EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32014D0265

Beschluss 2014/265/GASP des Rates vom 12. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

ABl. L 137 vom 12.5.2014, p. 9–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 12/05/2014

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/265/oj

12.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 137/9


BESCHLUSS 2014/265/GASP DES RATES

vom 12. Mai 2014

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine sollten die Beschränkungen bezüglich der Einreise und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen Anwendung finden auf natürliche Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, sowie mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Eigentum entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung begünstigt wurden. Die Begünstigten dieser Eigentumsübertragung sind als juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verstehen, die zu Eigentümern von Vermögenswerten geworden sind, die entgegen ukrainischem Recht aufgrund der Annexion der Krim und von Sewastopol übertragen wurden.

(3)

Außerdem ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen und Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(4)

Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können.

(5)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen, oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und den im Anhang aufgeführten mit ihnen verbundenen natürlichen Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.“

2.

Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen, oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und der im Anhang aufgeführten mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, oder der im Anhang aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Eigentum entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder der im Anhang aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung begünstigt wurden, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“

3.

Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der Rat beschließt einstimmig auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Liste im Anhang zu erstellen und zu ändern.“

Artikel 2

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen und Organisationen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


ANHANG

Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 2

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Auf- nahme in die Liste

1.

Vyacheslav Viktorovich VOLODIN

geb. am 4.2.1964 in Alekseevka, Region Saratow

Erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.

12.5.2014

2.

Vladimir SHAMANOV

geb. am 15.2.1954 in Barnaul

Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim.

12.5.2014

3.

Vladimir Nikolaevich PLIGIN

geb. am 19.5.1960 in Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR

Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Verantwortlich für das Zustandekommen der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation.

12.5.2014

4.

Petr Grigorievich JAROSH

 

Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

12.5.2014

5.

Oleg Grigorievich KOZYURA

geb. am 19.12.1962 in Zaporozhye

Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

12.5.2014

6.

Viacheslav PONOMARIOV

 

Selbsternannter Bürgermeister von Slawiansk. Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov sind an Entführungen beteiligt (sie nahmen die ukrainische Reporterin Irma Krat und einen Reporter der „Vice News“, Simon Ostrovsky, gefangen; beide wurden später freigelassen; sie hielten Militärbeobachter im Rahmen des OSZE-Dokuments von Wien gefangen).

12.5.2014

7.

Igor Mykolaiovych BEZLER

geb. 1965

Einer der Anführer der selbsternannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Ihor Strielkov, unter dessen Kommando er nach Angaben des SBU (staatlicher Sicherheitsdienst der Ukraine) an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrats von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.

12.5.2014

8.

Igor KAKIDZYANOV

 

Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte der selbstproklamierten „Volksrepublik Donezk“. Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der „Volksrepublik Donezk“, der „Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik“.

12.5.2014

9.

Oleg TSARIOV

 

Mitglied der Rada. Sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll.

12.5.2014

10.

Roman LYAGIN

 

Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Donezk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Donezk“ am 11. Mai.

12.5.2014

11.

Aleksandr MALYKHIN

 

Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Lugansk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Lugansk“ am 11. Mai.

12.5.2014

12.

Natalia Vladimirovna POKLONSKAYA

geb. am 18.3.1980 in Eupatoria

Staatsanwältin auf der Krim. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

12.5.2014

13.

Igor Sergeievich SHEVCHENKO

 

Amtierender Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

12.5.2014


Einrichtungen:

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Auf- nahme in die Liste

1.

PJSC CHERNOMORNEFTEGAZ

 

Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

12.5.2014

2.

FEODOSIA

 

Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Feodosia erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

12.5.2014


Top