EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32015D2431
Council Decision (CFSP) 2015/2431 of 21 December 2015 amending Council Decision 2014/512/CFSP concerning restrictive measures in view of Russia's actions destabilising the situation in Ukraine
Beschluss (GASP) 2015/2431 des Rates vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Beschluss (GASP) 2015/2431 des Rates vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
ABl. L 334 vom 22.12.2015, p. 22–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
22.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 334/22 |
BESCHLUSS (GASP) 2015/2431 DES RATES
vom 21. Dezember 2015
zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss 2014/512/GASP eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu knüpfen. |
(3) |
Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung dieser Vereinbarungen einer weiteren Bewertung unterziehen kann. |
(4) |
Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
„Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2016.“.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. ASSELBORN
(1) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).