Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015D1908

Beschluss (GASP) 2015/1908 des Rates vom 22. Oktober 2015 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“)

ABl. L 278 vom 23.10.2015, pp. 15–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1908/oj

23.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 278/15


BESCHLUSS (GASP) 2015/1908 DES RATES

vom 22. Oktober 2015

zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels („iTrace II“)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 13. Dezember 2003 die Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet, in der fünf große Herausforderungen identifiziert werden, mit denen sich die Union konfrontiert sieht: Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, Staatsversagen und organisierte Kriminalität. Die Folgen der unerlaubten Herstellung, Verbringung und Verschiebung von konventionellen Waffen, darunter auch Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“), und ihre übermäßige Anhäufung und unkontrollierte Verbreitung sind für vier dieser fünf Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung. Sie fördern Unsicherheit in afrikanischen Ländern südlich der Sahara, dem Nahen Osten und vielen anderen Regionen der Welt, verschärfen Konflikte und untergraben die Friedenskonsolidierung nach Konflikten und stellen somit eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit dar.

(2)

Der Rat hat am 15. und 16. Dezember 2005 die Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der EU im Bereich der SALW vorgegeben werden. In der EU-SALW-Strategie wird hervorgehoben, dass SALW zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität beitragen und eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen sind.

(3)

In der SALW-Strategie der EU wird auch bekräftigt, dass die Union die Regelungen zur Sanktionsüberwachung verschärfen und durchsetzen und die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen sowie die Förderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (1) unter anderem dadurch unterstützen sollte, dass Maßnahmen für Transparenz gefördert werden.

(4)

Mit dem am 20. Juli 2001 angenommenen Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten (im Folgenden „VN-Aktionsprogramm“) haben sich alle VN-Mitgliedstaaten verpflichtet, den unerlaubten Handel mit SALW einschließlich ihrer Umlenkung zu unbefugten Empfängern zu verhindern und insbesondere bei der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen die Gefahr der Umlenkung dieser Waffen in den unerlaubten Handel zu berücksichtigen.

(5)

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler SALW durch die Staaten angenommen.

(6)

Auf der 2012 ausgerichteten zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm haben alle VN-Mitgliedstaaten erneut ihre Entschlossenheit bekräftigt, den unerlaubten Handel mit SALW, einschließlich deren Umlenkung zu unbefugten Empfängern, zu verhindern; ferner bekräftigten sie ihre im VN-Aktionsprogramm eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der Prüfung der Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen.

(7)

Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) verabschiedet. Zweck des ATT ist es, möglichst hohe gemeinsame internationale Standards zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen oder zur Verbesserung dieser Regulierung festzulegen, den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und die Umlenkung der konventionellen Waffen zu verhindern. Die Union sollte alle VN-Mitgliedstaaten bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffentransfers unterstützen, um zu gewährleisten, dass der ATT möglichst wirksam ist, insbesondere was die Durchführung von dessen Artikel 11 anbelangt.

(8)

Die Union hat bislang durch den Beschluss 2013/698/GASP des Rates (2) das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. (im Folgenden „CAR“) unterstützt.

(9)

Die Union möchte die zweite Phase eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition finanzieren, um das Risiko des unerlaubten Handels mit diesen Waffen und dieser Munition zu mindern und weiterhin zur Verwirklichung der oben dargelegten Ziele beizutragen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zur Umsetzung der SALW-Strategie der EU und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt:

kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung eines zugänglichen und benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems („iTrace“) für umgelenkte oder illegal gehandelte SALW und andere umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventioneller Waffen und Munition zur Verfügung zu stellen,

Durchführung von Nachforschungen vor Ort zu SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, Hochladen aller gesammelten Belege in das Informationsverwaltungssystem, im Bedarfsfall Übermittlung formeller Anträge auf Rückverfolgung an nationale Regierungen und — nach Nachprüfung (auch im Wege der formellen Rückverfolgung) — Veröffentlichung der Informationen im iTrace-System,

zentrale Speicherung der vorhandenen, politikrelevanten Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition im globalen Informationsverwaltungssystem, einschließlich nationaler Waffenexportberichte, Länderberichten an das VN-Register für konventionelle Waffen und das VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW, des Wortlauts der nationalen, regionalen und internationalen Übereinkünfte sowie nachgeprüfter Berichte über die Weitergabe illegaler SALW oder anderer illegaler konventioneller Waffen und Munition, die von den VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Nachrichtenmedien zusammengetragen wurden,

stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition sowie Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, sowie Verringerung des Risikos einer Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition. Weitere Einbindungsinitiativen werden auch darauf abzielen, den Informationsaustausch zu koordinieren und dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können;

Bereitstellung von auf politische Kernfragen abzielenden Berichten, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und in das iTrace-System aufgenommenen Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des unerlaubten Handels mit SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und der regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und Munition.

Die Union finanziert dieses Projekt, das im Anhang zu diesem Beschluss ausführlich umschrieben ist.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen Conflict Armament Research Ltd. (im Folgenden „CAR“).

(3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 2 530 684 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 3 020 000 EUR.

(2)   Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In der Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Um den Rat bei der Evaluierung der aufgrund des vorliegenden Beschlusses erzielten Ergebnisse zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Projektbewertung vor.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F. ETGEN


(1)  Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99).

(2)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).


ANHANG

iTrace Globaler Berichterstattungsmechanismus für SALW und andere konventionelle Waffen und Munition

1.   Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

1.1   Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen sowie des unerlaubten Handels mit diesen Waffen, insbesondere auf den Beschluss 2013/698/GASP des Rates (1), durch den der globale Berichterstattungsmechanismus für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition iTrace eingerichtet wurde.

Die unerlaubte Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit darstellt. Wie in der SALW-Strategie der EU hervorgehoben, tragen illegale Waffen und Munition zur Verschärfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität bei und sind eine wesentliche Ursache für die Entstehung und Ausweitung von Konflikten und für den Zusammenbruch staatlicher Strukturen.

Durch die nach dem Beschluss 2013/698/GASP durchgeführten Maßnahmen wurden die Überwachungs- und Diagnosekapazitäten der internationalen Gemeinschaft beim Vorgehen gegen die Verbreitung illegaler SALW und anderer illegaler konventioneller Waffen erheblich gestärkt. Im Rahmen des Beschlusses 2013/698/GASP wurden durch iTrace über 200 000 konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material, einschließlich unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV), dokumentiert. Dies übertrifft bei weitem alle bisher zur Kartierung illegaler Waffen unternommenen Anstrengungen zusammengenommen. Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace wurden in der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, in der Demokratischen Republik Kongo, in Côte d'Ivoire, Ägypten, Irak, Jordanien, Libanon, Mali, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Somalia, Somaliland, Südsudan, Syrien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Uganda durchgeführt. Im Rahmen von iTrace wurde zudem erhebliche technische Unterstützung für die Sanktionsausschüsse des VN-Sicherheitsrats und für VN-Missionen (MINUSCA, MINUSMA, MONUSCO, UNMISS, UNOCI und UNSOM) sowie für mehrere Regierungen, die um Unterstützung durch iTrace bei Untersuchungen nachgesucht hatten, geleistet.

Da sich Reichweite und Ausmaß der Untersuchungen vergrößert haben, ist iTrace nach und nach zu einem unverzichtbaren Instrument für Folgendes geworden: a) für die Generierung politisch verwertbarer Informationen über Transfers illegaler Waffen in Konfliktregionen, insbesondere in bestimmte, den Mitgliedstaaten der Union problematisch erscheinende Regionen, b) für die Erlangung von Echtzeit-Erkenntnissen über den weltweiten illegalen Waffenhandel, c) für die Erstellung von Umlenkungsprofilen zur Verbesserung der Fähigkeit der EU-Ausfuhrkontrollbehörden, vor der Ausfuhr die Umlenkungsrisiken zu bewerten, und d) für die Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen nicht ausreichend miteinander verbundenen VN-Gremien und -Einrichtungen und internationalen, regionalen und nationalen Organisationen und Einrichtungen.

1.2.   Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es deshalb, das im Rahmen des Beschlusses 2013/698/GASP durchgeführte Pilotprojekt fortzusetzen, indem den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitgestellt werden, die es ihnen zwecks Verbesserung der internationalen und der regionalen Sicherheit ermöglichen, wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von konventionellen Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Sie werden durch den vorliegenden Beschluss somit weiterhin dabei unterstützt, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um Angebot und Nachfrage im illegalen Markt anzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten.

1.3.   Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung des öffentlich zugänglichen iTrace-Online-Systems vor, mit dem illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition — unter Angabe der jeweiligen Waffentypen, der Lieferanten, der Transferrouten und der unbefugten Empfänger — verfolgt werden. Das auf Konfliktregionen ausgerichtete iTrace wird als globaler Berichterstattungsmechanismus genutzt, der den nationalen Regierungen eine Überwachung des illegalen Handels mit SALW und anderen illegalen konventionellen Waffen und Munition und eine Feststellung von Umlenkungen ermöglicht.

2.   Allgemeine Ziele

Die nachstehend beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft weiter bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin sachdienliche Informationen bereitgestellt, die es ihnen zwecks Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit ermöglichen, wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition zu entwickeln. Mit der Maßnahme wird im Einzelnen Folgendes bereitgestellt:

a)

konkrete Informationen über den illegalen Handel mit SALW und anderen konventionellen Waffen, die für eine wirksamere Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms über den unerlaubten Handel mit SALW erforderlich sind;

b)

konkrete Informationen für eine bessere Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;

c)

konkrete Informationen zur Aufspürung wichtiger Routen und Organisationen, die an der Verbringung von konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebiete oder deren Lieferung an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und zur Lieferung von Nachweisen bezüglich Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren;

d)

eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung von SALW und anderen konventionellen Waffen und die Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, einschließlich der INTERPOL-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), durch die iTrace ergänzt wird und mit der für kontinuierliche Koordinierung gesorgt wird;

e)

einschlägige Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition und des illegalen Handels damit, wie z. B. Finanzierung von Projekten bezüglich Sicherheit der Waffenarsenale und/oder Grenzmanagement;

f)

ein Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Land des Käufers oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen.

3.   Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse

Mit der Maßnahme wird der dauerhafte Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition gestärkt. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts

a)

ein Informationsverwaltungssystem weiterentwickelt, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt;

b)

den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen (z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, von unzulänglicher Bestandsverwaltung sowie von Routen für die illegale Verbringung, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten);

c)

für ausreichend Flexibilität gesorgt, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen;

d)

die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch bereitgestellt wird.

4.   Beschreibung der Maßnahme

4.1.   Projekt 1: Verbesserung von iTrace, dem System zur Verwaltung von Informationen über die weltweite Rückverfolgung von Waffen, und des dazugehörigen Online-Kartierungsportals

4.1.1.   Projektziel

Das Projektwird die iTrace-Software, die ursprünglich von CAR für das im Rahmen des Beschlusses 2013/698/GASP durchgeführte Projekt entwickelt wurde, verbessern und das System nutzerfreundlicher zu gestalten. Unter anderem sind folgende Verbesserungen vorgesehen: verbesserte Datenanalyse, Entwicklung einer „Nutzerfunktionen-Folge“ ('user functions suite'), über die bestimmte Nutzergruppen klare Anweisungen dafür erhalten können, wie der größtmögliche Nutzen aus der Anwendung des Systems gezogen werden kann, Hochgeschwindigkeitsdatenaufnahme (einschließlich Satelliten-Streaming), sofortiges Aktualisieren von Strategiedokumenten, eine auf iOS®- und Android®-Geräten verwendbare mobile iTrace-Anwendung und Verbesserungen an der Datenbank, damit eine immer größere Bandbreite an Waffen und Komponenten darin erfasst werden kann.

4.1.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Das System wird verbessert, damit hochentwickelte, mehrjährige Trendanalysen des Waffenhandels generiert werden können. Die Verbesserungen werden Datenabfrage- und -visualisierungsmöglichkeiten beinhalten, die es den Nutzern ermöglichen, komplexe Beziehungen zwischen großen Datenmengen zu untersuchen.

b)

Es wird eine Nutzerfunktionen-Folge ('user functions suite') entwickelt, die eine erläuternde Schnittstelle zwischen der iTrace-Anmeldeseite und dem Portal selbst bildet. Diese Folge (suite) wird thematisch geordnet sein und Video-Anweisungen enthalten, die speziell an bestimmte Nutzergruppen (z.B. im Bereich der Waffenkontrolle tätige politische Entscheidungsträger oder für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen zuständige Bedienstete) gerichtet sind, spezielle Funktionen des Systems (z.B. das Generieren von Statistiken über Waffenumlenkungen oder die Erstellung von Länderprofilen) erläutern und Anleitungen für erweiterte Suchfunktionen und die Nutzung der Daten enthalten. Die Folge wird auch eine interaktive Hilfefunktion beinhalten, die entsprechend den häufig gestellten Fragen gestaltet ist.

c)

Das System wird so verändert, dass länderspezifische Informationen (einschließlich nationaler Berichte, Rechtsvorschriften und Rüstungskontrollinstrumenten) sofort aktualisiert werden können. Das System wird in Echtzeit Informationen aus einer Reihe bestehender Datenbanken abrufen, so dass die Schnellsuche und das Abrufen von Strategiedokumenten mit der mobilen Anwendung (siehe Nummer 4.1.2 Buchstabe e) möglich werden.

d)

Das System wird neu konfiguriert, um die Aufnahme von Daten aus MS-Excel® und anderen Tabellenkalkulationsanwendungen über Satelliten-Aufwärtsverbindnung zu ermöglichen. Hierdurch soll die Dateneingabegeschwindigkeit verfünffacht werden. Umfängliche Datenerfassungen (insbesondere in Irak und Syrien) haben diese Entwicklung dringend erforderlich gemacht.

e)

Aufgrund von Nutzeranregungen wird im Rahmen des Projekts eine vereinfachte Version von iTrace entwickelt, die für eine Verwendung auf iOS®- und Android®-Geräten ausgelegt ist. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass politische Entscheidungsträger auf jeder Plattform und in jedem Forum Zugang zu den iTrace-Funktionen Kartierung von Geoinformationen, Umlenkungsüberwachung und Länderdokumente haben.

f)

Das System wird dahingehend verändert, dass neue Datenbanken beherbergt werden können, um der größeren Bandbreite von Waffen, Munition, Bestandteilen und Militärfahrzeugen Rechnung zu tragen, die von CAR während der umfangreichen Einsätze im Zeitraum 2013 bis 2015 identifiziert wurden.

4.1.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

erhalten alle Online-Nutzer die Möglichkeit, einen bestimmten Ort in der Welt, ein Land, eine Region oder einen Kontinent abzusuchen;

b)

wird festgestellt und ein visueller Nachweis dafür erbracht, dass an diesem Ort, in diesem Land, in dieser Region oder auf diesem Kontinent SALW und andere konventionelle Waffen und Munition umgelenkt oder illegal gehandelt werden;

c)

werden auf einer Online-Weltkarte für jede einzelne unter den (Tausenden von) illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition das Datum der Verbringung, die illegalen Lieferwege und die beteiligten Händler verzeichnet;

d)

werden automatisch vergleichbare Fälle (SALW und andere konventionelle Waffen oder Munition desselben Typs, aus demselben Herstellerland oder derselben Produktserie) gefunden und die betreffenden Gegenstände und ihr Standort auf einer Online-Weltkarte eingezeichnet;

e)

werden Verbindungen zwischen Typen von umgelenkten oder illegal gehandelten SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition oder Beteiligten am internationalen Waffenhandel ermittelt und kartiert;

f)

werden umfassende Berichte (beispielsweise über das Ausmaß der Umlenkung in einem bestimmten Land oder die Herkunft der umgelenkten konventionellen Waffen) generiert, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können;

g)

wird weltweit und für jedes Land die vorhandene politikrelevante Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition gespeichert, unter anderem auch nationale Waffenexportberichte, Länderberichte an das VN-Register für konventionelle Waffen und das VN-Aktionsprogramm gegen den illegalen Handel mit SALW, der Wortlaut der einschlägigen nationalen, regionalen und internationalen Übereinkünfte sowie nachgeprüfte Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsteams, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Nachrichtenmedien über illegal weitergegebene SALW und andere konventionelle Waffen und Munition;

h)

erfolgt das Streaming von mit dem iARMS-System von Interpol kompatiblen Daten, die Interpol Quervergleiche zwischen im iARMS-System gespeicherten Tatwaffen und Informationen aus iTrace über illegale Waffen ermöglichen;

i)

werden Statistiken über Waffenumlenkungen erstellt, mit deren Hilfe Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen die Bereiche ermitteln können, in denen ein besonders großer Bedarf an Verbesserungen, Unterstützung und Zusammenarbeit besteht, und die den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden helfen sollen, konkrete Umlenkungsrisiken zu erkennen.

4.1.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Im Rahmen des Projekts wird ein freies, öffentlich zugängliches Online-Kartierungssystem ohne Beschränkungen für die potenziellen Nutzer weiterbetrieben und weiter verbessert.

4.1.5.   Begünstigte des Projekts

iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich, aber nicht ausschließlich an folgende Adressaten richten: für Waffenausfuhrkontrolle zuständige nationale politische Entscheidungsträger, für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Ämter, regionale und internationale Organisationen (einschließlich der VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, der VN-Friedensmissionen, UNDOC, UNODA und Interpol), nichtstaatliche Forschungseinrichtungen (einschließlich des Internationalen Konversionszentrums Bonn (BICC), der Group for Research and Information on Peace (GRIP), des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (SIPRI) und Small Arms Survey), zivilgesellschaftliche Organisationen (einschließlich Amnesty International und Human Rights Watch) sowie internationale Nachrichtenmedien.

4.2.   Projekt 2: Untersuchungen vor Ort, um in Echtzeit weitere Belege über umgelenkte und illegal gehandelte SALW und andere konventionelle Waffen und Munition und sonstige relevante Informationen in das iTrace-System einzugeben

4.2.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Der geografische Anwendungsbereich des Projekts wird kontinuierlich erweitert, wobei mehrere Länder, die sich den Mitgliedstaaten der EU als besonders problematisch darstellen, priorisiert werden; zu diesen Ländern zählen unter anderem die Zentralafrikanische Republik, Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia und Syrien. Der Abschluss formeller Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit verschiedenen Organisationen und Einrichtungen, einschließlich VN-Missionen, wird die Projektdurchführung erleichtern, ebenso wie die selektive Übermittlung formeller Anträge auf Rückverfolgung an nationale Regierungen.

Zudem werden im Rahmen des Projekts weiterhin Schreibtischstudien durchgeführt, die der Sichtung und Überprüfung (unter anderem auch durch Untersuchungen vor Ort) von vorhandenen Informationen über relevante Transfers, die nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen zur Aufnahme in das iTrace-System übermittelt wurden, dienen.

4.2.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale SALW und andere konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material illegal wieder in Umlauf gebracht wurden;

b)

Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen, Munition und ihre Benutzer, auch unter anderem der Fotoaufnahmen von Waffen, ihren Bestandteilen und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren sowie der Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferungen und Transferwege);

c)

Sichtung und Überprüfung der nicht von CAR, sondern von anderen Organisationen stammenden weiteren neuesten Belege für relevante Transfers von SALW und anderen konventionellen Waffen und Munition, einschließlich der Berichte von VN-Sanktionsüberwachungsgruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Nachrichtenmedien;

d)

Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace;

e)

Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTRace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden;

f)

kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen.

Das Projekt wird in Stufen während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.2.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird vor Ort Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition in Konfliktregionen gesammelt;

b)

werden anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition Region für Region Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert;

c)

werden konkrete visuelle Nachweise für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und Munition, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Endverbleibserklärungen, eingeholt;

d)

werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem unerlaubten Handel beteiligten Akteure und Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten;

e)

werden die vorgenannten Belege in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen um in vollem Umfang veröffentlicht zu werden.

4.2.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Bis zu 30 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten zweijährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können.

4.2.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

4.3.   Projekt 3: Einbindung der Akteure und internationale Koordinierung

4.3.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace vor Augen geführt werden. Auch sind Initiativen zur Einbindung der Akteure geplant, um den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können;

4.3.2.   Projektmaßnahmen

Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)

Präsentationen von CAR-Mitarbeitern auf einschlägigen internationalen Konferenzen, die sich mit dem unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen unter allen Aspekten befassen. Dabei soll iTrace demonstriert und insbesondere Folgendes gezeigt werden: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen, 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden;

b)

Präsentationen von CAR-Mitarbeitern bei nationalen Regierungen und Friedenssicherungseinsätzen. Dabei soll iTrace vor den für die betreffenden Missionen zuständigen Abteilungen demonstriert werden, um formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern zu helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht.

Das Projekt wird während des gesamten zweijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt.

4.3.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

wird politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (VN-Aktionsprogramm, ATT und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, der Nutzen von iTrace demonstriert und die Umsetzung der Übereinkünfte bewertet;

b)

werden relevante Informationen bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Verbreitung von Waffen zu entwickeln;

c)

erhalten die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden ausführliche Informationen über iTrace und seinen Nutzen für die Risikobewertung, wobei auch Möglichkeiten für weitere Rückmeldungen und Systemverbesserungen vorgesehen werden;

d)

wird der Informationsaustausch zwischen nationalen Regierungen und VN-Friedenssicherungseinsätzen erleichtert, was unter anderem die Datenverarbeitung und -auswertung unter Nutzung des iTrace-Systems einschließt;

e)

wird die Vernetzung des wachsenden Kreises von Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen, die vor Ort die Umlenkung von konventionellen Waffen und Munition und den illegalen Handel damit untersuchen, gefördert;

f)

wird das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür geschärft, dass die Rückverfolgung konventioneller Waffen und Munition dabei hilft, die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des ATT und anderer internationaler und regionaler Übereinkünfte über Waffenkontrolle und Waffenausfuhrkontrolle zu überwachen.

4.3.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Teilnahme von CAR-Mitarbeitern an bis zu 12 der Einbindung dienenden Konferenzen. Auf allen Konferenzen wird iTrace präsentiert. Die Tagesordnungen und eine kurze Zusammenfassung der Konferenzergebnisse werden in den Abschlussbericht aufgenommen.

4.3.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

4.4.   Projekt 4: iTrace-Strategieberichte

4.4.1.   Projektziel

Im Rahmen des Projekts werden auf Grundlage der bei den Untersuchungen vor Ort gewonnenen, in das iTrace-System eingespeisten Daten Berichte über zentrale strategische Fragen erstellt werden. Aus diesen Berichten wird hervorgehen, welche Gebiete international ein Problem darstellen, wobei auch auf die wichtigsten Praktiken des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und Munition und die regionale Verteilung der illegal gehandelten Waffen und Munition einzugehen sein wird, und auf welche Gebiete sich die internationale Aufmerksamkeit vorrangig richten sollte.

4.4.2.   Projektmaßnahmen

Gründliche Analyse, die zur Zusammenstellung, Durchsicht, Überarbeitung und Herausgabe von bis zu zehn iTrace-Strategieberichten führt.

4.4.3.   Projektergebnisse

Im Rahmen des Projekts

a)

werden bis zu zehn Berichte erstellt, in denen jeweils ein bestimmtes Problem von internationaler Tragweite behandelt wird;

b)

werden die iTrace-Strategieberichte an alle EU-Mitgliedstaaten verteilt;

c)

wird eine gezielte Strategie der Einbindung entwickelt, die eine maximale weltweite Abdeckung garantiert;

d)

wird dafür gesorgt, dass die Aktion in der Politik und in den internationalen Nachrichtenmedien Beachtung findet, unter anderem durch aktuelle Informationen über illegale Waffen und politisch relevante Analysen zur Unterstützung der laufenden Waffenkontrollprozesse und maßgeschneiderte Berichte, die in den internationalen Nachrichtenmedien auf möglichst großes Interesse stoßen.

4.4.4.   Indikatoren für die Projektdurchführung

Während der Laufzeit der vorgeschlagenen Aktion werden bis zu zehn iTrace-Strategieberichte für das Internet erstellt und weltweit veröffentlicht.

4.4.5.   Begünstigte des Projekts

Siehe Abschnitt 4.1.5, der eine vollständige Liste der Begünstigten enthält; diese Liste gilt für alle Projekte, die im vorliegenden Beschluss beschrieben werden.

5.   Standorte

Standort des Projekts 1 ist das Vereinigte Königreich. Bei dem Projekt wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die erforderlichen Ergebnisse von Untersuchungen vor Ort nicht aus der Ferne beschafft werden können, und für Projekt 2 bedarf es ausgedehnter Einsätze von Experten für konventionelle Waffen in Konfliktgebieten. Diese Einsätze werden von Fall zu Fall unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen bewertet. CAR verfügt bereits über Kontakte oder Projekte in vielen der betroffenen Länder. Projekt 3 wird auf internationalen Konferenzen und in Abstimmung mit nationalen Regierungen und einschlägigen Organisationen weltweit durchgeführt, um eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirksamkeit zu erreichen. Projekt 4 wird im Vereinigten Königreich durchgeführt.

6.   Geltungsdauer

Die Projekte werden zusammen voraussichtlich insgesamt 24 Monate dauern.

7.   Durchführende Stelle und Außenwirkung der EU

Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses wird CAR betraut. CAR nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr.

CAR ist aus einem wachsenden Netz von Waffenprüfern entstanden, das seit 2006 Pionierarbeit auf dem Gebiet der Ermittlung und Rückverfolgung von konventionellen Waffen und Munition leistet. Der Schwerpunkt der Arbeit von CAR liegt darauf, Waffen vor Ort zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen. Dieses Konzept der Einzelfallstudie und die für seine Umsetzung notwendigen technischen Kapazitäten sind Voraussetzung für eine umfassende Kartierung der Umlenkung konventioneller Waffen in und innerhalb von Konfliktstaaten, die derzeit von der internationalen Gemeinschaft noch nicht ausreichend überwacht wird. Hierfür entsendet CAR kleine Teams von Ermittlern, die über eine mindestens zehnjährige Erfahrung im Waffenbereich verfügen, in Konfliktgebiete, damit sie vor Ort illegale Waffen aufspüren und dokumentieren.

Seit Mai 2013 hat CAR vor Ort tätige Mitarbeiter in 18 Konfliktgebiete entsandt, direkte Unterstützung für sieben VN-Sanktionsüberwachungsgruppen geleistet, formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit zwei VN-Friedenssicherungsmissionen getroffen und bei zwei GSVP-Missionen technische Hilfe geleistet. CAR hat zudem sieben nationalen Regierungen regelmäßig technische Unterstützung bei der Ermittlung und Rückverfolgung von Waffen geleistet. CAR ist nach wie vor die einzige Organisation außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, die sich ausschließlich damit befasst, konventionelle Waffen, Munition und dazugehöriges Material vor Ort in aktuellen bewaffneten Konflikten zu ermitteln und festzustellen, woher sie stammen.

Am 25. November 2013 wurde CAR durch den Beschluss 2013/698/GASP damit beauftragt, iTrace zu konzipieren und umzusetzen. iTrace ist ein globaler Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition. In der Pilotphase (iTrace I) lag der Projektschwerpunkt im Wesentlichen auf der Dokumentation illegaler Waffen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und — gemäß einem weiteren Schwerpunkt — im Nahen und Mittleren Osten (Irak und Syrien) und auf dem Hochladen der Projektergebnisse in das iTrace-System. Im Rahmen des Projekts wurden in Konfliktgebieten bisher über 200 000 Gegenstände dokumentiert, zu denen Waffen, Munition und dazugehöriges Material zählen.

CAR ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um bekannt zu machen, dass eine Maßnahme von der Union finanziert wurde. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den von der Kommission erstellten und veröffentlichten Leitlinien für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (Communication and Visibility Manual for European Union External Actions) durchgeführt.

CAR wird daher durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihrer Maßnahmen gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt.

8.   Berichterstattung

CAR wird ausführliche Quartalsberichte vorlegen.


(1)  Beschluss 2013/698/GASP des Rates vom 25. November 2013 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus für illegale Kleinwaffen und leichte Waffen und andere illegale konventionelle Waffen und Munition zur Minderung des Risikos ihres illegalen Handels (ABl. L 320 vom 30.11.2013, S. 34).


Top