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Document 32012D0334

Durchführungsbeschluss 2012/334/GASP des Rates vom 25. Juni 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

ABl. L 165 vom 26.6.2012, p. 75–79 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2012/334/oj

26.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 165/75


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2012/334/GASP DES RATES

vom 25. Juni 2012

zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 1. August 2011 den Beschluss 2011/486/GASP angenommen.

(2)

Am 18. März 2012 hat der Ausschuss, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.

(3)

Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 57.


ANHANG

Die Einträge im Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:

A.   Mit den Taliban verbundene Personen

1.

Shams Ur-Rahman Abdul Zahir (Aliasnamen: a) Shamsurrahman, b) Shams-u-Rahman, c) Shamsurrahman Abdurahman, d) Shams ur-Rahman Sher Alam).

Titel: a) Mullah; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Landwirtschaftsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1969. Geburtsort: Dorf Waka Uzbin, Bezirk Sarobi, Provinz Kabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Nationale Kennziffer: a) 2132370 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)); b) 812673 (nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira)). Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; b) am Drogenhandel beteiligt; c) gehört dem Stamm der Ghilzai an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Im Juni 2007 war Shams ur-Rahman Sher Alam Taliban-Mitglied und zuständig für die Provinz Kabul. Er leitete die militärischen Operationen der Taliban in und um Kabul und war an zahlreichen Angriffen beteiligt.

2.

Ubaidullah Akhund Yar Mohammed Akhund (Aliasnamen: a) Obaidullah Akhund; b) Obaid Ullah Akhund).

Titel: a) Mullah; b) Hadji; c) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Verteidigungsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1968; b) 1969. Geburtsort: a) Dorf Sangisar, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan; c) Region Nalgham, Bezirk Zheray, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Er war einer der Stellvertreter von Mullah Mohammed Omar; b) war Mitglied des Obersten Rates der Taliban, für militärische Operationen zuständig; c) 2007 festgenommen und in Haft in Pakistan; d) soll im März 2010 verstorben sein; e) durch Heirat familiäre Verbindung zu Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad; e) gehörte dem Stamm der Alokozai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Ubaidullah Akhund war einer der Stellvertreter von Mohammed Omar und als Mitglied der Taliban-Führung zuständig für militärische Operationen.

3.

Mohammad Jawad Waziri.

Gründe für die Aufnahme in die Liste: UN-Abteilung, Außenministerium, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1960. Geburtsort: a) Bezirk Jaghatu, Provinz Maidan Wardak, Afghanistan; b) Bezirk Sharana, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; b) gehört dem Stamm der Wazir an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

4.

Nazir Mohammad Abdul Basir (Aliasname: Nazar Mohammad).

Titel: a) Maulavi; b) Sar Muallim. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bürgermeister von Kundus-Stadt; b) amtierender Gouverneur der Provinz Kundus, Afghanistan, während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1954. Geburtsort: Dorf Malaghi, Bezirk Kundus, Provinz Kundus, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: Soll am 9. November 2008 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

5.

Abdulhai Salek.

Titel: Malauvi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Uruzgan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1965. Geburtsort: Dorf Awlyatak, Region Gardan Masjid, Bezirk Chaki Wardak, Provinz Maidan Wardak, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Soll 1999 in Nordafghanistan verstorben sein; b) gehörte dem Stamm der Wardak an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

6.

Abdul Latif Mansur (Aliasnamen: a) Abdul Latif Mansoor; b) Wali Mohammad).

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Landwirtschaftsminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1968. Geburtsort: a) Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan; b) Bezirk Garda Saray, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Seit Mai 2007 Mitglied der Miram-Shah-Schura der Taliban; b) Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Leiter der Politischen Kommission des Rates (2009); c) seit 2010 Befehlshaber der Taliban in Ostafghanistan; d) Taliban-Mitglied, seit Ende 2009 zuständig für die Provinz Nangarhar, Afghanistan; e) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; f) gehört dem Stamm der Sahak (Ghilzai) an. Tag der VN-Bezeichnung:31.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Abdul Latif Mansur war im Mai 2007 Mitglied des Miram-Shah-Rates der Taliban. Er war 2009 Schattengouverneur der Taliban für die Provinz Nangarhar, Afghanistan, und Mitte 2009 Leiter der Politischen Kommission der Taliban. Im Mai 2010 war Abdul Latif Mansur ranghoher Taliban-Befehlshaber in Ostafghanistan.

7.

Allah Dad Tayeb Wali Muhammad (Aliasnamen: a) Allah Dad Tayyab, b) Allah Dad Tabeeb).

Titel: a) Mullah; b) Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Kommunikation während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: um 1963. Geburtsort: a) Bezirk Ghorak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Bezirk Nesh, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Popalzai an. Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

8.

Zabihullah Hamidi (Aliasname: Taj Mir)

Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für das Hochschulwesen während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1958-1959. Geburtsort: Dorf Payeen Bagh, Bezirk Kahmard, Provinz Bamyan, Afghanistan. Anschrift:Dashti Shor area, Mazari Sharif, Balkh Province, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

9.

Mohammad Yaqoub.

Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Leiter der Bakhtar Information Agency (BIA) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Etwa 1966. Geburtsort: a) Bezirk Shahjoi, Provinz Zabul, Afghanistan b) Bezirk Janda, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Mitglied der Kulturkommission der Taliban; b) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; c) gehört dem Stamm der Kharoti an. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Mohammad Yaqoub war ab 2009 ein führendes Taliban-Mitglied im Bezirk Yousef Khel, Provinz Paktika.

10.

Mohammad Shafiq Ahmadi

Titel: Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Samangan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1956-1957. Geburtsort: Bezirk Tirin Kot, Provinz Uruzgan, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Tag der VN-Bezeichnung:23.2.2001.

11.

Ahmad Jan Akhundzada Shukoor Akhundzada (Aliasname: a) Ahmad Jan Akhunzada, b) Ahmad Jan Akhund Zada).

Titel: a) Maulavi; b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gouverneur der Provinz Zabol und der Provinz Uruzgan während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: 1966-1967. Geburtsort: a) Dorf Lablan, Bezirk Dehrawood, Provinz Uruzgan, Afghanistan. b) Bezirk Zurmat, Provinz Paktia, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Taliban-Mitglied, zuständig für die Provinz Uruzgan, Afghanistan, (Anfang 2007): b) Schwager von Mullah Mohammed Omar; Tag der VN-Bezeichnung:25.1.2001.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Ahmad Jan Akhunzada Shukoor Akhunzada war Anfang 2007 das für die Provinz Uruzgan zuständige Mitglied der Taliban.

12.

Khalil Ahmed Haqqani (Aliasnamen: a) Khalil Al-Rahman Haqqani, b) Khalil ur Rahman Haqqani, c) Khaleel Haqqani).

Titel: Haji. Anschrift: a) Peshawar, Pakistan; b)Near Dergey Manday Madrasa in Dergey Manday Village, near Miram Shah, North Waziristan Agency (NWA), Federally Administered Tribal Areas (FATA), Pakistan; c)Kayla Village near Miram Shah, North Waziristan Agency (NWA), Federally Administered Tribal Areas (FATA), Pakistan; d)Sarana Zadran Village, Paktia Province, Afghanistan. Geburtsdatum: a)1.1.1966; b) zwischen 1958 und 1964. Geburtsort: a) Dorf Sarana, Garda-Saray-Gebiet, Bezirk Waza Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan; Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Führendes Mitglied des Haqqani Network, das von Nordwaziristan aus in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung in Pakistan operiert; b) hat früher Reisen nach Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, unternommen und dort Finanzmittel beschafft; c) Bruder von Jalaluddin Haqqani und Onkel von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Tag der VN-Bezeichnung:9.2.2011.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

 

Khalil Ahmed Haqqani ist ein ranghohes Mitglied des Haqqani Network, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die von der North Waziristan Agency aus in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung in Pakistan operiert. Das Haqqani Network, das an der Spitze der Aktivitäten von Aufständischen in Afghanistan steht, wurde von Khalil Haqqanis Bruder, Jalaluddin Haqqani (TI.H.40.01), gegründet, der sich Mitte der 1990er Jahre dem Taliban-Regime von Mullah Mohammed Omar anschloss.

 

Khalil Haqqani beschafft Finanzmittel zugunsten der Taliban und des Haqqani Network und reist deshalb oft ins Ausland, um Geldgeber zu treffen. Im September 2009 bereiste Khalil Haqqani die Golfstaaten und beschaffte Gelder aus dortigen Finanzquellen sowie aus Finanzquellen in Süd- und Ostasien.

 

Khalil Haqqani unterstützt außerdem die Taliban und das Haqqani Network, die in Afghanistan operieren. Ab Anfang 2010 stellte er Gelder für die Taliban-Zellen in der afghanischen Provinz Logar bereit. 2009 stellte und befehligte Khalil Haqqani etwa 160 Kämpfer in der afghanischen Provinz Logar; außerdem war er zusammen mit anderen für die Inhaftierung der von den Taliban und dem Haqqani Network gefangengenommenen Gegner verantwortlich. Khalil Haqqani nahm von seinem Neffen Sirajuddin Haqqani Befehle für Taliban-Operationen entgegen.

 

Khalil Haqqani war auch für Al-Qaida tätig und stand mit deren militärischen Operationen in Verbindung. 2002 entsandte Khalil Haqqani Kräfte zur Unterstützung der Al-Qaida-Kräfte in der afghanischen Provinz Paktia.

13.

Badruddin Haqqani (Aliasname: Atiqullah)

Anschrift: Miram Shah, Pakistan. Geburtsdatum: Etwa 1975-1979. Geburtsort: Miramshah, Nordwaziristan, Pakistan; Weitere Angaben: a) Einsatzleiter des Haqqani Network und Mitglied der Taliban-Schura in Miram Shah; b) leistete maßgebliche Unterstützung bei Anschlägen gegen Ziele in Südostafghanistan; c) Sohn von Jalaluddin Haqqani, Bruder von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani und Nasiruddin Haqqani, Neffe von Khalil Ahmed Haqqani. Tag der VN-Bezeichnung:11.5.2011.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

 

Badruddin Haqqani ist der Befehlshaber des Haqqani Network, einer mit den Taliban verbundenen Gruppe von Aktivisten, die von der North Waziristan Agency aus in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung in Pakistan operiert. Das Haqqani Network stand an der Spitze der Aktivitäten von Aufständischen in Afghanistan, und zahlreiche aufsehenerregende Anschläge gingen auf sein Konto. Die Führung des Haqqani Network besteht aus den drei ältesten Söhnen seines Gründers Jalaluddin Haqqani, der sich Mitte der 1990er Jahre dem Taliban-Regime von Mullah Mohammed Omar anschloss. Badruddin ist der Sohn von Jalaluddin, der Bruder von Nasiruddin Haqqani und Sirajuddin Haqqani und der Neffe von Khalil Ahmed Haqqani.

 

Badruddin hilft bei der Leitung von Angriffen auf Ziele in Südostafghanistan durch mit den Taliban verbündete Aufständische und ausländische Kämpfer. Er gehört der Taliban-Schura in Miram Shah an, der die Aktivitäten des Haqqani Network unterstellt sind.

 

Ferner soll Badruddin im Haqqani Network der Verantwortliche für Entführungen sein. Er war für die Entführung zahlreicher afghanischer und ausländischer Staatsbürger im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan verantwortlich.

14.

Malik Noorzai (Aliasnamen: a) Hajji Malik Noorzai; b) Hajji Malak Noorzai; c) Haji Malek Noorzai; d) Haji Maluk; e) Haji Aminullah).

Titel: Haji. Anschrift: a)Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan, b)Kalay Rangin, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1957; b) 1960. Geburtsort: Stadt an der Grenze zum Bezirk Chaman, Pakistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Geldgeber der Taliban; b) besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und nach Japan; c) unterstützt seit 2009 Aktivitäten der Taliban, unter anderem durch Rekrutierungen und die Bereitstellung von logistischer Unterstützung; d) soll sich in der Grenzregion Afghanistan/Pakistan aufhalten; e) gehört dem Stamm der Noorzai an; f) Bruder von Faizullah Khan Noorzai. Tag der VN-Bezeichnung: 04.10.2011.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Malik Noorzai ist ein in Pakistan lebender Geschäftsmann, der finanzielle Unterstützung für die Taliban bereitgestellt hat. Malik und sein Bruder Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan haben für die Taliban Millionen von Dollar in verschiedene Unternehmen investiert. Ende 2008 wandten sich Taliban-Vertreter an Malik als Geschäftsmann, um Gelder der Taliban bei ihm anzulegen. Seit mindestens 2005 hat Malik auch persönlich Zehntausende Dollar eingebracht und Hunderttausende Dollar an die Taliban verteilt, die teils von Gebern in der Golfregion und in Pakistan und teils aus Maliks eigenen Mitteln stammten. Malik unterhielt ferner ein Hawala-Konto in Pakistan, auf das alle paar Monate Zehntausende Dollar aus der Golfregion überwiesen wurden, um Aktivitäten der Taliban zu unterstützen. Malik unterstützte auch die Aktivitäten der Taliban. Seit 2009 war Malik 16 Jahre lang Hauptverwalter einer Religionsschule (Madrassa) in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion, die von den Taliban zur Indoktrinierung und Ausbildung von Rekruten genutzt wurde. So stellte er unter anderem Mittel zur Unterstützung der Madrassa bereit. Zusammen mit seinem Bruder hat Malik auch eine Rolle bei der Lagerung von Fahrzeugen gespielt, die für Selbstmordattentate der Taliban genutzt werden sollten, und er hat bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen. Malik besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig aus geschäftlichen Gründen nach Dubai und Japan. Bereits 2005 besaß Malik ein Fahrzeugimportunternehmen in Afghanistan, das Fahrzeuge aus Dubai und Japan einführte. Er hat Autos und Autoteile sowie Bekleidung aus Dubai und Japan für seine Unternehmen eingeführt, in die zwei Taliban-Befehlshaber investiert hatten. Mitte 2010 haben Malik und sein Bruder die Freigabe von Hunderten Frachtcontainern mit einem gemeldeten Wert von mehreren Millionen Dollar bewirkt, die von den pakistanischen Behörden zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr 2010 beschlagnahmt worden waren, weil sie annahmen, dass die Empfänger mit dem Terrorismus in Verbindung standen.

15.

Faizullah Khan Noorzai (Aliasnamen: a) Hajji Faizullah Khan Noorzai; b) Haji Faizuulah Khan Norezai; c) Haji Faizullah Khan; d) Haji Fiazullah; e) Haji Faizullah Noori; f) Haji Faizullah Noor; g) Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan; h) Haji Pazullah Noorzai; i) Haji Mullah Faizullah).

Titel: Haji. Anschrift: a)Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan, b)Kalay Rangin, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1962; b) 1961; c) zwischen 1968 und 1970; d) 1962. Geburtsort: a) Lowy Kariz, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; b) Kadanay, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan; c) Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) bedeutender Geldgeber der Taliban; b) lieferte seit Mitte 2009 Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Kämpfer der Taliban; beschaffte Geld für die Taliban und sorgte für ihre Ausbildung in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion; c) hatte zuvor Operationen der Taliban in der Provinz Kandahar in Afghanistan organisiert und finanziert; d) reiste seit 2010 nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und nach Japan, wo er Unternehmen besitzt; e) gehört dem Stamm der Noorzai, Unterstamm der Miralzai, an; f) Bruder von Malik Noorzai; g) Name des Vaters: Akhtar Mohammed (Aliasname: Haji Mira Khan). Tag der VN-Bezeichnung: 04.10.2011.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

 

Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan diente als bedeutender Geldgeber der Taliban, bei dem führende Vertreter der Taliban Geld angelegt haben. Er sammelte für die Taliban über 100 000 USD von Gebern aus der Golfregion und spendete 2009 einen Teil seines eigenen Geldes. Außerdem hat er einen Taliban-Befehlshaber in der Provinz Kandahar finanziell unterstützt und Mittel zur Unterstützung der Ausbildung von Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern bereitgestellt, die Angriffe auf die Einsatzkräfte der Koalition und die afghanischen Streitkräfte führen sollten. Ab Mitte 2005 organisierte und finanzierte Faizullah Operationen der Taliban in der afghanischen Provinz Kandahar. Neben seiner finanziellen Unterstützung hat Faizullah anderweitig zu Ausbildung und Operationen der Taliban beigetragen. Seit Mitte 2009 lieferte er Waffen, Munition, Sprengstoff und medizinische Ausrüstung an Taliban-Kämpfer aus Südafghanistan. Mitte 2008 war Faizullah für die Unterbringung von Selbstmordattentätern der Taliban und deren Einschleusung von Pakistan nach Afghanistan verantwortlich. Faizullah hat auch Flugabwehrraketen an die Taliban geliefert und bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen; er hat Selbstmordattentate der Taliban begünstigt und Taliban-Mitgliedern in Pakistan Funkgeräte und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

 

Seit Mitte 2009 betrieb Faizullah eine Religionsschule (Madrassa) in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion, wo Zehntausende Dollar für die Taliban gesammelt wurden. Das Gelände von Faizullahs Madrassa wurde genutzt, um Taliban-Kämpfer in der Herstellung und dem Einsatz von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) auszubilden. Seit Ende 2007 wurden in Faizullahs Madrassa Al-Qaida-Kämpfer ausgebildet, die später in die Provinz Kandahar in Afghanistan entsandt wurden.

 

2010 unterhielt Faizullah Büros in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), wo er möglicherweise Immobilien, darunter Hotels, besaß. Mit seinem Bruder Malik Noorzai reiste er regelmäßig nach Dubai und Japan, um Autos und Autozubehör sowie Bekleidung zu importieren. Seit Anfang 2006 besaß Faizullah Unternehmen in Dubai und Japan.


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