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Document 32012D0170

    Beschluss 2012/170/GASP des Rates vom 23. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

    ABl. L 87 vom 24.3.2012, p. 92–94 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/170(1)/oj

    24.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 87/92


    BESCHLUSS 2012/170/GASP DES RATES

    vom 23. März 2012

    zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Um Fortschritte im Hinblick auf eine politische Lösung des Transnistrien-Konflikts und die Wiederherstellung des freien Personenverkehrs über die Verwaltungsgrenze der transnitrischen Region zu fördern, sollten die in Bezug auf Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 weiter ausgesetzt werden. Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rat diese restriktiven Maßnahmen vor dem Hintergrund der Entwicklungen insbesondere in den beiden genannten Bereichen überprüfen.

    (3)

    Um Fortschritte im Hinblick auf die Bewältigung der noch verbleibenden Probleme in Bezug auf die Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, zu fördern, sollten die in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 30. September 2012 weiter ausgesetzt werden. Am Ende dieses Zeitraums sollte der Rat diese restriktiven Maßnahmen im Hinblick darauf überprüfen, die Erfüllung der Bedingungen für eine effektive und nachhaltige Rückkehr zu einem normalen Betrieb der Schulen in der transnitrischen Region, die die lateinische Schrift verwenden, sicherzustellen, insbesondere durch die Beseitigung der Beschränkungen ihrer Registrierung durch die transnitrische De-facto-Verwaltung, die Schaffung ordnungsgemäßer Bedingungen für den Betrieb aller dieser Schulen und die zeitliche Nachhaltigkeit dieser Bedingungen.

    (4)

    Die Angaben zu einigen Personen, die in den Listen in den Anhängen I und II zum Beschluss 2010/573/GASP aufgeführt sind, sollten aktualisiert werden.

    (5)

    Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:

    "(3)   Die in diesem Beschluss genannten restriktiven Maßnahmen werden bis zum 30. September 2012 ausgesetzt. Am Ende dieses Zeitraums überprüft der Rat diese restriktiven Maßnahmen."

    Artikel 2

    (1)   Anhang I des Beschlusses 2010/573/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses geändert.

    (2)   Anhang II des Beschlusses 2010/573/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 23. März 2012

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54.


    ANHANG I

    Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:

    1.

    SMIRNOW, Igor Nikolajewitsch, ehemaliger "Präsident", geboren am 23. Oktober 1941 in Chabarowsk, Russische Föderation, russischer Pass Nr. 50 No. 0337530

    2.

    SMIRNOW, Wladimir Igorewitsch, Sohn des ehemaligen "Präsidenten" und ehemaliger "Vorsitzender des staatlichen Zollkomitees", geboren am 3. April 1961 in Kupjansk, Charkowskaja Oblast oder Nowaja Kachowka, Chersonskaja Oblast, Ukraine, russischer Pass Nr. 50 No. 00337016

    3.

    CHADSCHEJEW, Stanislaw Galimowitsch, ehemaliger "Minister für Verteidigung", geboren am 28. Dezember 1941 in Tscheljabinsk, Russische Föderation

    4.

    ANTJUFEJEW, Wladimir Jurewitsch, alias SCHEWTSOW, Wadim, ehemaliger "Minister für Staatssicherheit", geboren 1951 in Nowosibirsk, Russische Föderation, russischer Pass

    5.

    KOROLJOW, Alexander Iwanowitsch, ehemaliger "Vizepräsident", geboren am 24. Oktober 1958 in Wroclaw, Polen, russischer Pass

    6.

    KRASNOSELSKIJ, Wadim Nikolajewitsch, ehemaliger "Minister des Inneren", geboren am 14. April 1970 in Daurija, Zabajkalskij rajon, Chitinskaja oblast, Russische Föderation

    7.

    ATAMANIUK, Wladimir, ehemaliger "Stellvertretender Minister für Verteidigung".


    ANHANG II

    Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:

    1.

    MAZUR, Igor Leonidowitsch, ehemaliger "Leiter der staatlichen Verwaltung in Dubossarij Rajon", geboren am 29. Januar 1967 in Dubossary, Republik Moldau

    2.

    PLATONOW, Juri Michailowitsch, bekannt als Juri PLATONOW, ehemaliger "Leiter der staatlichen Verwaltung in Rybnitsa Rajon und Rybnitsa-Stadt", geboren am 16. Januar 1948 in Klimkowo, Poddorskij rajon, Nowgorodskaja oblast, russischer Pass Nr. 51 No. 0527002, ausgestellt von der russischen Botschaft in Chisinau am 4. Mai 2001

    3.

    KOGUT, Wetscheslaw Wasilewitsch, ehemaliger "Leiter der staatlichen Verwaltung in Bender", geboren am 16. Februar 1950 in Taraclia, Chadir-Lunga rajon, Republik Moldau

    4.

    KOSTIRKO, Viktor Iwanowitsch, ehemaliger "Leiter der staatlichen Verwaltung in Tiraspol", geboren am 24. Mai 1948, Komsomolsk na Amure, Chabarowskij kraj, Russische Föderation.


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