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Document 32016D2000
Council Implementing Decision (CFSP) 2016/2000 of 15 November 2016 implementing Decision 2013/255/CFSP concerning restrictive measures against Syria
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/2000 des Rates vom 15. November 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/2000 des Rates vom 15. November 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
ABl. L 308 vom 16.11.2016, p. 20–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
16.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/20 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/2000 DES RATES
vom 15. November 2016
zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien erlassen. |
(2) |
Zwei Organisationen sollten von der in Anhang I Abschnitt B des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden. |
(3) |
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. November 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. KORČOK
(1) ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14.
ANHANG
I. |
Die folgenden Organisationen sowie die dazugehörigen Einträge werden von der in Anhang I Abschnitt B des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste gestrichen:
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