Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32013R0120

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 120/2013 der Kommission vom 11. Februar 2013 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [ข้าวหอมมะลิทุ่งกุลาร้องไห้ (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai) (g.g.A.)]

    ABl. L 41 vom 12.2.2013, p. 3–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/120/oj

    12.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 41/3


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 120/2013 DER KOMMISSION

    vom 11. Februar 2013

    zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Image (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai) (g.g.A.)]

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der am 20. November 2008 eingegangene Antrag Thailands auf Eintragung der Bezeichnung „

    Image

    (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai)“ als geschützte geografische Angabe wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2) im Amtsblatt der Europäischen Union  (3) veröffentlicht.

    (2)

    Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen diese Eintragung eingelegt. Die Einsprüche wurden gemäß Artikel 7 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b, c und d der genannten Verordnung für zulässig befunden.

    (3)

    Mit Schreiben vom 14. März 2011 forderte die Kommission die betreffenden Parteien auf, entsprechend ihren internen Verfahren zu einer Einigung zu gelangen.

    (4)

    Zwischen Thailand und Frankreich wurde eine Einigung erzielt. Da innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten keine Einigung zwischen Thailand und den Niederlanden und lediglich eine teilweise Einigung zwischen Thailand einerseits und Belgien, Italien und dem Vereinigten Königreich andererseits erzielt wurde, muss die Kommission eine Entscheidung treffen.

    (5)

    Bezüglich der Festlegung des geografischen Gebiets für die Erzeugung, Verarbeitung und Verpackung verwies Frankreich auf einen Widerspruch zwischen dem Einzigen Dokument und dem thailändischen Recht, nach dem das Erzeugnis außerhalb des geografischen Erzeugungsgebiets verarbeitet und verpackt werden darf. Thailand räumte diesen Widerspruch ein und änderte sowohl seine nationale Registrierung als auch das Einzige Dokument, um klarzustellen, dass es nur ein einziges geografisches Gebiet für die Erzeugung, Verarbeitung und Verpackung gibt.

    (6)

    Was den Geltungsbereich des Schutzes der Bezeichnung „

    Image

    (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai)“ betrifft, einigten sich Belgien, Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Thailand darauf, dass der Schutz lediglich für die Bezeichnung als Ganzes gelten sollte. Thailand bestätigte, dass kein Schutz der Bezeichnung „Khao Hom Mali“ auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 angestrebt würde. Zwischen den Niederlanden und Thailand konnte keine Einigung erzielt werden. Die Niederlande forderten einen klaren Hinweis darauf, dass die nichtgeografischen Teile der Bezeichnung verwendet werden können, während Thailand Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer solchen Formulierung auf eine in der Europäischen Union eingetragene Marke vorbrachte.

    (7)

    Der Schutz sollte in der Tat für die Bezeichnung „

    Image

    (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai)“ als Ganzes gewährt werden. Einzelne nichtgeografische Bestandteile dieser Bezeichnung können — auch zusammengesetzt und in ihrer Übersetzung — in der gesamten Europäischen Union verwendet werden, sofern die in der Rechtsordnung der Europäischen Union festgelegten Grundsätze und Vorschriften, einschließlich der Vorschriften des Markenrechts, eingehalten werden.

    (8)

    Bezüglich der Forderung, dass das Erzeugnis im Erzeugungsgebiet verpackt werden muss, wandten Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich ein, dass dies nicht hinreichend begründet sei bzw. eine unnötige Einschränkung darstelle. Nachdem Thailand das Einzige Dokument geändert hatte, einigten sich Frankreich und Thailand darauf, dass die Gründe, warum das Erzeugnis in dem geografischen Gebiet verpackt werden muss, besser erklärt werden müssten. Zwischen Thailand einerseits und Belgien, Italien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich andererseits wurde diesbezüglich keine Einigung erzielt. Thailand hat daraufhin das Einzige Dokument und die Spezifikation entsprechend überarbeitet und eine erzeugnisspezifischere Begründung aufgenommen.

    (9)

    Aus den vorgenannten Gründen sollte die Bezeichnung „

    Image

    (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai)“ in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben aufgenommen und das Einzige Dokument entsprechend aktualisiert und veröffentlicht werden.

    (10)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die in Anhang I dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird in das Register eingetragen.

    Artikel 2

    Anhang II der vorliegenden Verordnung enthält das aktualisierte Einzige Dokument.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 11. Februar 2013

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

    (2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

    (3)  ABl. C 169 vom 29.6.2010, S. 7.


    ANHANG I

    Für den menschlichen Verzehr bestimmte Agrarerzeugnisse gemäß Anhang I AEUV:

    Klasse 1.6:   Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

    THAILAND

    Image (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai) (g.g.A.)


    ANHANG II

    EINZIGES DOKUMENT

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006  (1)

    Image“ (KHAO HOM MALI THUNG KULA RONG-HAI)

    EG-Nr.: TH-PGI-0005-0729-20.11.2008

    g.g.A. ( X ) g.U. ( )

    1.   Name:

    Image“ (Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai)

    2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

    Königreich Thailand

    3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

    3.1   Erzeugnisart:

    Klasse 1.6:

    Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

    3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

    Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai ist der im Gebiet von Thung Kula Rong-Hai angebaute Reis; das Gebiet umfasst fünf Provinzen im Nordosten Thailands. Der Reis wird mit den Sorten Khao Dawk Mali (KDML 105) und RD 15 erzeugt und ist ein lichtempfindlicher Rohreis (Paddy-Reis). Er kann braun oder weiß (geschliffener Reis) sein.

    Physikalische Eigenschaften:

     

    Reishülse: strohgelbe Farbe.

     

    Langkörnig, schmal, transparent und glänzend.

     

    Seidig glatt.

     

    Angenehmer pandanus-artiger Duft.

    Physikalische Eigenschaften

    Brauner Reis

    Weißer Reis

    Länge (mm)

    > 7,0

    > 7,0

    Form (Länge/Breite)

    > 3,2

    > 3,2

    Farbe

    gelb-braun

    weiß

    Chemische Eigenschaften:

    Feuchtigkeitsgehalt

    Maximal 14 %

    Schadstoffe

    Maximal 0,2 %

    Gelbe Körner

    Maximal 0,2 %

    Beimischung anderer Reissorten

    Maximal 8 %

    Amylose (%)

    14-16 %

    Basentest

    6-7


    Chemische Eigenschaften (Mittelwert (± 5 %))

    Brauner Reis

    Weißer Reis

    Eiweiß (%)

    7,6

    5,4

    Vitamin B1 (mg/100g)

    0,34

    0,18

    Vitamin B2 (mg/100g)

    0,27

    0,07

    Vitamin B3 (mg/100g)

    5,0

    1,2

    Eisen (ppm)

    28

    16

    Sonstige Eigenschaften:

    1.   Gareigenschaften (Mittelwerte)

    Garzeit

    15-20 Minuten

    Verhältnis Wasser zu Reis beim Garen

    1:1 oder 1:1,25

    2.   Aroma und Geschmack

    Der gegarte Reis duftet wie Pandanus-Blätter, ist von samtiger, lockerer Konsistenz und hat einen leicht süßlichen Geschmack. Beim Garen mit anderen Zutaten entwickelt er einen Hauch des Aromas der mitgegarten Gewürzstoffe. Frisch geerntete Reiskörner der Sorten KDML 105 und RD 15 ergeben beim Garen eine cremig-geschmeidige Konsistenz.

    3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

    Die Reissamen, die zur Erzeugung von Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai verwendet werden, müssen im Gebiet von Thung Kula Rong-Hai angepflanzt werden.

    Bei den Samen muss es sich um die Sorten Khao Dawk Mali 105 (KDML 105) und Kor Khor bzw. RD 15 handeln, die entweder von der für Reis zuständigen thailändischen Behörde oder von Reiskornherstellern wie landwirtschaftlichen Genossenschaften oder privaten Zusammenschlüssen, die von der für Reis zuständigen thailändischen Behörde nach den geltenden Normen für die Reiskörnererzeugung zugelassen wurden, bezogen werden.

    3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

    3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

    Der gesamte Produktionszyklus muss in dem vorgegebenen geografischen Gebiet erfolgen, um sicherzustellen, dass die gesamte Erzeugung unter den gebietstypischen geomorphologischen Bedingungen abgewickelt wird. Es versteht sich von selbst, dass der gesamte biologische Zyklus bis hin zur Ernte aufgrund der Wachstumsbedingungen am selben Ort, d. h. dort abläuft, wo der Reis ursprünglich ausgesät wurde. Die Ernte unterliegt besonderen Vorschriften, die Daten, phänologische Entwicklungsstadien und Kornfeuchte betreffen, um die Hygiene und Sicherheit des Erzeugnisses sowie seine vollständige Rückverfolgbarkeit zum Ursprungsgebiet und in vielen Fällen sogar zum Reisbauern zu gewährleisten. Das Erzeugnis muss in den Provinzen Roi Et, Surin, Sisaket, Mahasarakham und Yasothon verarbeitet werden; diese fünf Provinzen bilden die Region Thung Kula Rong-Hai.

    3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

    Das Erzeugnis muss in den Provinzen Roi Et, Surin, Sisaket, Mahasarakham und Yasothon verpackt werden; diese fünf Provinzen bilden die Region Thung Kula Rong-Hai. Damit soll den Verbrauchern eine absolute Garantie betreffend Ursprung und Qualität des Reises gegeben und der Erhalt von 2-Acetyl-1-Pyrrolin (0,1-0,2 mg auf dem Feld) sichergestellt werden, was die Besonderheit des in dem abgegrenzten geografischen Gebiets angebauten Khao Hom Mali ausmacht. Eine Umverpackung ist nicht erlaubt, um einer eventuellen Verringerung der Konzentration vorzubeugen, wodurch das charakteristische Aroma verlorenginge, und um mögliche Verunreinigungen und Veränderungen des Erzeugnisses auszuschließen.

    3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

    Das Etikett auf der Verpackung muss Gewichtsangaben, das Abpackdatum, den Namen der Mühle oder den Namen der Genossenschaft enthalten.

    Jede Verpackung muss die Worte „Image“ und/oder „Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai“ tragen.

    Das Thai GI-Logo und das EU-Logo (nach europäischer Zulassung) sind ebenfalls Pflicht.

    Image

    4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

    Das geografische Gebiet, in dem alle Erzeugungsschritte stattfinden (Aussaat, Anbau, Ernte, Schleifen, Verpacken, Etikettieren) umfasst die Provinzen Roi Et, Mahasarakam, Surin, Yasothon und Srisaket.

    Aufgrund der dort vorherrschenden besonderen Wetter- und Bodenverhältnisse liegt das Anbaugebiet in

    der Provinz Roi Et mit 986 807 Rai (6,25 Rai = 1 Hektar) Land in Kommunen (tambon) in der Hochebene Thung Kula Rong-Hai in den Distrikten Kaset Wisai, Suwannabhumi, Pratumrat und Phonsai und dem Unterdistrikt Nong Hee,

    der Provinz Surin mit 575 993 Rai Land in Kommunen in der Hochebene Thung Kula Rong-Hai in den Distrikten Ta Tum und Chumpol Buri,

    der Provinz Sisaket mit 287 000 Rai Land in Kommunen in der Hochebene Thung Kula Rong-Hai im Distrikt Rasi Salai und im Unterdistrikt Silalat,

    der Provinz Maharasakham mit 193 890 Rai Land in Kommunen in der Hochebene Thung Kula Rong-Hai im Distrikt Phayakaphum Pisai,

    der Provinz Yasothon mit 64 000 Rai Land in Kommunen in der Hochebene Thung Kula Rong-Hai in den Distrikten Maha Chanachai und Kor Wang.

    5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

    5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

    Thung Kula Rong-Hai ist eine große Hochebene im Nordosten Thailands, die sich über fünf Provinzen erstreckt: Roi Et, Mahasarakam, Surin, Yasothon und Srisaket. Das Gebiet umfasst über 2 107 690 Rai und war früher unter dem Namen Thung Mah Long bzw. Thung Pu Pa Lan bekannt.

    Bei der Erzeugung und vor allem beim Anbau von Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai spielen natürliche und menschliche Faktoren eine wesentliche Rolle. Auch menschliches Know-how ist bei der Erzeugung dieses Reises von großer Bedeutung, von der Auswahl von Qualitätssamen bis hin zu geeigneten Anbaumethoden, dem Bau von Dämmen und der Aufteilung von Paddy-Reisfeldern in Abschnitte, die genügend Wasser für den Reisanbau zurückhalten können. Etwa 10 Tage vor der Ernte wird das Wasser auf den Feldern abgelassen. Dann wird der Reis geschnitten und zwei bis drei Tage lang getrocknet, um die Feuchtigkeit zu reduzieren. Es sind diese natürlichen und menschlichen Faktoren vor Ort, die für die Qualität von Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai ausschlaggebend sind.

    5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

    Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai bezieht sich auf braunen geschliffenen Paddy-Reis der lichtempfindlichen Sorten Khao Dawk Mali 105 und Kor Khor bzw. RD 15, die in der Regenzeit in Thailand im Gebiet Thung Kula Rong-Hai angebaut werden und ein natürliches Aroma aufweisen.

    Der einzige zugelassene Reis ist die oben genannte Sorte aus diesem abgegrenzten geografischen Gebiet, da nur die dort vorherrschenden Bedingungen einen Reis mit einem niedrigen Amylosegehalt (14-16 %) und einem Amylopektingehalt von 86 -84 % ergeben. Dadurch nimmt der Reis beim Garen nur einen geringen Anteil an Wasser auf und kann sein Aroma entfalten. Diese außergewöhnlichen Eigenschaften entwickeln sich ausschließlich aufgrund der einzigartigen geomorphologischen Bedingungen, wie sie im Nordosten Thailands vorherrschen (Bodenbeschaffenheit, Wasserqualität, Sonnenscheinstunden, geringe Temperaturschwankungen, kühle und trockene Witterung in der Erntesaison usw.).

    5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

    „Thung Kula Rong-Hai“ geht auf die legendären „Kula-Händler“ zurück. Laut Legende reiste eine Gruppe Eingeborener, genannt Kula, als Händler während der Trockenzeit über diese große Ebene, um ihre Waren zu verkaufen. Die Händler reisten bis zur Erschöpfung, ohne das andere Ende der Ebene zu erreichen. Sie waren den Tränen nahe („Rong-Hai“ in Thai), daher der Name „Thung Kula Rong-Hai“ („Ebene der weinenden Kula“).

    Mit dem Anbau der Reissorte Hom Mali in Thung Kula Rong-Hai wurde begonnen, nachdem die Regierung die Sorte verbesserte und 1959 unter der Bezeichnung „Khao Dawk Mali 105“ zertifizierte. Ab 1979, als im Rahmen des Projekts für den Austausch von Reissamen Klebreis im Gebiet Thung Kula Rong-Hai kultiviert wurde, wurde die Sorte großflächiger angebaut. Den Bauern wurde empfohlen, die neuen Reissamen alle drei Jahre auszutauschen, um die Samenreinheit zu erhalten.

    Da der Paddy-Reis Regenwasser benötigte, konnte er nur einmal im Jahr angebaut werden. Die Ernte findet in der kühlen Jahreszeit statt, wenn das Wetter kalt und trocken ist (nach der Regenzeit). Nach örtlichem Know-how muss ein Paddy-Reisfeld rund 10 bis 15 Tage vor der Ernte entwässert werden, um Reis von guter Qualität, mit langen, schmalen, glasigen und festen Körnern zu ergeben. Der gegarte Reis sollte weich sein und duften. Diese Methode und die gute landwirtschaftliche Praxis verleihen dem Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai seine im Vergleich zu dem in anderen Gebieten angebauten Hom Mali-Reis einzigartige Qualität, die sowohl von Händlern als auch von Verbrauchern im Erzeugerland und international geschätzt wird.

    Die leicht salzhaltige Erde im Norden Thailands, das nach der Regenzeit kühle und trockene Klima, die verwendeten spezifischen Reissorten (KDML 105 und RD 15), das Klima und die Bodennährstoffe setzen den Rohreis unter Stress, der infolgedessen den Aromastoff 2-Acetyl-1-Pyrrolin (2-AP) produziert, der auch den Pandanus-Blättern ihren typischen Duft verleiht — ein wunderbares Geschenk der Natur an den Khao Hom Mali Thung Kula Rong-Hai.

    Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

    (Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)


    (1)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (Abl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1).


    Top