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Document 32015D0336

    Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/336 des Rates vom 2. März 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik

    ABl. L 58 vom 3.3.2015, p. 79–80 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/336/oj

    3.3.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 58/79


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/336 DES RATES

    vom 2. März 2015

    zur Durchführung des Beschlusses 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

    gestützt auf den Beschluss 2013/798/GASP des Rates vom 23. Dezember 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik (1), insbesondere auf Artikel 2c,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 23. Dezember 2013 den Beschluss 2013/798/GASP angenommen.

    (2)

    Am 31. Dezember 2014 hat der gemäß der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) zur Zentralafrikanischen Republik eingesetzte Sanktionsausschuss eine Person von der Liste der Personen gestrichen, die den Maßnahmen gemäß den Nummern 30 und 32 der Resolution 2134 (2014) des VN-Sicherheitsrates unterliegen.

    (3)

    Die im Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP enthaltene Liste der Personen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 2. März 2015.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    D. REIZNIECE-OZOLA


    (1)  ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 51.


    ANHANG

    Folgende Person wird von der Liste im Anhang des Beschlusses 2013/798/GASP gestrichen:

    Levy YAKETE


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