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Document 32013D0369
2013/369/EU: Council Decision of 21 June 2013 establishing that no effective action has been taken by Belgium in response to the Recommendation of 2 December 2009
2013/369/EU: Beschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Feststellung, dass Belgien auf die Empfehlung vom 2. Dezember 2009 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
2013/369/EU: Beschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Feststellung, dass Belgien auf die Empfehlung vom 2. Dezember 2009 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
ABl. L 190 vom 11.7.2013, p. 84–86
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
11.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 190/84 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. Juni 2013
zur Feststellung, dass Belgien auf die Empfehlung vom 2. Dezember 2009 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat
(2013/369/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 8,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. |
(2) |
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1), die verabschiedet wurde, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern. |
(3) |
Der Rat hat auf Empfehlung der Kommission am 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV entschieden, dass in Belgien ein übermäßiges Defizit bestand (2). Am gleichen Tag hat der Rat ebenfalls auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung gemäß Artikel 126 Absatz 7 TFEU ("Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009") angenommen und Belgien darin aufgefordert, innerhalb eines mittelfristigen Zeitrahmens Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit bis zum Jahr 2012 auf unter 3 % des BIP abzusenken. |
(4) |
Um insbesondere das gesamtstaatliche Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter 3 % des BIP zu senken, wurde den belgischen Behörden empfohlen a) die defizitsenkenden Maßnahmen für das Jahr 2010 wie geplant in den Haushaltsentwurf für 2010 aufzunehmen und die geplante Konsolidierungsanstrengung in den Jahren 2011 und 2012 zu verstärken; b) im Zeitraum 2010 bis 2012 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von ¾ % des BIP zu gewährleisten, was auch dazu beitragen dürfte, dass die Bruttoschuldenquote wieder rückläufig wird und sich in zufriedenstellendem Tempo dem Referenzwert nähert, indem wieder adäquate Primärüberschüsse erreicht werden; c) im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um bis zum Jahr 2012 die Korrektur des übermäßigen Defizits zu erreichen, sollten die konjunkturellen Bedingungen dies gestatten, und den Defizitabbau zu beschleunigen, sollte die Wirtschafts- oder Haushaltslage besser ausfallen als zum Zeitpunkt der Abgabe der Empfehlungen im Rahmen des Defizitverfahrens erwartet; und d) die Überwachungsmechanismen zu verstärken, um die Einhaltung der haushaltspolitischen Ziele zu gewährleisten. In seinen Empfehlungen legte der Rat die Frist vom 2. Juni 2010 fest. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Belgien wirksame Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu ergreifen. |
(5) |
Nach der Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zugrunde lag, sollte die belgische Wirtschaft im Jahr 2010 um 0,6 % und im Jahr 2011 um 1,5 % wachsen. Das Jahr 2012 fiel zwar nicht mehr in den Prognosezeitraum, doch wurde unter der Hypothese, dass sich die große negative Produktionslücke bis zum Jahr 2015 allmählich schließen würde, für das Jahr 2012 ein höheres Wachstum als für 2011 erwartet. Das BIP-Wachstum im Jahr 2010 lag erheblich über dem von der Kommission in jener Prognose erwarteten Wert, und lag im Jahr 2011 leicht über den projizierten 1,5 %; im Jahr 2012 schrumpfte die belgische Wirtschaft allerdings um 0,2 %. |
(6) |
Am 15. Juni 2010 gelangte die Kommission auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2010 der Kommissionsdienststellen zu dem Schluss, dass Belgien in Befolgung der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und im Defizitverfahren gegen Belgien zum damaligen Zeitpunkt daher keine weiteren Schritte erforderlich seien. |
(7) |
Auf der Grundlage der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen gab es klare Hinweise darauf, dass die Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 wahrscheinlich nicht eingehalten würde, da die Defizitschwelle von 3 % des BIP kurz vor der Frist und angesichts eines nicht vorhandenen Haushalts für 2012 nach wie vor erheblich überschritten wurde und da die bislang durchgeführten haushaltspolitischen Anstrengungen hinter den empfohlenen zurückblieben. Die Kommission brachte folglich ihre Bedenken zum Ausdruck und ersuchte Belgien, dringend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschärfung seines Defizitverfahrens zu vermeiden. Im Dezember 2011 einigte sich die neu gebildete belgische Regierung auf einen Haushaltsentwurf. Am 11. Januar 2012 kam die Kommission zu dem Schluss, dass in Anbetracht der zum damaligen Zeitpunkt vorherrschenden makroökonomischen Umstände (eine Wachstumsprognose von 0,9 % nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen), der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und der zusätzlichen Einsparungen das Defizit im Jahr 2012 bei 2,9 % des BIP liegen dürfte. Folglich gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Belgien zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Schritte erforderlich seien. |
(8) |
Eine neue Bewertung der Maßnahmen, die Belgien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis zum Jahr 2012 ergriffen hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:
|
(9) |
Belgien ergriff einige Maßnahmen zum Ausbau der Überwachungsmechanismen, um zu gewährleisten, dass die haushaltspolitischen Ziele eingehalten werden. Dazu zählten die Einsetzung eines Überwachungsausschusses im Jahr 2010 und eine verstärkte Überwachung der Haushaltsausführung im Jahr 2012. Allerdings wurden keine nennenswerten Fortschritte bei der Anpassung des haushaltspolitischen Rahmens erzielt, mit der sichergestellt werden sollte, dass die Haushaltsziele auf föderaler und nachgeordneter Ebene verbindlich eingehalten und die Transparenz bei der Lastenverteilung sowie die Rechenschaftspflicht auf den verschiedenen Regierungsebenen erhöht werden. |
(10) |
Daraus lässt sich schließen, dass die Maßnahmen, die die belgische Regierung aufgrund der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 ergriffen hat, unzureichend sind. Belgien hat sein übermäßiges Defizit nicht bis zum Jahr 2012 beseitigt. Die Haushaltsanstrengungen entsprechen den Empfehlungen des Rates nur in geringer Weise und waren im Jahr 2011 überhaupt nicht existent — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Belgien hat auf die Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. NOONAN
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.
(2) ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 34. Alle Unterlagen für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für Belgien sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/countries/belgium_de.htm