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Document 32013D0345

    2013/345/EU: Beschluss des Rates vom 1. Juli 2013 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

    ABl. L 183 vom 2.7.2013, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/345/oj

    2.7.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 183/11


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 1. Juli 2013

    zur Änderung seiner Geschäftsordnung

    (2013/345/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Artikel 3 Absatz 3 Unterabsätze 1 und 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls Nr. 36 über die Übergangsbestimmungen sieht vor, dass bis zum 31. Oktober 2014, sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit erlassen wird, auf Antrag eines Mitglieds des Rates überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren.

    (2)

    Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung des Rates (1) (im Folgenden „Geschäftsordnung“) berechnet.

    (3)

    Am 14. Januar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/37/EU (2) zur Änderung seiner Geschäftsordnung erlassen, um die Zahlen in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 des Anhangs zu aktualisieren.

    (4)

    Im Anschluss an den Beitritt der Republik Kroatien zur Union sollte Anhang III der Geschäftsordnung geändert werden, um den Bevölkerungszahlen Kroatiens Rechnung zu tragen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Tabelle in Anhang III Artikel 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

    (1)

    nach dem Eintrag für Irland wird der folgende neue Eintrag eingefügt:

    „Kroatien

    4 398,2“;

    (2)

    der Eintrag unter der Überschrift „Insgesamt“ wird wie folgt ersetzt:

    „Insgesamt

    508 077,9“;

    (3)

    der Eintrag unter der Überschrift „Schwelle (62 %)“ wird wie folgt ersetzt:

    „Schwelle (62 %)

    315 008,3“.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Juli 2013.

    Geschehen zu Brüssel am 1. Juli 2013.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. LINKEVIČIUS


    (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rats vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

    (2)  ABl. L 16 vom 19.1.2013, S. 16.


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