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Document 32012R0613

    Verordnung (EU) Nr. 613/2012 der Kommission vom 9. Juli 2012 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 178 vom 10.7.2012, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/613/oj

    10.7.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 178/6


    VERORDNUNG (EU) Nr. 613/2012 DER KOMMISSION

    vom 9. Juli 2012

    zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 9,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Farbe des Musters der Bescheinigung der fachlichen Eignung ist in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 als „Pantone kräftig beigefarben („stout fawn“)“ festgelegt.

    (2)

    Es ist notwendig die Farbe genauer festzulegen, um die Gleichheit und die einheitliche Auslegung und Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu fördern.

    (3)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 genannten Ausschusses —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wird in der dritten Zeile der Wortlaut „Farbe: Pantone kräftig beigefarben („stout fawn“) — Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr“ durch folgenden Wortlaut ersetzt:

    „Farbe: Pantone kräftig beigefarben 467 („stout fawn“) oder dieser Farbe so ähnlich wie möglich — Format DIN A4, Zellulosepapier 100 g/m2 oder mehr“.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 9. Juli 2012

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51.


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