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Document 32013D0254
2013/254/CFSP: Political and Security Committee Decision EUBAM Libya/1/2013 of 24 May 2013 on the appointment of the Head of Mission of the European Union Integrated Border Management Assistance Mission in Libya (EUBAM Libya)
2013/254/GASP: Beschluss EUBAM Libya/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Mai 2013 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)
2013/254/GASP: Beschluss EUBAM Libya/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Mai 2013 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)
ABl. L 147 vom 1.6.2013, p. 13–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 21/05/2015
1.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 147/13 |
BESCHLUSS EUBAM LIBYA/1/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 24. Mai 2013
über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)
(2013/254/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (1), insbesondere Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und der strategischen Leitung der Mission EUBAM Libya zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters. |
(2) |
Das PSK hat am 22. März 2013 den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. März 2013 hinsichtlich der Ernennung von Oberst Antti Juhani HARTIKAINEN gebilligt und diesen in seiner Eigenschaft als vorgeschlagener künftiger Missionsleiter ersucht, dem Zivilen Operationskommandeur für die Zwecke der laufenden Planung zur Seite zu stehen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Oberst Antti Juhani HARTIKAINEN wird für den Zeitraum vom 22. Mai 2013 bis zum 21. Mai 2014 zum Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 22. Mai 2013 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Mai 2013.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
O. SKOOG
(1) ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15.