeugen" und terrestrische Ausrüstungen, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A104. |
a) |
Trägerraketen (für "Raumfahrzeuge"), |
b) |
"Raumfahrzeuge", |
c) |
"Raumfahrzeug-Plattformen", |
d) |
"Raumfahrzeug-Nutzlasten", die in den Unternummern 3A001b1a4, 3A002g, 5A001a1, 5A001b3, 5A002c, 5A002e, 6A002a1, 6A002a2, 6A002b, 6A002d, 6A003b, 6A004c, 6A004e, 6A008d, 6A008e, 6A008k, 6A008l oder 9A010c erfasste Güter enthalten; |
e) |
On-board-Systeme oder -Ausrüstungen, besonders konstruiert für "Raumfahrzeuge" und mit einer der folgenden Funktionen:
|
f) |
Terrestrische Ausrüstungen, besonders konstruiert für "Raumfahrzeuge", wie folgt:
|
9A005
Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A105 UND 9A119. |
9A006
Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A106, 9A108 UND 9A120. |
a) |
Kryogenkühler, Leichtbau-Dewar-Gefäße, kryogene Wärmeleitrohre oder kryogene Systeme, besonders konstruiert zur Verwendung in Trägerraketen, die Verluste an kryogener Flüssigkeit auf weniger als 30 % pro Jahr beschränken können; |
b) |
kryogene Behälter oder Tiefkühlsysteme mit geschlossenem Kreislauf, die Temperaturen kleiner/gleich 100 K (– 173 °C) aufrechterhalten können, für "Luftfahrzeuge" mit Dauerfluggeschwindigkeiten größer als Mach 3, Trägerraketen oder "Raumfahrzeuge"; |
c) |
Lager- oder Umfüllsysteme für pastenförmigen Wasserstoff (slush hydrogen); |
d) |
Hochdruckturbopumpen (über 17,5 MPa), Pumpenbestandteile oder zugehörige Gaserzeuger- oder Antriebssysteme der Entspannungsturbine; |
e) |
Hochdruckbrennkammern (über 10,6 MPa) und zugehörige Düsen; |
f) |
Treibstofflagersysteme, die mit dem Prinzip der kapillaren Einlagerung oder der Druckförderung mit elastischen Bälgen (positive expulsion) arbeiten; |
g) |
Einspritzdüsen für flüssige Treibstoffe mit einer Austrittsöffnung kleiner als 0,381 mm im Durchmesser (bzw. mit einer Fläche kleiner als 1,14 × 10– 3 cm2 für nicht kreisförmige Austrittsöffnungen), besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme; |
h) |
aus einem Stück gefertigte Brennkammern oder Austrittsdüsen aus kohlenstofffaserverstärktem Kohlenstoff mit einer Dichte größer als 1,4 g/cm3 und einer Zugfestigkeit größer als 48 MPa. |
9A007
Feststoffraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A107 UND 9A119. |
a) |
Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs; |
b) |
massenspezifischer Impuls größer/gleich 2,4 kNs/kg bei auf atmosphärische Bedingungen in Meereshöhe entspannter Düsenströmung für einen auf 7 MPa korrigierten Brennkammerdruck; |
c) |
Stufenmassenanteile größer als 88 % und Festtreibstoffanteile größer als 86 %; |
d) |
von Nummer 9A008 erfasste Bestandteile oder |
e) |
Einsatz von Isolierungs- und Klebesystemen für Festtreibstoffe, die eine direkt mit dem Motor verklebte Konstruktion verwenden, um eine 'feste mechanische Verbindung' oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten. Technische Anmerkung: Eine 'feste mechanische Verbindung' weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf. |
9A008
Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A108. |
a) |
Isolierungs- und Klebesysteme für Festtreibstoffe, die Zwischenlager (liner) verwenden, um eine 'feste mechanische Verbindung' oder eine Sperrschicht gegen chemischen Austausch zwischen Festtreibstoff und Gehäuse-Isolationsmaterial zu gewährleisten; Technische Anmerkung: Eine 'feste mechanische Verbindung' weist eine Haftfestigkeit von mindestens der Festigkeit des Treibstoffs auf. |
b) |
Motorgehäuse aus fasergewickeltem "Verbundwerkstoff" mit einem Durchmesser größer als 0,61 m oder einem 'strukturellen Wirkungsgrad (PV/W)' größer als 25 km; Technische Anmerkung: Der 'strukturelle Wirkungsgrad (PV/W)' ist gleich dem Berstdruck (P) mal dem Behältervolumen (V) geteilt durch das Gesamtgewicht (W) des Druckbehälters. |
c) |
Schubdüsen für den Schubbereich größer als 45 kN oder mit Düsenhalserosionsraten kleiner als 0,075 mm/s; |
d) |
Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, die für eines der folgenden geeignet sind:
|
9A009
Hybridraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A109 UND 9A119. |
a) |
Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs; oder |
b) |
Schub größer als 220 kN bei Entspannung gegen Vakuum. |
9A010
Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder "Raumfahrzeuge" wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 1A002 UND 9A110. |
a) |
Bestandteile und Strukturbauteile mit einem Gewicht größer als 10 kg, besonders konstruiert für Trägerraketen, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
|
b) |
Bestandteile und Strukturbauteile, besonders konstruiert für von Nummer 9A005 bis 9A009 erfasste Trägerraketenantriebssysteme, die aus einem der folgenden Werkstoffe und Materialien hergestellt sind:
|
c) |
Strukturbestandteile und Isolationssysteme, besonders konstruiert zur aktiven Kontrolle des dynamischen Verhaltens oder der Formänderungen von "Raumfahrzeug"-Strukturen; |
d) |
gepulste Flüssigraketentriebwerke mit einem Verhältnis von Schub zu Gewicht größer/gleich 1 kN/kg und einer Ansprechzeit (Zeit, die erforderlich ist, um 90 % des Gesamtschubs nach dem Start zu erreichen) kleiner als 30 ms. |
9A011
Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung oder Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A111 UND 9A118. |
9A012
"Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), unbemannte "Luftschiffe", zugehörige Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A112. |
a) |
"Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") oder unbemannte "Luftschiffe", für das gesteuerte Fliegen außerhalb des unmittelbaren 'natürlichen Sichtbereiches' des 'Bedieners' konstruiert und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
b) |
zugehörige Systeme, Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
|
9A101
Turbojet- und Turbofan-Triebwerke, die nicht von Nummer 9A001 erfasst werden, wie folgt:
a) |
Triebwerke mit den beiden folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 9A101a1 ist der 'Maximalschub' der vom Hersteller für den Triebwerkstyp im nicht eingebauten Zustand angegebene Maximalschub. Bei ziviler Musterzulassung wird der Schub kleiner/gleich dem vom Hersteller für den Triebwerkstyp angegebenen Maximalschub sein. |
b) |
Triebwerke, konstruiert oder geändert für "Flugkörper" oder "unbemannte Luftfahrzeuge", erfasst in Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a. |
9A102
'Turboprop-Antriebssysteme', speziell konstruiert für "unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a, und speziell konstruierte Bestandteile hierfür, mit einer 'Maximalleistung' größer als 10 kW.
Anmerkung: |
Nummer 9A102 erfasst keine zivil zugelassenen Triebwerke. |
Technische Anmerkungen:
1. |
'Turboprop-Antriebssysteme' im Sinne der Nummer 9A102 umfasst alle folgenden Systeme:
|
2. |
Die 'Maximalleistung' im Sinne der Nummer 9A102 wird in nicht eingebautem Zustand auf Meereshöhe in ICAO-Standardatmosphäre erreicht. |
9A104
Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für eine Reichweite von mindestens 300 km.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A004. |
9A105
Flüssigkeitsraketentriebwerke oder Gelraketenmotoren wie folgt:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A119. |
a) |
Flüssigkeitsraketentriebwerke oder Gelraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssig- oder Geltreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 MNs; |
b) |
Flüssigkeitsraketentriebwerke oder Gelraketenmotoren, die nicht von Nummer 9A005 oder Unternummer 9A105a erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder "unbemannte Luftfahrzeuge" mit einer Reichweite von 300 km, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigkeits- oder Geltreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs. |
9A106
Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:
a) |
nicht belegt; |
b) |
Raketendüsen und Brennkammern, geeignet für "Flugkörper", Trägerraketen gemäß Nummer 9A004 oder Höhenforschungsraketen gemäß Nummer 9A104; |
c) |
Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für "Flugkörper"; Technische Anmerkung: Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
|
d) |
Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für "Flugkörper".
|
e) |
Brennkammern und Düsen, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. |
9A107
Feststoffraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A007 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder "unbemannte Luftfahrzeuge" mit einer Reichweite von mindestens 300 km.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A119. |
9A108
Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
a) |
Raketenmotorgehäuse und deren "Isolierungs"-Bestandteile, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; |
b) |
Raketendüsen, geeignet für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen; |
c) |
Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für "Flugkörper". Technische Anmerkung: Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
|
9A109
Hybridraketenmotoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
a) |
Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs, die nicht von Nummer 9A009 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür; |
b) |
besonders konstruierte Bestandteile für von Nummer 9A009 erfasste Hybridraketenmotoren, die geeignet für "Flugkörper" sind. |
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A009 und 9A119. |
9A110
"Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden, besonders konstruiert zur Verwendung in 'Flugkörpern' oder in den von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119 erfassten Subsystemen.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 1A002. |
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9A110 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
9A111
Pulsostrahltriebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 9A011 UND 9A118. |
9A112
"Unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs"), die nicht von Nummer 9A012 erfasst werden, wie folgt:
a) |
"unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") mit einer Reichweite von mindestens 300 km; |
b) |
"unbemannte Luftfahrzeuge" ("UAVs") mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
9A115
Startausrüstung wie folgt:
a) |
Geräte und Vorrichtungen für die Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen, von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge; |
b) |
Fahrzeuge für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder den Start, konstruiert oder geändert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. |
9A116
Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für "Flugkörper", sowie dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung wie folgt:
a) |
Wiedereintrittsfahrzeuge; |
b) |
Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder wärmeableitendem Material; |
c) |
Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit hoher Wärmekapazität; |
d) |
elektronische Ausrüstung, besonders konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge. |
9A117
Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für "Flugkörper".
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9A121. |
9A118
Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Triebwerke, geeignet für "Flugkörper" oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
9A119
Einzelne Raketenstufen, die nicht von Nummer 9A005, 9A007, 9A009, 9A105, 9A107 oder 9A109 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von 300 km.
9A120
Flüssigtreibstofftanks, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, besonders konstruiert für von Nummer 1C111 erfasste Treibstoffe oder 'andere Flüssigtreibstoffe', die in Raketensystemen verwendet werden, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.
Anmerkung: |
'Andere Flüssigtreibstoffe' im Sinne der Nummer 9A120 beinhaltet Treibstoffe, die von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, ist aber nicht auf solche beschränkt. |
9A121
Elektrische Versorgungs- und Zwischenanschlussstücke, besonders konstruiert für "Flugkörper", von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
Technische Anmerkung:
Die in Nummer 9A121 genannten Zwischenanschlussstücke schließen zwischen dem "Flugkörper", der Trägerrakete oder Höhenforschungsrakete und ihrer jeweiligen Nutzlast installierte elektrische Anschlussstücke ein.
9A350
Sprüh- oder Zerstäubungs- (Vernebelungs-)systeme, besonders konstruiert oder geändert zum Einbau in "Luftfahrzeuge", "Luftfahrtgeräte nach dem Prinzip leichter-als-Luft" oder unbemannte Luftfahrzeuge und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
a) |
Komplette Sprüh- oder Zerstäubungs- (Vernebelungs-)systeme, geeignet zur Ausbringung einer flüssigen Suspension mit einer Ausgangstropfengröße von kleiner als 50 μm 'VMD' bei einer Durchflussrate größer als zwei Liter pro Minute; |
b) |
Sprüharme oder Anordnungen von aerosolerzeugenden Einheiten, geeignet zur Ausbringung einer flüssigen Suspension mit einer Ausgangstropfengröße von kleiner als 50 μm 'VMD' bei einer Durchflussrate größer als zwei Liter pro Minute; |
c) |
Aerosolerzeugende Einheiten, besonders konstruiert für den Einbau in von Unternummer 9A350a und 9A350b erfasste Systeme.
|
Anmerkung: |
Nummer 9A350 erfasst keine Sprüh- oder Zerstäubungs- (Vernebelungs-)systeme und Bestandteile, die erwiesenermaßen nicht zur Ausbringung biologischer Agenzien in Form von infektiösen Aerosolen geeignet sind. |
Technische Anmerkungen:
1. |
Die Tropfengröße für Sprühausrüstung oder Düsen, besonders konstruiert zur Verwendung in "Luftfahrzeugen", "Luftfahrtgeräten nach dem Prinzip leichter-als-Luft" oder unbemannten Luftfahrzeugen, sollte mit einer der folgenden Methoden gemessen werden:
|
2. |
In Nummer 9A350 bedeutet 'VMD' Volume Median Diameter (mittlerer Volumendurchmesser). Für wasserbasierende Systeme entspricht dies dem MMD, Mass Median Diameter (mittlerer Massendurchmesser). |
9 B
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
9B001
Besonders konstruierte Ausrüstung, Werkzeuge und Vorrichtungen wie folgt für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen "Deckbändern" ("tip shroud" castings):
a) |
Ausrüstung zum Gießen mit gerichteter Erstarrung oder mit monokristalliner Erstarrung; |
b) |
Gießwerkzeuge, hergestellt aus hochtemperaturbeständigen Metallen oder Keramiken wie folgt:
|
c) |
Ausrüstung für die additive Fertigung für gerichtete Erstarrung oder monokristalline Erstarrung; |
9B002
Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder Ausrüstung für die automatische Datenerfassung und -verarbeitung, mit allen folgenden Eigenschaften:
a) |
besonders konstruiert für die "Entwicklung" von Gasturbinentriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen und |
b) |
die von Unternummer 9E003h oder 9E003i erfasste "Technologie" beinhaltend. |
9B003
Besonders konstruierte Ausrüstung für die "Herstellung" oder Prüfung von Gasturbinenbürstendichtungen, die für Schaufelspitzengeschwindigkeiten größer als 335 m/s und für Betriebstemperaturen größer als 773 K (500 °C) ausgelegt sind, und besonders konstruierte Bestandteile oder besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
9B004
Werkzeuge, Matrizen oder Vorrichtungen für das Fügen im festen Zustand (solid state joining) von Gasturbinenbauteilen, die in Unternummer 9E003a3 oder 9E003a6 beschrieben werden, aus "Superlegierungen", Titan oder intermetallischen Verbindungen.
9B005
Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an einer der folgenden Einrichtungen:
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9B105. |
a) |
Windkanäle für Geschwindigkeiten größer/gleich Mach 1,2.
|
b) |
Einrichtungen zur Simulierung von Strömungsverhältnissen bei Geschwindigkeiten größer als Mach 5, einschließlich Lichtbogenwindkanälen, Plasmalichtbogenkanälen, Stoßwellenrohren, Stoßwellenkanälen, Gaskanälen und Leichtgaskanonen, oder |
c) |
Windkanäle oder Einrichtungen, ausgenommen solche mit zweidimensionalen Querschnitten, mit denen Strömungsverhältnisse mit einer Reynoldszahl größer als 25 × 106 simuliert werden können. |
9B006
Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel größer/gleich 160 dB (bezogen auf 20 μPa) mit einem Nennausgang größer/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur größer als 1 273 K (1 000 °C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Quarzheizelemente hierfür.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9B106. |
9B007
Besonders konstruierte Ausrüstung zur Prüfung der Integrität von Raketenmotoren mit Hilfe anderer zerstörungsfreier Prüfverfahren (ZfP) als planares Röntgen oder grundlegende physikalische oder chemische Analysen.
9B008
Messwertgeber für die direkte Messung der Wandreibung, besonders konstruiert für den Betrieb bei einer Staupunkttemperatur des Prüfstroms von größer als 833 K (560 °C).
9B009
Werkzeuge, besonders konstruiert für die Fertigung von pulvermetallurgischen Turbinenrotorkomponenten, die bei einem Spannungsniveau größer/gleich 60 % der Zugfestigkeit und Metalltemperaturen größer/gleich 873 K (600 °C) betrieben werden können.
9B010
Einrichtungen, besonders konstruiert für die "Herstellung" der von Nummer 9A012 erfassten Ausrüstung.
9B105
'Testanlagen für Aerodynamik' für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für 'Flugkörper' und deren Subsysteme.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMER 9B005. |
Anmerkung: |
Nummer 9B105 erfasst nicht Windkanäle für Strömungsgeschwindigkeiten kleiner/gleich Mach 3 mit einer 'Abmessung des Messquerschnitts' kleiner/gleich 250 mm. |
Technische Anmerkungen:
1. |
'Testanlagen für Aerodynamik' im Sinne der Nummer 9B105 schließen Windkanäle und Stoßwellenkanäle für die Untersuchung des Strömungsverhaltens der ein Objekt umströmenden Luft ein. |
2. |
Unter 'Abmessung des Messquerschnitts' im Sinne der Anmerkung zu Nummer 9B105 wird der Durchmesser des Kreises, die Seitenlänge des Quadrats, die längste Seite des Rechtecks oder die Hauptachse der Ellipse an der größten Ausdehnung des 'Messquerschnitts' verstanden. Der 'Messquerschnitt' ist der Schnitt senkrecht zur Strömungsrichtung. |
3. |
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9B105 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
9B106
Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt:
a) |
Umweltprüfkammern mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
b) |
Umweltprüfkammern für die Simulation folgender Flugbedingungen:
|
9B115
Besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A120 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile.
9B116
Besonders konstruierte "Herstellungsanlagen" für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A109, 9A111, 9A116 bis 9A120 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile oder für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9B116 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
9B117
Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einer der folgenden Eigenschaften:
a) |
ausgelegt für einen Schub größer als 68 kN oder |
b) |
geeignet für die gleichzeitige Messung der drei axialen Schubkomponenten. |
9C
Werkstoffe und Materialien
9C108
"Isolierungs"-Material und "Innenbeschichtung", die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, für Raketenmotorgehäuse, geeignet für "Flugkörper" oder speziell konstruiert für Feststoffraketentriebwerke gemäß 9A007 oder 9A107.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne der Nummer 9C108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
9C110
Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Nummer 9A110 erfassten "Verbundwerkstoff"-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, hergestellt aus organischer "Matrix" oder Metall-"Matrix" unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer "spezifischen Zugfestigkeit" größer als 7,62 × 104 m und einem "spezifischen Modul" größer als 3,18 × 106 m.
Anmerkung: |
SIEHE AUCH NUMMERN 1C010 UND 1C210. |
Anmerkung: |
Nummer 9C110 erfasst nur harzimprägnierte Faser-Prepregs mit solchen Harzen, die nach dem Aushärten eine Glasübergangstemperatur (Tg) von 418 K (145 °C) erreichen (bestimmt nach ASTM D 4065 oder vergleichbaren nationalen Standards). |
9D
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
9D001
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Technologie", die von Nummer 9A001 bis 9A119, 9B oder 9E003 erfasst wird.
9D002
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 9A001 bis 9A119 oder 9B erfasst wird.
9D003
"Software", die in Unternummer 9E003h erfasste "Technologie" beinhaltet und in "FADEC-Systemen" der von Nummer 9A erfassten Antriebssysteme oder der von Nummer 9B erfassten Ausrüstung verwendet wird.
9D004
"Software" wie folgt:
a) |
"Software" für zwei- oder dreidimensionale viskose Strömung, die für die gezielte Modellierung der Triebwerkströmung nötig und mit Windkanal- oder Flugprüfdaten validiert ist; |
b) |
"Software" für die Prüfung von Gasturbinenflugtriebwerken, -baugruppen oder -bestandteilen, die besonders entwickelt ist, Daten in Echtzeit zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren, mit während des Prüfvorgangs selbsttätiger Regelung einschließlich dynamischer Einstellungen an Prüflingen oder Prüfbedingungen; |
c) |
"Software", besonders entwickelt für die Steuerung des Vorgangs beim Gießen mit gerichteter Erstarrung und mit monokristalliner Erstarrung in von den Unternummern 9B001a oder 9B001c erfasster Ausrüstung; |
d) |
nicht belegt, |
e) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb von Nummer 9A012 erfasster Güter. |
f) |
"Software", besonders entwickelt für die Entwicklung von internen Kühlkanälen für Fluggasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder "Deckbändern" ("tip shrouds"); |
g) |
"Software" mit allen folgenden Eigenschaften:
|
9D005
"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb der von Unternummern 9A004e oder 9A004f erfassten Güter.
9D101
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106, 9B116 oder 9B117.
9D103
"Software", besonders entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von "Flugkörpern" oder Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119.
Anmerkung: |
Die von Nummer 9D103 erfasste "Software" bleibt erfasst, auch wenn sie mit der von Nummer 4A102 erfassten Hardwareausrüstung kombiniert wird. |
9D104
"Software" wie folgt:
a) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer bzw. Unternummer 9A001, 9A005, 9A006d, 9A006g, 9A007a, 9A009a, 9A010d, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105, 9A106d, 9A107, 9A109, 9A111, 9A115a, 9A117 oder 9A118. |
b) |
"Software", besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung von Subsystemen oder Ausrüstung gemäß 9A008d, 9A106c, 9A108c oder 9A116d. |
9D105
"Software", die nicht von Unternummer 9D004e erfasst wird, besonders entwickelt oder geändert für das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen oder für 'Flugkörper'.
Technische Anmerkung:
'Flugkörper' im Sinne von Nummer 9D105 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
9E
Technologie
Anmerkung: |
Von den Nummern 9E001 bis 9E003 erfasste "Entwicklungs"- oder "Herstellungs"-"Technologie" für Gasturbinentriebwerke bleibt erfasst, wenn sie für Instandsetzung oder Überholung verwendet wird. Von der Erfassung ausgenommen sind: technische Daten, Zeichnungen oder Dokumentation für Wartungstätigkeiten, die unmittelbar mit der Kalibrierung, dem Ausbau oder Austausch von beschädigten oder nichtbetriebsfähigen, am Einsatzstützpunkt ersetzbaren Teilen (LRU) verbunden sind, einschließlich des Austausches ganzer Triebwerke oder Triebwerkmodule. |
9E001
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von Unternummer 9A001b, Nummer 9A004 bis 9A012, 9A350, 9B oder 9D erfasst wird.
9E002
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Unternummer 9A001b, Nummer 9A004 bis 9A011, 9A350 oder 9B erfasst wird.
Anmerkung: |
"Technologie" für die Instandsetzung von erfassten Strukturen, Laminaten, Werkstoffen oder Materialien: siehe Unternummer 1E002f. |
9E003
"Technologie" wie folgt:
a) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von einem der folgenden Gasturbinenbestandteile oder -systeme:
|
b) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von:
|
c) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die Fertigung von Kühlungsbohrungen in Gasturbinenbestandteilen, die eine der von Unternummer 9E003a1, 9E003a2 oder 9E003a5 erfassten "Technologien" enthalten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
d) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Leistungsübertragungssystemen für Hubschrauber oder Schwenkrotor- oder Kippflügel-"Luftfahrzeuge"; |
e) |
"Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Dieselmotor-Antriebssystemen für Landfahrzeuge mit allen folgenden technischen Daten:
Technische Anmerkung: Das 'Boxvolumen' im Sinne von Unternummer 9E003e wird als das Produkt aus drei wie folgt gemessenen, aufeinander senkrecht stehenden Abmessungen definiert:
|
f) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Herstellung" von besonders entwickelten Bestandteilen für Hochleistungsdieselmotoren, wie folgt:
|
g) |
"Technologie", die "unverzichtbar" ist für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von 'Hochleistungsdieselmotoren' mit Fest-, Gasphasen- oder Flüssigfilmschmierung (auch in Kombination) der Zylinderwand für den Betrieb bei Temperaturen größer als 723 K (450 °C), die an der Zylinderwand an der oberen Grenze des Wegs des obersten Kolbenringes gemessen werden. Technische Anmerkung: 'Hochleistungsdieselmotoren' sind Dieselmotoren mit einem mittleren spezifischen Effektivdruck größer/gleich 1,8 MPa bei einer Drehzahl von 2 300 Umdrehungen/min, sofern die Nenndrehzahl mindestens 2 300 Umdrehungen/min beträgt. |
h) |
"Technologie" für "FADEC-Systeme" von Gasturbinentriebwerken wie folgt:
|
i) |
"Technologie" für Systeme mit veränderlichem Strömungskanal, die entwickelt wurde, um die Triebwerksstabilität von Gasgeneratorturbinen, Fan- oder Arbeitsturbinen oder Schubdüsen aufrechtzuerhalten, wie folgt:
|
j) |
"Technologie", die erforderlich ist für die "Entwicklung" von Tragflächenklappsystemen, konstruiert für von Gasturbinentriebwerken angetriebene Starrflügel-"Luftfahrzeuge".
|
9E101
a) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird. |
b) |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von 'UAVs', die von Nummer 9A012 erfasst werden, oder von Ausrüstung, die von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a oder 9A115 bis 9A121 erfasst wird. Technische Anmerkung: 'UAVs' im Sinne der Unternummer 9E101b bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
9E102
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, der von den Nummern 9A005 bis 9A011 erfassten Güter, der von Nummer 9A012 erfassten 'UAVs' oder der von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a, 9A115 bis 9A121, 9B105, 9B106, 9B115 bis 9B117, 9D101 oder 9D103 erfassten Güter.
Technische Anmerkung:
'UAVs' im Sinne der Nummer 9E102 bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.“
(1) Hersteller, die ihre Positioniergenauigkeit nach ISO 230/2 (1977) oder (2006) ermitteln, sollten sich mit der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat ins Benehmen setzen, in dem sie niedergelassen sind.
(2) Hersteller, die ihre Positioniergenauigkeit nach ISO 230/2 (1977) oder (2006) ermitteln, sollten sich mit der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat ins Benehmen setzen, in dem sie niedergelassen sind.
(*1) Die in Klammern gesetzten Ziffern verweisen auf nachstehende Anmerkungen zu dieser Tabelle.
ANHANG II
ANHANG IIa
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU001
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Ausfuhren nach Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, in die Schweiz einschließlich Liechtenstein und in die Vereinigten Staaten von Amerika
Ausstellende Behörde: Europäische Kommission
Teil 1
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, ausgenommen die in Anhang IIg aufgeführten.
Teil 2
Diese Ausfuhrgenehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren mit folgenden Bestimmungszielen:
— |
Australien |
— |
Japan |
— |
Kanada |
— |
Neuseeland |
— |
Norwegen |
— |
Schweiz, einschließlich Liechtenstein |
— |
Vereinigte Staaten von Amerika |
Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung dieser Genehmigung
1. |
Ausführer, die diese Genehmigung (EU001) verwenden, teilen den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag der ersten Ausfuhr mit. Die Ausführer geben außerdem im Einheitspapier an, dass sie die Genehmigung EU001 verwenden, indem sie in Feld 44 die Angabe X002 eintragen. |
2. |
Diese Genehmigung darf nicht verwendet werden, wenn
|
3. |
Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, bestätigt. Die im ersten und zweiten Unterabsatz dieser Nummer genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
ANHANG II b
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU002
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Ausfuhr von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach bestimmten Bestimmungszielen
Ausstellende Behörde: Europäische Union
Teil 1 — Güter
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf folgende Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind:
— |
1A001 |
— |
1A003 |
— |
1A004 |
— |
1C003 b-c |
— |
1C004 |
— |
1C005 |
— |
1C006 |
— |
1C008 |
— |
1C009 |
— |
2B008 |
— |
3A001a3 |
— |
3A001a6-12 |
— |
3A002c-f |
— |
3C001 |
— |
3C002 |
— |
3C003 |
— |
3C004 |
— |
3C005 |
— |
3C006 |
Teil 2 — Bestimmungsziele
Diese Genehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren nach folgenden Bestimmungszielen:
— |
Argentinien |
— |
Island |
— |
Kroatien |
— |
Südafrika |
— |
Südkorea |
— |
Türkei |
Teil 3 — Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung
1. |
Diese Genehmigung gilt nicht als Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, wenn:
|
2. |
In Feld 44 des Einheitspapiers müssen die Ausführer die EU-Bezugsnummer X002 angeben und präzisieren, dass die Güter gemäß der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union Nr. EU002 ausgeführt werden. |
3. |
Jeder Ausführer, der von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die erste Ausfuhr stattgefunden hat, oder entsprechend einer Anordnung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, vor der erstmaligen Verwendung dieser Genehmigung mitteilen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das für diese Genehmigung gewählte Unterrichtungsverfahren mit. Die Kommission veröffentlicht die ihr übermittelten Informationen in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, vorbehaltlich des Artikels 9 Absatz 1 dieser Verordnung, bestätigt. Die im zweiten und dritten Unterabsatz genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
ANHANG II c
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU003
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Ausfuhr nach Instandsetzung oder Ersatz
Ausstellende Behörde: Europäische Union
Teil 1 — Güter
1. |
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in einer Nummer des Anhangs I dieser Verordnung aufgeführt sind, mit Ausnahme der nachstehend in Absatz 2 aufgeführten Güter, wenn:
|
2. |
Folgende Güter sind ausgeschlossen:
|
Teil 2 — Bestimmungsziele
Diese Genehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren nach folgenden Bestimmungszielen:
|
Albanien |
|
Argentinien |
|
Bosnien und Herzegowina |
|
Brasilien |
|
Chile |
|
China (einschließlich Hongkong und Macao) |
|
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
|
die französischen überseeischen Gebiete |
|
Island |
|
Indien |
|
Kasachstan |
|
Kroatien |
|
Marokko |
|
Mexiko |
|
Montenegro |
|
Russland |
|
Serbien |
|
Singapur |
|
Südafrika |
|
Südkorea |
|
Tunesien |
|
Türkei |
|
Ukraine |
|
Vereinigte Arabische Emirate |
Teil 3 — Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung
1. |
Diese Genehmigung kann nur verwendet werden, wenn die ursprüngliche Ausfuhr gemäß einer allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union erfolgte oder die ursprüngliche Ausfuhrgenehmigung von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erteilt wurde, in dem der ursprüngliche Ausführer niedergelassen war, und zwar für die Ausfuhr der Güter, die anschließend in das Zollgebiet der Europäischen Union zur Wartung, zur Instandsetzung oder zum Ersatz wieder eingeführt worden sind. Diese Genehmigung gilt nur für Ausfuhren an den ursprünglichen Endverwender. |
2. |
Diese Genehmigung gilt nicht als Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, wenn:
|
3. |
Bei der Ausfuhr jedes Gutes im Rahmen dieser Genehmigung müssen die Ausführer:
|
4. |
Jeder Ausführer, der von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die erste Ausfuhr stattgefunden hat, oder entsprechend einer Anordnung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, vor der erstmaligen Verwendung dieser Genehmigung mitteilen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das für diese Genehmigung gewählte Unterrichtungsverfahren mit. Die Kommission veröffentlicht die ihr übermittelten Informationen in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, vorbehaltlich des Artikels 9 Absatz 1 dieser Verordnung, bestätigt. Die im zweiten und dritten Unterabsatz genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
5. |
Diese Genehmigung umfasst Güter zur "Instandsetzung", zum "Ersatz" und zur "Wartung". Dabei kann gleichzeitig eine Verbesserung der ursprünglichen Güter eintreten, z. B. durch die Verwendung moderner Ersatzteile oder einer neueren Fertigungsnorm aus Gründen der Zuverlässigkeit oder Sicherheit, sofern dies nicht zu einer Verbesserung des Funktionsumfangs der Güter führt oder die Güter dadurch neue oder zusätzliche Funktionen erhalten. |
ANHANG II d
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU004
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Vorübergehende Ausfuhr für Ausstellungen oder Messen
Ausstellende Behörde: Europäische Union
Teil 1 — Güter
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf alle unter einer Nummer in Anhang I dieser Verordnung angegebenen Güter mit doppeltem Verwendungszweck mit Ausnahme:
a) |
aller in Anhang IIg aufgeführten Güter, |
b) |
aller Güter der Gattung D, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind (das schließt nicht Software ein, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Ausrüstung zum Zwecke der Präsentation erforderlich ist), |
c) |
aller Güter der Gattung E, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, |
d) |
folgender Güter, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind:
|
Teil 2 — Bestimmungsziele
Diese Genehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren nach folgenden Bestimmungszielen:
Albanien, Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, China (einschließlich Hongkong und Macao), Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, französische überseeische Gebiete, Indien, Island, Kasachstan, Kroatien, Marokko, Mexiko, Montenegro, Russland, Serbien, Singapur, Südafrika, Südkorea, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate.
Teil 3 — Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung
1. |
Diese Genehmigung berechtigt zur Ausfuhr von in Teil 1 aufgeführten Gütern unter der Bedingung, dass die Ausfuhr eine vorübergehende Ausfuhr für Ausstellungen oder Messen im Sinne der Nummer 6 ist und dass die Güter binnen 120 Tagen nach der ursprünglichen Ausfuhr vollständig und unverändert wieder in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden. |
2. |
Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Ausführer im Sinne des Artikels 9 Absatz 6 dieser Verordnung niedergelassen ist, kann auf Antrag des Ausführers von der Anforderung, dass die Güter gemäß obigem Absatz 1 wieder einzuführen sind, absehen. Für diese Befreiung von der Anforderung ist das Verfahren für Einzelgenehmigungen gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 1 dieser Verordnung entsprechend anzuwenden. |
3. |
Diese Genehmigung gilt nicht als Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, wenn:
|
4. |
In Feld 44 des Einheitspapiers müssen die Ausführer die EU-Bezugsnummer X002 angeben und präzisieren, dass die Güter gemäß der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union Nr. EU004 ausgeführt werden. |
5. |
Jeder Ausführer, der von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die erste Ausfuhr stattgefunden hat, oder entsprechend einer Anordnung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, vor der erstmaligen Verwendung dieser Genehmigung mitteilen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das für diese Genehmigung gewählte Unterrichtungsverfahren mit. Die Kommission veröffentlicht die ihr übermittelten Informationen in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, vorbehaltlich des Artikels 9 Absatz 1 dieser Verordnung, bestätigt. Die im zweiten und dritten Unterabsatz genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
6. |
Für die Zwecke dieser Genehmigung ist "Ausstellung" bzw. "Messe" eine kommerzielle Veranstaltung von bestimmter Dauer, bei der mehrere Aussteller ihre Produkte Messebesuchern oder der allgemeinen Öffentlichkeit präsentieren. |
ANHANG II e
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU005
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Telekommunikation
Ausstellende Behörde: Europäische Union
Teil 1 — Güter
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf folgende Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind:
a) |
Die folgenden Güter der Kategorie 5 Teil 1:
|
b) |
von Nummer 5E001a erfasste Technologie, soweit sie für den Einbau, den Betrieb, die Wartung oder Instandsetzung von Gütern erforderlich ist, die unter Buchstabe a aufgeführt sind und für denselben Endverwender bestimmt sind. |
Teil 2 — Bestimmungsziele
Diese Genehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren nach folgenden Bestimmungszielen:
Argentinien, China (einschließlich Hongkong und Macao), Indien, Kroatien, Russland, Südafrika, Südkorea, Türkei, Ukraine.
Teil 3 — Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung
1. |
Diese Genehmigung gilt nicht als Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, wenn:
|
2. |
In Feld 44 des Einheitspapiers müssen die Ausführer die EU-Bezugsnummer X002 angeben und präzisieren, dass die Güter gemäß der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union Nr. EU005 ausgeführt werden. |
3. |
Jeder Ausführer, der von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die erste Ausfuhr stattgefunden hat, oder entsprechend einer Anordnung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, vor der erstmaligen Verwendung dieser Genehmigung mitteilen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das für diese Genehmigung gewählte Unterrichtungsverfahren mit. Die Kommission veröffentlicht die ihr übermittelten Informationen in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, vorbehaltlich des Artikels 9 Absatz 1 dieser Verordnung, bestätigt. Die im zweiten und dritten Unterabsatz genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
ANHANG II f
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION NR. EU006
(gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieser Verordnung)
Chemikalien
Teil 1 — Güter
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf folgende Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind:
1C350: |
|
1C450 a: |
|
1C450 b: |
|
Teil 2 — Bestimmungsziele
Diese Genehmigung gilt in der gesamten Union für Ausfuhren nach folgenden Bestimmungszielen:
Argentinien, Island, Kroatien, Südkorea, Türkei, Ukraine.
Teil 3 — Nebenbestimmungen und Voraussetzungen für die Verwendung
1. |
Diese Genehmigung gilt nicht als Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern, wenn:
|
2. |
In Feld 44 des Einheitspapiers müssen die Ausführer die EU-Bezugsnummer X002 angeben und präzisieren, dass die Güter gemäß der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union Nr. EU006 ausgeführt werden. |
3. |
Jeder Ausführer, der von dieser Genehmigung Gebrauch macht, muss den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, die erstmalige Verwendung dieser Genehmigung spätestens 30 Tage nach dem Tag, an dem die erste Ausfuhr stattgefunden hat, oder entsprechend einer Anordnung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er niedergelassen ist, vor der erstmaligen Verwendung dieser Genehmigung mitteilen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission das für diese Genehmigung gewählte Unterrichtungsverfahren mit. Die Kommission veröffentlicht die ihr übermittelten Informationen in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die Meldeanforderungen, die mit der Verwendung dieser Genehmigung verknüpft sind, sowie die zusätzlichen Angaben, die der Mitgliedstaat, aus dem die Ausfuhr erfolgt, gegebenenfalls zu den im Rahmen dieser Genehmigung ausgeführten Gütern verlangt, werden von den Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Mitgliedstaat kann verlangen, dass sich die in diesem Mitgliedstaat niedergelassenen Ausführer registrieren lassen, bevor sie diese Genehmigung erstmalig nutzen. Die Registrierung erfolgt automatisch und wird dem Ausführer von den zuständigen Behörden unverzüglich, in jedem Fall aber binnen zehn Arbeitstagen nach Eingang, vorbehaltlich des Artikels 9 Absatz 1 dieser Verordnung, bestätigt. Die im zweiten und dritten Unterabsatz genannten Anforderungen bauen gegebenenfalls auf den Anforderungen auf, die für die Verwendung nationaler allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen festgelegt sind, die von denjenigen Mitgliedstaaten, die derartige Genehmigungen vorsehen, erteilt werden. |
ANHANG II g
(in Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a dieser Verordnung und in den Anhängen IIa, IIc und IId dieser Verordnung genannte Liste)
Die Nummern enthalten nicht immer die vollständige Beschreibung der betreffenden Güter und die zugehörigen Anmerkungen des Anhangs I. Lediglich Anhang I enthält die vollständige Beschreibung der Güter.
Die Nennung eines Guts im vorliegenden Anhang berührt nicht die Anwendung der Allgemeinen Software-Anmerkungen (ASA) des Anhangs I.
— |
Alle in Anhang IV aufgeführten Güter, |
— |
0C001 "Natürliches Uran" oder "abgereichertes Uran" oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält, |
— |
0C002 "Besonders spaltbares Material", das nicht in Anhang IV genannt ist, |
— |
0D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "…" von Gütern, die von Kategorie 0 erfasst werden, soweit sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen, |
— |
0E001 "Technologie" entsprechend der Nukleartechnologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "…" von Gütern, die von Kategorie 0 erfasst werden, soweit sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen, |
— |
1A102 resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen, |
— |
1C351 Human- und tierpathogene Erreger sowie "Toxine", |
— |
1C353 genetische Elemente und genetisch modifizierte Organismen, |
— |
1C354 pflanzenpathogene Erreger, |
— |
1C450a.1. amiton: O,O-Diethyl-S-[-2-(diethylamino)ethyl]phosphorthiolat (78-53-5) sowie die entsprechenden alkylierten oder protonierten Salze, |
— |
1C450a.2. PFIB: 1,1,3,3,3-Pentafluor-2-(trifluormethyl)-1-propen (382-21-8), |
— |
7E104 "Technologie" für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen, |
— |
9A009.a. Hybridraketenantriebssysteme mit einem Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs, |
— |
9A117 Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für "Flugkörper". |
ANHANG III
„ANHANG IV
(Liste gemäß Artikel 22 Absatz 1 dieser Verordnung)
Die Einträge enthalten nicht immer die vollständige Beschreibung der betreffenden Güter und die zugehörigen Anmerkungen des Anhangs I (1) . Lediglich Anhang I enthält die vollständige Beschreibung der Güter.
Die Nennung eines Guts im vorliegenden Anhang berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen über Massenprodukte des Anhangs I.
TEIL I
(Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den innergemeinschaftlichen Handel)
Güter der Tarn(Stealth)-Technologie
1C001 |
Werkstoffe, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen oder eigenleitfähige Polymere.
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||
1C101 |
Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für "Flugkörper" und 'Flugkörper'-Subsysteme oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Technische Anmerkung: 'Flugkörper' im Sinne von Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
||
1D103 |
"Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur. |
||
1E101 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1C101 oder 1D103. |
||
1E102 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D103. |
||
6B008 |
Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
||
6B108 |
Messsysteme, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für "Flugkörper" und "Flugkörper"-Subsysteme. |
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung
1A007 |
Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
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1C239 |
Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8 000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten. |
||||||||||||||||
1E201 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1C239. |
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3A229 |
Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt: …
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3A232 |
Mehrfachzündersysteme soweit nicht erfasst von obiger Nummer 1A007, wie folgt: …
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3E201 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 3A228a, 3A228b oder 3A231. |
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6A001 |
Akustik, beschränkt auf Folgendes: |
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6A001a1b |
Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
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6A001a2a2 |
Hydrofone (Wandler) … mit … |
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6A001a2a3 |
Hydrofone (Wandler) … mit … |
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6A001a2a6 |
Hydrofone (Wandler) … konstruiert für … |
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6A001a2b |
Akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen … |
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6A001a2c |
Datenverarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit akustischen Schlepp-Hydrofonanordnungen, mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren. |
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6A001a2e |
Flachwasser-Messkabelsysteme (bottom or bay cable systems) mit einer der folgenden Eigenschaften:
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||||||||||||||||
6A001a2f |
Datenverarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit Flachwasser-Messkabelsystemen, mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren. |
||||||||||||||||
6D003a |
"Software" für die "Echtzeitverarbeitung" akustischer Daten. |
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8A002o3 |
Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen größer/gleich 1 000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:
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8E002a |
"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (re-machining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser. |
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung — Kryptotechnik — Kategorie 5 Teil 2
5A004 |
Geräte, entwickelt oder geändert zur Ausführung "kryptoanalytischer Funktionen".
Technische Anmerkung: "Kryptoanalytische Funktionen" sind Funktionen, die zum Brechen kryptografischer Verfahren entwickelt wurden, um vertrauliche Variablen oder sensitive Daten einschließlich Klartext, Passwörter oder kryptografische Schlüssel abzuleiten. |
||
5D002c1 |
Nur "Software", die die Eigenschaften der von Nummer 5A004 erfassten Geräte besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert. |
||
5E002a |
Nur "Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von den obigen Nummern 5A004 oder 5D002c1 erfasst werden. |
Güter der MTCR-Technologie
7A117 |
"Steuerungssysteme", geeignet für Flugkörper, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der Reichweite (z. B. ein "CEP-Wert" kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), ausgenommen "Steuerungssysteme" für Flugkörper mit einer Reichweite unter 300 km oder bemannte Luftfahrzeuge . |
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7B001 |
Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von obiger Nummer 7A117 erfasste Ausrüstung.
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7B003 |
Einrichtungen, besonders konstruiert für die "Herstellung" der von obiger Nummer 7A117 erfassten Ausrüstung. |
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7B103 |
"Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für von obiger Nummer 7A117 erfasste Ausrüstung. |
||||||||||||
7D101 |
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von obigen Nummern 7B003 oder 7B103 erfassten Ausrüstung. |
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7E001 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst wird. |
||||||||||||
7E002 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 7A117, 7B003 oder 7B103 erfasst wird. |
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7E101 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst wird. |
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9A004 |
Trägerraketen für "Raumfahrzeuge", geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km .
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9A005 |
Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhenforschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104 .
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9A007a |
Feststoffraketenantriebssysteme, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhenforschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104 , mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
||||||||||||
9A008d |
Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
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9A104 |
Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km.
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9A105a |
Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:
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9A106c |
Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketen-Antriebssysteme:
Technische Anmerkung: Unternummer 9A106c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
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9A108c |
Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
Technische Anmerkung: Unternummer 9A108c schließt Ausrüstung ein, die in folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung Verwendung findet:
|
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9A116 |
Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für "Flugkörper", sowie dafür konstruierte oder abgeänderte Ausrüstung wie folgt, ausgenommen Wiedereintrittsfahrzeuge für Nicht-Waffen-Nutzlast :
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9A119 |
Einzelne Raketenstufen, die nicht von obigen Nummern 9A005 oder 9A007a erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km geeignet sind. |
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9B115 |
Besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die von obigen Nummern 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. |
||||||||||||
9B116 |
Besonders konstruierte "Herstellungsanlagen" für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von obigen Nummern 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. |
||||||||||||
9D101 |
"Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung erfasst von obiger Nummer 9B116. |
||||||||||||
9E001 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115, 9B116 oder 9D101 erfasst wird. |
||||||||||||
9E002 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115 oder 9B116 erfasst wird.
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||||||||||||
9E101 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Gütern, die von obigen Nummern 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfasst wird. |
||||||||||||
9E102 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" der von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116, 9A119, 9B115, 9B116 oder 9D101 erfassten Trägerraketen. |
Ausnahmen:
Anhang IV erfasst nicht die folgenden Güter der MTCR-Technologie:
1. |
Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen der Europäischen Weltraumorganisation verbracht werden oder von der Europäischen Weltraumorganisation zur Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben verbracht werden, |
2. |
Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen einer nationalen Weltraumorganisation eines Mitgliedstaats verbracht werden oder von dieser Organisation zur Wahrnehmung ihrer offiziellen Aufgaben verbracht werden, |
3. |
Güter, die aufgrund von vertraglich geregelten Bestellungen im Zusammenhang mit einem Entwicklungs- und Herstellungsprogramm der Gemeinschaft zum Starten von Satelliten, das von zwei oder mehr europäischen Regierungen unterzeichnet wurde, verbracht werden, |
4. |
Güter, die zu einem staatlich kontrollierten Satellitenstartplatz im Gebiet eines Mitgliedstaats verbracht werden, es sei denn, dieser Mitgliedstaat kontrolliert diese Verbringung im Rahmen dieser Verordnung. |
TEIL II
(keine Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den innergemeinschaftlichen Handel)
Güter des Chemiewaffenübereinkommens
1C351d4 |
Ricin |
1C351d5 |
Saxitoxin |
Güter der NSG-Technologie
Die gesamte Kategorie 0 des Anhangs I ist in Anhang IV einbezogen, mit folgenden Maßgaben:
— |
0C001: Diese Nummer ist nicht in Anhang IV einbezogen. |
— |
0C002: Die Nummer 0C002 ist nicht in Anhang IV einbezogen, mit Ausnahme des folgenden besonderen spaltbaren Materials:
|
— |
Die Nummer 0C003 ist nur bei Verwendung in einem "Kernreaktor" (innerhalb von Unternummer 0A001a) einbezogen. |
— |
Die Nummer 0D001 (Software) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen. |
— |
Die Nummer 0E001 (Technologie) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen. |
1B226 |
Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 mA liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
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1C012 |
Materialien, wie folgt: Technische Anmerkung: Diese Materialien werden typischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet.
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||||||||||||||||||
1B231 |
Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
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||||||||||||||||||
1B233 |
Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
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1C233 |
Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.-% (7,5 Atom-%). |
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1C235 |
Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1 000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
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1E001 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Unternummer 1C012b erfasst werden. |
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1E201 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1B226, 1B231, 1B233, 1C233 oder 1C235. |
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3A228 |
Schaltelemente wie folgt:
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3A231 |
Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
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3E201 |
"Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 3A228a, 3A228b oder 3A231. |
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6A203 |
Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:
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6A225 |
Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 μs.
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6A226 |
Drucksensoren wie folgt:
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(1) Abweichungen (Formulierung oder Geltungsbereich) zwischen den Anhängen I und IV sind durch Fettdruck in Kursivschrift kenntlich gemacht.