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Document 32014D0317

2014/317/Euratom: Beschluss des Rates vom 15. November 2013 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

ABl. L 165 vom 4.6.2014, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/317/oj

4.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 165/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 15. November 2013

über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union

(2014/317/Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 24. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Republik Albanien über den Abschluss eines Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) aufzunehmen.

(2)

Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll wurde von den albanischen Behörden im Wege eines Briefwechsels am 1. August 2013 genehmigt.

(3)

Der Abschluss des Protokolls durch die Europäische Kommission in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, sollte genehmigt werden.

(4)

Im Hinblick auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten fallen, sind die Unterzeichnung und der Abschluss des Protokolls Gegenstand eines getrennten Verfahrens —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Dem Abschlusses des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union wird zugestimmt.

Der Wortlaut des Protokolls ist dem Beschluss über seine Unterzeichnung beigefügt.

Geschehen zu Brüssel am 15. November 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. ŠADŽIUS


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