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Document 32012R1046

    Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung

    ABl. L 310 vom 9.11.2012, p. 34–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1046/oj

    9.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 310/34


    VERORDNUNG (EU) Nr. 1046/2012 DER KOMMISSION

    vom 8. November 2012

    zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bildet den rechtlichen Rahmen für die regionale Klassifizierung und soll die Erhebung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter Regionalstatistiken in der Union ermöglichen.

    (2)

    Nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 übermittelt der betreffende Mitgliedstaat bei Änderungen der NUTS-Klassifikation der Kommission die Zeitreihen für die neue regionale Gliederung als Ersatz für die bereits übermittelten Daten. Die Liste der Zeitreihen und deren Dauer werden von der Kommission festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist, ob sie überhaupt vorgelegt werden können. Diese Zeitreihen sind binnen zwei Jahren nach Änderung der NUTS-Klassifikation bereitzustellen.

    (3)

    Die NUTS-Klassifikation wurde zum 1. Januar 2012 durch die Verordnung (EU) Nr. 31/2011 der Kommission (2) geändert.

    (4)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Zeitreihen für die neue regionale Gliederung gemäß der Liste im Anhang.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 8. November 2012

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1.

    (2)  ABl. L 13 vom 18.1.2011, S. 3.


    ANHANG

    Gefordertes Anfangsjahr nach Statistikbereich

    Bereich

    NUTS-Ebene 2

    NUTS-Ebene 3

    Landwirtschaft — Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

    2007 (1)

     

    Landwirtschaft — Tierbestände

    2007

     

    Landwirtschaft — pflanzliche Erzeugung

    2007

     

    Landwirtschaft — Milcherzeugung

    2010

     

    Landwirtschaft — Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

    2007

     

    Bevölkerung

    1990 (1)

    1990 (1)

    Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit

    2005

    2005 (1)

    Umwelt — feste Abfälle

    2004

     

    Gesundheit — Todesursachen

    1994 (1)

     

    Gesundheit — Infrastruktur

    1993 (1)

     

    Gesundheit — Patienten

    2000 (1)

     

    Konten der privaten Haushalte

    2000

     

    Informationsgesellschaft

    2007 (1)

     

    Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen auf regionaler Ebene

    2000

    2000

    Wissenschaft und Technik — FuE-Ausgaben und Personal

    2009

     

    Fremdenverkehr

    2004

    2004


    (1)  Die Übermittlung ist fakultativ.


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