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Document 32013L0026
Commission Directive 2013/26/EU of 8 February 2013 adapting certain directives in the field of food safety, veterinary and phytosanitary policy, by reason of the accession of Croatia
Richtlinie 2013/26/EU der Kommission vom 8. Februar 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik aufgrund des Beitritts Kroatiens
Richtlinie 2013/26/EU der Kommission vom 8. Februar 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik aufgrund des Beitritts Kroatiens
ABl. L 158 vom 10.6.2013, p. 376–378
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 21/02/2020: This act has been changed. Current consolidated version: 22/02/2019
10.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 158/376 |
RICHTLINIE 2013/26/EU DER KOMMISSION
vom 8. Februar 2013
zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik aufgrund des Beitritts Kroatiens
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
gestützt auf die Akte über den Beitritt der Republik Kroatien, insbesondere auf Artikel 50,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte oder ihren Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Beitrittsakte die Kommission, sofern sie den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat, die erforderlichen Rechtsakte. |
(2) |
In der Schlussakte der Konferenz, auf der der Beitrittsvertrag abgefasst wurde, wird festgehalten, dass die Hohen Vertragsparteien eine politische Einigung über einige Anpassungen der Rechtsakte der Organe erzielt haben, die aufgrund des Beitritts erforderlich geworden sind, und den Rat und die Kommission ersuchen, diese Anpassungen vor dem Beitritt anzunehmen, wobei erforderlichenfalls eine Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der Weiterentwicklung des Unionsrechts Rechnung zu tragen. |
(3) |
Die Richtlinien 1999/21/EG (1) und 2006/141/EG (2) der Kommission sind daher entsprechend zu ändern — |
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Richtlinien 1999/21/EG und 2006/141/EG werden gemäß dem Anhang geändert.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission vom Wortlaut dieser Vorschriften unverzüglich in Kenntnis.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt der Republik Kroatien am Tag seines Inkrafttretens in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 8. Februar 2013
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 29.
(2) ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 1.
ANHANG
LEBENSMITTELSICHERHEIT SOWIE VETERINÄR- UND PFLANZENSCHUTZPOLITIK
RECHTSVORSCHRIFTEN IM BEREICH DER LEBENSMITTELSICHERHEIT
1. |
31999 L 0021: Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25. März 1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 91 vom 7.4.1999, S. 29): In Artikel 4 Absatz 1 erhält die mit „auf Bulgarisch“ beginnende und mit „medicinska ändamål“ endende Liste folgende Fassung:
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2. |
32006 L 0141: Richtlinie 2006/141/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung und zur Änderung der Richtlinie 1999/21/EG (ABl. L 401 vom 30.12.2006, S. 1):
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