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Document 32016D1908
Council Decision (CFSP) 2016/1908 of 28 October 2016 amending Decision 2010/573/CFSP concerning restrictive measures against the leadership of the Transnistrian region of the Republic of Moldova
Beschluss (GASP) 2016/1908 des Rates vom 28. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Beschluss (GASP) 2016/1908 des Rates vom 28. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
ABl. L 295 vom 29.10.2016, p. 78–78
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
29.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 295/78 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/1908 DES RATES
vom 28. Oktober 2016
zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP erlassen (1). |
(2) |
Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau sollten auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 31. Oktober 2017 verlängert werden. Nach sechs Monaten wird der Rat eine Überprüfung der Lage in Bezug auf die restriktiven Maßnahmen durchführen. |
(3) |
Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Oktober 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LAJČÁK
(1) Beschluss 2010/573/GASP des Rates vom 27. September 2010 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54).