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Documento 32015D0928

Beschluss (EU) 2015/928 des Rates vom 15. Juni 2015 zur Ernennung eines litauischen Mitglieds und eines stellvertretenden litauischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

ABl. L 150 vom 17.6.2015, p. 23/23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Estatuto jurídico del documento Ya no está vigente, Fecha de fin de validez: 30/11/2016

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/928/oj

17.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 150/23


BESCHLUSS (EU) 2015/928 DES RATES

vom 15. Juni 2015

zur Ernennung eines litauischen Mitglieds und eines stellvertretenden litauischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,

gestützt auf die Listen der Kandidaten, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit seinen Beschlüssen vom 2. Dezember 2013 (2), vom 8. Juli 2014 (3) und vom 18. November 2014 (4) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Zeit bis zum 30. November 2016 ernannt.

(2)

Der Arbeitgeberverband BUSINESSEUROPE hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied und zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2016 folgende Personen ernannt:

III.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Litauen

Herr Danukas ARLAUSKAS

Herr Vaidotas LEVICKIS

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Kaspars GERHARDS


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. C 358 vom 7.12.2013, S. 5).

(3)  Beschluss 2014/462/EU des Rates vom 8. Juli 2014 zur Ernennung ungarischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 209 vom 16.7.2014, S. 54).

(4)  Beschluss des Rates vom 18. November 2014 zur Ernennung eines stellvertretenden maltesischen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. C 420 vom 22.11.2014, S. 4).


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